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5 Jah­re Datenschutzgrundverordnung

Erfahren Sie, was Verbände und Aktivisten zum 5. Jubiläum der DSGVO sagen. Einblick in Bewertungen und Forderungen zur Datenschutzverordnung.

Die Ein­füh­rung der Euro­päi­schen Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) im Jahr 2018 brach­te und bringt bis heu­te vie­le posi­ti­ve Ver­än­de­run­gen mit sich. Die DSGVO führ­te zu einer gestei­ger­ten Sen­si­bi­li­tät im Umgang mit per­sön­li­chen und anver­trau­ten Daten und hat den Daten­schutz zu einem wich­ti­gen The­ma unse­rer Zeit gemacht. Unter­neh­men, Behör­den, Insti­tu­tio­nen und Pri­vat­per­so­nen haben sich glei­cher­ma­ßen mit den Anpas­sun­gen und Ver­än­de­run­gen auseinandergesetzt.

Die DSGVO stell­te ein kla­res Signal für einen moder­nen Daten­schutz dar und stärk­te die Rech­te der Bür­ger auf Aus­kunft, Löschung und Berich­ti­gung ihrer Daten. Sowohl gro­ße Inter­net­kon­zer­ne als auch ande­re Unter­neh­men wur­den dazu ange­hal­ten, die­se Rech­te wirk­sam umzu­set­zen. Obwohl Umfra­gen zei­gen, dass die Zie­le der DSGVO noch nicht voll­stän­dig im Bewusst­sein der Men­schen ange­kom­men sind, hat sie den­noch einen bedeu­ten­den Ein­fluss auf die Datenschutzlandschaft.

Vor dem 25. Mai 2018 herrsch­te gro­ße Unsi­cher­heit bezüg­lich der Umset­zung und Aus­le­gung der neu­en Daten­schutz­re­geln. Es bestand die Sor­ge vor Abmah­nun­gen und höhe­ren Buß­gel­dern im Fal­le von Regel­ver­stö­ßen. Neue Begrif­fe wie “Joint Con­trol­ler” und Anfor­de­run­gen wie eine stär­ke­re Rechen­schafts­pflicht und Anpas­sung an ISO-Nor­men waren für vie­le Unter­neh­men neu und for­der­ten eine genaue Auseinandersetzung.

Den­noch bot die sorg­fäl­ti­ge Umset­zung der DSGVO Unter­neh­men die Mög­lich­keit, Effi­zi­enz­ge­win­ne durch vor­aus­schau­en­de Pro­zess­ge­stal­tung und effek­ti­ves Risi­ko­ma­nage­ment zu erzie­len. Obwohl es wei­ter­hin Unsi­cher­hei­ten gab und teil­wei­se immer noch gibt, haben vie­le Unter­neh­men den Pio­nier­geist gezeigt und sich inten­siv mit den Anfor­de­run­gen auseinandergesetzt.

Die Zeit vor dem Start der DSGVO war geprägt von Ver­un­si­che­rung und zöger­li­chem Han­deln, was zu einer Belas­tung für alle Betei­lig­ten führ­te. Den­noch haben die Mit­ar­bei­ter und Mit­ar­bei­te­rin­nen Groß­ar­ti­ges geleis­tet, indem sie Kun­den bera­ten, Ängs­te genom­men und eine prag­ma­ti­sche und rechts­si­che­re Umset­zung ermög­licht haben.

Doch es gibt auch Stim­men, die sehen das ganz anders.

Stel­lung­nah­me der Bitkom

Die Bit­kom zieht in Ihrer Stel­lung­nah­me eine nega­ti­ve Bilanz:

60 Pro­zent muss­ten bereits daten­ge­trie­be­ne Inno­va­ti­ons­pro­jek­te stop­pen
Berg: „Wenn wir so wei­ter­ma­chen, ris­kie­ren wir Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Innovationskraft“

Fünf Jah­re DS-GVO: Unter­neh­men sind wei­ter­hin ver­un­si­chert | Pres­se­infor­ma­ti­on | Bit­kom e.V.

Die DSGVO wird laut Bit­kom von vie­len Unter­neh­men in Deutsch­land als Inno­va­ti­ons­hemm­nis wahr­ge­nom­men und als Hin­der­nis für Wachs­tum und Wohl­stand in der digi­ta­len Welt betrach­tet. Laut einer reprä­sen­ta­ti­ven Umfra­ge des Digi­tal­ver­ban­des Bit­kom unter 602 Unter­neh­men ab 20 Beschäf­tig­ten aus ver­schie­de­nen Bran­chen zögern 62 Pro­zent der Unter­neh­men bei der Nut­zung von Daten, aus Angst vor Datenschutzverstößen. 

Fast genau­so vie­le (60 Pro­zent) haben bereits Plä­ne für Inno­va­tio­nen gestoppt, auf­grund von daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben oder Unsi­cher­hei­ten. Dabei gab jedes fünf­te Unter­neh­men (22 Pro­zent) an, dass dies häu­fig der Fall war, wäh­rend es bei 24 Pro­zent mehr­fach und bei 14 Pro­zent ein­mal vor­ge­kom­men ist.

Bit­kom weist anläss­lich des bevor­ste­hen­den fünf­ten Jah­res­ta­ges der DS-GVO dar­auf hin, dass die Ver­ord­nung seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist. Ein­heit­li­che, ver­ständ­li­che und pra­xis­taug­li­che Daten­schutz­re­geln für ganz Euro­pa waren und sind ein groß­ar­ti­ges Pro­jekt sowohl für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger als auch für den EU-Wirt­schafts­raum. Nach fünf Jah­ren DS-GVO muss jedoch fest­ge­stellt wer­den, dass das Ver­spre­chen, für ein­heit­li­che Daten­schutz­re­geln zu sor­gen, nicht ein­ge­löst wur­de. Statt­des­sen führt die eigen­stän­di­ge Inter­pre­ta­ti­on der Regeln durch natio­na­le und regio­na­le Auf­sichts­be­hör­den zu Rechts­un­si­cher­heit. Vie­le Unter­neh­men ver­zich­ten daher auf die Ent­wick­lung neu­er Tech­no­lo­gien und Dienst­leis­tun­gen oder ver­la­gern ihre Pro­jek­te ins Aus­land. Ein Bei­spiel dafür ist das Ver­bot inno­va­ti­ver Tech­no­lo­gien wie ChatGPT in eini­gen EU-Mit­glied­staa­ten, das zu erheb­li­cher Ver­un­si­che­rung führt, wie Bit­kom-Prä­si­dent Achim Berg betont.

Laut einer Bit­kom-Umfra­ge glau­ben 58 Pro­zent der Unter­neh­men, dass Deutsch­land Chan­cen für Wachs­tum und Wohl­stand ver­passt, da zu sel­ten auf Daten­nut­zung zurück­ge­grif­fen wird. 63 Pro­zent sind der Mei­nung, dass stren­ge Regeln inno­va­ti­ve daten­ge­trie­be­ne Geschäfts­mo­del­le in Deutsch­land ersti­cken oder aus dem Land ver­trei­ben. Es besteht eine läh­men­de Angst vor Feh­lern und eine ein­sei­ti­ge Abwä­gung zwi­schen Daten­schutz und den Mehr­wer­ten der Daten­nut­zung. Dies betrifft län­der­über­grei­fen­de Koope­ra­ti­ons­pro­jek­te, medi­zi­ni­sche For­schung, Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens und der Ver­wal­tung. Klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men fehlt es an pra­xis­taug­li­chen Hil­fe­stel­lun­gen für inno­va­ti­ve Geschäfts­ideen in der Daten­öko­no­mie. Die Spiel­räu­me der DS-GVO wer­den in Deutsch­land kaum genutzt, und eine Fort­set­zung die­ser Ent­wick­lung wür­de unse­re Inno­va­tions- und Wett­be­werbs­fä­hig­keit schwächen.

Bit­kom for­dert kon­kret eine stär­ke­re Ver­ein­heit­li­chung der Daten­schutz-Auf­sicht, da es der­zeit 18 unab­hän­gi­ge Daten­schutz-Auf­sich­ten allein in Deutsch­land gibt. Der Daten­schutz soll­te sich stär­ker an rea­len Gefah­ren ori­en­tie­ren als an theo­re­ti­schen Risi­ken, ins­be­son­de­re bei den Dis­kus­sio­nen zum Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz. Die Auf­sichts­be­hör­den soll­ten nicht nur Ver­bo­te oder pau­scha­le Pro­dukt­war­nun­gen aus­spre­chen und Buß­gel­der ver­hän­gen, son­dern auch bei der daten­schutz­kon­for­men Umset­zung unterstützen.

Stel­lung­nah­me der DDV

Die Stel­lung­nah­me des Deut­schen Dia­log­mar­ke­ting­ver­bands DDV zieht ein posi­ti­ves Signal.

Es ist Ver­dienst der DS-GVO, dass das Ver­trau­en gegen­über der Daten­öko­no­mie in der Gesell­schaft deut­lich gestie­gen ist.

5 Jah­re DS-GVO: Vor­tei­le der Daten­öko­no­mie gilt es jetzt zu nut­zen (ddv.de)

Anläss­lich des fünf­jäh­ri­gen Bestehens der DS-GVO betont Patrick Tapp, Prä­si­dent des Deut­schen Dia­log­mar­ke­ting­ver­bands (DDV), dass das Ver­trau­en der Gesell­schaft in die Daten­öko­no­mie dank der DS-GVO deut­lich gestie­gen ist. Der DDV unter­stützt daher die EU-Kom­mis­si­on und die deut­sche Bun­des­re­gie­rung bei ihren Bemü­hun­gen, ein ein­heit­li­ches und star­kes Spiel­feld für eine effek­ti­ve und wirt­schaft­lich erfolg­rei­che Daten­nut­zung in Deutsch­land und Euro­pa zu schaf­fen. Damit wird eine fai­re und glei­che Wett­be­werbs­nut­zung geschaffen.

Die daten­ver­ar­bei­ten­de Wirt­schaft erhofft sich durch die­se Bestre­bun­gen mehr Inno­va­ti­on, Markt­viel­falt sowie güns­ti­ge­re und bes­se­re Pro­duk­te. Davon pro­fi­tie­ren Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher, die Wirt­schaft und die gesamt­staat­li­chen Inter­es­sen gleichermaßen.

Tapp ergänzt, dass eine flo­rie­ren­de Daten­wirt­schaft Arbeits­plät­ze, Know-how und Wohl­stand sichert und uns unab­hän­gi­ger von Ein­flüs­sen außer­halb Euro­pas macht. Die intel­li­gen­te Nut­zung von Daten ist ent­schei­dend, um Inte­gra­ti­ons- und Inno­va­ti­ons­po­ten­zia­le zu nutzen.

Kri­tik vom Daten­schutz­ver­ein noyb

Die Ver­ein NOYB (Euro­päi­sches Zen­trum für digi­ta­le Rech­te) setzt sich ein, die All­ge­mein­heit im digi­ta­len Bereich zu för­dern. Vor­ran­gig unter­stützt wer­den Ver­brau­cher­rech­te, Pri­vat­sphä­re, Daten­schutz, Mei­nungs­frei­heit, Infor­ma­ti­ons­frei­heit, Men­schen­rech­te und das Recht auf einen wirk­sa­men Rechts­be­helf. Der Ver­ein strebt auch die För­de­rung von Erwach­se­nen­bil­dung, For­schung und Wis­sen­schaft an. 

Oft­mals scheint mehr Ener­gie dar­auf ver­wen­det zu wer­den, die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung zu unter­gra­ben, anstatt sie zu befolgen.

5 Jah­re DSGVO: Natio­na­le Behör­den las­sen euro­päi­schen Gesetz­ge­ber hän­gen (noyb.eu)

Die wesent­li­chen Kri­tik­punk­te der Stel­lung­nah­me las­sen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Durch­set­zungs­pro­ble­me: Die Stra­fe gegen Meta zeigt, dass die Durch­set­zung der DSGVO nicht effek­tiv funk­tio­niert. Es dau­er­te über zehn Jah­re, bis eine ers­te Ent­schei­dung getrof­fen wur­de, und es waren meh­re­re Gerichts­ver­fah­ren erfor­der­lich, um die Daten­schutz­be­hör­de zur Arbeit zu zwingen.
  2. Kon­flikt zwi­schen EU-Gesetz­ge­bung und natio­na­ler Pra­xis: Natio­na­le Geset­ze und Prak­ti­ken ste­hen im Wider­spruch zur DSGVO. Vie­le Mit­glied­staa­ten haben ver­fah­rens­tech­ni­sche Tricks ange­wen­det, um die Ver­ord­nung zu umgehen.
  3. Sys­te­ma­ti­sche Ver­zö­ge­run­gen: Daten­schutz­be­hör­den set­zen die DSGVO größ­ten­teils nicht frist­ge­recht um. Ent­schei­dun­gen wer­den oft erst nach meh­re­ren Jah­ren getrof­fen oder blei­ben kom­plett aus.
  4. Man­gel an ord­nungs­ge­mä­ßen Ver­fah­ren und recht­li­chen Ent­schei­dun­gen: Vie­le Fäl­le wer­den bei­gelegt oder zurück­ge­zo­gen, anstatt dass kla­re Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den. Es fehlt an ein­deu­ti­gen Bestra­fun­gen für Ver­stö­ße gegen das Gesetz.
  5. Unter­neh­men igno­rie­ren die DSGVO: Die abschre­cken­de Wir­kung der DSGVO ist ver­pufft, da Unter­neh­men die Behör­den kaum fürch­ten und ihre Geschäfts­mo­del­le fortsetzen.
  6. Auf­ruf zur Har­mo­ni­sie­rung und Durch­set­zung: Es wird eine kon­se­quen­te Durch­set­zungs­kul­tur und eine umfas­sen­de gesetz­li­che Rege­lung zur Lösung der Pro­ble­me gefordert.
  7. Zivil­recht­li­che Schrit­te und kol­lek­ti­ve Rechts­durch­set­zung: Die Mög­lich­keit von Sam­mel­kla­gen könn­te eine stär­ke­re abschre­cken­de Wir­kung haben als Geld­bu­ßen gemäß der DSGVO.

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Ein wichtiger Hinweis: Die Beiträge ersetzen nicht die Datenschutzberatung und stellen keine rechtliche Beratung dar. Die Beiträge geben einen groben Überblick über die Thematik und geben erste Informationen zum Sachverhalt. Vielleicht sind die Inhalte auch nicht mehr aktuell, weil sich die Rechts­prech­ung oder die Rechts­grundlagen geändert haben. 

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