Pra­xis­na­he Umset­zung seit 2013

Ihr Bran­chen­ex­per­te für Daten­schutz und Informationssicherheit

Daten­schutz für Hotels

Fin­den Sie hier mehr als 10 The­men, die im Daten­schutz für Hotels beach­tet wer­den müssen.

SIE WOL­LEN DEN DATEN­SCHUTZ IN IHREM UNTER­NEH­MEN ZEIT­NAH UMSETZEN?

wo fängt man an?

Daten­schutz ist kom­plex, und im Inter­net gibt es vie­le Vor­la­gen und Tipps. Der Ein­stieg bleibt eine gro­ße Her­aus­for­de­rung für Unternehmen.

Wer soll es machen?

IT‑, Rechts- und Pro­zess­kennt­nis­se sowie gro­ßes Inter­es­se sind erfor­der­lich. Die Per­son muss stets auf dem Lau­fen­den bleiben. 

Wie geht es praxisnah?

Bera­ter lie­fern oft kei­ne pra­xis­na­hen Daten­schutz­lö­sun­gen. Vor­la­gen sind meist unge­eig­net und kos­ten­auf­wen­dig. Enga­gie­ren Sie statt­des­sen einen Datenschutz-Praktiker!

Beim Umgang mit Daten von Kun­den und Beschäf­tig­ten ist der Daten­schutz für Hotels täg­li­che Pra­xis. Ob die­se immer im Ein­klang mit den daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben umge­setzt wer­den, ist oft unklar. Das Daten­schutz­recht ent­wi­ckelt sich sehr dyna­misch und alle Unter­neh­men müs­sen schau­en, ob die gesetz­li­chen Pflich­ten auch umge­setzt wor­den sind.

Die gro­ße Heraus­forderung beim Daten­schutz bedeu­tet auch für Hotels, die gesetz­li­chen Pflich­ten zu erfül­len und immer auf dem Lau­fen­den zu blei­ben. Es gibt fast wöchent­lich neue Urtei­le, Einschätz­ungen, Handlungs­empfehlungen und Fach­berichte von Aufsichts­behörden und Datenschutzbeauftragten.

Die­se Veränder­ungen kön­nen gege­be­nen­falls Aus­wirkungen auf Ihr Unter­neh­men haben. Nur durch einen Exper­ten im Daten­schutz ist es mög­lich, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zeit­nah und fach­gerecht umzusetzen.

Die Infor­ma­tio­nen stel­len kei­ne Rechts­be­ra­tung dar, son­dern geben Anre­gun­gen zur Umset­zung. Für eine für Sie pas­sen­de Umset­zung neh­men Sie ger­ne Kon­takt auf.

Daten­schutz und Informationssicherheit

Pra­xis­na­he Lösun­gen für Ihr Unternehmen

Niehoff-Systemberatung Matthias Niehoff
Ich bin Mat­thi­as Niehoff

Wir machen das zusammen!

Daten­schutz­be­ra­tung für Hotels

Auf­sichts­be­hör­den schau­en sich auch in Hotels auf­grund von Beschwer­den von miss­ge­laun­ten Gäs­te an, ob die gesetz­li­chen Pflich­ten der DSGVO ein­ge­hal­ten wor­den sind. Typi­sche Angriffs­flä­chen sind

Wenn eine Auf­sichts­be­hör­de eine Prü­fung im Unter­neh­men durch­führt, ist es meist zu spät, um die feh­len­den Vor­ga­ben im Daten­schutz für Hotels zu erfül­len. Meist lie­gen dann anlass­be­zo­ge­ne Unter­la­gen der Auf­sichts­be­hör­de schon vor, wie z. B. eine nicht fach­ge­recht erstell­te Web­site, Fotos von Video­über­wa­chungs­ka­me­ras oder Wer­be­maß­nah­men nach dem Besuch des Hotels.

Der DEHO­GA Bun­des­ver­band und die jewei­li­gen Lan­des­ver­bän­de haben Anfang 2018 zahl­rei­che Unter­la­gen, wie z. B. Mus­ter, Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und Vor­la­gen zur Ver­fü­gung gestellt. Auch diver­se Vor­trä­ge wur­den organisiert.

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Sind aber die Hand­lungs­emp­feh­lun­gen rich­tig umge­setzt wor­den und noch aktu­ell? Im All­tag stellt sich daher die Fra­ge: Arbei­ten wir als Hotel eigent­lich in die­sem Bereich noch gesetzeskonform?

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Da der Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich für die Umset­zung ist, muss er auch die not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Anwen­dung der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung im Hotel steu­ern und die Umset­zung in allen Berei­chen überwachen.

Rund um den Daten­schutz für Hotels

Als Hote­lier dür­fen grund­sätz­lich die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Gäs­te ver­ar­bei­tet wer­den, solan­ge das für die Durch­füh­rung des Beher­ber­gungs­ver­trags im Rah­men der DSGVO erfor­der­lich ist. 

Der Ver­trag erlischt in der Regel nach der Abrei­se der Gäs­te einschl. der offe­ner Rech­nun­gen. Die Mel­de­schei­ne, die im Rah­men des Check-Ins im Hotel digi­tal oder in Papier­form hin­ter­legt wer­den, müs­sen ein Jahr lang auf­be­wahrt wer­den und danach (oder spä­tes­tens drei wei­te­re Mona­te danach) fach­ge­recht ver­nich­tet werden.

Für die Umset­zung des Daten­schut­zes ist in diver­sen Hotels eine Per­son in der IT, in der Ver­wal­tung oder ein inter­ner Datenschutz­beauftragter ver­ant­wort­lich. Die Tätig­keiten wer­den meist in Neben­tätigkeit durch­ge­führt. Weil nur weni­ge wis­sen, wie die Grund­la­gen des Daten­schutzes umzu­set­zen sind, wird die Ver­ant­wort­lich­keit durch die Hotel­leitung nicht aus­rei­chend wahrgenommen.

Typi­sche Auf­ga­ben­stel­lun­gen im Daten­schutz für Hotels

In jedem Hotel sind typi­scher­wei­se fol­gen­de The­men zu beach­ten und müs­sen jähr­lich auf Aktua­li­tät und Geset­zes­kon­for­mi­tät geprüft werden.

Check-up für Ihr Hotel

Sie möch­ten wis­sen, wo Ihr Hotel aktu­ell im Bereich Daten­schutz und Daten­sicherheit steht? Dann buchen Sie mei­ne Bera­tung und Kon­trol­le und erfah­ren Sie, wo es Handlungs­bedarf gibt und wo Sie bereits gesetzes­konform alle Richt­li­ni­en der DSGVO umsetzen.

Ob alt­ein­ge­ses­se­ne Beher­bungs­be­trieb oder eine geplan­te Neu­an­la­ge — ich bera­te alle Hotels im Nord­deut­schen Bereich oder auch per Videokonferenz.

Wün­schen Sie eine zwei­te Mei­nung zum The­ma Daten­schutz und Daten­sicherheit bei einem besteh­endem Ver­trag (mit einem exter­nen Daten­schutz­berater) oder Aus­übung durch einen inter­ne Beschäf­tig­te? Auch hier hel­fe ich Ihnen mit mei­ner Dienst­leist­ung in Form einer umfass­enden Überprüfung.

Als loka­ler Daten­schutz­ex­per­te brin­ge ich den Daten­schutz für Ihr Hotel vor­an. Nach der Sich­tung der bestehen­den Unter­la­gen und einer Bestands­auf­nah­me erhal­ten Sie einen detail­lier­ten und prio­ri­sier­ten Maß­nah­men­plan, der als Basis für die Zusam­men­ar­beit gilt.

Bestandsaufnahme DSGVO

DATENSCHUTZ­BERATUNG, DATENSCHUTZ­BEAUFTRAGTER ODER EXPER­TE FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT?

Ganz nach Ihren Wün­schen wer­de ich für Ihr Unter­neh­men als Datenschutz­beauf­tragter DSGVO sowie exter­ner Infor­mations­sicherheitsbeauf­tragter tätig oder füh­re (ein­ma­lig sowie auf Wunsch regel­mä­ßig) Daten­schutz­beratungen in Nord-Deutsch­land durch.

Haben Sie nach einer von mir durchge­führten Bera­tung Inter­es­se an einer län­ge­ren Zusammen­arbeit in Form eines exter­nen Daten­schutz- bzw. Infor­mations­schutz­beauf­tragten, kön­nen wir die­ses ger­ne festlegen. 

Mit mei­ner über 20jährigen Berufs­erfahr­ung brin­ge ich viel Wis­sen als unab­hängiger Datenschutz­berater ein, von dem Sie vom ers­ten Tag an profitieren.

Bin­den Sie mir früh und umfass­end in die daten­schutz­re­le­van­ten The­men in Ihrem Hotel ein. So stel­len Sie sicher, dass die Ver­ar­bei­tung von personen­bezogenen und geschäfts­krit­ischen Daten stets unter Ein­hal­tung sämt­li­cher dafür vorge­sehenen gesetz­lichen Richt­linien stattfindet.

Häu­fig gestell­te Fra­gen von Hotels

Sämt­li­che Vor­ga­ben im Daten­schutz für Hotels sind zu beach­ten, wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Daten von z. B. Gäs­ten, Beschäf­tig­ten und Dienst­leis­tern fal­len unter die­sen Schutz. Die Nut­zung die­ser Infor­ma­tio­nen ist in der Regel zur Erfül­lung des Beher­bungs­ver­tra­ges zuläs­sig. Doch es gibt noch diver­se wei­te­re gesetz­li­che Vor­ga­ben, die beach­tet wer­den müs­sen. Fin­den Sie hier ein paar Fra­gen und Ant­wor­ten, die mir immer wie­der am Anfang von Hote­liers gestellt werden.

Was muss ein Hotel im Daten­schutz beachten?

Per­sön­li­che Daten von Hotel­gäs­ten fal­len regel­mä­ßig bei jedem Hotel­auf­ent­halt an. Vie­le Hotel­gast­da­ten sind zudem beson­ders per­sön­lich und sen­si­bel, denn der Kon­takt zwi­schen Gast und Hotel ist natur­ge­mäß eng.

Das Hotel lernt die  Ess­ge­wohn­hei­ten und –Vor­lie­ben des Gas­tes ken­nen, erfährt von sei­nen Frei­zeit­in­ter­es­sen, rei­nigt täg­lich sein Bad und das Zim­mer. Häu­fig hat das Hotel sogar Kennt­nis vom Gesund­heits­zu­stand des Gas­tes, von Krank­hei­ten, All­er­gien oder Diäten.

Der Hotel­be­trieb weiß, mit wem der Gast die Nacht  ver­bringt, wel­che Fern­seh­pro­gram­me bevor­zugt wer­den, wel­che Besu­cher er zusätz­lich emp­fängt, wel­che Zah­lungs­mit­tel ein­setzt und ggf. wel­ches nächs­te Rei­se­ziel ansteu­ert wird.

Der Hotel­be­trieb muss dafür sor­gen, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nach dem Daten­schutz­ge­setz abso­lut ver­trau­lich und fach­ge­recht ver­ar­bei­tet wer­den. Die Ent­täu­schung der Gäs­te bei Feh­lern ist gut nachvollziehbar.

Kaum ein Unter­neh­men bekommt einen so umfas­sen­den Ein­blick in die Per­sön­lich­keit des Kunden.

Dies ver­pflich­tet ihn in beson­de­rer Wei­se, das infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mungs­recht sei­ner Gäs­te zu wahren.

Brau­chen alle Hotels einen Datenschutzbeauftragten?

In aller Regel ist eine Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten (DSB) durch­zu­füh­ren, wenn min­des­tens 2o  Per­so­nen stän­dig mit der auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betraut werden.

„Stän­dig beschäf­tigt“ ist, wer z.B. per­ma­nent die Gäs­te­ver­wal­tung macht. Übli­cher­wei­se wer­den  dabei Rei­ni­gungs­kräf­te in den Zim­mern oder Per­so­nen, die im Restau­rant gele­gent­lich mit Namen von Kun­den umge­hen, nicht mitgezählt.

Wel­che Auf­ga­ben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Die Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten sind im Gesetz.  fest­ge­legt. Neben der Unter­rich­tung und Bera­tung des Unter­neh­mens muss er die Ein­hal­tung der rele­van­ten Daten­schutz­ge­set­ze  über­wa­chen. Er berät auch bei  Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zun­gen und kom­mu­ni­ziert mit den betrof­fe­nen  Per­so­nen und den Aufsichtsbehörden.

Die Arbeit des Daten­schutz­be­auf­trag­ten ist sehr abwechs­lungs­reif. In die­sem sich noch ste­tig ver­än­der­ten  Rechts­ge­biet emp­fiehlt es sich, einen erfah­re­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu bestellen.

Ist ein exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter bes­ser als ein interner?

Ein inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter hat den gro­ßen Vor­teil, dass er die Pro­zes­se im Unter­neh­men und die Betei­lig­ten kennt. Er bekommt im Rah­men sei­ner täg­li­chen Arbeit deut­lich mehr Infor­ma­tio­nen am Ran­de mit. Jedoch ent­ste­hen jedoch hohe Kos­ten für die Aus­bil­dung und ste­ti­ge Weiterbildung.

Ein exter­ner DSB kann den Kos­ten­fak­tor deut­lich zu redu­zie­ren. Er küm­mert sich auch selbst­stän­dig um sei­ne Wei­ter­bil­dung und bekommt, wenn er für meh­re­re Unter­neh­men tätig ist, deut­lich mehr Umset­zungs­prak­ti­ken kennen.

Was muss bei der Ein­bin­dung von exter­nen Dienst­leis­tern beach­tet werden?

Wenn Sie Dienst­leis­ter beauf­tra­gen und die­se per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Kern ver­ar­bei­ten, dann müs­sen Sie diver­se Punk­te beach­ten. Neben dem Abschluss einer Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­ein­ba­rung  müs­sen Sie den Auf­trags­ver­ar­bei­ter auf Eig­nung vor­ab und dann regel­mä­ßig prü­fen. Dies müs­sen Sie gege­ben­über den Auf­sichts­be­hör­den auch nach­wei­sen kön­nen. Die­ses The­ma ist recht umfang­reich, wird aber ger­ne ver­nach­läs­sigt. Typi­sche Auf­trags­ver­ar­bei­ter im Hotel­be­trieb sind

  • - Betrei­ber oder Lie­fe­rant der Hotel- oder CRM-Soft­ware (Fern­war­tung oder / und Hosting)
  • - Exter­ne Per­so­nal­ver­wal­tung oder Lohnbuchhaltung
  • - IT-Sup­port
  • - Betrieb oder Sup­port Telekommunikationsanlage
  • - Betrieb von Online-Buchungs­sys­te­men (Reser­vie­rung, Tisch, u. s. w.)
  • - Hos­ting oder Betreu­ung der Online-Auftritte
  • - E‑Mail-News­let­ter-Ser­vice
  • - Online-Bewer­tun­gen
  • - Sons­ti­ge Cloud-Diens­te (z. B. Office 365 von Microsoft)
  • - Online­ba­sier­te Zeit- oder Ticket/Mängelerfassung
  • - Call-Cen­ter
  • - Sys­tem­war­tung (z. B. Video­über­wa­chungs­an­la­ge oder Türschließsysteme)
  • - Daten­si­che­rung / Archivierung
  • - Papier- oder Datenträgerentsorgung
  • - Exter­ner Nachtdienst
  • - Con­sul­ting
  • - E‑Mail- oder Spamdienst
  • -Online-Diens­te, z.B. Ana­ly­se­tools auf der Web­sei­te oder in der App
Wie kön­nen Sie mich als Hotel­be­trieb bei mei­nen Pflich­ten im Daten­schutz unterstützen?

Mit mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung brin­ge ich auch Ihr Hotel pra­xis­nah und wirt­schaft­lich in die­sen The­men vor­an. Mein typi­scher Auf­ga­ben­be­reich umfasst unter ande­rem fol­gen­de Bereiche:

  • - Durch­füh­rung einer Bestands­auf­nah­me — Erstel­lung eines prio­ri­sier­ten Akti­ons­pla­nes für wei­te­re Aktivitäten
  • - Prü­fung und ggf. Aktua­li­sie­rung Ihrer bis­her erar­bei­te­ten Unterlagen
  • - Bera­tung in sämt­li­chen daten­schutz­re­le­van­ten Themengebieten
  • - Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung Ihrer Doku­men­ta­ti­on, wie z.B. Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten, Infor­ma­ti­ons­pflich­ten oder die Betrof­fe­nen­an­fra­gen
  • - Erfül­lung der Rol­le des Daten­schutz­be­auf­trag­ten für ihr Hotel gem. Art. 39 DSGVO
  • - Prü­fung und Doku­men­ta­ti­on Ihrer Auf­trags­ver­ar­bei­ter gem. Art. 28 DSGVO
  • - Prü­fung Ihrer Online-Auf­trit­te auf Geset­zes­kon­for­mi­tät und Erstel­lung der Infor­ma­ti­ons­pflich­ten und Datenschutzhinweise
  • - Erstel­lung von Richt­li­ni­en und Anwei­sun­gen zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und zum Datenschutz
Was ist bei der Ver­ar­bei­tung von Gast­da­ten grund­sätz­lich zu beachten?

Als Hote­lier dür­fen Sie nur jene Daten Ihrer Gäs­te ver­ar­bei­ten, die Sie für die Erfül­lung des Beher­ber­gungs­ver­trags benö­ti­gen. Dabei sind sowohl die Daten­schutz­grund­sät­ze Daten­mi­ni­mie­rung und Zweck­bin­dung zu beach­ten als auch die Spei­cher­be­gren­zung. Es darf eine Spei­che­rung nur so lan­ge erfol­gen, als dies zeit­lich erfor­der­lich ist
und der Zweck für die Ver­ar­bei­tung nicht ent­fal­len ist.

Das die Daten rich­tig und sicher ver­ar­bei­tet wer­den, ist selbstverständlich.

Bei der siche­ren Ver­ar­bei­tung sind ange­mes­se­ne und wirk­sa­me Mass­nah­men zu eta­blie­ren, die dem Stand der Tech­nik entsprechen.

 

Wel­che The­men sind immer wie­der Anlass für Prü­fun­gen von Aufsichtsbehörden?

In den fol­gen­den Berei­chen wer­den immer wie­der Feh­ler in den Hotel­be­trie­ben gemacht, die zu Abmah­nun­gen oder Beschwer­den führen:

  • - Reser­vie­rungs­pro­zess
  • - Check-In und Gästeverzeichnisblatt
  • - Kre­dit­kar­ten­da­ten
  • - Auf­ent­halt und Ver­wen­dung von Daten für wei­te­re Zwe­cke, wie z. B. dau­er­haf­te Spei­che­rung von kos­ten­pflich­ti­ger Dienste
  • - Video­über­wa­chungs­an­la­gen, ins­be­son­de­re in Ruhebereichen
  • - Elek­tro­ni­sche Tür­schließ­sys­te­me für Gäs­te und Beschäf­tig­te (Pro­to­kol­lie­rung und Nut­zung für Leis­tungs- und Verhaltenskontrolle)
  • - Inter­net­nut­zung
  • - Auf­nah­me von Gast­wün­schen und Infor­ma­tio­nen in der Hotel-Software
  • - Check-Out-Pro­zess, wie z. B. nach­ge­la­ger­te Zufriedenheitsumfragen
  • - Kopie von Per­so­nal­do­ku­men­ten (z. B. Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass)
  • - Pro­zes­se zur Gel­tend­ma­chung von Betrof­fe­nen­rech­ten (z. B. Aus­kunft, Berich­ti­gung oder Löschung)
Was muss bei einer Video­über­wa­chungs­an­la­ge beach­tet werden?

Der Betrieb einer Video­über­wa­chungs­an­la­ge muss auch im Daten­schutz fach­ge­recht geplant und eta­bliert wer­den. Erfolgt dies nicht, kann eine Unter­sa­gung erfol­gen oder hohe Buß­gel­der fol­gen. Die Höhe der Stra­fe hängt vom Ein­zel­fall ab

Was ist schon bei der Pla­nung zu beachten?

  • - Für jede ein­zel­ne Kame­ra müs­sen Sie fest­le­gen, wel­cher Zweck erfüllt wer­den soll.
  • - Wer­den öffent­lich zugäng­li­che Berei­chen — wie Hotel­lob­by, Fahr­stuhl, Restau­rants oder Well­ness­be­reich – ist ein Betrieb grund­sätz­lich mög­lich, muss aber gut begrün­det wer­den (Mein Tipp: Erstel­len Sie eine mehr­stu­fi­ge Interessenabwägung)
  • - Je nach Ein­satz­ort ist ggf. auch vor­ab eine Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung durch­zu­füh­ren. Dies ist ein Pro­zess zur Beschrei­bung, Bewer­tung und Ein­däm­mung von Risiken.
  • - In pri­va­ten Berei­chen, wie z. B. Hotel­zim­mer, Toi­let­ten­be­reich, Umklei­de­räu­me — ist eine Video­über­wa­chung auf­grund des Ein­griffs in das Per­sön­lich­keits­recht nicht rechts­kon­form möglich.
  • - Sie müs­sen auf die Video­über­wa­chung durch sicht­ba­re Hin­weis­schil­dern hinweisen.
  • - Pro­zes­se zum ope­ra­ti­ven Betrieb (Zugang, Zugriff, Her­aus­ga­be, War­tung, Sup­port und Löschung) müs­sen doku­men­tiert werden.
  • - Ange­mes­se­ne TOMs (Tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men) sind zu doku­men­tie­ren und regel­mä­ßig und Wirk­sam­keit zu prüfen.
  • - Das Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten ist zu erstellen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

Was muss ich bei der Mel­dung des Gas­tes beachten?

Das Bun­des­mel­de­ge­setz ver­pflich­tet Hotels, mit­hil­fe eines Mel­de­scheins die fol­gen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten über den Gast schrift­lich zu erfas­sen. Dazu gehören:

  • - Datum der Ankunft
  • - Fami­li­en­na­men
  • - Vor­na­men
  • - Geburts­da­tum
  • - Staats­an­ge­hö­rig­keit
  • - Anschrift
  • - Zahl der Mit­rei­sen­den und ihre Staats­an­ge­hö­rig­keit in den Fäl­len des § 29 Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie
  • - Seri­en­num­mer des aner­kann­ten und gül­ti­gen Pas­ses oder Pass­ersatz­pa­piers bei aus­län­di­schen Personen.
  • ggf. wei­te­re Daten je Bun­des­land (z. B. Frem­den­ver­kehrs- und Kurbeiträge)

Der aus­ge­füll­te Mel­de­schein ist vom Tag der Anrei­se der beher­berg­ten Per­son für ein Jahr auf­zu­be­wah­ren und inner­halb von drei Mona­ten nach Ablauf der Auf­be­wah­rungs­frist fach­ge­recht zu ver­nich­ten (z. B. Schred­der oder Auftragsverarbeiter).

Wei­te­re Anga­ben des Gas­tes erfol­gen nicht mehr auf der Grund­la­ge des Mel­de­ge­set­zes. Die­se Daten dür­fen daher nur erho­ben wer­den, wenn der Hotel­gast hier­zu frei­wil­lig ein­wil­ligt. Bei der Erstel­lung einer Ein­wil­li­gung sind diver­se Punk­te zu beach­ten, wie z. B. die Mög­lich­keit des Widerrufs.

Wenn Sie eine pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung im Daten­schutz für Ihr Hotel suchen, soll­ten wir uns kennenlernen!

Fin­den Sie hier eine Aus­wahl von Dienst­leis­tun­gen und Pro­duk­ten.
Mit einen Klick auf die Schalt­flä­che erhal­ten Sie mehr Informationen

Daten­schutz­berater DSGVO

Mit einer moder­nen Bera­tung im Bereich Daten­­schutz und Informations­sicherheit spa­ren Sie inter­ne Res­sour­cen und set­zen Ihr Pro­jekt zeit­nah um. Ich bie­te stunden­weise eine Daten­schutz­beratung von A‑Z.

Daten­schutz­beauftragter DSGVO

Als exter­ner Datenschutz­­­beauftragter bie­te ich Ihnen einen Rund-um-Sup­port nach den gesetz­lichen Vor­ga­ben und mit diver­sen Zusatz­dienst­leist­ungen. Nut­zen Sie vom ers­ten Tag an mei­ne lang­­jährige Erfahrung. 

Infor­mations­sicher­heits­beauf­tragter

Ich bera­te Sie in allen Berei­chen der Infor­mations­­sicherheit. Schüt­zen Sie Ihre Daten vor den Gefähr­dungen die­ser Zeit nach dem Stand der Tech­nik nach bewähr­ten Metho­den. Erfül­len Sie die Anfor­de­run­gen des IT-Grundschutzes?

Daten­schutz­kon­for­me Website

Benö­ti­gen Sie regel­mä­ßi­ge Reports über alle Web­sites inkl. Unter­sei­ten, auch in eng­li­scher Spra­che? Hät­ten Sie ger­ne eine akti­ve Infor­ma­ti­on, wenn sich die Rechts­la­ge ändert und Sie aktiv wer­den müs­sen. Ich bie­te pra­xis­na­he Maß­nah­men zur Optimierung!

Video­über­wa­chung DSGVO

Sie pla­nen oder besit­zen eine Video­über­wachungs­anlage im Betrieb? Sie benö­ti­gen mehr Details zu die­sem The­ma? Beach­ten Sie die recht­li­chen Vor­ga­ben. Fin­den Sie hier mehr Infor­ma­tio­nen zur praxis­­nahen Umsetz­ung von Videoüberwachungsanlagen. 

Daten­schutz-Schu­lun­gen DSGVO

Praxis­nahe Schu­lun­gen im Daten­schutz und in der Informations­sicher­heit sind für Unter­neh­men uner­läss­lich. Ich bie­te Prä­sen­z­-Ver­an­s­t­al­t­un­gen, Web­i­na­re und E‑Lear­ning-Kur­se an. Schu­len Sie Ihre Beschäf­tig­ten zielgruppen­genau und pas­send auf Ihr Unternehmen.

“Ich bie­te maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Unter­neh­men, denen Daten­schutz und Informations­sicherheit wich­tig sind. Ger­ne neh­me ich mir Zeit für eine persön­liche Bera­tung und erstel­le Ihnen unver­bind­lich und kos­ten­los ein auf Sie zuge­schnit­te­nes Angebot. 

 

Ich bevor­zu­ge Unter­neh­men, die Daten­schutz und Infor­mations­sicherheit umset­zen wol­len. Wenn Sie eine kos­ten­güns­ti­ge Bera­tung von der Stan­ge bevor­zugen, pas­sen wir nicht zusammen”.

Kun­den­stim­men

Zufrie­de­ne Kun­den emp­feh­len mei­ne Dienst­leis­tung wei­ter. Über­zeu­gen Sie sich.

IT GROSS­HAN­DEL (Inter­ner DSB) Hamburg

Mit einer hohen datenschutz­rechtlichen, orga­ni­sa­to­ri­schen und sicherheits­relevanten Kom­pe­tenz hat Herr Nie­hoff unser Unter­nehmen schnell und mit außer­ordentlicher Unter­stützung bei der Umset­zung der DSGVO unter­stützt. Das Coa­ching hat sich bezahlt gemacht.

Öffent­li­che Ver­wal­tung (CDO) Lüneburg

Sie schaf­fen es, die­ses The­ma so inter­es­sant zu ver­pa­cken, dass ich trotz­dem am Ende mit einem Lächeln aus den Mee­tings gehe.

IT-Dienst­leis­ter (GF) Hamburg

Nach dem ers­ten Start haben wir schnell gemerkt, dass es ohne pro­fes­sio­nel­le Hil­fe nicht wei­ter­geht. Herr Nie­hoff hat uns hier auf die rich­ti­ge Spur gebracht und wir uns auch in Zukunft wei­ter unter­stüt­zen. Vie­len Dank für die super schnel­le Reak­ti­on und Hil­fe in der Kri­se! Wir freu­en uns auch in Zukunft einen star­ken Part­ner an der Sei­te zu haben! Kars­ten Loren­zen, Geschäfts­füh­rer Test­ex­per­ten KLE GmbH

Let­ter­shop, Hamburg
Lie­ber Herr Nie­hoff, höchs­te Zeit mal Dan­ke zu sagen für die stets promp­te, freund­liche und umfäng­liche Unter­­stützung in allen Daten­schutz­­belangen. Sei es vor Ort im Rah­men von Daten­­schutz­audits oder auch im Rah­men der vertrag­lichen Prü­fun­gen. Für mich ist es sehr wert­voll, dass Sie Ihre Aus­sagen immer auf den Punkt brin­gen, so dass ich intern wie auch extern kom­pe­tent agie­ren kann. Auf eine wei­te­re gemein­same Zusammenarbeit. 
Oli­ver G.(Geschäftsführer, Medi­en, Hamburg)

Ich set­ze regel­mä­ßig digi­ta­le Pro­jek­te mit anspruchs­vol­len Kun­den um. Daten­schutz ist ein not­wen­di­ges Muss. Ich benö­ti­ge daher einen akti­ven DSB, der da ist, wenn ich ihn benö­ti­ge und mit Praxis­wissen zeit­nah zuar­bei­tet. Ich will ein fes­tes Kon­tin­gent und nicht für jeden Hand­schlag zusätz­lich bezah­len. Am Ende wird so etwas meist teu­rer und auf­wän­di­ger in der Abrech­nung. Herr Nie­hoff bringt auf­grund sei­ner Fle­xi­bi­li­tät mein Busi­ness voran.

Kon­takt

Buchen Sie ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch und las­sen Sie uns über Ihr Pro­jekt sprechen.

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