Pra­xis­na­he Umset­zung seit 2013

Ihr Bran­chen­ex­per­te für Daten­schutz und Informationssicherheit

Daten­schutz für Immobilienmakler

Fin­den Sie hier mehr als 10 The­men, die im Daten­schutz für Immo­bi­li­en­mak­ler beach­tet wer­den müssen.

SIE WOL­LEN DEN DATEN­SCHUTZ IN IHREM UNTER­NEH­MEN ZEIT­NAH UMSETZEN?

wo fängt man an?

Daten­schutz ist ein kom­ple­xes und umfang­reiches The­ma. Das Inter­net ist voll mit Vor­la­gen, Check­­listen, Orientierungs­­hilfen, Gerichts­­urteilen oder Beiträgen. 

Doch wo fängt man an, den Daten­schutz im Unter­nehmen umzu­set­zen? Eine ech­te Heraus­­forderung für jedes Unternehmen.

Wer soll es machen?

Jeman­den zu fin­den, um die Vor­ga­ben des Daten­schutzes im Unter­nehmen zu erfül­len, ist nicht ein­fach. IT- und Prozess­kennt­nisse und eine Daten­schutz­­affinität sind not­wen­dig. Die zustän­di­ge Per­son muss immer auf dem Lau­fen­den blei­ben und viel­leicht sogar den Daten­schutz in Teil­zeit umset­zen. Eine Zerreiß­­probe für jeden inter­nen Daten­schutz­­beauf­­tragten, allen Anfor­de­run­gen gerecht zu werden.

Wie geht es praxisnah?

Diver­se Rechts­­­anwälte oder Daten­­­schutz­­­beauf­tragte bie­ten kei­ne praxis­­nahen Lösun­gen, um zeit­nah den Daten­schutz im Unter­nehmen umzu­setzen. Es wer­den Vor­la­gen genutzt, die nicht auf das Unter­nehmen pas­sen. So kön­nen Sie die Anforder­ungen nicht erfül­len. Geld und Auf­wand wer­den ver­geu­det. Jede Dokument­ation für ein Unter­neh­men ist eine Maßan­­fertigung. Enga­gie­ren Sie einen Datenschutz-Praktiker.

Immo­bi­li­en­mak­ler hel­fen beim Ver­kauf und der Ver­mie­tung von Immo­bi­len. Das kön­nen Grund­stü­cke, Häu­ser oder Woh­nun­gen sein. Sie ver­mit­teln zwi­schen Ver­käu­fer oder Ver­mie­ter auf der einen und Käu­fer oder Mie­ter auf der ande­ren Sei­te. In den meis­ten Fäl­len wird ein Mak­ler vom Ver­käu­fer einer Immo­bi­lie beauftragt.

Bei den Tätig­kei­ten wer­den not­wen­di­ger­wei­se personen­bezogene Daten von Inter­es­sen­ten, Kun­den und Geschäfts­partnern, Bewer­ber und Beschäf­tig­ten ver­ar­bei­tet. Die Anfor­de­run­gen zur Ein­hal­tung des Daten­schutzes für Immobilien­makler sind dabei zu beachten. 

Die gro­ße Heraus­forderung beim Daten­schutz bedeu­tet für Immo­bi­li­en­mak­ler, auf dem Lau­fen­den zu blei­ben. Es gibt fast jede Woche neue Urtei­le, Einschätz­ungen, Handlungs­empfehlungen und Fach­berichte von Aufsichts­behörden und Datenschutz­beauftragten. Im All­tag stellt sich daher die Fra­ge: Machen wir im Daten­schutz als Immo­bi­li­en­mak­ler alles korrekt?

Die Infor­ma­tio­nen stel­len kei­ne Rechts­be­ra­tung dar, son­dern geben Anre­gun­gen zur Umset­zung. Für eine für Sie pas­sen­de Umset­zung neh­men Sie ger­ne Kon­takt auf.

Inhalte 

Daten­schutz und Informationssicherheit

Pra­xis­na­he Lösun­gen für Ihr Unternehmen

Niehoff-Systemberatung Matthias Niehoff
Ich bin Mat­thi­as Niehoff

Wir machen das zusammen!

Daten­schutz­be­ra­tung für Immobilienmakler

Abge­lehn­te Miet­in­ter­es­sen­ten spre­chen ger­ne ein­mal die zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de an, damit die­se sich den Immo­bi­li­en­mak­ler genau­er anschaut. Typi­sche Angriffs­flä­chen sind.

Wenn eine Auf­sichts­be­hör­de eine Prü­fung im Unter­neh­men durch­führt, ist es meist zu spät, um die feh­len­den Vor­ga­ben im Daten­schutz zu erfül­len. Meist lie­gen dann anlass­be­zo­ge­ne Unter­la­gen der Auf­sichts­be­hör­de schon vor, wie z. B. eine nicht fach­ge­recht erstell­te Web­site oder Selbstauskunftsbögen.

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Sind aber die Daten­schutz­grund­sät­ze rich­tig umge­setzt wor­den und noch aktu­ell? Im All­tag stellt sich daher die Fra­ge: Arbei­ten wir als Immo­bi­li­en­mak­ler eigent­lich in die­sem Bereich gesetzeskonform?

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Rund um den Daten­schutz für Immobilienmakler

Immo­bi­li­en­mak­ler, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Beschäf­tig­ten, Kun­den oder Lie­fe­ran­ten ver­ar­bei­ten, müs­sen die Vor­ga­ben des Daten­schut­zes in Euro­pa umsetzen. 

Für die Umset­zung des Daten­schut­zes ist bei Immo­bi­li­en­mak­ler wird übli­cher­wei­se der Inha­ber selbst, eine Per­son in der IT, ein inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter oder jemand aus der Ver­wal­tung mi den Auf­ga­ben betraut. 

Die Tätig­kei­ten wer­den meist in Neben­tä­tig­keit durch­ge­führt. Weil nur weni­ge wis­sen, wie die Vor­ga­ben des Daten­schut­zes umzu­set­zen sind, wird die Ver­ant­wort­lich­keit durch die Geschäfts­leitung nicht aus­rei­chend wahrgenommen.

Da der Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich für die Umset­zung ist, muss er auch die not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Anwen­dung der DSGVO im Unter­neh­men steu­ern und die Umset­zung in allen Berei­chen über­wa­chen.

Typi­sche The­men im Daten­schutz für Immobilienmakler

Als Daten­schutz­ex­per­te ist klar, wel­che The­men­ge­bie­te übli­cher­wei­se im Daten­schutz für Immo­bi­li­en­mak­ler zu beach­ten jähr­lich auf Aktua­li­tät und Geset­zes­kon­for­mi­tät geprüft wer­den müssen

Bei Immo­bi­li­en­mak­lern sind typi­scher­wei­se fol­gen­de The­men zu beach­ten und müs­sen jähr­lich auf Aktua­li­tät und Geset­zes­kon­for­mi­tät geprüft werden.

Check-up für Immobilienmakler

Sie möch­ten wis­sen, wo Ihr Unter­neh­men in punk­to Daten­schutz und Daten­sicherheit steht? Dann buchen Sie mei­ne Bera­tung und Kon­trol­le und erfah­ren Sie, wo es Handlungs­bedarf gibt und wo Sie bereits gesetzes­konform alle Vor­ga­ben der DSGVO und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) umsetzen.

Wün­schen Sie eine zwei­te Mei­nung zum The­ma Daten­schutz und Daten­sicherheit bei einem besteh­endem Ver­trag (mit einem inter­nen oder exter­nen Daten­schutz­berater)? Auch hier hel­fe ich Ihnen mit mei­ner Dienst­leist­ung in Form einer umfass­enden Überprüfung.

Bestandsaufnahme DSGVO

DATENSCHUTZ­BERATUNG, DATENSCHUTZ­BEAUFTRAGTER ODER EXPER­TE FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT?

Ganz nach Ihren Wün­schen wer­de ich für Ihr Unter­neh­men als Datenschutz­beauf­tragter DSGVO sowie exter­ner Infor­mations­sicherheitsbeauf­tragter tätig oder füh­re (ein­ma­lig sowie auf Wunsch regel­mä­ßig) Daten­schutz­beratungen für Immo­bi­li­en­mak­ler in Nord­deutschland, wie z. B. Groß­raum Ham­burg, Lüne­burg oder Bre­men durch. 

Mit mei­ner über 20-jäh­ri­gen Berufs­erfahr­ung brin­ge ich viel Wis­sen als unab­hängiger Datenschutz­berater mit, von dem Sie vom ers­ten Tag an profitieren.

Bin­den Sie mich früh und umfass­end in die daten­schutz­re­le­van­ten The­men in Ihrem Unter­neh­men ein. So stel­len Sie sicher, dass die Ver­ar­bei­tung von personen­bezogenen und geschäfts­krit­ischen Daten stets unter Ein­hal­tung sämt­li­cher dafür vorge­sehenen gesetz­lichen Richt­linien stattfindet.

Häu­fig gestell­te Fra­gen von Immobilienmaklern

Immo­bi­li­en­mak­ler müs­sen sämt­li­che Vor­ga­ben im Daten­schut­zes beach­ten, wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Daten von Mit­ar­bei­tern und Mit­ar­bei­te­rin­nen, aber auch Inter­es­sen­ten, Kun­den und Geschäfts­part­nern und ggf. des­sen Kun­den fal­len unter die­sen Schutz. Die Nut­zung die­ser Infor­ma­tio­nen ist in der Regel zur Erfül­lung der Ver­trä­ge mit dem Eigen­tü­mer zuläs­sig. Doch es gibt noch diver­se wei­te­re Verarbeitungs­tätigkeiten, bei denen die Daten­schutz­grund­sät­ze und wei­te­re Vor­ga­ben der DSGVO beach­tet wer­den müs­sen. Hier fin­den Sie eine Aus­wahl von Fra­gen und Ant­wor­ten, die mich immer wie­der erreichen.

Wie kön­nen Sie mich als Immo­bi­li­en­ma­ker im Daten­schutz unterstützen?

Mit mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung brin­ge ich auch Ihren Betrien pra­xis­nah und wirt­schaft­lich in die­sen The­men vor­an. Mein typi­scher Auf­ga­ben­be­reich umfasst unter ande­rem fol­gen­de Bereiche:

  • - Durch­füh­rung einer Bestands­auf­nah­me — Erstel­lung eines prio­ri­sier­ten Akti­ons­pla­nes für wei­te­re Aktivitäten
  • - Prü­fung und ggf. Aktua­li­sie­rung Ihrer bis­her erar­bei­te­ten Unterlagen
  • - Bera­tung in sämt­li­chen daten­schutz­re­le­van­ten Themengebieten
  • - Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung Ihrer Doku­men­ta­ti­on, wie z.B. Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten, Infor­ma­ti­ons­pflich­ten oder die Betroffenenanfragen
  • - Erfül­lung der Rol­le des Daten­schutz­be­auf­trag­ten für ihr Unter­neh­men gem. Art. 39 DSGVO
  • - Prü­fung und Doku­men­ta­ti­on Ihrer Auf­trags­ver­ar­bei­ter gem. Art. 28 DSGVO
  • - Prü­fung Ihrer Online-Auf­trit­te auf Geset­zes­kon­for­mi­tät und Erstel­lung der Infor­ma­ti­ons­pflich­ten und Datenschutzhinweise
  • - Erstel­lung von Richt­li­ni­en und Anwei­sun­gen zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und zum Datenschutz
Was müs­sen Immo­bi­li­en­mak­ler im Daten­schutz tun?

Immo­bi­li­en­mak­ler müs­sen Daten­schutz beach­ten, wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet. Daten von Beschäf­tig­ten, Bewer­bern, Kun­den und Geschäfts­part­ner müs­sen so ver­ar­bei­tet wer­den, dass die Vor­ga­ben der DSGVO und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes ein­ge­hal­ten wer­den. Die typi­schen Auf­ga­ben­ge­bie­te fin­den Sie im obe­ren Bereich der Seite. 

Was darf ein Mak­ler an Unter­la­gen verlangen?

Grund­sätz­lich ist es erfor­der­lich, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten für die Zwe­cke der Bewer­ber­aus­wahl zu verarbeiten.

Jedoch ist immer dar­auf zu ach­ten, dass nur sovie­le Daten wie zum Zeit­punkt erfor­der­lich, ver­ar­bei­tet wer­den (Grund­satz der Datenminimierung). 

  • Pha­se 1: Besichtigungstermin 
  • Pha­se 2: vor­ver­trag­li­che Pha­se — kon­kre­ter Wil­le der Anmie­tung des Objektes
  • Pha­se 3: Ent­schei­dung der künf­ti­gen Ver­mie­ter für bestimm­te Mietinteressentierte

Ent­spre­chend soll­te ein Selbst­aus­kunfts­bo­gen auch so gestal­tet wer­den. Bei den ein­zel­nen Pha­sen sind fol­gen­de Daten der Miet­in­ter­es­sen­ten erforderlich:

Pha­se 1: Zur Durch­füh­rung eines Besich­ti­gungs­ter­mi­nes sind fol­gen­de Daten der Miet­in­ter­es­sen­ten grund­sätz­lich erforderlich:

  • - Anga­ben zur Iden­ti­fi­ka­ti­on (z. B. Vor- und Zuna­me, Anschrift)
  • - ggf. Anga­ben zum Vor­lie­gen eines Wohnberechtigungsscheines 

Pha­se 2: Bei einem kon­kre­ten Inter­es­se, die Woh­nung anmie­ten zu wol­len, sind fol­gen­de Anga­ben zulässig

  • - Fami­li­en­stand und Anga­ben zu den im Haus­halt leben­den Personen
  • - Unter Umstän­den: eröff­ne­te Insol­venz­ver­fah­ren, Anga­be einer Ver­mö­gens­aus­kunft, Räu­mungs­ti­tel wegen Mietzinsrückständen
  • - Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se oder bes­ser Bei­trags­gren­ze, sofern nicht von öffent­li­cher Stel­le übernommen
  • - Anga­ben zu Haus­tie­ren (kei­ne Kleintiere)

Pha­se 3: Nach der  Ent­schei­dung des Ver­mie­ters des Miet­in­ter­es­sen­tier­te (Erst­pla­zier­te) sind fol­gen­de Anga­ben zulässig:

  • - Anga­ben zur Erfül­lung miet­ver­trag­li­cher Pflich­ten, sofern die­se
    Auf­schluss über die Zah­lungs­fä­hig­keit der Miet­in­ter­es­sen­tin­nen geben. Anga­ben, die
    zur Zah­lungs­fä­hig­keit Aus­kunft geben, sind etwa die Zah­lung der ver­ein­bar­ten Mie­te
    und der Nebenkosten.
  • - Vor­la­ge von Ein­kom­mens­ver­hält­nis­sen, wie z. B. Lohn- und Gehalts­ab­rech­nun­gen, Kon­to­aus­zü­ge oder Ein­kom­men­steu­er­be­scheid (Schwär­zung nicht benö­tig­ter Angaben)
  • - ein­fa­cher Boni­täts­nach­weis für Miet­ver­hält­nis­se (kei­ne kom­plet­te Aus­kunft gem. Art. 15 DSGVO)
  •  
Brau­chen wir als Immo­bi­li­en­mak­ler einen Datenschutzbeauftragten?

Typi­scher­wei­se besteht eine Bestell­pflicht für Mak­ler, bei denen mehr als 20 Beschäf­tig­te mit der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten betraut wer­den. Das dürf­te nicht für alle Unter­neh­men zutref­fen. Den­noch kann eine Unter­stüt­zung durch einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten Sinn machen, um den Daten­schutz im Unter­neh­men schnell und effi­zi­ent umzusetzen.

Wel­che Auf­ga­ben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Die Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten sind im Gesetz fest­ge­legt. Neben der Unter­rich­tung und Bera­tung des Unter­neh­mens muss er die Ein­hal­tung der rele­van­ten Daten­schutz­ge­set­ze  über­wa­chen. Er berät auch bei  Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zun­gen und kom­mu­ni­ziert mit den betrof­fe­nen  Per­so­nen und den Auf­sichts­be­hör­den. Die Arbeit des Daten­schutz­be­auf­trag­ten ist abwechs­lungs­reif und geht tief in die Geschäfts­pro­zes­se hinein.

In die­sem sich noch ste­tig ver­än­der­ten  Rechts­ge­biet emp­fiehlt es sich, einen erfah­re­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten mit Kennt­nis­sen in der Immo­bi­li­en­wirt­schaft zu bestellen.

Ist ein exter­ner oder inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter besser?

Ein inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter hat den gro­ßen Vor­teil, dass er die Pro­zes­se im Unter­neh­men und die Betei­lig­ten kennt. Er bekommt im Rah­men sei­ner täg­li­chen Arbeit deut­lich mehr Infor­ma­tio­nen am Ran­de mit. Jedoch ent­ste­hen jedoch hohe Kos­ten für die Aus­bil­dung und ste­ti­ge Wei­ter­bil­dung. Für klei­ne­re Orga­ni­sa­ti­on ist der Auf­bau eines inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten jedoch mit hohen Kos­ten ver­bun­den, da die­se — um die Auf­ga­be fach­ge­recht erfül­len zu kön­nen — wert­vol­le Zeit inves­tie­ren müssen.

Ein exter­ner DSB kann den Kos­ten­fak­tor deut­lich zu redu­zie­ren. Er küm­mert sich auch selbst­stän­dig um sei­ne Wei­ter­bil­dung und lernt, wenn er für meh­re­re Unter­neh­men tätig ist, deut­lich mehr Umset­zungs­prak­ti­ken kennen.

Wass muss bei der Ein­bin­dung von exter­nen Dienst­leis­tern beach­tet werden?

Wenn Sie Dienst­leis­ter beauf­tra­gen und die­se per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Kern ver­ar­bei­ten, dann müs­sen Sie diver­se Punk­te beach­ten. Neben dem Abschluss einer Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­ein­ba­rung  müs­sen Sie den Auf­trags­ver­ar­bei­ter auf Eig­nung vor­ab und dann regel­mä­ßig prü­fen. Dies müs­sen Sie gegen­über den Auf­sichts­be­hör­den auch nach­wei­sen kön­nen. Die­ses The­ma ist recht umfang­reich, wird aber ger­ne vernachlässigt.

Wer­den Immo­bi­li­en­mak­ler über­haupt von Auf­sichts­be­hör­den geprüft?

Auf­grund der ange­spann­ten Woh­nungs­la­ge reagie­ren abge­lehn­te Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber zuneh­mend sen­si­bler und infor­mie­ren Auf­sichts­be­hör­den bei Unstim­mig­kei­ten im Datenschutz. 

Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den prü­fen dann in grö­ße­ren aber auch bei KMUs im Bereich der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung, ob die Pflich­ten der DSGVO umge­setzt wer­den. Auch klei­ne­re Betrie­be soll­ten die Anfor­de­run­gen der DSGVO ken­nen und umsetzen. 

Jede nicht durch­ge­führ­te Umset­zung kann zu einer Ord­nungs­wid­rig­keit füh­ren, die zur Ein­stel­lung des Geschäfts­pro­zes­ses oder zu Buß­gel­dern füh­ren kann.

Der Daten­schutz im Unter­neh­men ist nicht von heu­te auf mor­gen zu errei­chen. Sie soll­ten daher die Grund­la­gen  im Daten­schutz suk­zes­siv auf­bau­en und Stück für Stück umsetzen.

Darf der Ver­mie­ter oder Mak­ler eine Kopie des Per­so­nal­wei­ses erstellen?

Bei der Wohn­raum­ver­mie­tung haben die ver­mie­ten­de Par­tei oder der Eigen­tü­mer der Immo­bi­lie ein berech­tig­tes Inter­es­se, die durch Inter­es­sen­ten getä­tig­ten Anga­ben zu ihrer Iden­ti­tät durch Ein­sicht­nah­me des Per­so­nal­aus­wei­ses zu prüfen.

 

Dabei genügt es, wenn der Ver­mie­ter bzw. Mak­ler einen abs­trak­ten Ver­merk über das Ergeb­nis der Ein­sicht­nah­me erstellt, wie z. B.

  • - “Die Iden­ti­tät wur­de durch Ein­sicht­nah­me des Per­so­nal­aus­wei­ses bestätigt/nicht bestä­tigt.“ oder
  • - “Der Aus­weis wur­de vor­ge­legt / nicht vorgelegt.“

Eine kon­kre­te Notiz zu wei­te­ren Anga­ben, wie z. B. der Zugangs- und Seri­en­num­mer darf nicht erfol­gen. Auch darf grund­sätz­lich kei­ne Kopie des Aus­wei­ses ange­fer­tigt oder gefor­dert wer­den. Dies gilt sowohl im Besich­ti­gungs­ter­min als auch beim Abschluss des Mietvertrages.

 

Miet­in­ter­es­sen­ten steht es jedoch frei, Kopien ihres Aus­wei­ses anzu­fer­ti­gen und wei­ter­zu­ge­ben. Die Ablich­tung muss ein­deu­tig und dau­er­haft als Kopie erkenn­bar sein. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit dem Per­so­nal­aus­weis fin­den Sie hier.

Wann muss ein Kun­de auf­grund gesetz­li­cher Vor­ga­ben recht­lich iden­ti­fi­zert werden?

Immo­bi­li­en­mak­ler zäh­len nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geld­wä­sche­ge­setz (GwG ) zum Kreis der Ver­pflich­te­ten, wenn Sie gewerb­lich den Kauf oder Ver­kauf von Grund­stü­cken oder grund­stücks­glei­chen Rech­ten ver­mit­teln. Mak­ler haben des­halb die Vor­schrif­ten des GwG ein­zu­hal­ten. Sie müs­sen sicher­stel­len, dass Sie Ihren Kun­den ken­nen und müs­sen wis­sen, mit wem Sie Geschäf­te machen. Hier­für sind Ihre Kun­den nicht nur zu iden­ti­fi­zie­ren, son­dern auch dahin­ge­hend zu über­prü­fen, ob die von ihm gemach­ten Anga­ben stim­men. 

Das gilt jedoch erst, wenn ein ernst­haf­tes Inter­es­se des Inter­es­sen­ten am Immo­bi­li­en­kauf­ver­trag äußert und die Kauf­ver­trags­par­tei­en hin­rei­chend bestimmt sind. Dies trifft  zu, wenn z. B. 

  • - eine Reser­vie­rungs­ver­ein­ba­rung getroffen,
  • - ein Vor­ver­trag abge­schlos­sen oder
  • - eine Reser­vie­rungs­ge­bühr an den Mak­ler ent­rich­tet wurde.

 

Wei­te­re Vor­ga­ben gibt das Geld­wä­sche­ge­setz vor, wie z. B. 

  • - die Höhe der Beträ­ge für Kauf und Vermietung
  • - bei Ver­dacht oder Wis­sen, dass es sich um Erträ­ge eines Ver­bre­chens oder einer schwe­ren Straf­tat handelt
  • - bei Zwei­feln über die Anga­ben der Iden­ti­tät des Vertragspartners
  • - den Zeit­punkt der Prü­fung vor dem Notartermin
  • - Vor­ga­ben zur Iden­ti­fi­zie­rung der natür­li­chen oder juris­ti­schen Personen
  • - Iden­ti­fi­zie­rung  der wirt­schaft­lich Berechtigten
  • - ein wirk­sa­mes Risi­ko­ma­nage­ment (Ana­ly­se und Schaf­fung inter­ner Sicherungsmaßnahmen)
  • - Spei­cher­dau­er und Zugriffs­kon­zep­te der Personalausweiskopien

Wenn Sie als Immo­bi­li­en­mak­ler eine pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung im Daten­schutz suchen, soll­ten wir uns kennenlernen!

Fin­den Sie hier eine Aus­wahl von Dienst­leis­tun­gen und Pro­duk­ten. Mit einen Klick auf die Schalt­flä­che erhal­ten Sie mehr Informationen.

Daten­schutz­berater DSGVO

Mit einer moder­nen Bera­tung im Bereich Daten­­schutz und Informations­sicherheit spa­ren Sie inter­ne Res­sour­cen und set­zen Ihr Pro­jekt zeit­nah um. Ich bie­te stunden­weise eine Daten­schutz­beratung von A‑Z.

Daten­schutz­beauftragter DSGVO

Als exter­ner Datenschutz­­­beauftragter bie­te ich Ihnen einen Rund-um-Sup­port nach den gesetz­lichen Vor­ga­ben und mit diver­sen Zusatz­dienst­leist­ungen. Nut­zen Sie vom ers­ten Tag an mei­ne lang­­jährige Erfahrung. 

Infor­mations­sicher­heits­beauf­tragter

Ich bera­te Sie in allen Berei­chen der Infor­mations­­sicherheit. Schüt­zen Sie Ihre Daten vor den Gefähr­dungen die­ser Zeit nach dem Stand der Tech­nik nach bewähr­ten Metho­den. Erfül­len Sie die Anfor­de­run­gen des IT-Grundschutzes?

Daten­schutz­kon­for­me Website

Benö­ti­gen Sie regel­mä­ßi­ge Reports über alle Web­sites inkl. Unter­sei­ten, auch in eng­li­scher Spra­che? Hät­ten Sie ger­ne eine akti­ve Infor­ma­ti­on, wenn sich die Rechts­la­ge ändert und Sie aktiv wer­den müs­sen. Ich bie­te pra­xis­na­he Maß­nah­men zur Optimierung!

Video­über­wa­chung DSGVO

Sie pla­nen oder besit­zen eine Video­über­wachungs­anlage im Betrieb? Sie benö­ti­gen mehr Details zu die­sem The­ma? Beach­ten Sie die recht­li­chen Vor­ga­ben. Fin­den Sie hier mehr Infor­ma­tio­nen zur praxis­­nahen Umsetz­ung von Videoüberwachungsanlagen. 

Daten­schutz-Schu­lun­gen DSGVO

Praxis­nahe Schu­lun­gen im Daten­schutz und in der Informations­sicher­heit sind für Unter­neh­men uner­läss­lich. Ich bie­te Prä­sen­z­-Ver­an­s­t­al­t­un­gen, Web­i­na­re und E‑Lear­ning-Kur­se an. Schu­len Sie Ihre Beschäf­tig­ten zielgruppen­genau und pas­send auf Ihr Unternehmen.

Prei­se Daten­schutz und Informationssicherheit

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“Ich bie­te maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Unter­neh­men, denen Daten­schutz und Informations­sicherheit wich­tig sind. Ger­ne neh­me ich mir Zeit für eine persön­liche Bera­tung und erstel­le Ihnen unver­bind­lich und kos­ten­los ein auf Sie zuge­schnit­te­nes Ange­bot. Ich bevor­zu­ge Unter­neh­men, die Daten­schutz und Infor­mations­sicherheit umset­zen wol­len. Wenn Sie eine kos­ten­güns­ti­ge Bera­tung von der Stan­ge bevor­zugen, pas­sen wir nicht zusammen”.
Oli­ver G.(Geschäftsführer, Medi­en, Hamburg)
Ich set­ze regel­mä­ßig digi­ta­le Pro­jek­te um. Daten­schutz ist ein not­wen­di­ges Muss. Ich benö­ti­ge daher einen akti­ven DSB, der da ist, wenn ich ihn benö­ti­ge und mit Praxis­wissen zeit­nah zuar­bei­tet. Ich will ein fes­tes Kon­tin­gent und nicht für jeden Hand­schlag zusätz­lich bezah­len. Am Ende wird so etwas meist teu­rer und auf­wän­di­ger in der Abrech­nung. Herr Nie­hoff bringt auf­grund sei­ner Fle­xi­bi­li­tät mein Busi­ness voran. 

Kun­den­stim­men

Zufrie­de­ne Kun­den emp­feh­len mei­ne Dienst­leis­tung wei­ter. Über­zeu­gen Sie sich.

IT GROSS­HAN­DEL (Inter­ner DSB) Hamburg

Mit einer hohen datenschutz­rechtlichen, orga­ni­sa­to­ri­schen und sicherheits­relevanten Kom­pe­tenz hat Herr Nie­hoff unser Unter­nehmen schnell und mit außer­ordentlicher Unter­stützung bei der Umset­zung der DSGVO unter­stützt. Das Coa­ching hat sich bezahlt gemacht.

Öffent­li­che Ver­wal­tung (CDO) Lüneburg

Sie schaf­fen es, die­ses The­ma so inter­es­sant zu ver­pa­cken, dass ich trotz­dem am Ende mit einem Lächeln aus den Mee­tings gehe.

IT-Dienst­leis­ter (GF) Hamburg

Nach dem ers­ten Start haben wir schnell gemerkt, dass es ohne pro­fes­sio­nel­le Hil­fe nicht wei­ter­geht. Herr Nie­hoff hat uns hier auf die rich­ti­ge Spur gebracht und wir uns auch in Zukunft wei­ter unter­stüt­zen. Vie­len Dank für die super schnel­le Reak­ti­on und Hil­fe in der Kri­se! Wir freu­en uns auch in Zukunft einen star­ken Part­ner an der Sei­te zu haben! Kars­ten Loren­zen, Geschäfts­füh­rer Test­ex­per­ten KLE GmbH

Let­ter­shop, Hamburg
Lie­ber Herr Nie­hoff, höchs­te Zeit mal Dan­ke zu sagen für die stets promp­te, freund­liche und umfäng­liche Unter­­stützung in allen Daten­schutz­­belangen. Sei es vor Ort im Rah­men von Daten­­schutz­audits oder auch im Rah­men der vertrag­lichen Prü­fun­gen. Für mich ist es sehr wert­voll, dass Sie Ihre Aus­sagen immer auf den Punkt brin­gen, so dass ich intern wie auch extern kom­pe­tent agie­ren kann. Auf eine wei­te­re gemein­same Zusammenarbeit. 

Kon­takt

Buchen Sie ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch und las­sen Sie uns über Ihr Pro­jekt sprechen.

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