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Datenschutz für Medienunternehmen
Finden Sie hier mehr als 10 Themen, die im Datenschutz für Medienunternehmen beachtet werden müssen.
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SIE WOLLEN DEN DATENSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN ZEITNAH UMSETZEN?
wo fängt man an?
Datenschutz ist komplex, und im Internet gibt es viele Vorlagen und Tipps. Der Einstieg bleibt eine große Herausforderung für Unternehmen.
Wer soll es machen?
IT‑, Rechts- und Prozesskenntnisse sowie großes Interesse sind erforderlich. Die Person muss stets auf dem Laufenden bleiben.
Wie geht es praxisnah?
Berater liefern oft keine praxisnahen Datenschutzlösungen. Vorlagen sind meist ungeeignet und kostenaufwendig. Engagieren Sie stattdessen einen Datenschutz-Praktiker!
Direktmarketingmaßnahmen und die Weitergabe Kundendaten an Transport- und Lagerunternehmen sind nur ein kleiner Teil der Datenverarbeitung. im Alltag stellt sich daher die Frage: Machen wir als Medienunternehmen im Datenschutz alles richtig?
Die große Herausforderung beim Datenschutz bedeutet auch für Medienunternehmen, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Es gibt fast jede Woche neue Urteile, Einschätzungen, Handlungsempfehlungen und Fachberichte von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten.
Diese Veränderungen können gegebenenfalls Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Nur durch einen Experten im Datenschutz ist es möglich, die gesetzlichen Vorgaben zeitnah und fachgerecht umzusetzen.
Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern geben Anregungen zur Umsetzung. Für eine für Sie passende Umsetzung nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Inhalte
Datenschutz und Informationssicherheit
Praxisnahe Lösungen für Ihr Unternehmen
Wir machen das zusammen!
Datenschutzberatung für Medienunternehmen
Aufsichtsbehörden schauen sich auch in Medienunternehmen aufgrund von Beschwerden von missgelaunten Beschäftigten an, ob die gesetzlichen Pflichten der DSGVO eingehalten worden sind. Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Prüfung im Unternehmen durchführt, ist es meist zu spät, die fehlenden Vorgaben zu erfüllen. Typische Angriffsflächen sind:
- Webseiten mit Analyse-Funktionen, externen Schriftarten, Google Maps oder Facebook-Beiträgen ohne entsprechende Rechtsgrundlage
- Übermittlung von Daten an Drittländer
- Handhabung von Daten von Minderjährigen
- Gestaltung von Kundenrückgewinnungsmaßnahmen
- Gestaltung von E‑Mail-Newslettern
Meist liegen dann anlassbezogene Unterlagen der Aufsichtsbehörde schon vor, wie z. B. nicht fachgerecht erstellte Online-Auftritte, Fotos von Arbeits- oder Urlaubsplänen, Telefonanrufe zur Kundenrückgewinnung oder sonstige Direktmarketingmaßnahmen.
Rund um den Datenschutz bei Medienunternehmen
Medienunternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern, wie z. B. Beschäftigte, Kunden oder Lieferanten verarbeiten, müssen die Vorgaben des Datenschutzes in Europa umsetzen. Auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU haben, innerhalb der Gemeinschaft aber Waren oder Dienstleistungen vertreiben, unterstehen ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Umsetzung des Datenschutzes im Betrieb ist eine Person in der IT, der Verwaltung oder ein interner Datenschutzbeauftragter verantwortlich. Die Tätigkeiten werden meist in Nebentätigkeit durchgeführt.
Weil nur wenige wissen, wie die Vorgaben des Datenschutzes umzusetzen sind, wird die Verantwortlichkeit durch die Geschäftsleitung nicht ausreichend wahrgenommen.
Da der Geschäftsführer verantwortlich für die Umsetzung ist, muss er auch die notwendigen Maßnahmen zur Anwendung der EU-DSGVO im Unternehmen steuern und die Umsetzung in allen Bereichen überwachen.
Typische Datenschutzthemen in Medienunternehmen
In jedem Medienunternehmen sind typischerweise folgende Themen zu beachten und müssen jährlich auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Verpflichtungserklärungen für Beschäftigte
- Einsatz- und Urlaubsplanung
- Prozesse für die Umsetzung der Betroffenenrechte
- Gesetzeskonforme Gestaltung der Online-Auftritte
- Schulungen für Beschäftigte
- Übermittlung von Daten in Drittländer (z. B. in der Verwaltung)
- Sicherheit der Verarbeitung des gesamten Unternehmensnetzwerks
- Prozess für die Handhabung von (möglichen) Datenschutzverletzungen
- Vertragsmanagement mit externen Unternehmen
- Fachgerechte Gestaltung von Videoüberwachungsanlagen
- Risikobewertung der Verarbeitungstätigkeiten
- Prüfung der bestehenden IT-Systeme
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
- u. v. m.
Check-up für Ihr Medienunternehmen
Sie möchten wissen, wo Ihr Betrieb aktuell im Bereich Datenschutz und Datensicherheit steht? Dann buchen Sie meine Beratung und Kontrolle und erfahren Sie, wo es Handlungsbedarf gibt und wo Sie bereits gesetzeskonform alle Richtlinien der DSGVO umsetzen.
Ob alteingesessenes Unternehmen oder Startup — ich berate alle Medienunternehmen im Norddeutschen Bereich oder auch per Videokonferenz.
Wünschen Sie eine zweite Meinung zum Thema Datenschutz und Datensicherheit bei einem bestehendem Vertrag (mit einem externen Datenschutzberater) oder Ausübung durch einen interne Beschäftigte? Auch hier helfe ich Ihnen mit meiner Dienstleistung in Form einer umfassenden Überprüfung.
Als lokaler Datenschutzexperte bringe ich den Datenschutz für Ihr Unternehmen voran. Nach der Sichtung der bestehenden Unterlagen und einer Bestandsaufnahme erhalten Sie einen detaillierten und priorisierten Maßnahmenplan, der als Basis für die Zusammenarbeit gilt.
DATENSCHUTZBERATUNG, DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER ODER EXPERTE FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT?
Ganz nach Ihren Wünschen werde ich für Ihr Unternehmen als Datenschutzbeauftragter DSGVO sowie externer Informationssicherheitsbeauftragter tätig oder führe (einmalig sowie auf Wunsch regelmäßig) Datenschutzberatungen in Nord-Deutschland durch.
Haben Sie nach einer von mir durchgeführten Beratung Interesse an einer längeren Zusammenarbeit in Form eines externen Datenschutz- bzw. Informationsschutzbeauftragten, können wir dieses gerne festlegen.
Mit meiner über 20jährigen Berufserfahrung bringe ich viel Wissen als unabhängiger Datenschutzberater ein, von dem Sie vom ersten Tag an profitieren.
Binden Sie mir früh und umfassend in die datenschutzrelevanten Themen in Ihrem Unternehmen ein. So stellen Sie sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen und geschäftskritischen Daten stets unter Einhaltung sämtlicher dafür vorgesehenen gesetzlichen Richtlinien stattfindet.
Häufig gestellte Fragen von Medienunternehmen
Medienunternehmen müssen sämtliche Vorgaben des Datenschutzes beachten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Daten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aber auch Interessenten, Kunden und Geschäftspartnern und ggf. dessen Kunden fallen unter diesen Schutz. Die Nutzung dieser Informationen ist in der Regel zur Erfüllung der Geschäftsziele zulässig. Doch es gibt noch diverse weitere Verarbeitungstätigkeiten, bei denen die Datenschutzgrundsätze und weitere Vorgaben der DSGVO beachtet werden müssen. Hier finden Sie eine Auswahl von Fragen und Antworten, die mich immer wieder von Medienunternehmen erreichen.
Medienunternehmen müssen den Datenschutz beachten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Daten von Beschäftigten, Bewerbern, Kunden und Geschäftspartner müssen so verarbeitet werden, dass die Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.
Typische Aufgabengebiete finden Sie oben auf der Seite.
Typischerweise besteht eine Bestellpflicht für Betriebe, bei denen mehr als 20 Beschäftigte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut werden. Das dürfte nicht für alle Medienunternehmen zutreffen. Dennoch kann eine Unterstützung durch einen Datenschutzbeauftragten Sinn machen, um den Datenschutz im Unternehmen schnell und effizient umzusetzen.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Gesetz festgelegt. Neben der Unterrichtung und Beratung des Unternehmens muss er die Einhaltung der relevanten Datenschutzgesetze überwachen. Er berät auch bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und kommuniziert mit den betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden,
Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten ist extrem umfangreich.
In diesem sich noch stetig veränderten Rechtsgebiet empfiehlt es sich, einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat den großen Vorteil, dass er die Prozesse im Unternehmen und die Beteiligten kennt. Er bekommt im Rahmen seiner täglichen Arbeit deutlich mehr Informationen am Rande mit. Jedoch entstehen jedoch hohe Kosten für die Ausbildung und stetige Weiterbildung.
Ein externer DSB kann den Kostenfaktor deutlich zu reduzieren. Er kümmert sich auch selbstständig um seine Weiterbildung und lernt, wenn er für mehrere Unternehmen tätig ist, deutlich mehr Umsetzungspraktiken kennen.
Wenn Sie Dienstleister beauftragen und diese personenbezogene Daten im Kern verarbeiten, dann müssen Sie diverse Punkte beachten. Neben dem Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung müssen Sie den Auftragsverarbeiter auf Eignung vorab und dann regelmäßig prüfen. Dies müssen Sie gegebenüber den Aufsichtsbehörden auch nachweisen können.
Dieses Thema ist recht umfangreich, wird aber gerne vernachlässigt. Typische Auftragsverarbeiter im Medienunternehmen sind
- - Betreiber oder Lieferant der IT-Systeme (Fernwartung oder / und Hosting)
- - Externe Personalverwaltung oder Lohnbuchhaltung
- - Betrieb oder Support Telekommunikationsanlage
- - Hosting oder Betreuung der Online-Auftritte
- - E‑Mail-Newsletter-Service
- - Sonstige Cloud-Dienste (z. B. Office 365 von Microsoft)
- - Onlinebasierte Zeit- oder Ticket/Mängelerfassung
- - CallCenter
- - Systemwartung (z. B. Videoüberwachungsanlage oder Türschließsysteme)
- - Datensicherung / Archivierung
- - Papier- oder Datenträgerentsorgung
- - Externer Nachtdienst
- - Consulting
- - E‑Mail- oder Spamdienst
- -Online-Dienste, z.B. Analysetools auf der Webseite oder in der App
Sollte das Medienunternehmen selbst Auftragsverarbeiter für Kunden sein, müssen ebenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarungen geschlossen werden.
Mit meiner langjährigen Erfahrung bringe ich auch Ihren Betrien praxisnah und wirtschaftlich in diesen Themen voran. Mein typischer Aufgabenbereich umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- - Durchführung einer Bestandsaufnahme — Erstellung eines priorisierten Aktionsplanes für weitere Aktivitäten
- - Prüfung und ggf. Aktualisierung Ihrer bisher erarbeiteten Unterlagen
- - Beratung in sämtlichen datenschutzrelevanten Themengebieten
- - Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Dokumentation, wie z.B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Informationspflichten oder die Betroffenenanfragen
- - Erfüllung der Rolle des Datenschutzbeauftragten für ihr Unternehmen gem. Art. 39 DSGVO
- - Prüfung und Dokumentation Ihrer Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO
- - Prüfung Ihrer Online-Auftritte auf Gesetzeskonformität und Erstellung der Informationspflichten und Datenschutzhinweise
- - Erstellung von Richtlinien und Anweisungen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz
Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen Medienunternehmen in größeren aber auch bei KMUs, ob die Pflichten der DSGVO umgesetzt werden. Auch kleinere Betriebe sollten die Anforderungen der DSGVO kennen und umsetzen. Jede nicht durchgeführte Umsetzung kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die zur Einstellung des Geschäftsprozesses oder zu Bußgeldern führen kann.
Wenn Sie eine professionelle Unterstützung im Datenschutz suchen, sollten wir uns kennenlernen!
Finden Sie hier eine Auswahl von Dienstleistungen und Produkten. Mit einen Klick auf die Schaltfläche erhalten Sie mehr Informationen
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Mit einer modernen Beratung im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit sparen Sie interne Ressourcen und setzen Ihr Projekt zeitnah um. Ich biete stundenweise eine Datenschutzberatung von A‑Z.
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“Ich biete maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen, denen Datenschutz und Informationssicherheit wichtig sind. Gerne nehme ich mir Zeit für eine persönliche Beratung und erstelle Ihnen unverbindlich und kostenlos ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.
Ich bevorzuge Unternehmen, die Datenschutz und Informationssicherheit umsetzen wollen. Wenn Sie eine kostengünstige Beratung von der Stange bevorzugen, passen wir nicht zusammen”.
Kundenstimmen
Zufriedene Kunden empfehlen meine Dienstleistung weiter. Überzeugen Sie sich.
Mit einer hohen datenschutzrechtlichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Kompetenz hat Herr Niehoff unser Unternehmen schnell und mit außerordentlicher Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO unterstützt. Das Coaching hat sich bezahlt gemacht.
Sie schaffen es, dieses Thema so interessant zu verpacken, dass ich trotzdem am Ende mit einem Lächeln aus den Meetings gehe.
Nach dem ersten Start haben wir schnell gemerkt, dass es ohne professionelle Hilfe nicht weitergeht. Herr Niehoff hat uns hier auf die richtige Spur gebracht und wir uns auch in Zukunft weiter unterstützen. Vielen Dank für die super schnelle Reaktion und Hilfe in der Krise! Wir freuen uns auch in Zukunft einen starken Partner an der Seite zu haben! Karsten Lorenzen, Geschäftsführer Testexperten KLE GmbH
Ich setze regelmäßig digitale Projekte mit anspruchsvollen Kunden um. Datenschutz ist ein notwendiges Muss. Ich benötige daher einen aktiven DSB, der da ist, wenn ich ihn benötige und mit Praxiswissen zeitnah zuarbeitet. Ich will ein festes Kontingent und nicht für jeden Handschlag zusätzlich bezahlen. Am Ende wird so etwas meist teurer und aufwändiger in der Abrechnung. Herr Niehoff bringt aufgrund seiner Flexibilität mein Business voran.
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