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Datenschutz für Steuerberater
Datenschutz für Steuerberater: Finden Sie hier mehr als 10 Aufgaben, die Sie neben dem Berufsgeheimnis umsetzen sollten.
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SIE WOLLEN DEN DATENSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN ZEITNAH UMSETZEN?
wo fängt man an?
Datenschutz ist komplex, und im Internet gibt es viele Vorlagen und Tipps. Der Einstieg bleibt eine große Herausforderung für Unternehmen.
Wer soll es machen?
IT‑, Rechts- und Prozesskenntnisse sowie großes Interesse sind erforderlich. Die Person muss stets auf dem Laufenden bleiben.
Wie geht es praxisnah?
Berater liefern oft keine praxisnahen Datenschutzlösungen. Vorlagen sind meist ungeeignet und kostenaufwendig. Engagieren Sie stattdessen einen Datenschutz-Praktiker!
Steuerberater haben die Aufgabe der Beratung und Vertretung ihrer Mandanten in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten, zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Dabei werden personenbezogene Daten von Interessen, Mandanten und Geschäftspartnern, Bewerber und Beschäftigten verarbeitet. Die Anforderungen zur Einhaltung des Datenschutzes für Steuerberater und Steuerberatungskanzleien sind dabei zu beachten.
Die große Herausforderung beim Datenschutz bedeutet auch für Steuerberater, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Es gibt fast wöchentlich neue Urteile, Einschätzungen, Handlungsempfehlungen und Fachberichte von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten.
Diese Veränderungen können gegebenenfalls Auswirkungen auf Ihre Kanzlei haben. Nur durch einen Experten im Datenschutz ist es möglich, die gesetzlichen Vorgaben zeitnah und fachgerecht umzusetzen.
Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern geben Anregungen zur Umsetzung. Für eine für Sie passende Umsetzung nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Inhalte
Datenschutz und Informationssicherheit
Praxisnahe Lösungen für Ihr Unternehmen
Wir machen das zusammen!
Datenschutzberatung für Steuerberater
Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Prüfung durchführt, ist es meist zu spät, um die fehlenden Vorgaben zu erfüllen. Größtenteils liegen dann anlassbezogene Unterlagen der Aufsichtsbehörde schon vor, wie z. B. eine nicht fachgerecht erstellte Informationspflicht oder Screenshots nicht fachgerecht erstellter Webseiten. Typische Angriffsflächen sind:
- Durchführung von Direktmarketingmaßnahmen
- Fehlerhafte Zurverfügungstellung von DATEVasp für Mandanten
- Einbindung von Auftragsverarbeitern und Gehilfen
Typische Datenschutzthemen für Steuerberater
In jeder Kanzlei sind typischerweise folgende Themen zu beachten und müssen jährlich auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden.
- Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
- Erstellung eines Datenschutzhandbuches
- Bestellung und Etablierung eines Datenschutzbeauftragten
- Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen für Personal und Gehilfen
- Erstellung und Etablierung von Löschkonzepten
- Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Prüfung und Abschluss von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen
- Etablierung von Prozessen für die Handhabung von Betroffenenrechte
- Berücksichtung von §29 BDSG (Geheimhaltungspflichten) bei den Betroffenenrechten bei Kollision mit dem Berufsgeheimnisverbot
- Dokumentation und Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen der Informationssicherheit
- Durchführung von angemessenen Schulungsmaßnahmene
Bestandsaufnahme für Ihre Kanzlei
Sie möchten wissen, wo Ihre Kanzlei aktuell im Bereich Datenschutz und Datensicherheit steht? Dann buchen Sie meine Beratung und Kontrolle und erfahren Sie, wo es Handlungsbedarf gibt und wo Sie bereits gesetzeskonform alle Richtlinien der DSGVO umsetzen.
Ob alteingesessenes Unternehmen, Freelancer oder Neugründung – ich berate diverse Steuerberater im norddeutschen Bereich vor Ort oder auch per Videokonferenz.
Wünschen Sie eine zweite Meinung zum Thema Datenschutz und Datensicherheit bei einem bestehendem Vertrag (mit einem externen Datenschutzberater) oder Ausübung durch einen interne Beschäftigte? Auch hier helfe ich Ihnen mit meiner Dienstleistung in Form einer umfassenden Überprüfung.
Als lokaler Datenschutzexperte bringe ich den Datenschutz für Ihre Kanzlei voran. Nach der Sichtung der bestehenden Unterlagen und einer Bestandsaufnahme erhalten Sie einen detaillierten und priorisierten Maßnahmenplan, der als Basis für die Zusammenarbeit gilt.
DATENSCHUTZBERATUNG, DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER ODER EXPERTE FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT?
Ganz nach Ihren Wünschen werde ich für Ihr Unternehmen als Datenschutzbeauftragter DSGVO sowie externer Informationssicherheitsbeauftragter tätig oder führe (einmalig sowie auf Wunsch regelmäßig) Datenschutzberatungen in Nord-Deutschland durch.
Haben Sie nach einer von mir durchgeführten Beratung Interesse an einer längeren Zusammenarbeit in Form eines externen Datenschutz- bzw. Informationsschutzbeauftragten, können wir dieses gerne festlegen.
Mit meiner über 20jährigen Berufserfahrung bringe ich viel Wissen als unabhängiger Datenschutzberater ein, von dem Sie vom ersten Tag an profitieren.
Binden Sie mir früh und umfassend in die datenschutzrelevanten Themen in Ihrer Steuerberatungskanzlei ein. So stellen Sie sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen und geschäftskritischen Daten stets unter Einhaltung sämtlicher dafür vorgesehenen gesetzlichen Vorgaben stattfindet.
Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz von Steuerkanzleien
Steuerberater müssen sämtliche Vorgaben des Datenschutzes beachten, wenn er personenbezogene Daten der betroffenen Personen verarbeitet. Mandanten- und Beschäftigtendaten fallen daher beispielsweise unter diesen Schutz. Die Nutzung dieser Informationen ist in der Regel zur Erfüllung der Mandate zulässig. Doch es gibt noch diverse weitere Verarbeitungstätigkeiten, bei denen die Datenschutzgrundsätze und weitere Vorgaben der DSGVO beachtet werden müssen.
Generell haben Steuerberater das Recht im Rahmen der festgelegten Aufgaben Daten einzusehen, die für eine sorgfältige Bearbeitung notwendig sind. Der Steuerberater darf diese jedoch nur für die Umsetzung der im Steuerberatungsgesetz vorgesehenen Aufgaben verwenden und nicht für andere Zwecke zu verarbeiten.
Eine “betroffene Person” ist jede natürliche Person, deren
personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu zählen in der Praxis insbesondere die folgenden Personen:
- - die Beschäftigten (z. B. Angestellte oder freie Mitarbeiter) des Steuerkanzlei
- - Mandanten, sofern es sich um natürliche Personen handelt,
- - Interessenten im Rahmen der Anbahnung eines Vertrages
- - Kontaktpersonen, Ansprechpartner und z. B. Geschäftsführer bei Mandanten, die juristische Personen sind,
- - die Ansprechpartner und Beschäftigten von sonstigen Vertragspartnern des Kanzlei (z.B. Beschäftigte der Dienstleister, Lieferanten, IT Service Provider usw.).
- - Geschäftspartner und Beschäftigte des Mandanten
Geschützt werden nur personenbezogene Daten der lebenden, natürlichen Personen. Unternehmensdaten gehören nicht dazu. Erfolgt hingegen die Verarbeitung erkennbar mit Inhalts‑, Zweck- oder Ergebnisbezug zu der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen Person, sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO auf diese Verarbeitung anzuwenden.
Die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz werden durch das Berufsrecht für Steuerberater nicht verdrängt. Grundsätzlich kann gesagt werden: Bei der Verarbeitung von Daten der Mandanten geht das Berufsrecht im Falle einer Kollision mit der Datenschutzgesetzgebung vor. Werden die personenbezogenen Daten z. B. von Beschäftigten des Steuerberater oder von Beschäftigten der eingesetzten Dienstleister oder Lieferanten verarbeitet (also außerhalb eines Mandatsverhältnisses) — müssen die Vorgaben der Datenschutzgesetze beachtet werden.
Die berufliche Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater bleibt selbstverständlich unverändert. Bei der Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen wurden im Bundesdatenschutzgesetz jedoch Ausnahmen bei der Umsetzung der Betroffenenrechte (z. B. bei einer Auskunft oder Informationspflichten) definiert, damit das Berufsgeheimnis nicht gefährdet oder verletzt wird.
Führt eine Datenschutzaufsichtsbehörde eine Untersuchung bei einem Steuerberater durch, kann ein Einblick in personenbezogene Daten verarbeitet werden, die der Geheimhaltung unterliegen. Dazu gehören z. B.
- - Zugriff auf IT-Systeme, Datenbanken oder strukturierte Ablagen (Akten), in denen Informationen von Mandanten verarbeitet werden.
- - Zugriff auf IT-Systeme, die zur Abrechnung für Mandaten genutzt werden
- - Zugriff auf E‑Mail Systeme, wenn dort die Korrespondenz mit Mandanten erfolgt.
Üblicherweise ist der Steuerberater und seine Gehilfen aufgrund ihrer Weisungsfreiheit und Eigentverantwortlichkeit bei der Durchführung seiner im Steuerberatungsgesetz festgelegten Aufgaben ein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Betreibt der Steuerberater aber andere Tätigkeiten, kann dies anders zu beurteilen sein. Dies könnte z. B. bei einem reinen Einscannen von Papierunterlagen mit einem anschließenden OCR-Scan der Fall sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen und dann fachgerecht umzusetzen.
Wenn Sie eine professionelle Unterstützung im Datenschutz für Ihre Kanzlei suchen, sollten wir uns kennenlernen!
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Ich bevorzuge Unternehmen, die Datenschutz und Informationssicherheit umsetzen wollen. Wenn Sie eine kostengünstige Beratung von der Stange bevorzugen, passen wir nicht zusammen”.
Kundenstimmen
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Mit einer hohen datenschutzrechtlichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Kompetenz hat Herr Niehoff unser Unternehmen schnell und mit außerordentlicher Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO unterstützt. Das Coaching hat sich bezahlt gemacht.
Sie schaffen es, dieses Thema so interessant zu verpacken, dass ich trotzdem am Ende mit einem Lächeln aus den Meetings gehe.
Nach dem ersten Start haben wir schnell gemerkt, dass es ohne professionelle Hilfe nicht weitergeht. Herr Niehoff hat uns hier auf die richtige Spur gebracht und wir uns auch in Zukunft weiter unterstützen. Vielen Dank für die super schnelle Reaktion und Hilfe in der Krise! Wir freuen uns auch in Zukunft einen starken Partner an der Seite zu haben! Karsten Lorenzen, Geschäftsführer Testexperten KLE GmbH
Ich setze regelmäßig digitale Projekte mit anspruchsvollen Kunden um. Datenschutz ist ein notwendiges Muss. Ich benötige daher einen aktiven DSB, der da ist, wenn ich ihn benötige und mit Praxiswissen zeitnah zuarbeitet. Ich will ein festes Kontingent und nicht für jeden Handschlag zusätzlich bezahlen. Am Ende wird so etwas meist teurer und aufwändiger in der Abrechnung. Herr Niehoff bringt aufgrund seiner Flexibilität mein Business voran.
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