Pra­xis­na­he Umset­zung seit 2013

Ihr Exper­te für Daten­schutz und Informationssicherheit

Daten­schutz für Vereine

Daten­schutz für Ver­ei­ne: Fin­den Sie hier mehr als 10 Auf­ga­ben, die Sie als Vor­stand – auch beim Ein­satz von Ehren­amt­li­chen – beach­ten müssen.

SIE WOL­LEN DEN DATEN­SCHUTZ IN IHREM VER­EIN UMSETZEN?

wo fängt man an?

Daten­schutz ist ein kom­ple­xes und umfang­reiches The­ma. Das Inter­net ist voll mit Vor­la­gen, Check­­listen, Orientierungs­­hilfen, Gerichts­­urteilen oder Beiträgen. 

Doch wo fängt man an, den Daten­schutz umzu­set­zen? Eine ech­te Heraus­­forderung für jeden Verein.

Wer soll es machen?

Jeman­den zu fin­den, um die Vor­ga­ben des Daten­schutzes im Ver­ein zu erfül­len, ist nicht ein­fach. IT- und Prozess­kennt­nisse und eine Daten­schutz­­affinität sind not­wen­dig. Die zustän­di­ge Per­son muss immer auf dem Lau­fen­den blei­ben und viel­leicht sogar den Daten­schutz in Teil­zeit  oder in Ehrem­amt umsetzen. 

Wie geht es praxisnah?

Diver­se Rechts­­­anwälte oder Daten­­­schutz­­­beauf­tragte bie­ten kei­ne praxis­­nahen Lösun­gen, um zeit­nah den Daten­schutz im Ver­ein umzu­setzen. Es wer­den Vor­la­gen genutzt, die nicht pas­sen. So kön­nen Sie die Anforder­ungen nicht erfül­len. Geld und Auf­wand wer­den ver­geu­det. Jedes Dokument­ für einen Ver­ein ist eine Maßanfertigung.

Beim Umgang mit Daten von Mit­glie­dern, Funk­tio­nä­ren und Inter­es­sen­ten ist der Daten­schutz im Ver­ein täg­li­che Pra­xis. Ob die­se immer im Ein­klang mit den daten­schutz­recht­lichen Vor­ga­ben umge­setzt wer­den, ist oft unklar. Das Daten­schutz­recht ent­wi­ckelt sich dyna­misch und alle Unter­nehmen müs­sen schau­en, ob die gesetz­lichen Pflich­ten sich ver­än­dert haben. 

Es gibt fast wöchent­lich neue Urtei­le, Einschätz­ungen, Handlungs­empfehlungen und Fach­berichte von Aufsichts­behörden und Datenschutzbeauftragten.

Die­se Veränder­ungen kön­nen gege­be­nen­falls Aus­wirkungen auf Ihr Unter­neh­men haben. Nur durch einen Exper­ten im Daten­schutz ist es mög­lich, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zeit­nah und fach­gerecht umzusetzen.

Die Infor­ma­tio­nen stel­len kei­ne Rechts­be­ra­tung dar, son­dern geben Anre­gun­gen zur Umset­zung. Für eine für Sie pas­sen­de Umset­zung neh­men Sie ger­ne Kon­takt auf.

Inhalte 

Daten­schutz und Informationssicherheit

Pra­xis­na­he Lösun­gen für Ihren Verein!

Niehoff-Systemberatung Matthias Niehoff
Ich bin Mat­thi­as Niehoff

Wir machen das zusammen!

Daten­schutz­be­ra­tung für Vereine

Miss­ge­laun­te oder ehe­ma­li­ge Mit­glie­der spre­chen ger­ne ein­mal die zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de an, damit die­se sich den Ver­ein genau­er anschau­en. Typi­sche Angriffs­flä­chen sind:

Wenn eine Auf­sichts­be­hör­de eine Prü­fung im Ver­ein durch­führt, ist es meist zu spät, um die feh­len­den Vor­ga­ben im Daten­schutz zu erfül­len. Meist lie­gen dann anlass­be­zo­ge­ne Unter­la­gen der Auf­sichts­be­hör­de schon vor, wie z. B. eine nicht fach­ge­recht erstell­te Web­site, Fotos von Video­über­wa­chungs­ka­me­ras oder Ver­öf­fent­li­chun­gen im Internet.

Datenschutz im Verein 2
Foto: Jon Tyson @ unsplash.com

Rund um den Daten­schutz bei Vereinen

Ver­ei­ne müs­sen bei der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten von Inter­es­sen­ten, (Vorstands-)Mitgliedern und Ehren­amt­li­chen die Vor­ga­ben der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes beach­ten. Schon bei der Pla­nung des Ver­eins oder im täg­li­chen (Spiel-)betrieb stel­len sich zahl­rei­che Fra­gen, die der Vor­stand beant­wor­ten muss.

Wenn eine Auf­sichts­be­hör­de eine Prü­fung durch­führt, ist es meist zu spät, um die feh­len­den Vor­ga­ben zu erfül­len. Mehr­heit­lich lie­gen dann anlass­be­zo­ge­ne Unter­la­gen der Auf­sichts­be­hör­de schon vor, wie z. B. eine nicht fach­ge­recht erstell­te Ein­wil­li­gung oder Fotos von nicht rechts­kon­for­men Ver­öf­fent­li­chun­genAus­hän­genStart- und Ergeb­nis­lis­ten oder Über­mitt­lun­gen an Spon­so­ren und Wirtschaftsunternehmen.

Typi­sche Daten­schutz­the­men im Verein

In jedem Ver­ein sind typi­scher­wei­se fol­gen­de The­men zu beach­ten und müs­sen jähr­lich auf Aktua­li­tät und Geset­zes­kon­for­mi­tät geprüft werden.

Check-up für Ihren Verein

Sie möch­ten wis­sen, wo Ihr Ver­ein aktu­ell im Bereich Daten­schutz und Daten­sicherheit steht? Dann buchen Sie mei­ne Bera­tung und Kon­trol­le und erfah­ren Sie, wo es Handlungs­bedarf gibt und wo Sie bereits gesetzes­konform alle Richt­li­ni­en der DSGVO umsetzen.

Ob alt­ein­ge­ses­se­ner oder neu­er Ver­ein — ich bera­te Ver­ei­ne im Nord­deut­schen Bereich oder auch per Videokonferenz.

Wün­schen Sie eine zwei­te Mei­nung zum The­ma Daten­schutz und Daten­sicherheit bei einem besteh­endem Ver­trag (mit einem exter­nen Daten­schutz­berater) oder Aus­übung durch einen inter­ne Beschäf­tig­te? Auch hier hel­fe ich Ihnen mit mei­ner Dienst­leist­ung in Form einer umfass­enden Überprüfung.

Als loka­ler Daten­schutz­ex­per­te brin­ge ich den Daten­schutz für Ihren Ver­ein vor­an. Nach der Sich­tung der bestehen­den Unter­la­gen und einer Bestands­auf­nah­me erhal­ten Sie einen detail­lier­ten und prio­ri­sier­ten Maß­nah­men­plan, der als Basis für die Zusam­men­ar­beit gilt.

Bestandsaufnahme DSGVO

DATENSCHUTZ­BERATUNG, DATENSCHUTZ­BEAUFTRAGTER ODER EXPER­TE FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT?

Ganz nach Ihren Wün­schen wer­de ich für Ihr Unter­neh­men als Datenschutz­beauf­tragter DSGVO sowie exter­ner Infor­mations­sicherheitsbeauf­tragter tätig oder füh­re (ein­ma­lig sowie auf Wunsch regel­mä­ßig) Daten­schutz­beratungen in Nord-Deutsch­land durch.

Haben Sie nach einer von mir durchge­führten Bera­tung Inter­es­se an einer län­ge­ren Zusammen­arbeit in Form eines exter­nen Daten­schutz- bzw. Infor­mations­schutz­beauf­tragten, kön­nen wir die­ses ger­ne festlegen. 

Mit mei­ner über 20jährigen Berufs­erfahr­ung brin­ge ich viel Wis­sen als unab­hängiger Datenschutz­berater ein, von dem Sie vom ers­ten Tag an profitieren.

Bin­den Sie mir früh und umfass­end in die daten­schutz­re­le­van­ten The­men in Ihrem Ver­ein ein. So stel­len Sie sicher, dass die Ver­ar­bei­tung von personen­bezogenen und geschäfts­krit­ischen Daten stets unter Ein­hal­tung sämt­li­cher dafür vorge­sehenen gesetz­lichen Richt­linien stattfindet.

Häu­fig gestell­te Fra­gen von Vereinen

Ein Ver­ein muss sämt­li­che Vor­ga­ben des Daten­schut­zes beach­ten, wenn er per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet. Mit­glie­der- und Beschäf­tig­ten­da­ten – auch von Ehren­amt­li­chen – fal­len daher unter die­sen Schutz. Die Nut­zung die­ser Infor­ma­tio­nen ist in der Regel zur Erfül­lung der Ver­eins­zie­le zuläs­sig. Doch es gibt noch diver­se wei­te­re Verarbeitungs­tätigkeiten, die beach­tet wer­den müs­sen. Fin­den Sie hier ein paar Ant­wor­ten auf Fra­gen, die mich immer wie­der erreichen.

Was muss ein Ver­ein im Daten­schutz beachten?

Ein Ver­ein muss den Daten­schutz beach­ten, wenn er per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet. Mit­glie­der- und Beschäf­tig­ten­da­ten fal­len daher unter die­sen Schutz. Die Nut­zung die­ser Infor­ma­tio­nen ist in der Regel zur Erfül­lung der Ver­eins­zie­le zulässig.

Wel­che Daten darf ein Ver­ein speichern?

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten dür­fen nur dann ver­ar­bei­tet, d. h. auch gespei­chert wer­den, wenn es eine gesetz­li­che Grund­la­ge gibt, die aus der Daten­schutz-Gesetz­ge­bung (z. B. DSGVO). Dies kann eine Ein­wil­li­gung, ein Ver­trag, ein Gesetz oder ein berech­tig­tes Inter­es­se des Ver­ei­nes sein.

Ab wann brau­chen auch Ver­ei­ne einen Datenschutzbeauftragten?

Typi­scher­wei­se besteht eine Bestell­pflicht für Ver­ei­ne, bei denen mehr als 20 Beschäf­tig­te mit der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten betraut wer­den. Das trifft nicht für alle Ver­ei­ne zu.

Eine Bestell­pflicht kann sich jedoch auch bei einer gerin­gen Anzahl von Beschäf­tig­ten erge­ben – wenn Sie beson­ders sen­si­ble Daten, wie z. B. Gesund­heits­da­ten verarbeiten. 

Infor­mie­ren Sie sich, wenn Sie nicht sicher sind, was man dar­un­ter ver­steht. Dies könn­te sein, wenn Sie Tätig­kei­ten aus­üben, die eine Daten­schutz-Fol­ge­ab­schät­zung not­wen­dig machen oder wenn Sie per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten geschäfts­mä­ßig zum Zweck der Über­mitt­lung, der anony­mi­sier­ten Über­mitt­lung oder für Zwe­cke der Markt- oder Mei­nungs­for­schung vornehmen.

Was macht ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter oder ‑bera­ter im Verein?

Die Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten sind in der DSGVO fest­ge­legt. Neben der Unter­rich­tung und Bera­tung des Ver­eins muss er die Ein­hal­tung der rele­van­ten Daten­schutz­ge­set­ze überwachen.

Er berät auch bei  Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zun­gen und kom­mu­ni­ziert mit den betrof­fe­nen  Per­so­nen und den Aufsichtsbehörden,

Die Arbeit des Daten­schutz­be­auf­trag­ten ist so abwechs­lungs­reich, wie komplex.

In die­sem sich noch ste­tig ver­än­der­ten Rechts­ge­biet emp­fiehlt es sich, einen erfah­re­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu bestel­len, um die Umset­zung zügig und fach­ge­recht umzusetzen.

Wie kön­nen Sie mich als Daten­schutz­be­ra­ter in unse­rem Ver­ein unterstützen?

Mit mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung brin­ge ich auch Ihren Ver­ein pra­xis­nah und wirt­schaft­lich in die­sen The­men vor­an. Mein typi­scher Auf­ga­ben­be­reich umfasst unter ande­rem fol­gen­de Bereiche:

  • - Durch­füh­rung einer Bestands­auf­nah­me – Erstel­lung eines prio­ri­sier­ten Akti­ons­pla­nes für wei­te­re Aktivitäten
  • - Prü­fung und ggf. Aktua­li­sie­rung Ihrer bis­her erar­bei­te­ten Unterlagen
  • - Bera­tung in sämt­li­chen daten­schutz­re­le­van­ten Themengebieten
  • - Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung Ihrer Doku­men­ta­ti­on, wie z. B. Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten, Infor­ma­ti­ons­pflich­ten oder die Betroffenenanfragen
  • - Erfül­lung der Rol­le des Daten­schutz­be­auf­trag­ten für ihren Golf­ver­ein gem. Art. 39 DSGVO
  • - Prü­fung und Doku­men­ta­ti­on Ihrer Auf­trags­ver­ar­bei­ter gem. Art. 28 DSGVO
  • - Prü­fung Ihrer Online-Auf­trit­te auf Geset­zes­kon­for­mi­tät und Erstel­lung der Infor­ma­ti­ons­pflich­ten und Datenschutzhinweise
  • - Erstel­lung von Richt­li­ni­en und Anwei­sun­gen zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und zum Datenschutz
Was muss bei der Ein­bin­dung von exter­nen Dienst­leis­tern beach­tet werden?

Wenn Sie Dienst­leis­ter beauf­tra­gen und die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Kern ver­ar­bei­ten, dann müs­sen Sie diver­se Punk­te beachten.

Neben dem Abschluss einer Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­ein­ba­rung  müs­sen Sie den Auf­trags­ver­ar­bei­ter auf Eig­nung vor­ab und dann regel­mä­ßig prü­fen. Dies müs­sen Sie gegen­über den Auf­sichts­be­hör­den auch nach­wei­sen kön­nen. Die­ses The­ma ist recht umfang­reich, wird aber ger­ne auch bei Ver­ei­nen vernachlässigt. 

Was muss mini­mal im Daten­schutz im Ver­ein umge­setzt werden?

Ver­ei­ne müs­sen nach­wei­sen kön­nen, dass ihre Daten­ver­ar­bei­tun­gen daten­schutz­kon­form sind (die sog. „Rechen­schafts­pflicht“). Die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht soll dies sicher­stel­len und das bedeu­tet, dass eine Doku­men­ta­ti­on aller Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten erfol­gen muss. Der Vor­stand soll­te min­des­tens fol­gen­de Pflich­ten umset­zen und nach­wei­sen können:

  • - Inven­tur der Verarbeitungstätigkeiten
  • - Erfül­lung von Betrof­fe­nen­rech­te, wie z. B. Rech­te auf Aus­kunft, Berich­ti­gung und Löschung
  • - Trans­pa­ren­te Dar­stel­lung der Daten­ver­ar­bei­tun­gen (Infor­ma­ti­ons­pflich­ten) gegen­über den betrof­fe­nen Per­so­nen (z. B. Inter­es­sen­ten, Mit­glie­dern oder  Geschäftspartner)
  • - Doku­men­ta­ti­on der tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men (TOMs)
  • - Ver­trags­ma­nage­ment mit Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­ar­bei­tern einschl. der vor­he­ri­gen und regel­mä­ßi­gen Eignungsprüfung
  • - Pro­zes­se zur Hand­ha­bung von Daten­schutz­ver­let­zun­gen („Daten­pan­ne”)
  • - Ein­hal­tung der Daten­schutz­grund­sät­ze, d. h. Trans­pa­renz, Zweck­bin­dung, Daten­mi­ni­mie­rung, Rich­tig­keit, Spei­cher­be­gren­zung, Ver­trau­lich­keit und Nach­weis­pflicht pro Verarbeitungstätigkeit
  • - Ver­pflich­tung auf Ver­trau­lich­keit und Schu­lung der Beschäf­tig­ten (auch Ehrenamtlichen) 
Was sind typi­sche Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten im Verein?

Wei­te­re typi­sche Daten­ver­ar­bei­tun­gen müs­sen eben­falls beach­tet wer­den, wie z. B. 

  • - Nut­zung von Mit­glie­der­da­ten für die Ver­wal­tung einschl. der Beiträge
  • - Erstel­lung und Ver­tei­lung von Vereinsprotokollen
  • - Erstel­lung von Mit­glie­der­lis­ten und ‑ein­sicht­nah­men im Zusam­men­hang mit Versammlungen
  • - Pla­nung, Durch­füh­rung und Nach­be­rei­tung von Wett­be­wer­ben im Ver­ein (Anmel­dun­gen, Teil­neh­mer­lis­ten, Ver­öf­fent­li­chung von Rang­lis­ten, Ergeb­nis­sen und Aufstellungen)
  • - Ver­ar­bei­tung / Ver­öf­fent­li­chung von Daten der Funktionsträger 
  • - Nut­zung von Daten Dritter
  • - Nut­zung der Daten des Ver­eins für Spen­den­auf­ru­fe und Werbung
  • - Daten­über­mitt­lung an Vereinsmitglieder
  • - Bekannt­ga­be zur Wahr­neh­mung sat­zungs­mä­ßi­ger Mitgliederrechte
  • - Mit­tei­lun­gen in Aus­hän­gen und Vereinspublikationen
  • - Daten­über­mitt­lung an Dach­ver­bän­de und ande­re Vereine
  • - Daten­über­mitt­lung an Spon­so­ren und Fir­men zu Wer­be­zwe­cken, u. a. auch an Versicherungen
  • - Ver­öf­fent­li­chun­gen im Inter­net und im geschütz­ten Ver­eins­be­reich, z. B. zur Berichterstattung
  • - Ertei­lung von Aus­künf­ten per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an die Pres­se und sons­ti­ge Massenmedien
  • - Über­mitt­lung von Daten für Zwe­cke der Wahlwerbung
  • - Über­mitt­lung von Mit­glie­der­da­ten an die Gemeindeverwaltung
  • - Daten­über­mitt­lung an den Arbeit­ge­ber eines Mit­glieds und an die Versicherung
  • - Ver­eins­do­ku­men­ta­tio­nen (z. B. Jahrbücher)
  • - Ver­ar­bei­tung von Daten mit ggf. Ver­öf­fent­li­chung von Jubi­lä­en, Gra­tu­la­tio­nen und Ehrungen

Wenn Sie eine pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung im Daten­schutz für Ihren Ver­ein suchen, soll­ten wir uns kennenlernen!

Fin­den Sie hier eine Aus­wahl von Dienst­leis­tun­gen und Pro­duk­ten.
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Daten­schutz­berater DSGVO

Mit einer moder­nen Bera­tung im Bereich Daten­­schutz und Informations­sicherheit spa­ren Sie inter­ne Res­sour­cen und set­zen Ihr Pro­jekt zeit­nah um. Ich bie­te stunden­weise eine Daten­schutz­beratung von A‑Z.

Daten­schutz­beauftragter DSGVO

Als exter­ner Datenschutz­­­beauftragter bie­te ich Ihnen einen Rund-um-Sup­port nach den gesetz­lichen Vor­ga­ben und mit diver­sen Zusatz­dienst­leist­ungen. Nut­zen Sie vom ers­ten Tag an mei­ne lang­­jährige Erfahrung. 

Infor­mations­sicher­heits­beauf­tragter

Ich bera­te Sie in allen Berei­chen der Infor­mations­­sicherheit. Schüt­zen Sie Ihre Daten vor den Gefähr­dungen die­ser Zeit nach dem Stand der Tech­nik nach bewähr­ten Metho­den. Erfül­len Sie die Anfor­de­run­gen des IT-Grundschutzes?

Daten­schutz­kon­for­me Website

Benö­ti­gen Sie regel­mä­ßi­ge Reports über alle Web­sites inkl. Unter­sei­ten, auch in eng­li­scher Spra­che? Hät­ten Sie ger­ne eine akti­ve Infor­ma­ti­on, wenn sich die Rechts­la­ge ändert und Sie aktiv wer­den müs­sen. Ich bie­te pra­xis­na­he Maß­nah­men zur Optimierung!

Video­über­wa­chung DSGVO

Sie pla­nen oder besit­zen eine Video­über­wachungs­anlage im Betrieb? Sie benö­ti­gen mehr Details zu die­sem The­ma? Beach­ten Sie die recht­li­chen Vor­ga­ben. Fin­den Sie hier mehr Infor­ma­tio­nen zur praxis­­nahen Umsetz­ung von Videoüberwachungsanlagen. 

Daten­schutz-Schu­lun­gen DSGVO

Praxis­nahe Schu­lun­gen im Daten­schutz und in der Informations­sicher­heit sind für Unter­neh­men uner­läss­lich. Ich bie­te Prä­sen­z­-Ver­an­s­t­al­t­un­gen, Web­i­na­re und E‑Lear­ning-Kur­se an. Schu­len Sie Ihre Beschäf­tig­ten zielgruppen­genau und pas­send auf Ihr Unternehmen.

Prei­se Daten­schutz und Informationssicherheit

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“Ich bie­te maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Unter­neh­men, denen Daten­schutz und Informations­sicherheit wich­tig sind. Ger­ne neh­me ich mir Zeit für eine persön­liche Bera­tung und erstel­le Ihnen unver­bind­lich und kos­ten­los ein auf Sie zuge­schnit­te­nes Ange­bot. Ich bevor­zu­ge Unter­neh­men, die Daten­schutz und Infor­mations­sicherheit umset­zen wol­len. Wenn Sie eine kos­ten­güns­ti­ge Bera­tung von der Stan­ge bevor­zugen, pas­sen wir nicht zusammen”.
Oli­ver G.(Geschäftsführer, Medi­en, Hamburg)
Ich set­ze regel­mä­ßig digi­ta­le Pro­jek­te um. Daten­schutz ist ein not­wen­di­ges Muss. Ich benö­ti­ge daher einen akti­ven DSB, der da ist, wenn ich ihn benö­ti­ge und mit Praxis­wissen zeit­nah zuar­bei­tet. Ich will ein fes­tes Kon­tin­gent und nicht für jeden Hand­schlag zusätz­lich bezah­len. Am Ende wird so etwas meist teu­rer und auf­wän­di­ger in der Abrech­nung. Herr Nie­hoff bringt auf­grund sei­ner Fle­xi­bi­li­tät mein Busi­ness voran. 

Kun­den­stim­men

Zufrie­de­ne Kun­den emp­feh­len mei­ne Dienst­leis­tung wei­ter. Über­zeu­gen Sie sich.

IT GROSS­HAN­DEL (Inter­ner DSB) Hamburg

Mit einer hohen datenschutz­rechtlichen, orga­ni­sa­to­ri­schen und sicherheits­relevanten Kom­pe­tenz hat Herr Nie­hoff unser Unter­nehmen schnell und mit außer­ordentlicher Unter­stützung bei der Umset­zung der DSGVO unter­stützt. Das Coa­ching hat sich bezahlt gemacht.

Öffent­li­che Ver­wal­tung (CDO) Lüneburg

Sie schaf­fen es, die­ses The­ma so inter­es­sant zu ver­pa­cken, dass ich trotz­dem am Ende mit einem Lächeln aus den Mee­tings gehe.

IT-Dienst­leis­ter (GF) Hamburg

Nach dem ers­ten Start haben wir schnell gemerkt, dass es ohne pro­fes­sio­nel­le Hil­fe nicht wei­ter­geht. Herr Nie­hoff hat uns hier auf die rich­ti­ge Spur gebracht und wir uns auch in Zukunft wei­ter unter­stüt­zen. Vie­len Dank für die super schnel­le Reak­ti­on und Hil­fe in der Kri­se! Wir freu­en uns auch in Zukunft einen star­ken Part­ner an der Sei­te zu haben! Kars­ten Loren­zen, Geschäfts­füh­rer Test­ex­per­ten KLE GmbH

Let­ter­shop, Hamburg
Lie­ber Herr Nie­hoff, höchs­te Zeit mal Dan­ke zu sagen für die stets promp­te, freund­liche und umfäng­liche Unter­­stützung in allen Daten­schutz­­belangen. Sei es vor Ort im Rah­men von Daten­­schutz­audits oder auch im Rah­men der vertrag­lichen Prü­fun­gen. Für mich ist es sehr wert­voll, dass Sie Ihre Aus­sagen immer auf den Punkt brin­gen, so dass ich intern wie auch extern kom­pe­tent agie­ren kann. Auf eine wei­te­re gemein­same Zusammenarbeit. 

Kon­takt

Buchen Sie ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch und las­sen Sie uns über Ihr Pro­jekt sprechen.

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