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Datenschutz für Vereine
Datenschutz für Vereine: Finden Sie hier mehr als 10 Aufgaben, die Sie als Vorstand – auch beim Einsatz von Ehrenamtlichen – beachten müssen.
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SIE WOLLEN DEN DATENSCHUTZ IN IHREM VEREIN UMSETZEN?
wo fängt man an?
Datenschutz ist ein komplexes und umfangreiches Thema. Das Internet ist voll mit Vorlagen, Checklisten, Orientierungshilfen, Gerichtsurteilen oder Beiträgen.
Doch wo fängt man an, den Datenschutz umzusetzen? Eine echte Herausforderung für jeden Verein.
Wer soll es machen?
Jemanden zu finden, um die Vorgaben des Datenschutzes im Verein zu erfüllen, ist nicht einfach. IT- und Prozesskenntnisse und eine Datenschutzaffinität sind notwendig. Die zuständige Person muss immer auf dem Laufenden bleiben und vielleicht sogar den Datenschutz in Teilzeit oder in Ehremamt umsetzen.
Wie geht es praxisnah?
Diverse Rechtsanwälte oder Datenschutzbeauftragte bieten keine praxisnahen Lösungen, um zeitnah den Datenschutz im Verein umzusetzen. Es werden Vorlagen genutzt, die nicht passen. So können Sie die Anforderungen nicht erfüllen. Geld und Aufwand werden vergeudet. Jedes Dokument für einen Verein ist eine Maßanfertigung.
Es gibt fast wöchentlich neue Urteile, Einschätzungen, Handlungsempfehlungen und Fachberichte von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten.
Diese Veränderungen können gegebenenfalls Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Nur durch einen Experten im Datenschutz ist es möglich, die gesetzlichen Vorgaben zeitnah und fachgerecht umzusetzen.
Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern geben Anregungen zur Umsetzung. Für eine für Sie passende Umsetzung nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Inhalte
Datenschutz und Informationssicherheit
Praxisnahe Lösungen für Ihren Verein!
Wir machen das zusammen!
Datenschutzberatung für Vereine
Missgelaunte oder ehemalige Mitglieder sprechen gerne einmal die zuständige Aufsichtsbehörde an, damit diese sich den Verein genauer anschauen. Typische Angriffsflächen sind:
- Webseiten mit Analyse-Funktionen, externen Schriftarten, Google Maps oder Facebook-Beiträgen ohne entsprechende Rechtsgrundlage
- Veröffentlichung von Mitgliederdaten ohne Rechtsgrundlage auf der Webseite oder am schwarzen Brett
- Übermittlung von Mitgliederdaten an weitere Firmen für Werbezwecke
- Installierte Videoüberwachungsanlagen, um den Verein zum Schutz vor Diebstahl
Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Prüfung im Verein durchführt, ist es meist zu spät, um die fehlenden Vorgaben im Datenschutz zu erfüllen. Meist liegen dann anlassbezogene Unterlagen der Aufsichtsbehörde schon vor, wie z. B. eine nicht fachgerecht erstellte Website, Fotos von Videoüberwachungskameras oder Veröffentlichungen im Internet.
Rund um den Datenschutz bei Vereinen
Vereine müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Interessenten, (Vorstands-)Mitgliedern und Ehrenamtlichen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Schon bei der Planung des Vereins oder im täglichen (Spiel-)betrieb stellen sich zahlreiche Fragen, die der Vorstand beantworten muss.
Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Prüfung durchführt, ist es meist zu spät, um die fehlenden Vorgaben zu erfüllen. Mehrheitlich liegen dann anlassbezogene Unterlagen der Aufsichtsbehörde schon vor, wie z. B. eine nicht fachgerecht erstellte Einwilligung oder Fotos von nicht rechtskonformen Veröffentlichungen, Aushängen, Start- und Ergebnislisten oder Übermittlungen an Sponsoren und Wirtschaftsunternehmen.
Typische Datenschutzthemen im Verein
In jedem Verein sind typischerweise folgende Themen zu beachten und müssen jährlich auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Verpflichtungserklärungen für Beschäftigte
- Prozesse für die Umsetzung der Betroffenenrechte
- Gesetzeskonforme Gestaltung der Online-Auftritte
- Schulungen für Beschäftigte
- Handhabung von Daten bei Minderjährigen ( 16 Jahre)
- Übermittlung von Daten in Drittländer
- Sicherheit der Verarbeitung
- Umsetzung von Werbemaßnahmen, wie z. B. Tag der offenen Tür
- Prozess für die Handhabung von (möglichen) Datenschutzverletzungen
- Vertragsmanagement mit externen Unternehmen
- Fachgerechte Gestaltung von Videoüberwachungsanlagen
- Risikobewertung der Verarbeitungstätigkeiten und Prüfung auf Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Prüfung der bestehenden IT-Systeme
Check-up für Ihren Verein
Sie möchten wissen, wo Ihr Verein aktuell im Bereich Datenschutz und Datensicherheit steht? Dann buchen Sie meine Beratung und Kontrolle und erfahren Sie, wo es Handlungsbedarf gibt und wo Sie bereits gesetzeskonform alle Richtlinien der DSGVO umsetzen.
Ob alteingesessener oder neuer Verein — ich berate Vereine im Norddeutschen Bereich oder auch per Videokonferenz.
Wünschen Sie eine zweite Meinung zum Thema Datenschutz und Datensicherheit bei einem bestehendem Vertrag (mit einem externen Datenschutzberater) oder Ausübung durch einen interne Beschäftigte? Auch hier helfe ich Ihnen mit meiner Dienstleistung in Form einer umfassenden Überprüfung.
Als lokaler Datenschutzexperte bringe ich den Datenschutz für Ihren Verein voran. Nach der Sichtung der bestehenden Unterlagen und einer Bestandsaufnahme erhalten Sie einen detaillierten und priorisierten Maßnahmenplan, der als Basis für die Zusammenarbeit gilt.
DATENSCHUTZBERATUNG, DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER ODER EXPERTE FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT?
Ganz nach Ihren Wünschen werde ich für Ihr Unternehmen als Datenschutzbeauftragter DSGVO sowie externer Informationssicherheitsbeauftragter tätig oder führe (einmalig sowie auf Wunsch regelmäßig) Datenschutzberatungen in Nord-Deutschland durch.
Haben Sie nach einer von mir durchgeführten Beratung Interesse an einer längeren Zusammenarbeit in Form eines externen Datenschutz- bzw. Informationsschutzbeauftragten, können wir dieses gerne festlegen.
Mit meiner über 20jährigen Berufserfahrung bringe ich viel Wissen als unabhängiger Datenschutzberater ein, von dem Sie vom ersten Tag an profitieren.
Binden Sie mir früh und umfassend in die datenschutzrelevanten Themen in Ihrem Verein ein. So stellen Sie sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen und geschäftskritischen Daten stets unter Einhaltung sämtlicher dafür vorgesehenen gesetzlichen Richtlinien stattfindet.
Häufig gestellte Fragen von Vereinen
Ein Verein muss sämtliche Vorgaben des Datenschutzes beachten, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet. Mitglieder- und Beschäftigtendaten – auch von Ehrenamtlichen – fallen daher unter diesen Schutz. Die Nutzung dieser Informationen ist in der Regel zur Erfüllung der Vereinsziele zulässig. Doch es gibt noch diverse weitere Verarbeitungstätigkeiten, die beachtet werden müssen. Finden Sie hier ein paar Antworten auf Fragen, die mich immer wieder erreichen.
Ein Verein muss den Datenschutz beachten, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet. Mitglieder- und Beschäftigtendaten fallen daher unter diesen Schutz. Die Nutzung dieser Informationen ist in der Regel zur Erfüllung der Vereinsziele zulässig.
Personenbezogene Daten dürfen nur dann verarbeitet, d. h. auch gespeichert werden, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, die aus der Datenschutz-Gesetzgebung (z. B. DSGVO). Dies kann eine Einwilligung, ein Vertrag, ein Gesetz oder ein berechtigtes Interesse des Vereines sein.
Typischerweise besteht eine Bestellpflicht für Vereine, bei denen mehr als 20 Beschäftigte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut werden. Das trifft nicht für alle Vereine zu.
Eine Bestellpflicht kann sich jedoch auch bei einer geringen Anzahl von Beschäftigten ergeben – wenn Sie besonders sensible Daten, wie z. B. Gesundheitsdaten verarbeiten.
Informieren Sie sich, wenn Sie nicht sicher sind, was man darunter versteht. Dies könnte sein, wenn Sie Tätigkeiten ausüben, die eine Datenschutz-Folgeabschätzung notwendig machen oder wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung vornehmen.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in der DSGVO festgelegt. Neben der Unterrichtung und Beratung des Vereins muss er die Einhaltung der relevanten Datenschutzgesetze überwachen.
Er berät auch bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und kommuniziert mit den betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden,
Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten ist so abwechslungsreich, wie komplex.
In diesem sich noch stetig veränderten Rechtsgebiet empfiehlt es sich, einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, um die Umsetzung zügig und fachgerecht umzusetzen.
Mit meiner langjährigen Erfahrung bringe ich auch Ihren Verein praxisnah und wirtschaftlich in diesen Themen voran. Mein typischer Aufgabenbereich umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- - Durchführung einer Bestandsaufnahme – Erstellung eines priorisierten Aktionsplanes für weitere Aktivitäten
- - Prüfung und ggf. Aktualisierung Ihrer bisher erarbeiteten Unterlagen
- - Beratung in sämtlichen datenschutzrelevanten Themengebieten
- - Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Dokumentation, wie z. B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Informationspflichten oder die Betroffenenanfragen
- - Erfüllung der Rolle des Datenschutzbeauftragten für ihren Golfverein gem. Art. 39 DSGVO
- - Prüfung und Dokumentation Ihrer Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO
- - Prüfung Ihrer Online-Auftritte auf Gesetzeskonformität und Erstellung der Informationspflichten und Datenschutzhinweise
- - Erstellung von Richtlinien und Anweisungen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz
Wenn Sie Dienstleister beauftragen und diese personenbezogenen Daten im Kern verarbeiten, dann müssen Sie diverse Punkte beachten.
Neben dem Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung müssen Sie den Auftragsverarbeiter auf Eignung vorab und dann regelmäßig prüfen. Dies müssen Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden auch nachweisen können. Dieses Thema ist recht umfangreich, wird aber gerne auch bei Vereinen vernachlässigt.
Vereine müssen nachweisen können, dass ihre Datenverarbeitungen datenschutzkonform sind (die sog. „Rechenschaftspflicht“). Die Dokumentationspflicht soll dies sicherstellen und das bedeutet, dass eine Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten erfolgen muss. Der Vorstand sollte mindestens folgende Pflichten umsetzen und nachweisen können:
- - Inventur der Verarbeitungstätigkeiten
- - Erfüllung von Betroffenenrechte, wie z. B. Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
- - Transparente Darstellung der Datenverarbeitungen (Informationspflichten) gegenüber den betroffenen Personen (z. B. Interessenten, Mitgliedern oder Geschäftspartner)
- - Dokumentation der technische und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
- - Vertragsmanagement mit Auftragsverarbeitungsverarbeitern einschl. der vorherigen und regelmäßigen Eignungsprüfung
- - Prozesse zur Handhabung von Datenschutzverletzungen („Datenpanne”)
- - Einhaltung der Datenschutzgrundsätze, d. h. Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Vertraulichkeit und Nachweispflicht pro Verarbeitungstätigkeit
- - Verpflichtung auf Vertraulichkeit und Schulung der Beschäftigten (auch Ehrenamtlichen)
Weitere typische Datenverarbeitungen müssen ebenfalls beachtet werden, wie z. B.
- - Nutzung von Mitgliederdaten für die Verwaltung einschl. der Beiträge
- - Erstellung und Verteilung von Vereinsprotokollen
- - Erstellung von Mitgliederlisten und ‑einsichtnahmen im Zusammenhang mit Versammlungen
- - Planung, Durchführung und Nachbereitung von Wettbewerben im Verein (Anmeldungen, Teilnehmerlisten, Veröffentlichung von Ranglisten, Ergebnissen und Aufstellungen)
- - Verarbeitung / Veröffentlichung von Daten der Funktionsträger
- - Nutzung von Daten Dritter
- - Nutzung der Daten des Vereins für Spendenaufrufe und Werbung
- - Datenübermittlung an Vereinsmitglieder
- - Bekanntgabe zur Wahrnehmung satzungsmäßiger Mitgliederrechte
- - Mitteilungen in Aushängen und Vereinspublikationen
- - Datenübermittlung an Dachverbände und andere Vereine
- - Datenübermittlung an Sponsoren und Firmen zu Werbezwecken, u. a. auch an Versicherungen
- - Veröffentlichungen im Internet und im geschützten Vereinsbereich, z. B. zur Berichterstattung
- - Erteilung von Auskünften personenbezogener Daten an die Presse und sonstige Massenmedien
- - Übermittlung von Daten für Zwecke der Wahlwerbung
- - Übermittlung von Mitgliederdaten an die Gemeindeverwaltung
- - Datenübermittlung an den Arbeitgeber eines Mitglieds und an die Versicherung
- - Vereinsdokumentationen (z. B. Jahrbücher)
- - Verarbeitung von Daten mit ggf. Veröffentlichung von Jubiläen, Gratulationen und Ehrungen
Wenn Sie eine professionelle Unterstützung im Datenschutz für Ihren Verein suchen, sollten wir uns kennenlernen!
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Ich bevorzuge Unternehmen, die Datenschutz und Informationssicherheit umsetzen wollen. Wenn Sie eine kostengünstige Beratung von der Stange bevorzugen, passen wir nicht zusammen”.
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Mit einer hohen datenschutzrechtlichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Kompetenz hat Herr Niehoff unser Unternehmen schnell und mit außerordentlicher Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO unterstützt. Das Coaching hat sich bezahlt gemacht.
Sie schaffen es, dieses Thema so interessant zu verpacken, dass ich trotzdem am Ende mit einem Lächeln aus den Meetings gehe.
Nach dem ersten Start haben wir schnell gemerkt, dass es ohne professionelle Hilfe nicht weitergeht. Herr Niehoff hat uns hier auf die richtige Spur gebracht und wir uns auch in Zukunft weiter unterstützen. Vielen Dank für die super schnelle Reaktion und Hilfe in der Krise! Wir freuen uns auch in Zukunft einen starken Partner an der Seite zu haben! Karsten Lorenzen, Geschäftsführer Testexperten KLE GmbH
Ich setze regelmäßig digitale Projekte mit anspruchsvollen Kunden um. Datenschutz ist ein notwendiges Muss. Ich benötige daher einen aktiven DSB, der da ist, wenn ich ihn benötige und mit Praxiswissen zeitnah zuarbeitet. Ich will ein festes Kontingent und nicht für jeden Handschlag zusätzlich bezahlen. Am Ende wird so etwas meist teurer und aufwändiger in der Abrechnung. Herr Niehoff bringt aufgrund seiner Flexibilität mein Business voran.
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