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Ihr Branchenexperte für Datenschutz und Informationssicherheit
Datenschutz im Handel
Finden Sie hier mehr als 10 Themen, die für den Datenschutz im Handel beachtet werden müssen.
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Ob als lokaler Händler, E‑Commerce-Anbieter oder einer Unternehmensgruppe mit mehreren Standorten in Deutschland: Datenschutz im Handel ist für Vorschrift. Die Daten Ihrer Kundschaft und Beschäftigten müssen geschützt werden. Wie jedes andere Unternehmen muss auch hier der Datenschutz und die damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben durch die Geschäftsleitung eingehalten werden. Denn sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist das Unternehmen verantwortlich.

Ich berate Unternehmen im Handel im Datenschutz und der Informationssicherheit von A bis Z.
Im Alltag stellt sich daher die Frage: Machen wir als Unternehmen im lokalen oder digitalen Handel eigentlich im Datenschutz noch alles richtig?
Die große Herausforderung beim Datenschutz bedeutet auch für Unternehmen im Handel auf dem Laufenden zu bleiben. Es gibt fast jede Woche neue Urteile, Einschätzungen, Handlungsempfehlungen und Fachberichte von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten.
Diese Veränderungen können gegebenenfalls Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Nur durch einen Experten im Datenschutz ist es möglich, die gesetzlichen Vorgaben zeitnah fachgerecht umzusetzen. Ich berate Unternehmen im Handel im Datenschutz und kümmere mit um dieses Thema von A bis Z.
Inhalte
Haben Sie keine internen Ressourcen für diesen Bereich zur Verfügung, steht Ihnen Niehoff-Systemberatung zur Seite. Mit einer lösungsorientierten und ganzheitlichen Anwendung der Datenschutzgesetze und der Informationssicherheit.
Sie erhalten passende praxisnahe Lösungen und datenschutzkonforme, sichere Prozesse — bei risikobasierten Ansätzen.
Sie benötigen ein Angebot für ein Projekt? Jetzt einfach anfragen.
- Maßgeschneiderte Lösungen
- Über 20 Jahre Berufserfahrung
- Pragmatische und schnelle Umsetzung
Leistungen
So vielfältig der Datenschutz auch ist – bei einer Einbindung in Ihrem Handelsunternehmen unterstütze ich Sie als Datenschutzbeauftragter oder als Berater bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten.
Datenschutzberatung für Unternehmen im Handel

Missgelaunte Kundinnen und Kunden sprechen gerne einmal die zuständige Aufsichtsbehörde an, damit diese sich das Unternehmen genauer anschauen. Typische Angriffsflächen sind
- Formulare, die die Kundschaft ausfüllen muss
- Nutzung von Kundendaten für Direktwerbung
- Webseiten mit Analyse-Funktionen, externen Schriftarten, Google Maps oder Facebook-Beiträgen ohne entsprechende Rechtsgrundlage
- Installierte Videoüberwachungsanlagen, um das Unternehmen vor Vandalismus und Diebstahl zu schützen
- Direkte Betreuung
- Fokus im beim Datenschutz im Online- und Offline-Handel
- Zeitnah verfügbar, auch vor Ort
Setzen Sie auf professionelle Beratung und Unterstützung für Ihr Unternehmen. Für ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch kontaktieren Sie mich jetzt.
Rund um den Handel
Datenschutz ist ein komplexes Themengebiet und es ändert sich in verschiedenen Bereichen fast jede Woche. Holen Sie sich permanent oder punktuell Unterstützung in diesem Bereich. Je sensibler die Daten sind, die Sie von Ihren Kundinnen und Kunden, aber auch von Beschäftigten im Unternehmen verarbeitet werden, desto mehr Aufwand entsteht auch, um die Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes umzusetzen.
Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Prüfung durchführt, ist es meist zu spät, um die fehlenden Vorgaben zu erfüllen. Vorwiegend liegen dann anlassbezogene Unterlagen der Aufsichtsbehörde schon vor, wie z. B. eine nicht fachgerecht erstellte Formulare, Kundenkarten, Direktmarketing, installierte Videoüberwachungskameras oder Online-Auftritte.

- Beratungen und Schulungen
- Dokumentation durch Checklisten, Leit- und Richtlinien
- Moderation von Zusammenkünften von Unternehmen mit Behörden oder Betroffenen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat seinen Mitgliedsunternehmen Merkblätter im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Sind diese auch richtig etabliert worden und noch aktuell? Im Alltag stellt sich daher die Frage: Arbeiten wir als Handelsunternehmen eigentlich in diesem Bereich noch gesetzeskonform?
Typische Datenschutzthemen im Handel
In jedem Unternehmen im Handel sind typischerweise folgende Themen zu beachten und müssen jährlich auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Verpflichtungserklärungen für Beschäftigte
- Antragsformulare und Mitgliederverträge, z. B. Kundenkarten
- Prozesse für die Umsetzung der Betroffenenrechte
- Gesetzeskonforme Gestaltung der Online-Auftritte
- Schulungen für Beschäftigte
- Handhabung von Daten bei Minderjährigen ( 16 Jahre)
- Übermittlung von Daten in Drittländer
- Sicherheit der Verarbeitung
- Zahlungen mit EC- oder Kreditkarten, aber auch wichtige Bestandteile des Alltags, zum Beispiel Inkasso-Abwicklungen
- Einwilligungen für Interessenten, Mitglieder und Minderjährige
- Prozess für die Handhabung von (möglichen) Datenschutzverletzungen
- Vertragsmanagement mit externen Unternehmen
- Fachgerechte Gestaltung von Videoüberwachungsanlagen
- Risikobewertung der Verarbeitungstätigkeiten
- Prüfung und Optimierung der bestehenden IT-Systeme (ERP-oder PoS-Systeme)
- Direktmarketing, wie z. B. Geburtstagsgrüße oder Werbemailings
- u. v. m.
Als lokaler Datenschutzexperte bringe ich Ihren Datenschutz in Ihrem Handelsunternehmen voran. Nach der Sichtung der bestehenden Unterlagen erhalten Sie einen detaillierten und priorisierten Maßnahmenplan, der als Basis für die Zusammenarbeit gilt.
Check-up | Datenschutz im Handel
Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen bei dem Datenschutz und Datensicherheit steht? Dann buchen Sie meine Beratung und Kontrolle und erfahren Sie, wo es für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf gibt und wo Sie bereits gesetzeskonform alle Richtlinien der DSGVO umsetzen.
Ob alteingesessenes Unternehmen oder ein geplanter Neuanfang — ich berate alle Unternehmen im Handel im norddeutschen Bereich oder auch per Videokonferenz.
Wünschen Sie eine zweite Meinung zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Unternehmen? Auch hier helfe ich Ihnen mit meiner Dienstleistung in Form einer umfassenden Überprüfung (Check-Up).
Datenschutzberatung, Datenschutzbeauftragter oder Experte für Informationssicherheit?
Ganz nach Ihren Wünschen werde ich für Ihr Unternehmen als Datenschutzbeauftragter DSGVO sowie externer Informationssicherheitsbeauftragter tätig oder führe (einmalig sowie auf Wunsch regelmäßig) Datenschutzberatungen in Norddeutschland durch.
Haben Sie nach einer von mir durchgeführten Beratung Interesse an einer längeren Zusammenarbeit in Form eines externen Datenschutz- bzw. Informationsschutzbeauftragten, können wir dieses gerne festlegen.
Mit meiner langjährigen Berufserfahrung bringe ich viel Wissen als unabhängiger Datenschutzberater ein, von dem Sie vom ersten Tag an profitieren.
Binden Sie mich früh und umfassend in die datenschutzrelevanten Themen in Ihrem Unternehmen ein. So stellen Sie sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen und geschäftskritischen Daten stets unter Einhaltung sämtlicher dafür vorgesehenen gesetzlichen Richtlinien stattfindet.
Preise Datenschutz und Informationssicherheit
Ich biete individuelle Lösungen für Unternehmen, denen Datenschutz und Informationssicherheit wichtig sind. Gern nehme ich mir Zeit für eine persönliche Beratung und fertige Ihnen unverbindlich und kostenlos ein für Sie zugeschnittenes Angebot an. Ich bevorzuge Unternehmen, die den Datenschutz und die Informationssicherheit umsetzen wollen. Wenn Sie eine Beratung von der Stange zu geringen Kosten bevorzugen, passen wir nicht zusammen. Ich biete maßgeschneiderte Lösungen für hohe Ansprüche.
Bestandsaufnahme
ab 1.680 €
Externer Berater
140 € / Stunde
Externer Beauftragter
ab 370 € / Monat
Audit Videoüberwachung
ab 800 €
Paket Website Audit DSGVO
ab 200 €
Schulungen
Auf Anfrage
Häufig gestellte Fragen
Unternehmen im stationären und digitalen Handel müsse die Vorgaben des Datenschutzes beachten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Kunden- und Beschäftigtendaten fallen daher unter diesen Schutz. Die Nutzung dieser Daten ist in der Regel zur Erfüllung der Unternehmensziele zulässig. Doch es gibt noch diverse weitere Verarbeitungstätigkeiten, die beachtet werden müssen, die nicht unmittelbar mit dem Handel selbst zu tun haben. Hier sind ebenfalls die Datenschutzgrundsätze einzuhalten.
Fragen und Antworten zum Datenschutz im Handel
Handelsunternehmen muss den Datenschutz beachten, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet. Kunden- und Beschäftigtendaten fallen daher unter diesen Schutz. Die Nutzung dieser Informationen ist in der Regel zur Erfüllung der Unternehmensziele, d. h. zum An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zulässig.
Zunächst besteht keine gesetzliche Pflicht, sofern Sie nicht mit sehr sensiblen Daten arbeiten. Informieren Sie sich, wenn Sie nicht sicher sind, was man darunter versteht. Dies könnte sein, wenn Sie Tätigkeiten ausüben, die eine Datenschutz-Folgeabschätzung notwendig machen oder wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung vornehmen.
Typischerweise besteht eine Bestellpflicht für Unternehmen, bei denen mehr als 20 Beschäftigte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut werden. Das dürfte nicht für alle Unternehmen im Handel zutreffen.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Gesetz vorgegeben. Neben der Unterrichtung und Beratung der Geschäftsleitung, muss er die Einhaltung der relevanten Datenschutzgesetze überwachen.
Er berät auch bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und kommuniziert mit den betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden.
Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten ist so abwechslungsreif, wie komlex.
In diesem sich noch stetig veränderten Rechtsgebiet empfiehlt es sich, einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat den großen Vorteil, dass er die Prozesse im Unternehmen und die Beteiligten kennt. Er bekommt im Rahmen seiner täglichen Arbeit deutlich mehr Informationen am Rande mit. Jedoch entstehen jedoch hohe Kosten für die Ausbildung und stetige Weiterbildung.
Ein externer DSB kann den Kostenfaktor deutlich zu reduzieren. Er kümmert sich auch selbstständig um seine Weiterbildung und bekommt, wenn er für mehrere Unternehmen tätig ist, deutlich mehr Umsetzungspraktiken kennen.
Wenn Sie Dienstleister beauftragen und diese personenbezogenen Daten im Kern verarbeiten, dann müssen Sie diverse Punkte beachten. Neben dem Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung müssen Sie den Auftragsverarbeiter auf Eignung vorab und dann regelmäßig prüfen. Dies müssen Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden auch nachweisen können. Dieses Thema ist recht umfangreich, wird aber gerne vernachlässigt.
Mit meiner langjährigen Erfahrung bringe ich auch Ihr Unternehmen praxisnah und wirtschaftlich in diesen Themen voran. Mein typischer Aufgabenbereich umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- - Durchführung einer Bestandsaufnahme — Erstellung eines priorisierten Aktionsplanes für weitere Aktivitäten
- - Prüfung und ggf. Aktualisierung Ihrer bisher erarbeiteten Unterlagen
- - Beratung in sämtlichen datenschutzrelevanten Themengebieten
- - Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Dokumentation, wie z.B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Informationspflichten oder die Anfragen von Betroffenen
- - Erfüllung der Rolle des Datenschutzbeauftragten für ihr Unternehmen gem. Art. 39 DSGVO
- - Prüfung und Dokumentation Ihrer Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO
- - Prüfung Ihrer Online-Auftritte auf Gesetzeskonformität und Erstellung der Informationspflichten und Datenschutzhinweise
- - Erstellung von Richtlinien und Anweisungen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz
- - Erstellung und Umsetzung von Löschkonzepten für die personenbezogenen Daten von Interessenten, Kunden und Beschäftigten
- - Umsetzung der Betroffenenrechte aus z. B. Auskunft, Berichtigung und Löschung
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