Praxisnahe Umsetzung seit 2013
Ihr Branchenexperte für Datenschutz und Informationssicherheit
Datenschutz in der Produktion
Datenschutz in der Produktion: Finden Sie hier mehr als 10 Themen, die Sie beachten sollten.
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Der Umgang mit Daten von Kunden und Beschäftigten ist für Produktionsbetriebe tägliche Praxis. Ob diese immer im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden, ist oft unklar. Das Datenschutzrecht entwickelt sich sehr dynamisch und alle Unternehmen müssen schauen, ob sich die gesetzlichen Pflichten sich verändert haben.

Ich berate Unternehmen in der Produktion beim Datenschutz und kümmere mich um dieses Thema von A‑Z.
Es gibt fast wöchentlich neue Urteile, Einschätzungen, Handlungsempfehlungen und Fachberichte von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten.
Diese Veränderungen können gegebenenfalls eine Auswirkung auf Ihr Unternehmen haben. Nur durch einen Experten im Datenschutz ist es möglich, die gesetzlichen Vorgaben zeitnah und fachgerecht umzusetzen.
Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern geben Anregungen zur Umsetzung. Für eine passgenaue Umsetzung nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Inhalte
Haben Sie keine internen Ressourcen für diesen Bereich zur Verfügung, steht Ihnen Niehoff-Systemberatung zur Seite. Mit einer lösungsorientierten und ganzheitlichen Anwendung der Datenschutzgesetze und der Informationssicherheit.
Passende praxisnahe Lösungen und die Gestaltung von datenschutzkonformen und sicheren Prozessen – bei risikobasierten Ansätzen – erhalten Sie von mir für Ihr Unternehmen.
Sie benötigen ein Angebot für ein Projekt? Jetzt einfach anfragen.
- Maßgeschneiderte Lösungen
- Über 20 Jahre Berufserfahrung
- Pragmatische und schnelle Umsetzung
Leistungen
So vielfältig der Datenschutz in der Produktion auch ist – bei einer frühzeitigen Einbindung in Ihrem Unternehmen unterstütze ich Sie als Datenschutzbeauftragter oder als Berater bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten.
Datenschutzberatung in der Produktion
Aufsichtsbehörden schauen sich auch in Unternehmen der Industrie aufgrund von Beschwerden von missgelaunten Beschäftigten an, ob die gesetzlichen Pflichten der DSGVO eingehalten worden sind. Typische Angriffsflächen sind:
- Gestaltung der Betriebsdatenerfassung
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Umsetzung der Videoüberwachungsanlage
- Weitergabe von Daten an oder Zugriff durch externe Dienstleister
- Gestaltung bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten
- Webseiten mit Analyse-Funktionen, externen Schriftarten, Google Maps oder Facebook-Beiträgen ohne entsprechende Rechtsgrundlage
- Direkte Betreuung
- Fokus im norddeutschen Raum
- Zeitnah verfügbar, auch vor Ort
Rund um den Datenschutz in der Produktion
Sämtliche Produktionsbetriebe, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern, wie z. B. Beschäftigte, Kunden oder Lieferanten verarbeiten, müssen die Vorgaben des Datenschutzes in Europa umsetzen. Auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU haben, innerhalb der Gemeinschaft aber Waren oder Dienstleistungen vertreiben, unterstehen ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Umsetzung des Datenschutzes ist in diversen Produktionsbetrieben eine Person in der IT oder ein interner Datenschutzbeauftragter verantwortlich. Die Tätigkeiten werden meist in Nebentätigkeit durchgeführt. Weil nur wenige wissen, wie die Vorgaben des Datenschutzes umzusetzen sind, wird die Verantwortlichkeit durch die Geschäftsleitung nicht ausreichend wahrgenommen.

Da der Geschäftsführer verantwortlich für die Umsetzung ist, muss er auch die notwendigen Maßnahmen zur Anwendung der EU-DSGVO im Unternehmen steuern und die Umsetzung in allen Bereichen überwachen.
- Beratungen und Schulungen
- Dokumentation durch Checklisten, Leit- und Richtlinien
- Moderation von Zusammenkünften von Unternehmen mit Behörden oder Betroffenen
Für sämtliche Tätigkeiten im Datenschutz und der Informationssicherheit stehe ich Ihnen zur Verfügung. Buchen Sie jetzt einen kostenlosen Termin, um mehr zu erfahren.
Typische Datenschutzthemen bei Unternehmen in der Produktion
In jedem Produktionsbetrieb sind typischerweise folgende Themen zu beachten und müssen jährlich auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Verpflichtungserklärungen für Beschäftigte
- Arbeits- und Urlaubsplanung
- Prozesse für die Umsetzung der Betroffenenrechte
- Gesetzeskonforme Gestaltung der Online-Auftritte
- Schulungen für Beschäftigte
- Übermittlung von Daten in Drittländer (z. B. in der Verwaltung)
- Sicherheit der Verarbeitung des gesamten Unternehmensnetzwerks
- Prozess für die Handhabung von (möglichen) Datenschutzverletzungen
- Handhabung des Unfallmeldeprozesses
- Vertragsmanagement mit externen Unternehmen
- Fachgerechte Gestaltung von Videoüberwachungsanlagen
- Risikobewertung der Verarbeitungstätigkeiten
- Prüfung der bestehenden IT-Systeme
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
- Betriebsdatenerfassung
- u. v. m.
Als lokaler Datenschutzexperte bringe ich Ihren Datenschutz im Betrieb voran. Nach der Sichtung der bestehenden Unterlagen erhalten Sie einen ausführlichen und priorisierten Maßnahmenplan, der als Basis für die Zusammenarbeit gilt.
Check-up für Ihren Produktionsbetrieb
Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen in puncto Datensicherheit steht? Dann buchen Sie meine Beratung und Kontrolle und erfahren Sie, wo es Handlungsbedarf gibt und wo Sie bereits gesetzeskonform alle Richtlinien der DSGVO umsetzen.
Ob alteingesessener Betrieb oder bei der Gründung eines neuen Unternehmens — ich berate alle Produktionsbetriebe vor Ort im norddeutschen Bereich oder auch per Videokonferenz.
Wünschen Sie eine zweite Meinung zum Thema Datenschutz und Datensicherheit bei einem bestehendem Vertrag (mit einem internen oder externen Datenschutzberater)? Auch hier helfe ich Ihnen mit meiner Dienstleistung in Form einer umfassenden Überprüfung.
Datenschutzberatung, Datenschutzbeauftragter oder Experte für Informationssicherheit?
Ganz nach Ihren Wünschen werde ich für Ihr Unternehmen als Datenschutzbeauftragter DSGVO sowie externer Informationssicherheitsbeauftragter aktiv oder führe (einmalig sowie auf Wunsch regelmäßig) Datenschutzberatungen in Nord-Deutschland durch.
Haben Sie nach einer von mir durchgeführten Beratung Interesse an einer längeren Zusammenarbeit in Form eines externen Datenschutz- bzw. Informationsschutzbeauftragten, können wir dieses gerne festlegen.
Mit meiner über 20-jährigen Berufserfahrung bringe ich viel Wissen als unabhängiger Datenschutzberater ein, von dem Sie vom ersten Tag an profitieren.
Binden Sie mich früh und umfassend in die datenschutzrelevanten Themen in Ihrem Unternehmen ein. So stellen Sie sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen und geschäftskritischen Daten stets unter Einhaltung sämtlicher dafür vorgesehenen gesetzlichen Richtlinien stattfindet.
Preise Datenschutz und Informationssicherheit
Ich biete individuelle Lösungen für Unternehmen, denen Datenschutz und Informationssicherheit wichtig sind. Gern nehme ich mir Zeit für eine persönliche Beratung und fertige Ihnen unverbindlich und kostenlos ein für Sie zugeschnittenes Angebot an. Ich bevorzuge Unternehmen, die den Datenschutz und die Informationssicherheit umsetzen wollen. Wenn Sie eine Beratung von der Stange zu geringen Kosten bevorzugen, passen wir nicht zusammen. Ich biete maßgeschneiderte Lösungen für hohe Ansprüche.
Bestandsaufnahme
ab 1.680 €
Externer Berater
140 € / Stunde
Externer Beauftragter
ab 370 € / Monat
Audit Videoüberwachung
ab 800 €
Paket Website Audit DSGVO
ab 200 €
Schulungen
Auf Anfrage
Häufig gestellte Fragen
Industriebetriebe müssen sämtliche Vorgaben des Datenschutzes beachten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Daten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aber auch Interessenten, Kunden und Geschäftspartnern fallen unter diesen Schutz. Die Nutzung dieser Informationen ist in der Regel zur Erfüllung der Geschäftsziele zulässig. Doch es gibt noch diverse weitere Verarbeitungstätigkeiten, bei denen die Datenschutzgrundsätze und weitere Vorgaben der DSGVO beachtet werden müssen. Hier finden Sie eine Auswahl von Fragen und Antworten, die mich immer wieder erreichen.
Fragen und Antworten zum Datenschutz in der Produktion
Ein Produktionsbetrieb muss den Datenschutz beachten, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet. Daten von Beschäftigten, Bewerbern, Kunden und Geschäftspartner müssen so verarbeitet werden, dass die Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.
Typischerweise besteht eine Bestellpflicht für Betriebe, bei denen mehr als 20 Beschäftigte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut werden. Das dürfte nicht für alle Produktionsbetriebe zutreffen. Dennoch kann eine Unterstützung durch einen Datenschutzbeauftragten Sinn ergeben, um den Datenschutz im Unternehmen schnell und effizient umzusetzen.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Gesetz festgelegt. Neben der Unterrichtung und Beratung des Unternehmens muss er die Einhaltung der relevanten Datenschutzgesetze überwachen.
Er berät auch bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und kommuniziert mit den betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden,
Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten ist so abwechslungsreich, wie komplex.
In diesem sich noch stetig veränderten Rechtsgebiet empfiehlt es sich, einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat den großen Vorteil, dass er die Prozesse im Unternehmen und die Beteiligten kennt. Er bekommt im Rahmen seiner täglichen Arbeit deutlich mehr Informationen am Rande mit. Jedoch entstehen jedoch hohe Kosten für die Ausbildung und stetige Weiterbildung.
Ein externer DSB kann den Kostenfaktor deutlich zu reduzieren. Er kümmert sich auch selbstständig um seine Weiterbildung und bekommt, wenn er für mehrere Unternehmen tätig ist, deutlich mehr Umsetzungspraktiken kennen.
Wenn Sie Dienstleister beauftragen und diese personenbezogenen Daten im Kern verarbeiten, dann müssen Sie diverse Punkte beachten. Neben dem Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung müssen Sie den Auftragsverarbeiter auf Eignung vorab und dann regelmäßig prüfen. Dies müssen Sie für die Aufsichtsbehörden auch nachweisen können. Dieses Thema ist recht umfangreich, wird aber gerne vernachlässigt.
Mit meiner langjährigen Erfahrung bringe ich auch Ihren Betrieb praxisnah und wirtschaftlich in diesen Themen voran. Mein typischer Aufgabenbereich umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- - Durchführung einer Bestandsaufnahme – Erstellung eines priorisierten Aktionsplanes für weitere Aktivitäten
- - Prüfung und ggf. Aktualisierung Ihrer bisher erarbeiteten Unterlagen
- - Beratung in sämtlichen datenschutzrelevanten Themengebieten
- - Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Dokumentation, wie z. B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Informationspflichten oder die Anfragen Betroffener
- - Erfüllung der Rolle des Datenschutzbeauftragten für ihren Produktionsbetrieb gem. Art. 39 DSGVO
- - Prüfung und Dokumentation Ihrer Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO
- - Prüfung Ihrer Online-Auftritte auf Gesetzeskonformität und Erstellung der Informationspflichten und Datenschutzhinweise
- - Erstellung von Richtlinien und Anweisungen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz
Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen in Unternehmen jeglicher Größe, ob die Pflichten der DSGVO umgesetzt werden. Auch kleinere Betriebe sollten die Anforderungen der DSGVO kennen und umsetzen. Jede nicht durchgeführte Umsetzung kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die zur Einstellung des Geschäftsprozesses oder zu Bußgeldern führen kann.
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