Pra­xis­na­he Umset­zung seit 2013

Ihr Exper­te für Daten­schutz und Informationssicherheit

DATENSCHUTZ­BERATER

Buchen Sie eine moder­ne und pra­xis­na­he Daten­schutz­be­ra­tung vor Ort.

Daten­schutz­be­ra­ter: Der Überblick

Ein­lei­tung

Die gesetz­li­chen Anforder­ungen im Daten­schutz an Unter­nehmen sind umfang­reich. Rechts­auf­fas­sun­gen von Aufsichts­behörden, Gerichts­urteile aus Deutsch­land aber auch euro­päi­scher Nach­barn füh­ren meist zu Anpas­sun­gen in der Dokument­ation bzw. in Ihrem Daten­schutz-Manage­ment­sys­tem (DSMS).

Um Ihr Unter­nehmen daten­schutz­konform auf­zu­stel­len, ist eine gute Daten­schutz­beratung erfor­der­lich. Sie haben den Über­blick ver­lo­ren oder benö­ti­gen auch kurz­fris­tig tat­kräf­ti­ge Unter­stüt­zung? Ich unter­stüt­ze Sie dabei, die erfor­der­li­chen Maß­nah­men punk­tu­ell oder kom­plett umzu­set­zen. Redu­zie­ren Sie Ihre eige­nen Res­sour­cen, die für den Auf­bau und die Auf­recht­erhal­tung der spe­zi­fi­schen Kennt­nis­se not­wen­dig sind.

Die Zusammen­arbeit mit der Nie­hoff-Sys­te­m­­be­ra­tung erfolgt direkt vor Ort, aber auch tele­fo­nisch oder in den Medi­en Ihrer Wahl. Als zertifi­zierter Datenschutz­berater bin ich immer auf dem Lau­fen­den und neh­me regel­mä­ßig an Weiter­bildungen teil. Ich bie­te Ihnen eine moder­ne und aktu­el­le Bera­tung nach Ihren Bedürfnissen.

Inhalte 

Umset­zung der Grund­lagen des Datenschutzes

Unab­hän­gig von der Unter­neh­mens­grö­ße und Bran­che soll­ten Sie die Umset­zung der Grund­la­gen im Bereich Daten­schutz vor­an­brin­gen. Fin­den Sie hier die Min­dest­an­for­de­run­gen, die not­wen­dig sind, um die Vor­ga­ben der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) zu erfüllen.

Auf­sichts­be­hör­den erwar­ten eine inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit den gesetz­li­chen Vor­ga­ben. Dies zei­gen immer wie­der die Fra­gen­ka­ta­lo­ge, die an Unter­neh­men bei anlass­lo­sen oder anlass­be­zo­ge­nen Prü­fun­gen ver­schickt wer­den. Die Kunst der Umset­zung ist dabei, die erfor­der­li­chen Maß­nah­men ange­mes­sen umzusetzen.

Leis­tun­gen

So viel­fäl­tig der Daten­schutz auch ist – bei einer Ein­bindung im Unter­nehmen unter­stüt­ze ich Sie als Datenschutz­berater bei der Umset­zung Ihrer gesetz­lichen Pflich­ten. Ob als punk­tu­el­le Unter­stüt­zung oder als ste­ti­ger Beglei­ter - ich bie­te Ihnen fle­xi­ble und pra­xis­na­he Lösun­gen, die Sie gleich in Ihrem Unter­neh­men anwen­den können.

Ins­be­son­de­re macht die Dienst­leis­tung eines exter­nen Daten­schutz­be­ra­ters für klei­ne und mittel­ständische Unter­neh­men Sinn. Sie kön­nen sich auf Ihre Kern­kompetenz kon­zen­trie­ren und müs­sen nur das ent­spre­chen­de Fach­wis­sen Ihrer IT und Geschäfts­prozesse zur Ver­fü­gung stel­len. Dies ist am Ende deut­lich kosten­günstiger und schnel­ler, als das Wis­sen im eige­nen Unter­neh­men selbst aufzubauen.

Rund um die Datenschutzberatung

Sie benö­ti­gen eine punk­tu­el­le Bera­tung, ein abge­schlos­se­nes Audit oder eine Basis­ab­si­che­rung für Ihr Unter­neh­men? Ich bie­te Ihnen fle­xi­ble Lösun­gen jeder Art.

Umfang und Anspruch

Im Bereich Daten­schutz­be­ra­tung kön­nen Sie jeder­zeit Stun­den für ein­zel­ne Pro­jek­te buchen. Sie kön­nen mich jeder­zeit kon­tak­tie­ren, um die Stun­den abzu­ru­fen, wenn Sie ein Kon­tin­gent gebucht haben.

Am Anfang einer Bera­tung legen wir fest, wel­chen Unter­stützungs­bedarf Sie haben und wann Ihr Ziel erreicht wer­den soll.

Wol­len Sie selbst The­men umset­zen oder benö­ti­gen Sie nur ein paar Stun­den Bera­tung zur Ori­en­tie­rung?

Jedes Unter­nehmen hat die Grund­la­gen der Daten­schutz­grund­verordnung, des Bun­des­- oder Landesdaten­schutz­gesetzes und ggf. wei­te­re Geset­ze umzu­setzen. Je nach Bran­che gibt es dann noch ent­sprechende Schwer­punkte, die berück­sichtigt wer­den müssen. 

Wel­chen Level im Daten­schutz wol­len Sie errei­chen? Feh­len Ihnen Erfahr­ungen im Daten­schutz, ist eine Bestands­aufnahme genau das Rich­ti­ge für Sie.

Typi­sche Aufgaben

Anbei fin­den Sie ein paar typi­sche Aufgaben­stellungen, die im Daten­schutz immer wie­der erfor­der­lich sind, um die gesetz­lichen Anfor­de­run­gen zu erfül­len, wie z. B. 

In drei Schrit­ten zur Beratung

Bei einem Inter­es­se an einer Zusam­men­ar­beit mit mir als Ihren exter­nen Daten­schutz­be­ra­ter sind fol­gen­de drei Schrit­te not­wen­dig, um zu starten:

1. Kon­takt aufnehmen

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt mit mir auf. Bei einem kos­ten­lo­sen Erst­ge­spräch klä­ren wir Ihren Bedarf an einer Daten­schutz­be­ra­tung und wie die­se umge­setzt wer­den könn­te.  Sie haben Fra­gen, die schnell zu beant­wor­ten sind — pri­ma. Nut­zen Sie mei­ne Exper­ti­se, um wei­ter vor­an­zu­kom­men. Ich ana­ly­sie­re grob Ihre Anfor­de­run­gen und Zie­le aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht. Am Tele­fon, per Video­kon­fe­renz oder bei Ihnen vor Ort. 

2. Ange­bot bestätigen

Bei einem kon­kre­ten Inter­es­se erstel­le ich Ihnen ein indi­vi­du­el­les Ange­bot zur Daten­schutz­be­ra­tung. Ob als Stun­den­kon­tin­gent oder als Fest­preis. Sagen Sie ger­ne, in wel­cher Form Sie das Ange­bot benötigen.

3. Bera­tung starten

Wenn Ihnen mein Ange­bot zusagt, star­te ich gleich mit der Arbeit. Ich bie­te Ihnen pra­xis­na­he und prag­ma­ti­sche Lösun­gen, die Ihnen sofort wei­ter­hel­fen werden.

Daten­schutz­berater DSGVO

Ich unter­stüt­ze klei­ne und mittel­große Kun­den aus vie­len Bran­chen. Ich bie­te auch Ihnen eine fle­xi­ble und opti­ma­le Daten­schutz­be­ra­tung in Ihrem Unternehmen. 
Nut­zen Sie mei­ne branchen­über­greifende Exper­ti­se im Bereich Daten­schutz und Informationssicherheit. 

Ihre Vor­tei­le auf einen Blick

Einen ver­läss­li­chen Daten­schutz­berater an der Sei­te zu haben, ist Geld wert. Fin­den Sie hier die wesent­li­chen Vor­tei­le der Nie­hoff-Sys­te­m­­be­ra­tung als exter­ner Datenschutz­berater für Ihr Unternehmen. 

Daten­schutz und Informationssicherheit

Pra­xis­na­he Lösun­gen für Ihr Unternehmen

Niehoff-Systemberatung Matthias Niehoff
Ich bin Mat­thi­as Niehoff

Wir machen das zusammen!

Prei­se Daten­schutz und Informationssicherheit

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“Ich bie­te maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Unter­neh­men, denen Daten­schutz und Informations­sicherheit wich­tig sind. Ger­ne neh­me ich mir Zeit für eine persön­liche Bera­tung und erstel­le Ihnen unver­bind­lich und kos­ten­los ein auf Sie zuge­schnit­te­nes Ange­bot. Ich bevor­zu­ge Unter­neh­men, die Daten­schutz und Infor­mations­sicherheit umset­zen wol­len. Wenn Sie eine kos­ten­güns­ti­ge Bera­tung von der Stan­ge bevor­zugen, pas­sen wir nicht zusammen”.
Oli­ver G.(Geschäftsführer, Medi­en, Hamburg)
Ich set­ze regel­mä­ßig digi­ta­le Pro­jek­te um. Daten­schutz ist ein not­wen­di­ges Muss. Ich benö­ti­ge daher einen akti­ven DSB, der da ist, wenn ich ihn benö­ti­ge und mit Praxis­wissen zeit­nah zuar­bei­tet. Ich will ein fes­tes Kon­tin­gent und nicht für jeden Hand­schlag zusätz­lich bezah­len. Am Ende wird so etwas meist teu­rer und auf­wän­di­ger in der Abrech­nung. Herr Nie­hoff bringt auf­grund sei­ner Fle­xi­bi­li­tät mein Busi­ness voran. 

Häu­fig gestell­te Fra­gen zum Exter­nen Datenschutzberater

Jedes Unter­nehmen, das personen­bezogene Daten ver­ar­bei­tet, hat die gesetz­li­che Pflicht zur Umset­zung der Datenschutz­gesetze. Typi­sche Fra­gen errei­chen mit immer wie­der zu dem The­ma: “Exter­ner Datenschutz­berater”. Fin­den Sie hier die Ant­wor­ten dazu.

Wie lan­ge dau­ert die Bestel­lung zum Datenschutzberater?

Wenn es erfor­der­lich ist, kann ich inner­halb von ein paar Stun­den für Sie tätig wer­den und mei­ne Exper­ti­se für Sie ver­füg­bar machen.

Arbei­ten Sie deutsch­land­weit oder regional?

Ich arbei­te über­wie­gend regio­nal im Groß­raum Ham­burg. Selbst­ver­ständ­lich sind Besu­che vor Ort ein wich­ti­ger Fak­tor für mei­ne Dienst­leis­tung. Ich bera­te auch Unter­neh­men in ande­ren Gebie­ten in Deutsch­land — per Video­kon­fe­renz oder am Tele­fon. Ich hal­te jedoch per­sön­li­che Mee­tings vor Ort für wich­tig, um ein ent­spre­chen­des Ver­trau­en aufzubauen.

Wie ist Ihre Arbeits­wei­se als exter­ner Datenschutzberater?

Kon­tak­tie­ren Sie mich, wenn Sie Unter­stüt­zung benö­ti­gen. Regel­mä­ßi­ge Mee­tings wer­den am Anfang des Man­da­tes pro Jahr fest­ge­legt, ganz nach Ihren Bedürf­nis­sen. Sofern Sie ein eige­nes  Daten­schutz­ma­nage­ment­sys­tem besit­zen, eine Cloud-Lösung (z.B. Next­Cloud, Goog­le, Slack oder Teams) bevor­zu­gen oder ger­ne mit Akten­ord­nern arbei­ten — ich pas­se mich Ihrer Arbeits­wei­se an. Ich selbst bie­te eben­falls ein Daten­schutz­por­tal, in dem die daten­schutz­recht­li­chen Tätig­kei­ten erle­digt wer­den kön­nen. Wenn Sie mich früh­zei­tig in daten­schutz­re­le­van­te Tätig­kei­ten ein­bin­den, bin ich von Anfang an mit dabei und hel­fe, Stol­per­stei­ne aus dem Weg zu räu­men. Dies könn­te z. B. bei der Ein­füh­rung einer neu­en Soft­ware, eines neu­en Geschäfts­pro­zes­ses oder eines Dienst­leis­ters sein, der per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Ihnen ver­ar­bei­tet. Als unab­hän­gi­ger Bera­ter bin ich nicht an Wei­sun­gen des Unter­neh­mens gebun­den und kann auch kei­ne Wei­sun­gen ertei­len.  Bei allen Tätig­kei­ten sor­ge ich dafür, dass das Risi­ko der Ver­ar­bei­tung berück­sich­tigt wird.

War­um benö­tigt man einen Datenschutzberater?

Ein Daten­schutz­be­ra­ter hilft Ihnen, punk­tu­ell oder auch auf Dau­er die kom­ple­xen Vor­ga­ben der DSGVO und des BDSG ein­zu­hal­ten und sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern zu schützen.

Tritt eine Daten­schutz­ver­let­zung ein, kön­nen nicht nur hohe Kos­ten ver­ur­sacht wer­den, son­dern auch Image-Schä­den ent­ste­hen. Sichern Sie Ihre Daten und die Ihrer Beschäf­tig­ten, Kun­den und Geschäfts­part­ner, damit Ihnen kei­ne Nach­tei­le ent­ste­hen. Redu­zie­ren Sie die Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit, dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten unrecht­mä­ßig ver­ar­bei­tet wer­den, ver­lo­ren gehen, unbe­fugt ver­än­dert oder an Unbe­fug­te über­mit­telt werden.

War­um benö­tigt man einen Datenschutzberater?

Ein Daten­schutz­be­ra­ter hilft Ihnen, punk­tu­ell oder auch auf Dau­er die kom­ple­xen Vor­ga­ben der DSGVO und des BDSG ein­zu­hal­ten und sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern zu schützen.

Tritt eine Daten­schutz­ver­let­zung ein, kön­nen nicht nur hohe Kos­ten ver­ur­sacht wer­den, son­dern auch Image-Schä­den ent­ste­hen. Sichern Sie Ihre Daten und die Ihrer Beschäf­tig­ten, Kun­den und Geschäfts­part­ner, damit Ihnen kei­ne Nach­tei­le ent­ste­hen. Redu­zie­ren Sie die Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit, dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten unrecht­mä­ßig ver­ar­bei­tet wer­den, ver­lo­ren gehen, unbe­fugt ver­än­dert oder an Unbe­fug­te über­mit­telt werden.

Gibt es typi­sche The­men, um die sich ein Daten­schutz­be­ra­ter küm­men muss?

Die nach­fol­gen­de Lis­te gibt einen ers­ten Ein­druck, mit wel­chen The­men ich mich täg­lich aus­ein­an­der­set­ze und Unter­neh­men unterstütze:

  • - Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz
  • - Mit­ar­bei­ter­schu­lun­gen
  • - Daten­schutz­do­ku­men­ta­ti­on
  • - Inter­na­tio­na­ler Datenschutz
  • - Auf­trags­ver­ar­bei­tung
  • - Video­über­wa­chung
  • - Whist­le­b­lo­wing
  • - News­let­ter / E‑Mail Marketing
  • - Social Media / Social Net­works und sons­ti­ge Online-Auftritten
  • - Web­ana­ly­sen
  • - Erstel­lung von Datenschutzhinweise
  • - Phis­hing-Kam­pa­gnen
  • - IT-Sicher­heits­kon­zep­te
  • - Daten­schutz­freund­li­che Voreinstellungen
  • - Bera­tung bei der Erstel­lung von Leit- und Richt­li­ni­en oder Betriebsvereinbarungen
  • - u. v. m.
Muss mein Unter­neh­men kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestellen?

Für Unter­neh­men ist die Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten (DSB) Pflicht, wenn  min­des­tens 20 Per­so­nen regel­mä­ßig mit der auto­ma­ti­sier­ten Daten­ver­ar­bei­tung beschäf­tigt sind. Unab­hän­gig von der Anzahl der inter­nen und exter­nen Beschäf­tig­ten müs­sen Sie einen DSB bestel­len, wenn beson­ders sen­si­ble Daten (z.B. Gesund­heits­da­ten) ver­ar­bei­tet wer­den oder die Kern­tä­tig­keit Ihres Unter­neh­mens in der Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten liegt.

Für alle ande­ren Unter­neh­men kann es trotz­dem sinn­voll, sich regel­mä­ßig eine Unter­stüt­zung im Daten­schutz als Daten­schutz­be­ra­ter hinzuzuziehen.

Der Bera­ter kann Ihnen hel­fen, die Anfor­de­run­gen des Daten­schut­zes umzusetzen.

Wel­che Vor­tei­le bie­tet ein exter­ner Datenschutzberater?

Die Ent­schei­dung, ob ein inter­ner oder exter­ner Daten­schutz­berater beauf­trag­ter wer­den soll, hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Die exter­ne Beauf­tragung bie­tet dabei eini­ge Vor­tei­le, wie z.B. 

  • - die bereits vor­han­de­ne Fach­kun­de und Zuverlässig­keit und Erfah­rung durch die Betreu­ung ande­rer Kunden,
  • - der im Gegen­satz zum inter­nen Ansprech­part­ner gerin­ge­re Kosten­faktor, ins­be­son­de­re für Aus- und Wei­ter­bil­dung, bei Krank­heit, Arbeits­platz und Lohnnebenkosten.

Kon­takt

Buchen Sie ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch und las­sen Sie uns über Ihr Pro­jekt sprechen.

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