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KI-Kame­ras im Schwimm­bad — Ist das erlaubt?

Erfahren Sie, wie KI-Kameras im Schwimmbad die Sicherheit erhöhen und welche Pflichten Betreiber beachten müssen. Jetzt mehr erfahren!

Mit zuneh­men­der Markt­rei­fe hal­ten immer mehr KI-Kame­ras in unter­schied­li­che Lebens­be­rei­che Ein­zug, so auch im Schwimm­bad, aber “Ist das auch erlaubt?” Der Ein­satz von künst­li­cher Intel­li­genz (KI) zur Über­wa­chung und Unter­stüt­zung des Bade­be­triebs sorgt seit einem eini­gen Jah­ren für Auf­se­hen. KI-Sys­te­me, die Bewe­gun­gen in Schwimm­bä­dern ana­ly­sie­ren und bei poten­zi­el­len Gefah­ren Alarm schla­gen, ver­spre­chen mehr Sicher­heit — doch wel­che Aus­wir­kun­gen hat das auf den Daten­schutz? Der Arti­kel beschreibt die Chan­cen und Risi­ken die­ser Tech­no­lo­gie sowie die sich dar­aus ent­ste­hen­den Pflich­ten für Betrei­ber. Sie geben Infor­ma­tio­nen über eine Ent­schei­dungs­grund­la­ge, ob und wie sol­che Sys­te­me in Ihrem Schwimm­bad ein­ge­setzt wer­den sollen.

Wie funk­tio­niert KI im Schwimmbad?

In eini­gen deut­schen Städ­ten, dar­un­ter Mün­chen und Wies­ba­den, wer­den bereits KI-Kame­ras getes­tet. In Ham­burg im Bäder­land läuft ein Pilot­pro­jekt, um die­se Tech­no­lo­gie flä­chen­de­ckend in allen 20 Schwimm­bä­dern ein­zu­set­zen. Die­se Sys­te­me nut­zen Kame­ras, die Bewe­gun­gen im Was­ser erfas­sen und in Echt­zeit ana­ly­sie­ren. Die KI ist dar­auf trai­niert, Gefah­ren­si­tua­tio­nen wie dro­hen­des Ertrin­ken zu erken­nen und sofort Ret­tungs­kräf­te zu alar­mie­ren. Die­se Alar­me wer­den auf Smart­wat­ches über­tra­gen, die das Per­so­nal trägt, damit schnell reagiert wer­den kann.

Ein Bei­spiel für ein sol­ches Sys­tem ist das von der israe­li­schen Fir­ma Lynxight ent­wi­ckel­te Sys­tem, das im Münch­ner Süd­bad getes­tet wird. Die Kame­ras erfas­sen kei­ne Detail­bil­der von Per­so­nen, son­dern wan­deln die­se in Vek­tor­da­ten um, aus denen Bewe­gungs­mus­ter abge­lei­tet wer­den. Die­se Daten wer­den dann sofort gelöscht, um den Anfor­de­run­gen des Daten­schut­zes gerecht zu werden.

Daten­schutz und recht­li­che Fragen

Die Inte­gra­ti­on von KI-Sys­te­men in Schwimm­bä­dern wirft Fra­gen zum Daten­schutz auf. Sofern die ein­ge­setz­ten Sys­te­me kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten spei­chern, bleibt die Echt­zeit­über­wa­chung ein sen­si­bles The­ma. Das blo­ße Vor­han­den­sein von Kame­ras in Frei­zeit- und Erho­lungs­be­rei­chen ruft bereits ein Gefühl des Unbe­ha­gens her­vor, ins­be­son­de­re da die dahin­ter­ste­hen­de Daten­ver­ar­bei­tung im Unkla­ren bleibt. Die­ses Unbe­ha­gen ver­stärkt sich, wenn Men­schen sich leicht beklei­det oder gar nackt auf­hal­ten und wenn Kin­der in den Auf­nah­me­be­reich geraten.

Nach Anga­ben der Stadt­wer­ke Mün­chen ent­spricht der Ein­satz der Kame­ras den Bestim­mun­gen der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO). Ob dies tat­säch­lich so ist, müss­te im Ein­zel­fall geprüft wer­den. Die Besu­cher wer­den beim Betre­ten des Bades zumin­dest über die Über­wa­chung infor­miert, was Trans­pa­renz schaf­fen soll. 

Bei man­chen Gäs­ten gibt es Beden­ken: Wie sicher ist es, dass kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfasst wer­den? Wie lässt sich Miss­brauch ver­hin­dern? Und wel­che recht­li­chen Schrit­te sind not­wen­dig, um den Ein­satz sol­cher Tech­no­lo­gien abzu­si­chern? Die­se Fra­gen sind nicht nur für Schwimm­bad­be­trei­ber rele­vant, son­dern betref­fen auch die Rech­te und das Ver­trau­en der Bade­gäs­te. Im Pilot­pro­jekt in Ham­burg sol­len zum Bei­spiel Wär­me­bild­ka­me­ras und ggf. wei­te­re Sen­so­ren ein­ge­setzt wer­den, da hier­mit eine daten­schutz­kon­for­me Daten­ver­ar­bei­tung statt­fin­den kann. Die Auf­sichts­be­hör­de aus Nord­rhein-West­fa­len führ­te bereits 2014 in sei­ner Ori­en­tie­rungs­hil­fe mit Fall­bei­spie­len “Gese­hen und gese­hen wer­den” aus, dass per­so­nen­schar­fe Kame­ra­tech­nik nicht zu ver­wen­den ist.

“Gegen den Ein­satz von Video­tech­nik zur Erken­nung von zum Becken­bo­den sin­ken­den Kör­pern (so genann­te „Tot-Mann-Kame­ra“) bestehen kei­ne daten­schutz­recht­li­chen Beden­ken, soweit die Unter-
was­ser­auf­nah­men unscharf und damit nicht per­so­nen­be­zieh­bar sind. Durch sol­che Maß­nah­men kön­nen Not­si­tua­tio­nen erkannt wer­den, ohne dass das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung der Bade­gäs­te beein­träch­tigt wird.

Pflich­ten von Schwimm­bä­dern aus Sicht der DSGVO und der KI-Verordnung

Schwimm­bä­der, die den Ein­satz von KI-basier­ten Über­wa­chungs­sys­te­men pla­nen oder bereits nut­zen, müs­sen stren­ge recht­li­che Vor­ga­ben beach­ten, ins­be­son­de­re die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und die EU-Ver­ord­nung über künst­li­che Intel­li­genz (KI-VO), die nach und nach

Hier sind die wich­tigs­ten Pflich­ten, die Betrei­ber beach­ten müssen:

Vor­ga­ben der DSGVO

Die DSGVO stellt den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in den Mit­tel­punkt und defi­niert Anfor­de­run­gen an deren Verarbeitung:

  • - Recht­mä­ßig­keit, Ver­ar­bei­tung nach Treu und Glau­ben, Transparenz
  • - Zweck­bin­dung
  • - Daten­mi­ni­mie­rung und Speicherbegrenzung
  • - Rich­tig­keit
  • - Inte­gri­tät und Vertraulichkeit
  • - Rechen­schafts­pflicht
  • - und diver­se wei­te­re Pflich­ten, die im Ein­zel­fall zu betrach­ten sind

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Bereich Daten­schutz-Grund­la­gen und Video­über­wa­chung.

Anfor­de­run­gen der KI-Ver­ord­nung (KI-VO)

Die KI-Ver­ord­nung der EU (AI Act / KI-VO) legt spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen an den Ein­satz von KI-Sys­te­men fest. Sofern die KI-Video­über­wa­chung ein KI-Sys­tem im Sin­ne der KI-VO ist, erge­ben sich fol­gen­de Pflichten: 

  • - Risi­ko­be­wer­tung und Klassifizierung
  • - Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen
  • - Über­wa­chung und Auditing
  • - Ver­ant­wort­lich­keit und Haftung
  • - Mit­tei­lungs­pflicht bei Zwischenfällen

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma KI fin­den Sie hier.

Mehr Schutz durch KI-Kame­ras im Schwimmbad?

Die Moti­va­ti­on für den Ein­satz von KI-Sys­te­men in Schwimm­bä­dern ist die Erhö­hung der Sicher­heit. Ertrin­ken ist oft ein laut­lo­ser Pro­zess, der für Ret­tungs­schwim­mer schwer zu erken­nen ist. KI kann hier wert­vol­le Unter­stüt­zung leis­ten, indem sie unge­wöhn­li­che Bewe­gungs­mus­ter früh­zei­tig erkennt und sofort Alarm schlägt.

In Wies­ba­den und ande­ren Städ­ten hat KI bereits Erfol­ge erzielt. So konn­ten Fehl­alar­me redu­ziert wer­den und das Sys­tem konn­te sogar hel­fen, wenn sich Klein­kin­der von ihren Eltern ent­fern­ten. Auch wenn das Sys­tem kein Ersatz für mensch­li­ches Per­so­nal ist, bie­tet es eine zusätz­li­che Sicher­heits­ebe­ne, die im Not­fall Leben ret­ten kann.

Kos­ten und Nut­zen: Lohnt sich die Investition?

Was kos­ten KI-Kame­ras im Schwimmbad?

Die Imple­men­tie­rung sol­cher KI-Sys­te­me ist nicht güns­tig. Die Kos­ten hän­gen von der Grö­ße des Schwimm­bads und der Anzahl der Kame­ras ab, kön­nen aber schnell in die Tau­sen­de gehen. Doch für vie­le Betrei­ber wiegt der poten­zi­el­le Nut­zen — die Ret­tung von Men­schen­le­ben — die Kos­ten bei wei­tem auf. 

In Wies­ba­den bei­spiels­wei­se wer­den jähr­lich bis zu 40.000 Euro inves­tiert, um das Sys­tem in einem Schwimm­bad zu betrei­ben. Die­se Kos­ten wer­den als gerecht­fer­tigt ange­se­hen, wenn man bedenkt, dass das Sys­tem in einem ein­zi­gen Not­fall (Schwimm­bad) über Leben und Tod ent­schei­den kann. Soll­ten alle 20 Schwimm­bä­der in Ham­burg mit der Tech­no­lo­gie aus­ge­stat­tet wer­den, ist mit einer Inves­ti­ti­on von einer hal­ben Mil­li­on Euro zu rechnen. 

Wel­che Vor­tei­le bie­ten KI-Kame­ras im Schwimmbad?

KI-Sys­te­me in Schwimm­bä­dern bie­ten trotz der hohen Kos­ten gro­ße Chan­cen für die Sicher­heit der Bade­gäs­te. Sie kön­nen Gefah­ren früh­zei­tig erken­nen und Ret­tungs­schwim­mer ent­las­ten. Gleich­zei­tig müs­sen jedoch die recht­li­chen und ethi­schen Aspek­te, ins­be­son­de­re der Daten­schutz, sorg­fäl­tig abge­wo­gen werden. 

Für Betrei­ber, die den Ein­satz sol­cher Sys­te­me in Erwä­gung zie­hen, ist eine gründ­li­che recht­li­che Bera­tung uner­läss­lich. Nur so kann sicher­ge­stellt wer­den, dass alle recht­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den und die Sys­te­me sicher und ver­ant­wor­tungs­voll genutzt werden.

Per­so­nal­knapp­heit und das Ver­trau­en auf die KI-Kame­ras im Schwimmbad

Die Per­so­nal­knapp­heit in Schwimm­bä­dern ist ein wach­sen­des Pro­blem, das vie­le Betrei­ber vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen stellt. Qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal, ins­be­son­de­re Ret­tungs­schwim­mer, ist schwer zu fin­den und oft sind die vor­han­de­nen Res­sour­cen über­las­tet. Eini­ge Schwimm­bad­be­trei­ber haben mitt­ler­wei­le ein Han­dy­ver­bot für Eltern ein­ge­führt, die ihre nicht­schwimm­fä­hi­gen Kin­der aus den Augen las­sen und sich aus­schließ­lich auf das Per­so­nal ver­las­sen. Eine Bevöl­ke­rungs­be­fra­gung aus dem Jahr 2022 zei­gen, dass etwa 59% der Zehn­jäh­ri­gen in Deutsch­land nicht sicher schwim­men kön­nen. Auch 25% der Erwach­se­nen geben an, nicht sicher schwim­men zu kön­nen. Die Pan­de­mie hat das Pro­blem ver­schärft, da vie­le Schwimm­kur­se aus­ge­fal­len sind.

In die­ser ange­spann­ten Lage scheint der Ein­satz von KI-Tech­no­lo­gie eine viel­ver­spre­chen­de Lösung zu sein. KI-Sys­te­me kön­nen poten­zi­el­le Gefah­ren erken­nen, Alar­me aus­lö­sen und so die Arbeit der Ret­tungs­schwim­mer unterstützen. 

Funk­tio­nie­ren die KI-Kame­ras im Schwimm­bad verlässlich?

Die zuneh­men­de Abhän­gig­keit von die­ser Tech­no­lo­gie birgt Risi­ken. Da Ret­tungs­schwim­mer und Bade­meis­ter zuneh­mend auf die Genau­ig­keit und Zuver­läs­sig­keit der KI ver­trau­en, besteht die Gefahr, dass sie weni­ger auf­merk­sam wer­den und selbst nicht mehr so genau hin­schau­en wie frü­her. Die Vor­stel­lung, dass die KI „alles im Griff hat“, kann zum Pro­blem wer­den. Lässt die mensch­li­che Über­wa­chung nach, weil man sich auf die Tech­nik ver­lässt, wer­den kri­ti­sche Situa­tio­nen über­se­hen – beson­ders dann, wenn das Sys­tem ein­mal ver­sagt oder Fehl­alar­me nicht erkannt werden.

Mit sin­ken­der Ver­füg­bar­keit von Fach­per­so­nal wächst der Druck, sich auf KI-Sys­te­me zu ver­las­sen, was wie­der­um das Risi­ko erhöht, dass mensch­li­che Kom­pe­tenz und Wach­sam­keit wei­ter abneh­men. Betrei­ber des Schwimm­bads müs­sen sich die­ser Her­aus­for­de­rung bewusst sein und Stra­te­gien ent­wi­ckeln, um sicher­zu­stel­len, dass die Tech­no­lo­gie zwar als Unter­stüt­zung dient, jedoch nie­mals den wach­sa­men Blick und vor allem das beherz­te Ret­ten einer ertrin­ken­den Per­son durch das Ret­tungs­per­so­nal voll­stän­dig ersetzt.

Fazit

Es ist erfor­der­lich, dass die Ein­füh­rung von KI-Sys­te­men in Schwimm­bä­dern nicht als Ersatz, son­dern als Ergän­zung zu mensch­li­chem Per­so­nal ver­stan­den wird. Stel­len Sie durch regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen und kla­re Ein­satz­pro­to­kol­le sicher, dass sich Ihr Auf­sichts­per­so­nal nicht aus­schließ­lich auf die Tech­nik lässt, son­dern wei­ter­hin aktiv und auf­merk­sam ihre Auf­ga­ben wahr­nimmt. Nur so schaf­fen Sie eine Balan­ce zwi­schen tech­ni­scher Unter­stüt­zung und mensch­li­cher Ver­ant­wor­tung, um die Sicher­heit in Schwimm­bä­dern zu gewähr­leis­ten. Eine daten­schutz­kon­for­me Nut­zung ist mög­lich, wenn die ein­ge­setz­te Tech­no­lo­gie gar kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet, son­dern z. B. ledig­lich mit Bewe­gungs­mus­tern und Wär­me­bil­dern, Radar­tech­nik oder Sen­so­ren arbei­tet. Ver­su­chen Sie, die für Sie zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de früh­zei­tig ein­zu­bin­den, um spä­te­re Beschwer­den zu ver­mei­den. Eine trans­pa­ren­te Infor­ma­ti­on an die Bade­gäs­te sorgt dafür, dass Auf­sichts­be­hör­den kei­ne unnö­ti­gen Anfra­gen oder Beschwer­den beant­wor­ten müssen.

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