Mit zunehmender Marktreife halten immer mehr KI-Kameras in unterschiedliche Lebensbereiche Einzug, so auch im Schwimmbad, aber “Ist das auch erlaubt?” Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) zur Überwachung und Unterstützung des Badebetriebs sorgt seit einem einigen Jahren für Aufsehen. KI-Systeme, die Bewegungen in Schwimmbädern analysieren und bei potenziellen Gefahren Alarm schlagen, versprechen mehr Sicherheit — doch welche Auswirkungen hat das auf den Datenschutz? Der Artikel beschreibt die Chancen und Risiken dieser Technologie sowie die sich daraus entstehenden Pflichten für Betreiber. Sie geben Informationen über eine Entscheidungsgrundlage, ob und wie solche Systeme in Ihrem Schwimmbad eingesetzt werden sollen.
Wie funktioniert KI im Schwimmbad?
In einigen deutschen Städten, darunter München und Wiesbaden, werden bereits KI-Kameras getestet. In Hamburg im Bäderland läuft ein Pilotprojekt, um diese Technologie flächendeckend in allen 20 Schwimmbädern einzusetzen. Diese Systeme nutzen Kameras, die Bewegungen im Wasser erfassen und in Echtzeit analysieren. Die KI ist darauf trainiert, Gefahrensituationen wie drohendes Ertrinken zu erkennen und sofort Rettungskräfte zu alarmieren. Diese Alarme werden auf Smartwatches übertragen, die das Personal trägt, damit schnell reagiert werden kann.
Ein Beispiel für ein solches System ist das von der israelischen Firma Lynxight entwickelte System, das im Münchner Südbad getestet wird. Die Kameras erfassen keine Detailbilder von Personen, sondern wandeln diese in Vektordaten um, aus denen Bewegungsmuster abgeleitet werden. Diese Daten werden dann sofort gelöscht, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.
Datenschutz und rechtliche Fragen
Die Integration von KI-Systemen in Schwimmbädern wirft Fragen zum Datenschutz auf. Sofern die eingesetzten Systeme keine personenbezogenen Daten speichern, bleibt die Echtzeitüberwachung ein sensibles Thema. Das bloße Vorhandensein von Kameras in Freizeit- und Erholungsbereichen ruft bereits ein Gefühl des Unbehagens hervor, insbesondere da die dahinterstehende Datenverarbeitung im Unklaren bleibt. Dieses Unbehagen verstärkt sich, wenn Menschen sich leicht bekleidet oder gar nackt aufhalten und wenn Kinder in den Aufnahmebereich geraten.
Nach Angaben der Stadtwerke München entspricht der Einsatz der Kameras den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ob dies tatsächlich so ist, müsste im Einzelfall geprüft werden. Die Besucher werden beim Betreten des Bades zumindest über die Überwachung informiert, was Transparenz schaffen soll.
Bei manchen Gästen gibt es Bedenken: Wie sicher ist es, dass keine personenbezogenen Daten erfasst werden? Wie lässt sich Missbrauch verhindern? Und welche rechtlichen Schritte sind notwendig, um den Einsatz solcher Technologien abzusichern? Diese Fragen sind nicht nur für Schwimmbadbetreiber relevant, sondern betreffen auch die Rechte und das Vertrauen der Badegäste. Im Pilotprojekt in Hamburg sollen zum Beispiel Wärmebildkameras und ggf. weitere Sensoren eingesetzt werden, da hiermit eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung stattfinden kann. Die Aufsichtsbehörde aus Nordrhein-Westfalen führte bereits 2014 in seiner Orientierungshilfe mit Fallbeispielen “Gesehen und gesehen werden” aus, dass personenscharfe Kameratechnik nicht zu verwenden ist.
“Gegen den Einsatz von Videotechnik zur Erkennung von zum Beckenboden sinkenden Körpern (so genannte „Tot-Mann-Kamera“) bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, soweit die Unter-
wasseraufnahmen unscharf und damit nicht personenbeziehbar sind. Durch solche Maßnahmen können Notsituationen erkannt werden, ohne dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Badegäste beeinträchtigt wird.
Pflichten von Schwimmbädern aus Sicht der DSGVO und der KI-Verordnung
Schwimmbäder, die den Einsatz von KI-basierten Überwachungssystemen planen oder bereits nutzen, müssen strenge rechtliche Vorgaben beachten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO), die nach und nach
Hier sind die wichtigsten Pflichten, die Betreiber beachten müssen:
Vorgaben der DSGVO
Die DSGVO stellt den Schutz personenbezogener Daten in den Mittelpunkt und definiert Anforderungen an deren Verarbeitung:
- - Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- - Zweckbindung
- - Datenminimierung und Speicherbegrenzung
- - Richtigkeit
- - Integrität und Vertraulichkeit
- - Rechenschaftspflicht
- - und diverse weitere Pflichten, die im Einzelfall zu betrachten sind
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz-Grundlagen und Videoüberwachung.
Anforderungen der KI-Verordnung (KI-VO)
Die KI-Verordnung der EU (AI Act / KI-VO) legt spezifische Anforderungen an den Einsatz von KI-Systemen fest. Sofern die KI-Videoüberwachung ein KI-System im Sinne der KI-VO ist, ergeben sich folgende Pflichten:
- - Risikobewertung und Klassifizierung
- - Transparenzanforderungen
- - Überwachung und Auditing
- - Verantwortlichkeit und Haftung
- - Mitteilungspflicht bei Zwischenfällen
Weitere Informationen zum Thema KI finden Sie hier.
Mehr Schutz durch KI-Kameras im Schwimmbad?
Die Motivation für den Einsatz von KI-Systemen in Schwimmbädern ist die Erhöhung der Sicherheit. Ertrinken ist oft ein lautloser Prozess, der für Rettungsschwimmer schwer zu erkennen ist. KI kann hier wertvolle Unterstützung leisten, indem sie ungewöhnliche Bewegungsmuster frühzeitig erkennt und sofort Alarm schlägt.
In Wiesbaden und anderen Städten hat KI bereits Erfolge erzielt. So konnten Fehlalarme reduziert werden und das System konnte sogar helfen, wenn sich Kleinkinder von ihren Eltern entfernten. Auch wenn das System kein Ersatz für menschliches Personal ist, bietet es eine zusätzliche Sicherheitsebene, die im Notfall Leben retten kann.
Kosten und Nutzen: Lohnt sich die Investition?
Was kosten KI-Kameras im Schwimmbad?
Die Implementierung solcher KI-Systeme ist nicht günstig. Die Kosten hängen von der Größe des Schwimmbads und der Anzahl der Kameras ab, können aber schnell in die Tausende gehen. Doch für viele Betreiber wiegt der potenzielle Nutzen — die Rettung von Menschenleben — die Kosten bei weitem auf.
In Wiesbaden beispielsweise werden jährlich bis zu 40.000 Euro investiert, um das System in einem Schwimmbad zu betreiben. Diese Kosten werden als gerechtfertigt angesehen, wenn man bedenkt, dass das System in einem einzigen Notfall (Schwimmbad) über Leben und Tod entscheiden kann. Sollten alle 20 Schwimmbäder in Hamburg mit der Technologie ausgestattet werden, ist mit einer Investition von einer halben Million Euro zu rechnen.
Welche Vorteile bieten KI-Kameras im Schwimmbad?
KI-Systeme in Schwimmbädern bieten trotz der hohen Kosten große Chancen für die Sicherheit der Badegäste. Sie können Gefahren frühzeitig erkennen und Rettungsschwimmer entlasten. Gleichzeitig müssen jedoch die rechtlichen und ethischen Aspekte, insbesondere der Datenschutz, sorgfältig abgewogen werden.
Für Betreiber, die den Einsatz solcher Systeme in Erwägung ziehen, ist eine gründliche rechtliche Beratung unerlässlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und die Systeme sicher und verantwortungsvoll genutzt werden.
Personalknappheit und das Vertrauen auf die KI-Kameras im Schwimmbad
Die Personalknappheit in Schwimmbädern ist ein wachsendes Problem, das viele Betreiber vor große Herausforderungen stellt. Qualifiziertes Personal, insbesondere Rettungsschwimmer, ist schwer zu finden und oft sind die vorhandenen Ressourcen überlastet. Einige Schwimmbadbetreiber haben mittlerweile ein Handyverbot für Eltern eingeführt, die ihre nichtschwimmfähigen Kinder aus den Augen lassen und sich ausschließlich auf das Personal verlassen. Eine Bevölkerungsbefragung aus dem Jahr 2022 zeigen, dass etwa 59% der Zehnjährigen in Deutschland nicht sicher schwimmen können. Auch 25% der Erwachsenen geben an, nicht sicher schwimmen zu können. Die Pandemie hat das Problem verschärft, da viele Schwimmkurse ausgefallen sind.
In dieser angespannten Lage scheint der Einsatz von KI-Technologie eine vielversprechende Lösung zu sein. KI-Systeme können potenzielle Gefahren erkennen, Alarme auslösen und so die Arbeit der Rettungsschwimmer unterstützen.
Funktionieren die KI-Kameras im Schwimmbad verlässlich?
Die zunehmende Abhängigkeit von dieser Technologie birgt Risiken. Da Rettungsschwimmer und Bademeister zunehmend auf die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der KI vertrauen, besteht die Gefahr, dass sie weniger aufmerksam werden und selbst nicht mehr so genau hinschauen wie früher. Die Vorstellung, dass die KI „alles im Griff hat“, kann zum Problem werden. Lässt die menschliche Überwachung nach, weil man sich auf die Technik verlässt, werden kritische Situationen übersehen – besonders dann, wenn das System einmal versagt oder Fehlalarme nicht erkannt werden.
Mit sinkender Verfügbarkeit von Fachpersonal wächst der Druck, sich auf KI-Systeme zu verlassen, was wiederum das Risiko erhöht, dass menschliche Kompetenz und Wachsamkeit weiter abnehmen. Betreiber des Schwimmbads müssen sich dieser Herausforderung bewusst sein und Strategien entwickeln, um sicherzustellen, dass die Technologie zwar als Unterstützung dient, jedoch niemals den wachsamen Blick und vor allem das beherzte Retten einer ertrinkenden Person durch das Rettungspersonal vollständig ersetzt.
Fazit
Es ist erforderlich, dass die Einführung von KI-Systemen in Schwimmbädern nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu menschlichem Personal verstanden wird. Stellen Sie durch regelmäßige Schulungen und klare Einsatzprotokolle sicher, dass sich Ihr Aufsichtspersonal nicht ausschließlich auf die Technik lässt, sondern weiterhin aktiv und aufmerksam ihre Aufgaben wahrnimmt. Nur so schaffen Sie eine Balance zwischen technischer Unterstützung und menschlicher Verantwortung, um die Sicherheit in Schwimmbädern zu gewährleisten. Eine datenschutzkonforme Nutzung ist möglich, wenn die eingesetzte Technologie gar keine personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern z. B. lediglich mit Bewegungsmustern und Wärmebildern, Radartechnik oder Sensoren arbeitet. Versuchen Sie, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde frühzeitig einzubinden, um spätere Beschwerden zu vermeiden. Eine transparente Information an die Badegäste sorgt dafür, dass Aufsichtsbehörden keine unnötigen Anfragen oder Beschwerden beantworten müssen.
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