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Kommt das Ver­bot der Coo­kies und der Echtzeitwerbung?

Kommt jetzt das Verbot der Cookies und der Echtzeitwerbung? Was sollten Betreiber von Webseiten mit dem TCF-Standard jetzt tun?

Müs­sen Web­sei­ten­be­trei­ber jetzt das Ver­bot der Coo­kies und der Echt­zeit­wer­bung fürch­ten? Die Ent­schei­dung der bel­gi­schen Daten­schutz­be­hör­de (APD) ist ein gro­ßer Rück­schlag für die Inter­net­wer­bung. Das neue Gesetz bedeu­tet im Wesent­li­chen, dass alle Web­sites, auf denen die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer der Anzei­ge von Wer­bung zustim­men kön­nen, ungül­tig sind. Für die­se Echt­zeit­wer­bung wer­den Coo­kies ein­ge­setzt — meist ohne eine kor­rek­te Rechtsgrundlage.

Der Auf­schrei ist rie­sig. Kein Wun­der — laut einer Mel­dung der INTER­NET WORLD AUS­TRIA wer­den die welt­wei­ten Aus­ga­ben im Jahr 2021 für digi­ta­le Wer­bung auf knapp 400 Mil­li­ar­den US-Dol­lar stei­gen. Die Web­sei­ten­be­trei­ber und die dahin­ter­lie­gen­de Wer­be­bran­che haben ein natür­li­ches Inter­es­se an einer ziel­ge­nau­en Bewer­bung ihrer Zielgruppen.

HIN­TER­GRUND ZUr REAL-TIME-Werbung?

Der euro­päi­sche Ver­band für digi­ta­les Mar­ke­ting und Wer­bung (IAB Euro­pe) hat ca. 1.200 Mit­glie­der, wie z.B. Goog­le und legt die Regeln für ein Ver­fah­ren fest, mit dem die Ein­wil­li­gun­gen von Web­sei­ten­be­su­chern ein­ge­holt wer­den. Dabei geht es im Grun­de genom­men dar­um, die Ein­wil­li­gung in ein Pro­fil­ing für Wer­be­zwe­cke zu erhal­ten. Dazu wur­de ein Rah­men fest­ge­legt, den alle Mit­glie­der nut­zen müs­sen („Trans­pa­ren­cy & Con­sent Frame­work (TCF)“).

Das Kon­zept des Real-Time Bid­ding gibt es schon seit Jah­ren und wur­de erst­mals im Jahr 2000 ein­ge­führt. Das Pro­to­koll OpenRTB ermög­licht die­se Art von Anzei­gen­sys­tem in Echt­zeit, wenn Nut­ze­rin­nen und Nut­zer Web­sites mit Anzei­gen besu­chen. Auf die­se Wei­se kön­nen die Mit­glie­der des IAB Euro­pe mit­ein­an­der kon­kur­rie­ren, wäh­rend sie noch online aktiv sind. Sta­tis­ti­ken geben Aus­kunft, wie viel Traf­fic bestimm­te Web­sites aus ver­schie­de­nen Regio­nen oder Län­dern auf der gan­zen Welt erhalten.

So funk­tio­niert es: Wenn ein Benut­zer eine Web­site auf­ruft, wir ihmn eine ID-Num­mer zuge­wie­sen. Der Web­ser­ver pro­to­kol­liert die Besu­che der vor­he­ri­gen Web­sei­ten und erstellt dadurch ein Pro­fil des Benut­zers. Die­se Infor­ma­tio­nen füh­ren zu einer pass­ge­nau­en Wer­bung auf jeder Web­site, was zu höhe­ren Ein­nah­men in zukünf­ti­gen Wer­be­kam­pa­gnen füh­ren kann.

Was SAGt die Bel­gi­sche Aufsichtsbehörde?

Die Auf­sichts­be­hör­de in Bel­gi­en hat ent­schie­den, dass die­se Nut­zer­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind, die auch für die Nut­zer­pro­fi­le und den gesam­ten Pro­zess gel­ten. Die Ver­ar­bei­tung des TC-Strings ist nach der DSGVO rechtswidrig. 

  • Die ein­ge­hol­ten Ein­wil­li­gun­gen sind ungül­tig, weil die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer nicht wis­sen, wozu sie ihre Zustim­mung geben, und es kei­ne Mög­lich­keit gibt, dies her­aus­zu­fin­den, da dies ohne Trans­pa­renz durch­ge­führt wird. Die Web­sei­ten­be­trei­ber müs­sen vor­ab trans­pa­rent dar­über infor­mie­ren, wie die Daten der Besu­cher ver­wen­det wer­den. Auf­grund der Kom­ple­xi­tät der Daten­ver­ar­bei­tung ist dies nur sehr schwer möglich.
  • Auch ande­re Rechts­grund­la­gen, wie z.B. die Inter­es­sen­ab­wä­gung kön­nen nicht ver­wen­det wer­den, weil die Rech­te und Frei­hei­ten der Web­sei­ten­be­su­cher bei einer Pro­fil­bil­dung für Wer­be­zwe­cke meist überwiegen.
  • Zu allem Erstau­nen wird die IAP Euro­pe als Gemein­sam Ver­ant­wort­li­cher mit den Mit­glie­dern ange­se­hen. Damit erge­ben sich man­nig­fal­ti­ge Pflich­ten für das Unter­neh­men und die Pflicht für die Mit­glieds­un­ter­neh­men, die ent­spre­chen­den Pflich­ten der DSGVO umzusetzen.
  • Es wur­de ein Buß­geld von 250.000 EUR verhängt. 
  • IAP Euro­pe hat sechs Mona­te Zeit, um das bestehen­de Ver­fah­ren geset­zes­kon­form zu gestal­ten — sonst dro­hen Buß­gel­der gem. Art. 83 DSGVO

Ein­schät­zung zum Ver­fah­ren gegen IAB Europe

Die Ent­schei­dung der bel­gi­schen Behör­de hin­ter­lässt den Ein­druck, dass Echt­zeit­ge­bots­ver­fah­ren nicht nur unbe­quem, son­dern auch gesetz­lich ver­bo­ten sind. In Euro­pa scheint es kei­nen Weg an die­sem Pro­blem vor­bei zu geben, denn die EU-Auf­sichts­be­hör­den hal­ten sie für zu kom­pli­ziert, um von den Nut­zern ver­stan­den zu wer­den. Ein­wil­li­gun­gen kön­nen nicht erteilt wer­den, ohne vor­her zu ver­ste­hen, was in der Daten­ver­ar­bei­tung vor sich geht!

Bis­lang konn­te das IAB Euro­pe die per­sön­li­che Haf­tung ver­mei­den, indem es sich selbst als zen­tra­le Kon­troll­in­stanz für die Daten­ver­ar­bei­tung bezeich­ne­te. Aber jetzt, wo sie — nach Auf­fas­sung in der Auf­sichts­be­hör­de in der Haf­tung ist , muss sie sicher­stel­len, dass die Zustim­mungs­ver­fah­ren trans­pa­rent sind und alle betei­lig­ten Unter­neh­men die loka­len Geset­ze einhalten.

Alle betei­lig­ten Unter­neh­men tra­gen eben­falls eine Mit­ver­ant­wor­tung. Sie sind dar­auf ange­wie­sen, dass das IAB Euro­pe den Anfor­de­run­gen einer Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de nachkommt.

Es ist wahr­schein­lich, dass die IAB Euro­pe gegen die Ent­schei­dung recht­lich vor­geht — auch mit unge­wis­sem Aus­gang. Die Ein­wil­li­gungs­ban­ner sind aktu­ell so intrans­pa­rent und benut­zer­un­freund­lich gestal­tet, dass ein “Wei­ter so” nicht mög­lich ist. Die Ban­ner sind aktu­ell so gestal­tet, dass mög­lichst vie­le Benut­zer ihre Ein­wil­li­gung geben. 

Was müs­sen Unter­neh­men jetzt tun?

Die bel­gi­sche Behör­de hat eine Ent­schei­dung getrof­fen, die sich auf die gesam­te Wer­bung in Euro­pa aus­wir­ken wird. Damit die neu­en Regeln in Kraft tre­ten kön­nen, müs­sen sie von ande­ren natio­na­len Behör­den in den Mit­glieds­staa­ten geneh­migt und grenz­über­schrei­tend durch Geset­ze oder Ver­ord­nun­gen umge­setzt werden.

Aktu­ell besteht das Risi­ko für Mit­glieds­un­ter­neh­men, dass die Wer­bung nach dem TCF auf der Web­sei­te nicht geset­zes­kon­form und für alle sicht­bar erfolgt. Auf­sichts­be­hör­den in Deutsch­land wer­den sich gut über­le­gen, in das lau­fen­de Ver­fah­ren ein­zu­grei­fen — zumin­dest in den nächs­ten 6 Mona­ten. Ob das für Ver­brau­cher­zen­tra­len oder für Legal­Tech-Fir­men genau­so gilt, bleibt abzuwarten.

Fazit

Im Jahr 2022 wird es span­nend sein zu sehen, ob und wie die wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen der Web­site-Besu­cher/in­nen von den Auf­sichts­be­hör­den beur­teilt wer­den. Ich unter­stüt­ze Sie in die­sem dymi­schen Umfeld. Buchen Sie jetzt ein kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch, in dem ich Ihre ers­ten Fra­gen beantworte.

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