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Prüf­bo­gen zur Benen­nung und Stel­lung von Datenschutzbeauftragten

Europäische Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen Rolle der Datenschutzbeauftragten. Aufsichtsbehörde hebt die Bedeutung der DSBs hervor.

Die euro­päi­schen Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den star­ten eine gemein­sa­me Prüf­ak­ti­on zur Rol­le der Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Ziel ist es, die Hand­lungs­be­din­gun­gen und mög­li­che Ver­bes­se­run­gen zu ana­ly­sie­ren. Das BayL­DA betei­ligt sich und sieht die Daten­schutz­be­auf­trag­ten als wich­ti­ge Garan­ten für den Daten­schutz in Unter­neh­men. Die Ergeb­nis­se sol­len allen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zugäng­lich gemacht werden.

Für das BayL­DA sind die Daten­schutz­be­auf­trag­ten seit jeher mehr als nur die ers­ten Ansprechpartner:innen der Auf­sichts­be­hör­de. Sie sind die Garan­ten des Daten­schut­zes im All­tag, gera­de für klei­ne und mitt­le­re Unternehmen.

https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2023_03.pdf

Der Euro­päi­sche Daten­schutz­aus­schuss hat Leit­li­ni­en für Daten­schutz­be­auf­trag­te ver­ab­schie­det. Die gemein­sa­me Prüf­ak­ti­on der Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den zielt auf Fra­gen der Qua­li­fi­ka­ti­on, Res­sour­cen­aus­stat­tung und mög­li­cher Beein­träch­ti­gun­gen der Auf­ga­ben­wahr­neh­mung ab. Inter­es­sen­kon­flik­te durch Zusatz­funk­tio­nen und die Berichts­pflicht der Daten­schutz­be­auf­trag­ten an die Unter­neh­mens­lei­tung wer­den beson­ders beach­tet. Ziel ist es, ein kla­res Bild der Daten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on zu erhal­ten und Fehl­ent­wick­lun­gen entgegenzuwirken.

Mög­li­che Fragen

Der Fra­ge­bo­gen ist noch nicht offi­zi­ell ver­öf­fent­licht wor­den. Jedoch erge­ben sich fol­gen­de Fra­gen auf der Leit­li­nie für wahr­schein­lich. Den gesam­ten Fra­ge­bo­gen kön­nen Sie hier her­un­ter­la­den — die­se Ver­si­on scheint noch nicht die fina­le Ver­si­on zu sein.

TEIL 1: Benen­nung, Fach­kennt­nis und Erfahrung

  1. Hat die Orga­ni­sa­ti­on einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten benannt und falls ja, auf­grund wel­cher der fol­gen­den Grundlagen?
  2. Seit wann ist der aktu­el­le Daten­schutz­be­auf­trag­te für die Orga­ni­sa­ti­on benannt (Datum)?
  3. Fun­giert die als Daten­schutz­be­auf­trag­ter benann­te Per­son als gemein­sa­mer Daten­schutz­be­auf­trag­ter für eine Unternehmensgruppe?
  4. Ist der Daten­schutz­be­auf­trag­te ein Mit­ar­bei­ter der Orga­ni­sa­ti­on oder wer­den die Auf­ga­ben auf der Grund­la­ge eines Dienst­leis­tungs­ver­trags erfüllt?
  5. Für wel­che Dau­er ist der Daten­schutz­be­auf­trag­te benannt?
  6. Zu wel­cher Abtei­lung / Per­so­nen­grup­pe gehört der Daten­schutz­be­auf­trag­te der Organisation?
  7. In wel­chem der fol­gen­den The­men ver­fügt der Daten­schutz­be­auf­trag­te der Orga­ni­sa­ti­on (oder des­sen Mit­ar­bei­ter) über Erfah­rung oder Fach­wis­sen? Wäh­len Sie alle zutref­fen­den Optio­nen aus.
  8. Wel­che der fol­gen­den Fak­to­ren wur­den bei der Benen­nung des Daten­schutz­be­auf­trag­ten als Vor­aus­set­zung für die Rol­le festgelegt?
  9. Über wie vie­le Jah­re Erfah­rung ver­fügt der Daten­schutz­be­auf­trag­te bezüg­lich der Anwen­dung und Aus­le­gung der daten­schutz­recht­li­chen Anforderungen?
  10. Über wie vie­le Jah­re ein­schlä­gi­ge Erfah­rung ver­fügt der Daten­schutz­be­auf­trag­te bezüg­lich der Tätig­keit in der Bran­che oder dem Sek­tor der Orga­ni­sa­ti­on (oder bzgl. Auf­ga­ben im Zusam­men­hang mit der Bran­che oder dem Sek­tor der Orga­ni­sa­ti­on, z. B. Beratung)?
  11. Wie vie­le Stun­den Fort­bil­dung hat der Daten­schutz­be­auf­trag­te jähr­lich, um sei­ne fach­li­chen Qua­li­tä­ten und sein Fach­wis­sen zum Daten­schutz­recht und zur Daten­schutz­pra­xis wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und/oder aufrechtzuerhalten?

TEIL II: Auf­ga­ben und Ressourcen

  1. Hat die Lei­tung der Orga­ni­sa­ti­on die Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten klar defi­niert und eine schrift­li­che Beschrei­bung der Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten gefertigt?
  2. Wur­de die oben genann­te schrift­li­che Beschrei­bung der Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten dem Per­so­nal der Orga­ni­sa­ti­on mit­ge­teilt oder wur­den die Auf­ga­ben dem Per­so­nal ander­wei­tig mitgeteilt?
  3. Ent­spricht die schrift­li­che Beschrei­bung der Auf­ga­ben allen tat­säch­li­chen Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten in der Orga­ni­sa­ti­on und deckt die­se ab?
  4. Wel­che der fol­gen­den Auf­ga­ben wird dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten der Orga­ni­sa­ti­on übertragen?
  5. Wur­den dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten zusätz­lich zu den in der DS-GVO vor­ge­se­he­nen Auf­ga­ben wei­te­re Auf­ga­ben über­tra­gen? Wäh­len Sie alle zutref­fen­den Optio­nen aus.
  6. Soll­te es sich bei Ihrem DSB gleich­zei­tig um einen Mit­ar­bei­ter der Orga­ni­sa­ti­on han­deln („inter­ner” DSB): Nimmt der Daten­schutz­be­auf­trag­te sei­ne Funk­ti­on als Voll­zeit­be­schäf­ti­gung wahr?
  7. Soll­te es sich bei Ihrem DSB gleich­zei­tig um einen Mit­ar­bei­ter der Orga­ni­sa­ti­on han­deln („inter­ner” DSB): Wie viel von sei­ner Arbeits­zeit kann der Daten­schutz­be­auf­trag­te für die Wahr­neh­mung der Auf­ga­ben und Pflich­ten des Daten­schutz­be­auf­trag­ten reservieren?
  8. Wie vie­le Voll­zeit­äqui­va­len­te (VZÄ) sind dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten bei der Erfül­lung der Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten unter­stellt (z. B. ein Daten­schutz­team oder ande­re dau­er­haft der Wei­sung des DSB unter­stell­te Personen)?
  9. Ist für den Daten­schutz­be­auf­trag­ten ein Stell­ver­tre­ter benannt?
  10. Wür­den Sie die oben beant­wor­te­ten Res­sour­cen als aus­rei­chend betrach­ten, um die Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu erfüllen?
  11. Hat die Orga­ni­sa­ti­on dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten ein Bud­get zugewiesen?
  12. Falls die Orga­ni­sa­ti­on dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten ein Bud­get zuge­wie­sen hat, kann der Daten­schutz­be­auf­trag­te das Bud­get unab­hän­gig verwalten?
  13. Hat der Daten­schutz­be­auf­trag­te neben den Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten noch wei­te­re Auf­ga­ben oder Rol­len und wel­che sind die­se Auf­ga­ben oder Rollen?
  14. Wie vie­le inter­ne Anfra­gen (for­mell oder infor­mell) zur Bera­tung bezüg­lich der Ver­pflich­tun­gen aus dem Daten­schutz­recht erhält der Daten­schutz­be­auf­trag­te durch­schnitt­lich inner­halb eines Monats?

TEIL III: Rol­le und Stellung

  1. In wel­chem Umfang wird der Daten­schutz­be­auf­trag­te an der Bear­bei­tung und Lösung von Fra­ge­stel­lun­gen im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung und dem Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in der Orga­ni­sa­ti­on betei­ligt und/oder konsultiert?
  2. Ist die Kon­sul­ta­ti­on des Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu daten­schutz­recht­li­chen Fra­gen (z.B. Ver­let­zun­gen des Schut­zes per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten) durch die inter­nen Pro­zes­se der Orga­ni­sa­ti­on vorgeschrieben?
  3. Hat der Daten­schutz­be­auf­trag­te einen Zugang zu, bzw. erhält er aus­rei­chen­de Infor­ma­tio­nen über Daten­schutz­fra­gen und die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in der Orga­ni­sa­ti­on, um sei­ne Auf­ga­ben wahr­neh­men zu können?
  4. Wird im All­ge­mei­nen dem Rat des Daten­schutz­be­auf­trag­ten in der Orga­ni­sa­ti­on gefolgt?
  5. In Fäl­len, dass dem Rat des Daten­schutz­be­auf­trag­ten in der Orga­ni­sa­ti­on nicht gefolgt wird: Wer­den die Grün­de hier­für dokumentiert?
  6. 31. Erteilt die Orga­ni­sa­ti­on dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten Anwei­sun­gen zur Wahr­neh­mung sei­ner Auf­ga­ben und Pflichten?
  7. 32. Wur­de der/ein Datenschutzbeauftragte/r jemals von der Orga­ni­sa­ti­on für die Wahr­neh­mung sei­ner Auf­ga­ben und Pflich­ten ent­las­sen oder bestraft?
  8. 33. Wird vom Daten­schutz­be­auf­trag­ten erwar­tet, dass die­ser regel­mä­ßig der höchs­ten Füh­rungs­ebe­ne der Orga­ni­sa­ti­on Bericht erstat­tet? Wenn ja, wie oft (jähr­lich)?
  9. Auf wel­che der fol­gen­den Arten erfolgt die Bericht­erstat­tung des Daten­schutz­be­auf­trag­ten an die höchs­te Füh­rungs­ebe­ne und ggf. ande­re Führungskräfte?
  10. Hat die Orga­ni­sa­ti­on die Kon­takt­da­ten des Daten­schutz­be­auf­trag­ten ver­öf­fent­licht und die­se der Auf­sichts­be­hör­de gemeldet?
  11. Falls die Orga­ni­sa­ti­on die Kon­takt­da­ten des Daten­schutz­be­auf­trag­ten ver­öf­fent­licht hat, auf wel­chen der fol­gen­den Wege?
  12. Haben die betrof­fe­nen Per­so­nen die Mög­lich­keit, sich in Ange­le­gen­hei­ten im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder der Aus­übung ihrer Rech­te an den Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu wenden?
  13. Wie oft wird der Daten­schutz­be­auf­trag­te durch­schnitt­lich inner­halb eines Monats von betrof­fe­nen Per­so­nen zu Rate gezogen?

TEIL IV: UNTER­STÜT­ZUNG SEI­TENS DER AUFSICHTSBEHÖRDE

  1. Soll­te die Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de Ihrer Mei­nung nach die Kon­takt­da­ten (Post­an­schrift, Tele­fon­num­mer und/oder E‑Mail-Adres­se) der Daten­schutz­be­auf­trag­ten ver­öf­fent­li­chen, um Trans­pa­renz­ver­pflich­tun­gen zu erleichtern?
  2. Wel­che Art von wei­te­rer Unter­stüt­zung wür­de sich Ihre Orga­ni­sa­ti­on von den Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den wün­schen, um die Auf­ga­ben und die Rol­le des Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu erläutern?

Wei­te­re Informationen

Hin­weis: Bit­te fügen Sie Ihrer Rück­mel­dung fol­gen­de Unter­la­gen bei, sofern Ihre Ant­wort auf Fra­ge 1 ein „Ja” gewe­sen ist:

  1. ein Orga­ni­gramm Ihrer Orga­ni­sa­ti­on, aus wel­chem auch die Ver­or­tung des Daten­schutz-beauf­trag­ten hervorgeht
  2. die Daten­schutz-Richt­li­nie Ihrer Orga­ni­sa­ti­on oder ver­gleich­ba­re Regel­wer­ke, in denen Stel­lung und
  3. Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten sowie sei­ne Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Orga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten bei der Erfül­lung daten­schutz­recht­li­cher Ver­pflich­tun­gen fest­ge­legt sind
  4. die Benenn-Urkun­de des Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder eine ver­gleich­ba­re Doku­men­ta­ti­on der Aufgabenübertragung
  5. den aktu­ells­ten schrift­li­chen Bericht (oder die aktu­ells­te ver­gleich­ba­re Doku­men­ta­ti­on) des Daten­schutz­be­auf­trag­ten über des­sen Tätigkeit

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Ein wichtiger Hinweis: Die Beiträge ersetzen nicht die Datenschutzberatung und stellen keine rechtliche Beratung dar. Die Beiträge geben einen groben Überblick über die Thematik und geben erste Informationen zum Sachverhalt. Vielleicht sind die Inhalte auch nicht mehr aktuell, weil sich die Rechts­prech­ung oder die Rechts­grundlagen geändert haben. 

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