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Tes­la gibt Unter­las­sungs­er­klä­rung ab: Recht­li­che Nie­der­la­ge im Streit um den Wächtermodus

Tesla gibt Unterlassungserklärung ab: Rechtliche Niederlage im Streit um den Wächtermodus

Iin die­sem Blog­bei­trag geht es um eine aktu­el­le Ent­wick­lung rund um den Wäch­ter­mo­dus von Tes­la. Es han­delt sich um eine recht­li­che Nie­der­la­ge, die Tes­la vor Gericht erlit­ten hat. Hier wer­den Sie dar­über infor­miert, was genau pas­siert ist und wie es Besit­zer von Tes­la-Fahr­zeu­gen mit Video­auf­zeich­nung betref­fen könnte.

Daten­schutz­pro­ble­me des Wächtermodus

Als Tes­la-Fah­rer mit akti­vier­tem Wäch­ter­mo­dus möch­ten Sie Ihr Fahr­zeug natür­lich vor Dieb­stahl schüt­zen. Aller­dings gibt es Beden­ken in Bezug auf den Daten­schutz. Zu dem The­ma gab es schon ein­mal einen Bei­trag. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le und Daten­schutz­be­auf­trag­te haben den Wäch­ter­mo­dus auf­grund der per­ma­nen­ten Kame­ra­über­wa­chung ohne Wis­sen der Drit­ten als rechts­wid­rig kri­ti­siert. Dadurch könn­te die Nut­zung des Wäch­ter­mo­dus zu mas­si­ven Daten­schutz­ver­stö­ßen füh­ren und sogar Buß­gel­der für die Hal­ter bedeu­ten. Es wird bean­stan­det, dass die­se Infor­ma­tio­nen in der Wer­bung für den Wäch­ter­mo­dus nicht aus­rei­chend kom­mu­ni­ziert wurden.

For­de­rung nach Herstellerverantwortung

Als Besit­zer eines Tes­la-Fahr­zeugs sind Sie als Hal­ter laut gel­ten­der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) für die Ein­hal­tung des Daten­schut­zes ver­ant­wort­lich. Der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­te kri­ti­siert jedoch, dass die Her­stel­ler, wie Tes­la, eben­falls in der Pflicht sein soll­ten, den Daten­schutz zu gewähr­leis­ten. Bis­her wer­den sie in der DSGVO nur ermu­tigt, Daten­schutz bei der Ent­wick­lung zu berück­sich­ti­gen und sicher­zu­stel­len, dass die Nut­zer ihren Daten­schutz­pflich­ten nach­kom­men kön­nen. Im Ver­gleich dazu weist BMW auf ihrer Web­site dar­auf hin, dass der Hal­ter die gel­ten­den Geset­ze beach­ten muss und begrenzt die Nut­zung der Rund­um­sicht, um Miss­brauch vorzubeugen.

Ber­li­ner Poli­zei ver­bie­tet Tesla-Fahrzeuge

Die Ber­li­ner Poli­zei hat erkannt, dass Tes­la-Fahr­zeu­ge mit ihren Kame­ra­sys­te­men mobi­le Über­wa­chungs­sta­tio­nen sind. Aus Sicher­heits­grün­den erwägt die Poli­zei daher ein Ver­bot für Tes­la-Fahr­zeu­ge in Ber­lin. Die­se Fahr­zeu­ge könn­ten sen­si­ble Infor­ma­tio­nen über Zivil­fahn­der, Spe­zi­al­kräf­te und ande­re Sicher­heits­aspek­te aus­spio­nie­ren. Die Ent­schei­dung wur­de vor dem Hin­ter­grund getrof­fen, dass Tes­la per­ma­nent Video­auf­zeich­nun­gen des Fahr­zeug­um­fel­des anfer­tigt und die­se Daten dau­er­haft auf Ser­vern des Unter­neh­mens in einem unsi­che­ren Dritt­land speichert.

Kon­tro­ver­se um Tesla-Überwachungstechnik

In Deutsch­land ist die Über­wa­chung öffent­li­cher Räu­me mit Kame­ras aus Daten­schutz­grün­den ver­bo­ten. Der Wäch­ter­mo­dus von Tes­la ermög­licht es dem Hal­ter, das ste­hen­de Fahr­zeug zu über­wa­chen und über die App auf die Kame­ra­bil­der zuzu­grei­fen. Dies stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit, es gegen die Vor­ga­ben der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung wider­spricht. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der für den Hal­ter, der für die Daten­ver­ar­bei­tung als Ver­ant­wort­li­cher ein­ge­stuft wird.Allerdings kön­nen Ermitt­lungs­be­hör­den von der Daten­samm­lung durch Tes­la pro­fi­tie­ren und ange­for­der­te Daten für die Wahr­heits­fin­dung nut­zen. Dies kann jedoch Teil eines geson­der­ten Ermitt­lungs­ver­fah­rens sein und erfor­dert eine rich­ter­li­che Anordnung.

Emp­feh­lun­gen für Tes­la-Fah­rer mit Videoaufzeichnung

Als Tes­la-Fah­rer mit akti­vier­tem Wäch­ter­mo­dus und Video­auf­zeich­nung gibt es eini­ge Emp­feh­lun­gen, die Sie als Hal­ter beach­ten sollten

  1. Infor­mie­re Sie sich über die recht­li­chen Bestim­mun­gen: Es ist wich­tig, dass Sie die Daten­schutz­ge­set­ze in Deutsch­land ken­nen, um kei­ne Ord­nungs­wid­rig­kei­ten zu begehen.
  2. Daten­schutz­grund­sät­ze: Set­zen Sie die Daten­schutz­grund­sät­ze, wie z. B. Daten­mi­ni­mie­rung, Spei­cher­be­gren­zung, Sicher­heit, Trans­pa­renz und Recht­mä­ßig­keit um.
  3. Beach­ten Sie die Pri­vat­sphä­re ande­rer: Stel­len Sie sicher, dass Sie den Wäch­ter­mo­dus nur in ange­mes­se­nen Situa­tio­nen ver­wen­den und die Pri­vat­sphä­re ande­rer Per­so­nen respektieren.
  4. Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Ein­stel­lun­gen: Über­prü­fen Sie regel­mä­ßig die Ein­stel­lun­gen des Wäch­ter­mo­dus, um sicher­zu­stel­len, dass Sie die gewünsch­te Auf­zeich­nungs­dau­er und Spei­che­rungs­op­tio­nen ein­ge­stellt haben.
  5. Ver­mei­den Sie Miss­brauch: Nut­zen Sie den Wäch­ter­mo­dus nicht für unrecht­mä­ßi­ge Zwe­cke oder zur Über­wa­chung von Per­so­nen ohne deren Einwilligung.
  6. Hal­ten Sie Ihr Fahr­zeug sicher: Obwohl es recht­li­che Beden­ken gibt, bie­tet der Wäch­ter­mo­dus auch Vor­tei­le, indem er poten­zi­el­le Dieb­stäh­le oder Beschä­di­gun­gen dei­nes Fahr­zeugs auf­zeich­net. Nut­ze die­se Funk­ti­on ver­ant­wor­tungs­voll, um dein Fahr­zeug zu schützen.

Fazit

Behal­ten Sie als Besit­zer eines Tes­la-Fahr­zeugs mit Video­auf­zeich­nung die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen und recht­li­chen Aspek­te rund um den Wäch­ter­mo­dus im Auge. Infor­mie­ren Sie sich über die gel­ten­den Geset­ze und han­deln Sie ver­ant­wor­tungs­be­wusst, um sowohl Ihr Fahr­zeug als auch die Pri­vat­sphä­re ande­rer zu schüt­zen. Blei­ben Sie auf dem Lau­fen­den über mög­li­che Ände­run­gen und Anpas­sun­gen sei­tens Tes­la, um sicher­zu­stel­len, dass Sie stets im Ein­klang mit den recht­li­chen Vor­ga­ben handeln.

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