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Video­über­wa­chung am Arbeitsplatz

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Wor­um geht es bei der Video­über­wach­ung am Arbeitsplatz?

Beim Ein­satz von Video­über­wa­chung am Arbeits­platz ist der Daten­schutz für Unter­neh­men eine täg­li­che Her­aus­for­de­rung. Ob die­se Maß­nah­men immer im Ein­klang mit den daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben ste­hen, ist oft unklar. Das Daten­schutz­recht ent­wi­ckelt sich sehr dyna­misch und alle Unter­neh­men müs­sen kon­ti­nu­ier­lich über­prü­fen, ob die gesetz­li­chen Pflich­ten ein­ge­hal­ten werden.

Wenn Sie als Unter­neh­men eine geset­zes­kon­for­me Video­über­wa­chung am Arbeits­platz ein­füh­ren möch­ten, müs­sen Sie die Anfor­de­run­gen der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und ggf. des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) berücksichtigen.

Video­über­wa­chung am Arbeits­platz wird häu­fig zur Sicher­stel­lung der Betriebs­si­cher­heit, zum Schutz von Eigen­tum und zur Prä­ven­ti­on von Dieb­stäh­len und Van­da­lis­mus ein­ge­setzt. Dabei ist es wich­tig, dass die Über­wa­chung ver­hält­nis­mä­ßig ist und nur dort ein­ge­setzt wird, wo sie unbe­dingt erfor­der­lich ist, wie z.B. in Lager­räu­men oder an Zugangs­kon­trol­len. Eine Über­wa­chung in Berei­chen, in denen Beschäf­tig­te ihre Pau­sen ver­brin­gen oder sich erho­len, wie etwa in Pau­sen­räu­men oder Rau­cher­ecken, ist grund­sätz­lich zu ver­mei­den, da sie das Per­sön­lich­keits­recht der Mit­ar­bei­ter erheb­lich beein­träch­ti­gen kann.

Feh­ler bei einer Video­über­wach­ungs­anlage am ARbeitsplatz

Auf­sichts­be­hör­den sind gesetz­lich ver­pflich­tet, Beschwer­den von miss­ge­laun­ten oder beun­ru­hig­ten Beschäf­tig­ten nach­zu­ge­hen, wenn die gesetz­li­chen Pflich­ten der DSGVO ggf. nicht ein­ge­hal­ten wor­den sind.  Wenn eine Auf­sichts­be­hör­de eine Prü­fung im Unter­neh­men durch­führt, ist es meist zu spät, um feh­len­de Vor­ga­ben der Video­über­wa­chung zu erfüllen. 

Meist lie­gen der Auf­sichts­behörde schon Unter­la­gen vor, wie z. B. Fotos eines nicht fach­gerecht erstell­ten Informations­schildes oder Fotos von Videoüber­wach­ungs­kameras in der Nähe von dau­er­haft über­wach­ten Arbeits­plät­ze, denen man sich nicht ent­zie­hen kann. Ein Anschrei­ben mit bis zu 20 Fra­gen ist schnell durch die Aufsichts­behörde erstellt. Dies kann bei Ihnen kur­zei­tig hohe Auf­wän­de erzeu­gen, wenn Sie nicht vor­be­rei­tet sind. Größten­teils ste­hen nur weni­ge Tage bis zur Beant­wortung zur Ver­fü­gung. Typi­sche Angriffs­flä­chen bei einer Video­überwach­ungs­anlage sind:

Typi­sche Feh­ler bei einer Video­überwach­ungs­anlage am Arbeits­platz sind:

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Check­up Ihrer Video­über­wachungs­anlage am Arbeitsplatz

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Videoüberwachung am Arbeitsplatz 2

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News und Wis­sen zum The­ma Videoüberwachung

In die­sem Bereich fin­den Sie Nach­rich­ten und Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zum The­ma Videoüberwachung.

Tätigkeitsbericht Berlin 2023 (Videoüberwachung)

Der Tätig­keits­be­richt 2023 des Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten in Ber­lin beinhal­tet diver­se Fäl­le aus der Pra­xis im Bereich der Video­über­wa­chung. Ein Blick lohnt sich.

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Tätigkeitsbericht 2023 Thüringen

Wie vie­le Kame­ras sind im Super­markt erlaubt? Was macht der Förs­ter im Thü­rin­ger Wald mit sei­ner Video­ka­me­ra? War­um beob­ach­tet der 

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Tätigkeitsbericht 2023 Thüringen

Daten­schutz­be­hör­de stoppt Kame­ras in in Fahr­zeu­gen eines Zulie­fe­rers, Der Tätig­keits­be­richt 2023 in Bay­ern gibt die Begrün­dung. 22% der Beschwer­den nur 

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Ich bevor­zu­ge Unter­neh­men, die Daten­schutz und Infor­mations­sicherheit umset­zen wol­len. Wenn Sie eine kos­ten­güns­ti­ge Bera­tung von der Stan­ge bevor­zugen, pas­sen wir nicht zusammen”.

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