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Videoüberwachung auf dem Firmengelände
Finden Sie hier mehr als 10 Aufgaben, die Sie bei der Videoüberwachung beachten müssen.
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Kennen Sie das?
Wo fängt man an?
Sie planen, eine Videoüberwachungsanlage in Ihrer Betrieb auf dem Firmengelände zu installieren, aber wissen nicht, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist?
Sie haben bereits Videokameras installiert und haben keine Ahnung, was aus Datenschutzsicht zu beachten ist?
Es gab schon Beschwerden von Ihren Beschäftigten bzgl. der Videoüberwachung? Dann sollten Sie sich das Thema einmal näher anschauen.
Aufsichtsbehörden ordnen regelmäßig Bußgelder und die Demontage von Kameras an. Aber Sie haben keine Ahnung, wo man bei dem Thema startet?
Wer soll es machen?
Jemanden zu finden, um die Vorgaben des Datenschutzes bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen, ist nicht einfach.
Kenntnisse in den Bereichen IT, Prozessorganisation und im Datenschutzrecht sind notwendig. Eine solide Ausbildung im Bereich Datenschutz sollte vorhanden sind.
Die Person muss immer auf dem Laufenden bleiben. Gerichtsurteile müssen regelmäßig gelesen werden, um ggf. Auswirkungen auf die eigene Installation zu erkennen.
Dies geschieht meist in Teilzeit und wird meist eine Zerreißprobe für die Organisation.
Wie geht es praxisnah?
Diverse Rechtsanwälte oder Datenschutzbeauftragte bieten keine praxisnahen Lösungen, um zeitnah eine Videoüberwachungsanlage zu prüfen oder zu dokumentieren.
Es werden Vorlagen genutzt, die nicht auf das Unternehmen passen. So können Sie die Anforderungen nicht erfüllen. Geld und Aufwand werden vergeudet. Hier ist Maßarbeit gefragt.
Aber: Nicht jede Videoüberwachungsanlage kann gesetzeskonform betrieben werden. Sie können dennoch Ihr Risiko verringern. Das Thema ist umfangreicher, als Sie vielleicht denken.
Ihre Kamera kostete 389,13 Euro, die Strafe wegen Nicht-Einhaltung der Gesetze 4.800 Euro!
- Beschwerden von unzufriedenen Mitarbeitern oder Kunden, Konkurrenten oder besorgten Bürgern können in Sekundenschnelle an die Aufsichtsbehörden weitergeleitet werden. Die Folgen eines Fehlverhaltens können kostspielig sein und den Wert der Videoüberwachung übersteigen.
- Brandenburg: 12.000 Euro Strafe für unzulässige Videoaufnahmen und fehlende AV-Vereinbarung
- Niedersachsen: 16.000 Euro Strafe für Live-Übertragung und Mitarbeiterüberwachung
- Niedersachsen: 4.800 Euro für Videoüberwachung in einem Wettbüro
- Saarland: 2.000 Euro für unzulässige Videoüberwachung
- Italien: 20.000 Euro Strafe für Überwachung im Restaurant
- Niedersachsen: 1,1 Mio. Euro Strafe für unzulässige Kameras am Auto und Löschung der Aufnahmen
- Schweden: 29.432 Euro Strafe für illegale Treppenhausüberwachung
- NRW: 64.000 Euro Strafe für illegale Überwachung und fehlendem Datenschutzbeauftragten
- Hamburg: 5.000 Euro für Videoaufnahmen im Einkaufszentrum
- Griechenland: 15.000 Euro Strafe für illegale Personalüberwachung
- Niedersachsen: 10.400.000 Euro Strafe für Videoüberwachung im Verkaufsraum und des Personals
Worum geht es bei der Videoüberwachung auf einem Firmengelände?
Einleitung
Beim Umgang mit Daten von Kunden und Beschäftigten ist der Datenschutz für Unternehmen tägliche Praxis. Ob diese immer im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden, ist oft unklar. Das Datenschutzrecht entwickelt sich sehr dynamisch und alle Unternehmen müssen prüfen, ob die gesetzlichen Pflichten auch umgesetzt worden sind.
Wenn Sie als Unternehmen eine gesetzeskonforme Videoüberwachungsanlage installieren möchten, müssen Sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umsetzen.
Videoüberwachungsanlagen werden meist zur Überwachung der Außenfassade, der Parkplätze, des Eingangsbereiches und der Außenläger eingesetzt. Aber auch Kameras in Ruhebereichen, wie z. B. Raucherecken finden sich immer wieder regelmäßig.
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Inhalte
Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage auf dem Firmengelände
Aufsichtsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Beschwerden von missgelaunten oder beunruhigten Beschäftigten nachzugehen, wenn die gesetzlichen Pflichten der DSGVO ggf. nicht eingehalten worden sind. Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Prüfung auf dem Firmengelände durchführt, ist es meist zu spät, um fehlende Vorgaben der Videoüberwachung zu erfüllen.
Meist liegen der Aufsichtsbehörde schon Unterlagen vor, wie z. B. Fotos eines nicht fachgerecht erstellten Informationsschildes oder Fotos von Videoüberwachungskameras auf dem Firmengelände. Ein Anschreiben mit bis zu 20 Fragen ist schnell durch die Aufsichtsbehörde erstellt. Dies kann bei Ihnen kurzeitig hohe Aufwände erzeugen, wenn Sie nicht vorbereitet sind. Größtenteils stehen nur wenige Tage bis zur Beantwortung zur Verfügung. Typische Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage sind:
Typische Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage auf einem Firmengelände sind:
- Fehlende und unzureichende Informationsschilder
- Zweckentfremdung der Videoaufnahmen für Fehlverhalten von Beschäftigten
- Aufnahmen in Ruhezonen oder in öffentlichen Bereichen
- Übermäßig lange Aufbewahrungsdauer der Aufnahmen
- Fehlende Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern
In jedem Unternehmen sind folgende Themen bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen und sollten regelmäßig auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden. Passen Sie Ihr Konzept bei unterjährigen Veränderungen direkt an.
- Festlegung der Verantwortlichkeiten
- Festlegung der Betroffenen und Empfänger
- Festlegung der Zwecke und Rechtsgrundlage pro Kamera
- Erstellung einer dreistufigen Interessenabwägung
- Prüfung auf Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- ggf. Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Erstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Fachgerechte Einbindung externer Auftragsverarbeiter
- Installation, Justierung, Konfiguration der Kameras
- Erstellung und Installation der Informationsschilder
- Festlegung der Speicherdauer pro Kamera
- Erstellung und Etablierung eines Sicherheitskonzeptes
- Erstellung der Gesamtdokumentation
Checkup Ihrer Videoüberwachungsanlage auf dem Firmengelände
Sie möchten wissen, ob Ihre Videoüberwachung gesetzeskonform ist? Dann buchen Sie meine Beratung und Kontrolle und erfahren Sie, wo es Handlungsbedarf gibt und wo Sie bereits alle Vorgaben der DSGVO erfüllen.
Ob alteingesessenes Unternehmen oder geplanter Neubau – ich berate Unternehmen im norddeutschen Bereich oder auch per Videokonferenz deutschlandweit.
- Vor-Ort-Prüfung der Dokumentation, der Kameras und der IT-Systeme
- Auditbericht mit priorisierten Feststellungen
- Maßnahmenplan mit Prioritäten, Verantwortlichkeiten und Terminen
- Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
- Projektmanagement für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
- Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen
Verringern Sie Risiken auf Ihrem Firmengelände!
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Häufige Einsatzgebiete
Videoüberwachungskameras werden an verschiedenen Orten eingesetzt. In den meisten Fällen spielen die Vorbeugung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine Rolle. Finden Sie hier einen Überblick über die verschiedenen Bereiche im Unternehmen, wo Videoüberwachungskameras zum Einsatz kommen. Klicken Sie auf die Schaltflächen für weitere Informationen.
News und Wissen zum Thema Videoüberwachung
In diesem Bereich finden Sie Nachrichten und Hintergrundinformationen zum Thema Videoüberwachung.
Videoüberwachung mit Drohnen — Nicht zulässig auch für öffentliche Unternehmen
Ein Gerichtsurteil erklärt Drohnenüberflüge in Wohnbereichen für nicht zulässig bei der Rechtsgrundlage öffentliches Interesse
Videoüberwachung im Wettbüro — Kann das gutgehen?
Ein Gerichtsurteil wirft wichtige Fragen zur Videoüberwachung in Wettbüros auf Erfahren Sie mehr über die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz
Geldbuße aufgrund einer Videoüberwachung in einer Sport- und Messehalle
Parkplatzbetreiber verschicken immer häufiger Knöllchen wegen vermeintlicher Parkverstöße auf dem Supermarkt Parkplatz Ist das erlaubt nbsp
Dürfen Parkverstöße am Supermarkt geahndet werden?
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