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Videoüberwachung auf dem Firmengelände
Finden Sie hier mehr als 10 Aufgaben, die Sie bei der Videoüberwachung beachten müssen.
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- Beschwerden vom unzufriedenen oder besorgten Beschäftigten, Kunden, Konkurrenten oder besorgten Bürgern können in Sekundenschnelle an die Aufsichtsbehörden weitergeleitet werden. Die Folgen eines Fehlverhaltens können kostspielig sein und den Wert der Videoüberwachung deutlich übersteigen! Vom ganzen Ärger mal abgesehen.
- Brandenburg: 12.000 Euro Strafe für unzulässige Videoaufnahmen und fehlende AV-Vereinbarung
- Niedersachsen: 16.000 Euro Strafe für Live-Übertragung und Personalüberwachung
- Niedersachsen: 4.800 Euro für Videoüberwachung in einem Wettbüro
- Italien: 20.000 Euro Strafe für Überwachung im Restaurant
- Niedersachsen: 1,1 Mio. Euro Strafe für unzulässige Kameras am Auto und fehlende Löschung der Aufnahmen
- Schweden: 29.432 Euro Strafe für eine illegale Treppenhausüberwachung
- NRW: 64.000 Euro Strafe für illegale Überwachung und fehlendem Datenschutzbeauftragten
- Hamburg: 5.000 Euro für Videoaufnahmen im Einkaufszentrum
- Griechenland: 15.000 Euro Strafe für illegale Personalüberwachung
- Niedersachsen: 10.400.000 Euro Strafe für Videoüberwachung im Verkaufsraum und des Personals
Worum geht es bei der Videoüberwachung auf einem Firmengelände?
Beim Umgang mit Daten von Kunden und Beschäftigten ist der Datenschutz für Unternehmen tägliche Praxis. Ob diese immer im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden, ist oft unklar. Das Datenschutzrecht entwickelt sich sehr dynamisch und alle Unternehmen müssen prüfen, ob die gesetzlichen Pflichten auch umgesetzt worden sind.
Wenn Sie als Unternehmen eine gesetzeskonforme Videoüberwachungsanlage installieren möchten, müssen Sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umsetzen.
Videoüberwachungsanlagen werden meist zur Überwachung der Außenfassade, der Parkplätze, des Eingangsbereiches und der Außenläger eingesetzt. Aber auch Kameras in Ruhebereichen, wie z. B. Raucherecken finden sich immer wieder regelmäßig.
In jedem Unternehmen sind folgende Themen bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen und sollten regelmäßig auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden. Passen Sie Ihr Konzept bei unterjährigen Veränderungen direkt an. Typische Aufgaben sind:
- Festlegung der Verantwortlichkeiten
- Festlegung der Betroffenen und Empfänger
- Festlegung der Zwecke und Rechtsgrundlage pro Kamera
- Erstellung einer dreistufigen Interessenabwägung
- Prüfung auf Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- ggf. Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Erstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Fachgerechte Einbindung externer Auftragsverarbeiter
- Installation, Justierung, Konfiguration der Kameras
- Erstellung und Installation der Informationsschilder
- Festlegung der Speicherdauer pro Kamera
- Erstellung und Etablierung eines Sicherheitskonzeptes
- Erstellung der Gesamtdokumentation
Fehler bei einer Videoüberwachungsanlage auf dem Firmengelände
Aufsichtsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Beschwerden von missgelaunten oder beunruhigten Beschäftigten nachzugehen, wenn die gesetzlichen Pflichten der DSGVO ggf. nicht eingehalten worden sind. Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Prüfung auf dem Firmengelände durchführt, ist es meist zu spät, um fehlende Vorgaben der Videoüberwachung zu erfüllen.
Meist liegen der Aufsichtsbehörde schon Unterlagen vor, wie z. B. Fotos eines nicht fachgerecht erstellten Informationsschildes oder Fotos von Videoüberwachungskameras auf dem Firmengelände. Ein Anschreiben mit bis zu 20 Fragen ist schnell durch die Aufsichtsbehörde erstellt. Dies kann bei Ihnen kurzeitig hohe Aufwände erzeugen, wenn Sie nicht vorbereitet sind. Größtenteils stehen nur wenige Tage bis zur Beantwortung zur Verfügung. Typische Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage sind:
Typische Fehler bei einer Videoüberwachungsanlage auf einem Firmengelände sind:
- Fehlende und unzureichende Informationsschilder
- Zweckentfremdung der Videoaufnahmen für Fehlverhalten von Beschäftigten
- Aufnahmen in Ruhezonen oder in öffentlichen Bereichen
- Übermäßig lange Aufbewahrungsdauer der Aufnahmen
- Fehlende Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern
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News und Wissen zum Thema Videoüberwachung
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