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Videoüberwachung im Einzelhandel
Finden Sie hier mehr als 10 Aufgaben, die Sie bei der Videoüberwachung im Einzelhandel erledigt haben sollten.
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Kennen Sie das?
Wo fängt man an?
Sie planen, eine Videoüberwachungsanlage in Ihrer Geschäft zu installieren, aber wissen nicht, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist?
Sie haben bereits Videokameras installiert und haben keine Ahnung, was aus Datenschutzsicht zu beachten ist?
Es gab schon Beschwerden von Ihren Beschäftigten und Kunden bzgl. der Videoüberwachung? Dann sollten Sie sich das Thema einmal näher anschauen.
Aufsichtsbehörden ordnen regelmäßig Bußgelder und die Demontage von Kameras an. Aber Sie haben keine Ahnung, wo man bei dem Thema startet?
Wer soll es machen?
Jemanden zu finden, um die Vorgaben des Datenschutzes bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen, ist nicht einfach.
Kenntnisse in den Bereichen IT, Prozessorganisation und im Datenschutzrecht sind notwendig. Eine solide Ausbildung im Bereich Datenschutz sollte vorhanden sind.
Die Person muss immer auf dem Laufenden bleiben. Gerichtsurteile müssen regelmäßig gelesen werden, um ggf. Auswirkungen auf die eigene Installation zu erkennen.
Dies geschieht meist in Teilzeit und wird meist eine Zerreißprobe für die Organisation.
Wie geht es praxisnah?
Diverse Rechtsanwälte oder Datenschutzbeauftragte bieten keine praxisnahen Lösungen, um zeitnah eine Videoüberwachungsanlage zu prüfen oder zu dokumentieren.
Es werden Vorlagen genutzt, die nicht auf das Unternehmen passen. So können Sie die Anforderungen nicht erfüllen. Geld und Aufwand werden vergeudet. Hier ist Maßarbeit gefragt.
Aber: Nicht jede Videoüberwachungsanlage kann gesetzeskonform betrieben werden. Sie können dennoch Ihr Risiko verringern. Das Thema ist umfangreicher, als Sie vielleicht denken.
Worum geht es bei der Videoüberwachung in einem Einzelhandelsgeschäft?
Einleitung
Beim Umgang mit Daten von Kunden und Beschäftigten ist der Datenschutz allgegenwärtig. Ob diese immer im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden, ist oft unklar. Das Datenschutzrecht entwickelt sich sehr dynamisch und alle Unternehmen müssen schauen, ob die gesetzlichen Pflichten auch umgesetzt worden sind.
Eine Videoüberwachung im Einzelhandel werden meist zur Überwachung der Eingangs, der Verkaufsfläche, der Kasse und ggf. Lagers genutzt. Es sollen auch schon Videokameras in Umkleidekabinen einschl. Tonaufnahmen vorgekommen sein.
Wenn Sie als Unternehmer eine gesetzeskonforme Videoüberwachungsanlage installieren möchten, müssen Sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umsetzen.
DO-IT-Yourself
Sie wollen den Datenschutz bei Ihrer Videoüberwachung für Ihren Geschäft selbst umsetzen und benötigen zu den Themen weitere Informationen?
Ich habe Ihnen diverse Informationen vorbereitet. Dort bekommen Sie einen guten Überblick über Ihre Pflichten.
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Sie planen eine Videoüberwachungsanlage oder haben bereits eine Installation durchgeführt? Sie haben Fragen, was Sie hier beachten müssen? Sie wollen eine schnelle Lösung?
Dabei lieben Sie das persönliche Gespräch, anstatt sich alles selbst zu erarbeiten?
Inhalte
Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage im Einzelhandel
Ein Anschreiben mit bis zu 20 Fragen ist schnell durch die Aufsichtsbehörde erstellt und wird bei Ihnen hohe Aufwände erzeugen. Größtenteils stehen nur wenige Tage bis zur Beantwortung zur Verfügung. Angriffsflächen für Beschwerden bei einer Videoüberwachungsanlage sind:
Typische Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage in einem Einzelhandelsgeschäft sind:
- Fehlende und unzureichende Informationsschilder
- Aufnahmen in Ruhezonen oder in öffentlichen Bereichen
- Zweckentfremdung der Videoaufnahmen für Fehlverhalten von Beschäftigten
- Fehlende Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern
- Übermäßig lange Aufbewahrungsdauer der Aufnahmen
Typische Aufgabenstellungen für Videoüberwachungsanlagen im Einzelhandel
In jedem Betrieb sind folgende Aufgaben bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen und sollten regelmäßig auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden. Passen Sie Ihr Konzept bei unterjährigen Veränderungen direkt an.

- Festlegung der Verantwortlichkeiten
- Festlegung der Zwecke und Rechtsgrundlage pro Kamera
- Prüfung auf Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- ggf. Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Festlegung der Betroffenen und Empfänger
- Erstellung einer dreistufigen Interessenabwägung
- Erstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Fachgerechte Einbindung externer Auftragsverarbeiter
- Erstellung und Installation der Informationsschilder
- Installation, Justierung, Konfiguration der Kameras
- Erstellung und Etablierung eines Sicherheitskonzeptes
- Festlegung der Speicherdauer pro Kamera
- Erstellung der Gesamtdokumentation
Checkup Ihrer Videoüberwachungsanlage im Einzelhandel
Ob alteingesessenes Familienunternehmen, Franchisekette oder geplante Neugründung– ich berate Ihr Unternehmen im norddeutschen Bereich oder auch per Videokonferenz deutschlandweit.
- Vor-Ort-Prüfung der Dokumentation, der Kameras und der IT-Systeme
- Auditbericht mit priorisierten Feststellungen
- Maßnahmenplan mit Prioritäten, Verantwortlichkeiten und Terminen
- Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
- Projektmanagement für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
- Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen

Verringern Sie Risiken in Ihrem Geschäft!
Mit meiner langjährigen Berufserfahrung sparen Sie bares Geld, vermeiden Geldbußen oder die Deaktivierung Ihrer Videoüberwachungsanlage.
Häufige Einsatzgebiete
Videoüberwachungskameras werden an verschiedenen Orten eingesetzt. In den meisten Fällen spielen die Vorbeugung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine Rolle. Finden Sie hier einen Überblick über die verschiedenen Bereiche im Unternehmen, wo Videoüberwachungskameras zum Einsatz kommen. Klicken Sie auf die Schaltflächen für weitere Informationen.
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