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Videoüberwachung in der Arztpraxis
Finden Sie hier mehr als 10 Themen, die Sie bei der Videoüberwachung in der Arztpraxis achten müssen.
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Kennen Sie das?
Wo fängt man an?
Sie planen, eine Videoüberwachungsanlage in Ihrer Arzpraxis zu installieren, aber wissen nicht, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist?
Sie haben bereits Videokameras installiert und Ihnen fehlen Informationen, was aus Datenschutzsicht zu beachten ist?
Es gab schon Beschwerden von Ihren Patienten oder Ihren Beschäftigten bzgl. einer Videoüberwachung? Dann sollten Sie Ihre Hausaufgaben machen.
Aufsichtsbehörden ordnen regelmäßig Bußgelder und die Demontage von Kameras an. Aber Ihnen fehlt Wissen, wie man sich dem Thema sinnvoll und effektiv nähert?
Wer soll es machen?
Jemanden zu finden, um die Vorgaben des Datenschutzes bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen, ist nicht einfach.
Kenntnisse in den Bereichen IT, Prozessorganisation und im Datenschutzrecht sind notwendig. Eine solide Ausbildung im Bereich Datenschutz sollte vorhanden sind.
Die Person muss immer auf dem Laufenden bleiben. Gerichtsurteile müssen regelmäßig gelesen werden, um ggf. Auswirkungen auf die eigene Installation zu erkennen.
Dies geschieht meist in Teilzeit und wird meist eine Zerreißprobe für Ihre Praxis.
Wie geht es praxisnah?
Diverse Rechtsanwälte oder Datenschutzbeauftragte bieten keine praxisnahen Lösungen, um zeitnah eine Videoüberwachungsanlage zu prüfen oder zu dokumentieren.
Es werden Vorlagen genutzt, die nicht auf das Unternehmen passen. So können Sie die Anforderungen nicht erfüllen. Geld und Aufwand werden vergeudet. Hier ist Maßarbeit gefragt.
Aber: Nicht jede Videoüberwachungsanlage kann gesetzeskonform betrieben werden. Sie können dennoch Ihr Risiko verringern — insbesondere bei einer Videoüberwachung in einer Arztpraxis. Das Thema ist umfangreicher, als Sie vielleicht denken.
DO-IT-Yourself
Sie wollen den Datenschutz bei Ihrer Videoüberwachung in Ihrer Arztpraxis selbst umsetzen und benötigen mehr Informationen? Ich habe Ihnen diverse Unterlagen vorbereitet. So bekommen Sie einen ersten guten Überblick über Ihre Pflichten.
Buchen Sie den Experten
Sie planen eine Videoüberwachungsanlage in Ihrer Arztpraxis oder haben bereits eine Installation durchgeführt? Sie haben Fragen, was Sie hier beachten müssen? Dabei lieben Sie das persönliche Gespräch, anstatt sich alles selbst zu erarbeiten?

Ich berate Arztpraxen bei der Gestaltung datenschutzkonformer Videoüberwachungsanlagen und kümmere mich um dieses Thema von A bis Z.
Die Verarbeitung sensibler Daten von Patienten und dem Personal ist für die Arztpraxis tägliche Praxis. Ob diese immer im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden, ist nicht immer klar. Das Datenschutzrecht entwickelt sich sehr dynamisch und alle Arztpraxen müssen schauen, ob die gesetzlichen Pflichten auch umgesetzt worden sind.
Wenn Sie als Betreiber eine gesetzeskonforme Videoüberwachungsanlage installieren möchten, müssen Sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umsetzen.
Videoüberwachungsanlagen werden zur Überwachung der Eingangsbereiches, des Wartezimmers, und des Tresens genutzt. Was ist hierbei zu beachten?
Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern geben Anregungen zur Umsetzung. Für eine für Sie passende Lösung in Ihrer Praxis nehmen Sie direkt Kontakt auf.
Inhalte
Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage in der Arztpraxis
Liegen der Aufsichtsbehörde Unterlagen vor, wie z. B. Fotos eines nicht fachgerecht erstellten Informationsschildes oder Fotos von Videoüberwachungskameras im Wartezimmer oder im Eingangsbereich, ist ein Anschreiben mit bis zu 20 Fragen schnell erstellt und wird bei Ihnen hohe Aufwände erzeugen. Größtenteils stehen nur wenige Tage bis zur Beantwortung zur Verfügung.
Typische Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage sind:
- Fehlende und unzureichende Informationsschilder
- Aufnahmen in Arbeitsbereichen, denen man sich nicht entziehen kann
- Zweckentfremdung der Videoaufnahmen für Fehlverhalten von Beschäftigten
- Fehlende Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern
- Übermäßig lange Aufbewahrungsdauer der Aufnahmen
Videoüberwachungsanlagen in Ihrer Arztpraxis
In jedem Unternehmen sind folgende Themen bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen und sollten regelmäßig auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden. Passen Sie Ihr Konzept bei Veränderungen direkt an.

- Festlegung der Verantwortlichkeiten
- Festlegung der Zwecke und Rechtsgrundlage pro Kamera
- Prüfung auf Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Festlegung der Betroffenen und Empfänger
- Erstellung einer dreistufigen Interessenabwägung
- ggf. Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Erstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Fachgerechte Einbindung externer Auftragsverarbeiter
- Installation, Justierung, Konfiguration der Kameras
- Erstellung und Installation der Informationsschilder
- Festlegung der Speicherdauer pro Kamera
- Erstellung der Gesamtdokumentation
- Erstellung und Etablierung eines Sicherheitskonzeptes
Checkup Ihrer Videoüberwachungsanlage in der Arztpraxis
Sie möchten wissen, wo Ihre Arztpraxis im Bereich der Videoüberwachung gut aufgestellt ist? Dann buchen Sie meine Beratung und Kontrolle und erfahren Sie, wo es Handlungsbedarf gibt und wo Sie bereits gesetzeskonform alle Richtlinien der DSGVO umsetzen.
Ob alteingesessenes Unternehmen oder geplante Neuanlage – ich berate Unternehmen im norddeutschen Bereich oder auch per Videokonferenz deutschlandweit.
- Vor-Ort-Prüfung der Dokumentation, der Kameras und der IT-Systeme
- Auditbericht mit priorisierten Feststellungen
- Maßnahmenplan mit Prioritäten, Verantwortlichkeiten und Terminen
- Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
- Projektmanagement für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
- Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen
Sie haben Zweifel, ob alle rechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt haben und das Risiko für Ihr Unternehmen risikoarm ist? Auch hier helfe ich Ihnen mit meiner Dienstleistung in Form einer umfassenden Überprüfung.
Wünschen Sie eine zweite Meinung zum Thema Datenschutz und Datensicherheit bei einer bestehenden Installation und Dokumentation einer Videoüberwachungsanlage? Dann buchen Sie jetzt ein kostenfreies Erstgespräch.

Verringern Sie Risiken in Ihrer Praxis!
Mit meiner über langjährigen Berufserfahrung sparen Sie bares Geld. Sie vermeiden hohe Geldbußen oder die Deaktivierung Ihrer Installation durch Aufsichtsbehörden.
Einsatzgebiete der Videoüberwachung
Das gilt insbesondere dann, wenn in die Rechte und Freiheiten von Personen eingegriffen wird und diese sich beobachtet fühlen. Nicht ohne Grund steht das Thema Videoüberwachung bei Aufsichtsbehörden ganz oben auf der Prüfliste. Finden Sie hier verschiedene Einsatzgebiete für Videoüberwachungsanlagen. Finden Sie hier eine Auswahl. Mit Klick auf die Schaltfläche erhalten Sie weitere Informationen zum Einsatzgebiet.
Preise Datenschutz und Informationssicherheit
Ich biete individuelle Lösungen für Unternehmen, denen Datenschutz und Informationssicherheit wichtig sind. Gern nehme ich mir Zeit für eine persönliche Beratung und fertige Ihnen unverbindlich und kostenlos ein für Sie zugeschnittenes Angebot an. Ich bevorzuge Unternehmen, die den Datenschutz und die Informationssicherheit umsetzen wollen. Wenn Sie eine Beratung von der Stange zu geringen Kosten bevorzugen, passen wir nicht zusammen. Ich biete maßgeschneiderte Lösungen für hohe Ansprüche.
Bestandsaufnahme
ab 1.680 €
Externer Berater
140 € / Stunde
Externer Beauftragter
ab 370 € / Monat
Audit Videoüberwachung
ab 800 €
Paket Website Audit DSGVO
ab 200 €
Schulungen
Auf Anfrage
News und Wissen zum Thema Videoüberwachung
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Videoüberwachung auf Privatgrundstück zulässig?
Ist eine Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück zulässig? Was muss beachtet werden?
Kontakt
- Direkte Betreuung
- Beratung diverser Arzt- und Gemeinschaftspraxen im Bereich der Videoüberwachung
- Zeitnah verfügbar
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