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Videoüberwachung in der Tiefgarage
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Ihre Kamera selbst kostete nur 389,13 Euro.
die Strafe wegen Nicht-Einhaltung der Gesetze 4.800 Euro!
- Beschwerden vom unzufriedenen oder besorgten Beschäftigten, Kunden, Konkurrenten oder besorgten Bürgern können in Sekundenschnelle an die Aufsichtsbehörden weitergeleitet werden. Die Folgen eines Fehlverhaltens können kostspielig sein und den Wert der Videoüberwachung deutlich übersteigen! Vom ganzen Ärger mal abgesehen.
- Brandenburg: 12.000 Euro Strafe für unzulässige Videoaufnahmen und fehlende AV-Vereinbarung
- Niedersachsen: 16.000 Euro Strafe für Live-Übertragung und Personalüberwachung
- Niedersachsen: 4.800 Euro für Videoüberwachung in einem Wettbüro
- Italien: 20.000 Euro Strafe für Überwachung im Restaurant
- Niedersachsen: 1,1 Mio. Euro Strafe für unzulässige Kameras am Auto und fehlende Löschung der Aufnahmen
- Schweden: 29.432 Euro Strafe für eine illegale Treppenhausüberwachung
- NRW: 64.000 Euro Strafe für illegale Überwachung und fehlendem Datenschutzbeauftragten
- Hamburg: 5.000 Euro für Videoaufnahmen im Einkaufszentrum
- Griechenland: 15.000 Euro Strafe für illegale Personalüberwachung
- Niedersachsen: 10.400.000 Euro Strafe für Videoüberwachung im Verkaufsraum und des Personals
Worum geht es bei der Videoüberwachung in einer Tiefgarage?
Einleitung
Aufgaben für Betreiber von Videoüberwachungsanlagen in der Tiefgarage
In jeder Tiefgarage sind folgende Themen bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen und sollten regelmäßig auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden. Passen Sie Ihr Konzept bei Veränderungen an.
- Festlegung der Verantwortlichkeiten
- Festlegung der Betroffenen und Empfänger
- Festlegung der Zwecke und Rechtsgrundlage pro Kamera
- Erstellung einer dreistufigen Interessenabwägung
- Prüfung auf Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- ggf. Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Erstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Fachgerechte Einbindung externer Auftragsverarbeiter
- Installation, Justierung, Konfiguration der Kameras
- Erstellung und Installation der Informationsschilder
- Festlegung der Speicherdauer pro Kamera
- Erstellung und Etablierung eines Sicherheitskonzeptes
- Erstellung der Gesamtdokumentation
Fehler bei einer Videoüberwachungsanlage in der Tiefgarage
Aufsichtsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Beschwerden von missgelaunten oder beunruhigten Gästen, Mietern oder Beschäftigten nachzugehen, wenn die gesetzlichen Pflichten der DSGVO ggf. nicht eingehalten worden sind. Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Prüfung in Ihrem Unternehmen durchführt, ist es meist zu spät, um fehlende Vorgaben der Videoüberwachung zu erfüllen.
Meist liegen der Aufsichtsbehörde schon Unterlagen vor, wie z. B. Fotos eines nicht fachgerecht erstellten Informationsschildes oder Fotos von Videoüberwachungskameras in Ein- und Ausgängen und im Park- und Bezahlbereich.
Ein Anschreiben mit bis zu 20 Fragen ist schnell durch die Aufsichtsbehörde erstellt. Dies wird bei Ihnen kurzfristig hohe Aufwände erzeugen, wenn Sie nicht vorbereitet sind. Größtenteils stehen nur wenige Tage bis zur Beantwortung zur Verfügung.
Typische Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage in der Tiefgarage sind:
- Fehlende und unzureichende Informationsschilder
- Aufnahmen an Fahrstühlen in Wohnimmobilien
- Zweckentfremdung der Videoaufnahmen für Fehlverhalten von Beschäftigten
- Fehlende Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern
- Übermäßig lange Aufbewahrungsdauer der Aufnahmen
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