Praxisnahe Umsetzung seit 2013

Ihr Experte für Datenschutz und Informationssicherheit

Web­sei­te geset­zes­kon­form gestalten

Webseiten sind heutzutage das Aushängeschild für jedes Unternehmen. Hierbei sind diverse Punkte im Datenschutz zu beachten. Der Artikel gibt einen ersten Eindruck.

Jedes Unter­neh­men soll­te sich regel­mä­ßig die Fra­ge stel­len – Wie machen wir jetzt unse­re Web­sei­te noch daten­schutz­kon­form — und wie blei­ben wir es? Für Web­sei­ten­be­trei­ber wird es zuneh­mend schwie­ri­ger, siche­re, attrak­ti­ve und per­for­man­te Online-Auf­trit­te zu erstel­len, die auch noch die daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len. Fin­den Sie hier einen kur­zen Über­blick, wie Sie Ihre Web­sei­te jetzt daten­schutz­kon­form machen.

VON NEUE REGE­LUN­GEN UND EILVERFAHREN

Das neue Gesetz zur Rege­lung des Daten­schut­zes und des Schut­zes der Pri­vat­sphä­re in der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on und bei Tele­me­di­en (TTDSG) setzt neue Rege­lun­gen im Bereich der Tele­me­di­en (Web­sei­ten). Hier wird es not­wen­dig, dass sich der Web­sei­ten­be­trei­ber vom Web­sei­ten­be­su­cher eine daten­schutz­kon­for­me Ein­wil­li­gung für auf End­ge­rä­ten gespei­cher­te Infor­ma­tio­nen (im Volks­mund „Coo­kies“) ein­holt. Prü­fen Sie, ob Anpas­sun­gen in den Ein­wil­li­gungs­tools und in den Infor­ma­tio­nen zum Daten­schutz not­wen­dig sind.

In einem Eil­ver­fah­ren hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Wies­ba­den am 1.12.2021 ent­schie­den, dass die Hoch­schu­le Rhein­Main ihre Web­sei­te nicht geset­zes­kon­form betreibt. Der Betrieb der Ein­wil­li­gungs­platt­form (Coo­kie­bot des Anbie­ters Cybot) wur­de unter­sagt. Der däni­sche Soft­ware­an­bie­ter Cybot betreibt die Platt­form. Im Kern des Eil­an­tra­ges ste­hen fol­gen­de Punkte:

  • Über­mitt­lung unge­kürz­ter IP-Adres­sen (= per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten) von Web­sei­ten­be­su­chern an Cybot.
  • Cybot nutzt in sei­nem Tool Coo­kie­bot Diens­te in einem Dritt­land (Aka­mai).
  • Die Hoch­schu­le konn­te nicht nach­wei­sen, dass ein ange­mes­se­nes Daten­schutz­ni­veau besteht
  • Auf­grund des US-Cloud-Acts wer­den Zugrif­fe von US-Sicher­heits­be­hör­den nicht verhindert.

Die Begrün­dung der einst­wei­li­gen Unter­sa­gung durch das Ver­wal­tungs­ge­richt Wies­ba­den fin­det Sie hier. Da es sich um einen Eil­an­trag han­delt und nicht um ein Urteil, bleibt es wei­ter­hin span­nend. Gegen Urtei­le von Ver­wal­tungs­ge­rich­ten wer­den meist Rechts­mit­tel ein­ge­setzt, so dass sich höhe­re Instan­zen mit dem The­ma befas­sen werden.

FOL­GEN FÜR WEBSEITENBETREIBER

Für Web­sei­ten­be­trei­ber wird es zuneh­mend schwie­ri­ger, siche­re, attrak­ti­ve und per­for­man­te Online-Auf­trit­te zu erstel­len, die auch noch die daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllen.Wenn sich die­se Rechts­an­sicht durch­setzt, gel­ten die­se Vor­ga­ben auch für ande­re Tools, die immer noch auf Web­sei­ten – von außen ein­seh­bar – ein­ge­setzt wer­den, wie z.B.

  • Captchas
  • Exter­ne Biblio­the­ken und Ent­wick­lungs­platt­for­men, wie z.B. Goog­le Firebare
  • Kar­ten­dar­stel­lun­gen, wie z.B. Goog­le Maps oder Bing Maps von Microsoft
  • Exter­ne Schrift­ar­ten, wie z.B. Fast­Fonts, Goog­le Fonts etc.
  • Tag Mana­ger, wie z.B. GTM von Google
  • Con­tent-Deli­very-Netz­wer­ke von Anbie­tern aus Dritt­län­dern, wie z.B. Cloudflare

Die 10 nächs­ten Schritte

  1. Machen Sie eine Inven­tur Ihre Webseiten.
  2. Iden­ti­fi­zie­ren Sie sämt­li­che Ele­men­te, die nicht daten­schutz­kon­form sind.
  3. Redu­zie­ren Sie die­se Ele­men­te auf ein Mini­mi­um. Prü­fen Sie, ob alle Ele­men­te wirk­lich erfor­der­lich sind und ein wirk­li­cher Nut­zen entsteht.
  4. Suchen Sie nach Alter­na­ti­ven, wie z.B. die Ein­bin­dung von loka­len Schrift­ar­ten oder Videos.
  5. Prü­fen Sie, ob alle recht­li­chen Vorraus­set­zun­gen umge­setzt wor­den sind, z.B. Abschluss von Ver­trä­gen, wie Stan­dard­ver­trags­klau­seln.
  6. Schau­en Sie, ob Sie eine Ein­wil­li­gung (Zwei-Klick-Lösung) im Ein­wil­li­gungs-Tool oder direkt am Ele­ment ein­bin­den kön­nen, wenn Besu­cher sich z.B. You­Tube-Vide­os anschau­en wollen.
  7. Prü­fen Sie, ob neben den Ver­trä­gen wei­te­re tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men bestehen, die eine Über­mitt­lung in ein Dritt­land rechtfertigen.
  8. Füh­ren Sie ein Trans­fer Impact Asse­ment durch, damit Sie das Risi­ko der Ver­ar­bei­tung bestimmen.
  9. Las­sen Sie sämt­li­che Ände­run­gen an der Web­sei­te an zen­tra­ler Stel­le und beim Daten­schutz­be­auf­trag­ten freigeben.
  10. Prü­fen Sie regel­mä­ßig, ob es neue Anfor­de­run­gen gibt und die Web­sei­te immer noch geset­zes­kon­form ist.

FAZIT

Wenn das Urteil – auch in höhe­ren Instan­zen durch­setzt – kön­nen die oben genann­ten Diens­te nur noch mit einer akti­ven Ein­wil­li­gung der Web­sei­ten­be­su­cher genutzt wer­den. Dies ist tech­nisch aber nicht immer umsetz­bar, weil z.B. das Ein­wil­li­gungs­tool eine Ver­bin­dung mit Unter­neh­men in einem Dritt­land auf­bau­en. So wer­den sich die Too­l­an­bie­ter und Unter­neh­men über­le­gen müs­sen, wie Sie geset­zes­kon­for­me Lösun­gen anbie­ten können.

Wenn Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen benö­ti­gen, kom­men Sie ger­ne auf mich zu. Ich ste­he Ihnen auch kurz­fris­tig für anspruchs­vol­le Pro­jek­te zur Ver­fü­gung. Sie haben eine Fra­ge zu Ihrer Web­sei­te? Buchen Sie doch ein kos­ten­lo­ses Erstgespräch. 

Unterstützung im Datenschutz - auf auf Ihrer Webseite
Unter­stüt­zung im Daten­schutz — auch auf Ihrer Webseite

Inhalte

projektanfrage-datenschutz

Ein wichtiger Hinweis: Die Beiträge ersetzen nicht die Datenschutzberatung und stellen keine rechtliche Beratung dar. Die Beiträge geben einen groben Überblick über die Thematik und geben erste Informationen zum Sachverhalt. Vielleicht sind die Inhalte auch nicht mehr aktuell, weil sich die Rechts­prech­ung oder die Rechts­grundlagen geändert haben. 

Aktuelle News zum Thema Daten­schutz und Infor­mations­sicherheit

In diesem Bereich finden Sie Nachrichten und Hintergrundinformationen zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit. Sie haben ein Thema, was einen Beitrag wert wäre? Melden Sie sich gerne.

Kontakt

Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch und lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.

News in Datenschutz und Informationssicherheit