Pra­xis­na­he Umset­zung seit 2013

DSGVO-AUDIT IHRER
VIDEO­ÜBER­WACHUNGSANLAGE

Zeit­na­he Prü­fung Ihrer geplan­ten oder ein­ge­setz­ten Anlage

War­um DSGVO-AUDIT IHRER VIDEOÜBERWACHUNGSANLAGE?

Als Betrei­ber einer Videoüber­wachung müs­sen Sie prü­fen, ob Sie die Datenschutz­gesetze beach­ten müs­sen. Hier gibt es zahl­rei­che Fall­stricke, die Sie nicht machen soll­ten. Anlass­bezogene oder anlass­lose Prü­fun­gen kön­nen zu Deaktiv­ierung der Anla­ge und zu hohen Geld­bu­ßen füh­ren. Las­sen Sie sich jetzt ein unver­bind­li­ches Ange­bot erstellen.

Ihre Kame­ra kos­te­te 389,13 Euro, die Stra­fe wegen Nicht-Ein­hal­tung der Geset­ze 4.800 Euro!

“Eine Video­überwach­ungs­anlage kann tief in die Rech­te und Frei­hei­ten von Men­schen ein­grei­fen. Ein Audit unter­stützt Sie bei der Pla­nung und dem Betrieb Ihrer Videoüber­wachungsanlage, damit Sie Ihr Risi­ko minimieren!”

Ablauf eines Audits im Datenschutz

Wenn schon Video­über­wa­chung – dann richtig!

Planung einer Videoüberwachungsanlage

Zum unver­bind­li­chen Angebot

Ein DSGVO-Audit für eine Video­überwachungs­anlage hängt stark vom Umfang der geplan­ten oder bereits in Betrieb befind­lichen Anla­ge ab. Um ein auf Ihre Bedürf­nis­se zuge­schnittenes Ange­bot zu erhal­ten, ist eine vor­he­ri­ge Kontakt­aufnahme erfor­der­lich. Bit­te fül­len Sie das fol­gen­de For­mu­lar aus, damit Sie ein maßge­schneidertes Ange­bot erhal­ten kön­nen. In einem anschlie­ßen­den kosten­losen Erst­gespräch klä­ren wir dann die Details.