Praxisnahe Umsetzung seit 2013
DSGVO-AUDIT IHRER
VIDEOÜBERWACHUNGSANLAGE
Zeitnahe Prüfung Ihrer geplanten oder eingesetzten Anlage
Warum DSGVO-AUDIT IHRER VIDEOÜBERWACHUNGSANLAGE?
Als Betreiber einer Videoüberwachung müssen Sie prüfen, ob Sie die Datenschutzgesetze beachten müssen. Hier gibt es zahlreiche Fallstricke, die Sie nicht machen sollten. Anlassbezogene oder anlasslose Prüfungen können zu Deaktivierung der Anlage und zu hohen Geldbußen führen. Lassen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot erstellen.
Ihre Kamera kostete 389,13 Euro, die Strafe wegen Nicht-Einhaltung der Gesetze 4.800 Euro!
- Beschwerden von unzufriedenen Mitarbeitern oder Kunden, Konkurrenten oder besorgten Bürgern können in Sekundenschnelle an die Aufsichtsbehörden weitergeleitet werden. Die Folgen eines Fehlverhaltens können kostspielig sein und den Wert der Videoüberwachung übersteigen.
- Brandenburg: 12.000 Euro Strafe für unzulässige Videoaufnahmen und fehlende AV-Vereinbarung
- Niedersachsen: 16.000 Euro Strafe für Live-Übertragung und Mitarbeiterüberwachung
- Niedersachsen: 4.800 Euro für Videoüberwachung in einem Wettbüro
- Saarland: 2.000 Euro für unzulässige Videoüberwachung
- Italien: 20.000 Euro Strafe für Überwachung im Restaurant
- Niedersachsen: 1,1 Mio. Euro Strafe für unzulässige Kameras am Auto und Löschung der Aufnahmen
- Schweden: 29.432 Euro Strafe für illegale Treppenhausüberwachung
- NRW: 64.000 Euro Strafe für illegale Überwachung und fehlendem Datenschutzbeauftragten
- Hamburg: 5.000 Euro für Videoaufnahmen im Einkaufszentrum
- Griechenland: 15.000 Euro Strafe für illegale Personalüberwachung
- Niedersachsen: 10.400.000 Euro Strafe für Videoüberwachung im Verkaufsraum und des Personals
“Eine Videoüberwachungsanlage kann tief in die Rechte und Freiheiten von Menschen eingreifen. Ein Audit unterstützt Sie bei der Planung und dem Betrieb Ihrer Videoüberwachungsanlage, damit Sie Ihr Risiko minimieren!”
- Als Datenschutzberater prüfe ich die Planung oder den Betrieb Ihrer Videoüberwachungsanlage. Der folgende Ablauf hat sich dabei bewährt:
- Kostenloses Erstgespräch und Angebotserstellung
- Vorgespräch und Festlegung der Inhalte des Audits
- Durchführung einer Dokumentenprüfung
- ggf. Durchführung einer Vor-Ort-Prüfung
- Erstellung eines Auditprotokolls
- Erstellung eines priorisierten Maßnahmenplanes
- Abschlussgespräch
Wenn schon Videoüberwachung – dann richtig!
- Experte für Datenschutz bei Videoüberwachungsanlagen
- zeitnah verfügbar
- Faire Kosten
- Punktuelle oder dauerhafte Unterstützung
Zum unverbindlichen Angebot
Ein DSGVO-Audit für eine Videoüberwachungsanlage hängt stark vom Umfang der geplanten oder bereits in Betrieb befindlichen Anlage ab. Um ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu erhalten, ist eine vorherige Kontaktaufnahme erforderlich. Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, damit Sie ein maßgeschneidertes Angebot erhalten können. In einem anschließenden kostenlosen Erstgespräch klären wir dann die Details.