Pra­xis­na­he Umset­zung seit 2013

Ihr Exper­te für Daten­schutz und Informationssicherheit

Web­site Audit DSGVO

Blei­ben Sie daten­schutz­kon­form auf Ihren Web­sites durch ein regel­mä­ßi­ges Moni­to­ring und eine pro­fes­sio­nel­le Beratung

Der Web­auf­tritt selbst kos­te­te nur 4.000 Euro.

die Stra­fe wegen Nicht-Ein­hal­tung der Geset­ze 20.000 Euro!

Wenn Sie Unter­stüt­zung für Ihre Online-Auf­trit­te suchen, soll­ten wir uns kennenlernen.

Seit 2013 unter­stüt­ze ich Unter­nehmen bei der Pla­nung und beim Betrieb datenschutz­konformer Web­sites.
Neh­men Sie ger­ne Kon­takt mit mir auf. Ich erstel­le Ihnen einen kos­ten­lo­sen Report für Ihre Website.

Ken­nen Sie das?

Wo fängt man an?

Web­sites sind Aushänge­schilder Ihres Unter­neh­mens und welt­weit ein­seh­bar. Auch für Aufsichts­behörden, Kon­kur­ren­ten und Abmahnabwälte. 

Sie möch­ten eine neue Web­site gestal­ten und wis­sen nicht, wor­auf man ach­ten muss, um die Geset­ze des Daten­schut­zes einzuhalten?

Sie legen die Erstel­lung in die Hän­de von Marketing­agenturen, die jedoch im Bereich Daten­schutz kei­ne  Exper­ti­se haben oder die Ver­ant­wor­tung übernehmen?

Sie haben ver­schie­de­ne Web­sites, die von meh­re­ren Agen­tu­ren betrie­ben wer­den und ver­lie­ren den Überblick?

Wer soll es machen?

Jeman­den zu fin­den, um die Vor­ga­ben des Daten­schutzes auf einer Web­site zu beach­ten, ist nicht einfach.

Kennt­nis­se in den Berei­chen IT und Daten­schutz­recht sind not­wen­dig. Eine soli­de Aus­bil­dung im Bereich des Daten­­schutzes ist erforderlich. 

Die Per­son muss immer auf dem Lau­fen­den blei­ben. Gerichts­urteile müs­sen regel­mä­ßig gele­sen wer­den, um ggf. Aus­wir­kun­gen auf die eige­ne Web­site einschl. aller Unter­sei­ten zu erkennen.

Auch Auf­sichts­be­hör­den brin­gen regel­mä­ßig Jah­res­be­rich­te und Ori­en­tie­rungs­hil­fen her­aus, die Sie eben­falls berück­sich­ti­gen müssen.

Audit Ihrer Online-Auftritte 

Per­ma­nen­tes Moni­to­ring Ihrer Online-Auf­trit­te mit kon­kre­ten und pra­xis­nah­men Hin­wei­se, wie Sie Ihre Web­site im Daten­schutz opti­mie­ren können. 

Sie erhal­ten detail­lier­te Berich­te mit kon­kre­ten Handlungs­anweisungen für z. B. Ihre Marketing­agentur. Ich zei­ge Ihnen Risi­ken und Lösungs­ansätze auf. 

Aktu­el­le Datenschutzhinweise

Gene­ra­to­ren für Datenschutz­hinweise bie­ten einen ent­schei­den­den Nach­teil. Sie gehen nicht auf die Spe­zia­li­tä­ten Ihres Unter­neh­men und Ihrer Web­site ein. 

Umfang­rei­che Tex­te wer­den erstellt, die für Sie gar nicht zutref­fen. Ich erstel­le Ihnen Daten­schutz­hin­wei­se, die zu Ihnen pas­sen und trans­pa­rent und aktu­ell auf Ihrer Web­site ein­ge­bun­den werden.

Schu­lung Ihrer Beschäftigten

Ich bera­te Ihre Beschäft­igten bei der gesetzes­konformen Gestal­tung von Marketing­aktivitäten praxis­nah und risikoorientiert. 

Dienst­leis­ter, Ein­wil­li­gun­gen, Social Media Plug­ins, Coo­kies, For­mu­la­re, News­let­ter, Gewinn­spie­le, Online-Shops u. v. m.

Mehr Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Bereich Schu­lung.

Web­site Audit DSGVO — Details

Als Betrei­ber von Web­sites soll­ten Sie schon von Beginn an über­legen, wel­che Diens­te und Dienst­leister Sie ein­set­zen möch­ten. Gerich­te und Aufsichts­behörden haben sich in der Vergangen­­heit umfang­reich geäu­ßert, wel­che Regeln auf Web­sites ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Die Web­sites müs­sen dann ent­spre­chend ange­passt wer­den. Dies erzeugt unnö­ti­ge Auf­wän­de für Ihre Organi­sation, die Sie hät­ten ver­mei­den können.

Ich erstel­le Ihnen regel­mäßig und auto­ma­ti­siert einen tech­ni­schen Prüf­bericht Ihrer Web­sites. Die Vor­aus­set­zung ist, dass Sie kei­ne Maß­nah­men eta­bliert haben, die einen Scan der Web­site ver­hin­dern. Ergän­zend erfolgt eine manu­el­le Prü­fung, da der auto­ma­ti­sche Scan nicht alle Fein­hei­ten des Daten­schut­zes ent­hält. Es wer­den alle Diens­te, Coo­kies, Her­stel­ler und Consent­banner geprüft und bewer­tet. Wenn Sie es wün­schen, erhal­ten Sie zudem Hin­wei­se zu Optimierungs­maßnahmen oder ich über­neh­me die gesam­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Ihrer Marketing­abteilung oder ‑agen­tur, um Ihre Web­sites datenschutz­konform zu gestalten.

Aber: Die Beur­tei­lung der Recht­mäßigkeit einer Web­site hängt stark von der aktu­el­len Recht­spre­chung und den Aus­sa­gen der Auf­sichts­be­hör­den ab. Hier gibt es regel­mä­ßig Ver­än­de­run­gen, die zu einer Anpas­sung Ihrer Web­site füh­ren kann. 

Inhal­te der Audits im tech­nischen Prüfbericht

Zusatz­dienste zur datenschutz­konformen Gestaltung

Kun­den­stim­men

Zufrie­de­ne Kun­den emp­feh­len mei­ne Dienst­leis­tung des Web­site-Audits wei­ter. Über­zeu­gen Sie sich.

IT GROSS­HAN­DEL (Inter­ner DSB) Hamburg

“Mit einer hohen datenschutz­rechtlichen, orga­ni­sa­to­ri­schen und sicherheits­relevanten Kom­pe­tenz hat Herr Nie­hoff unser Unter­nehmen schnell und mit außer­ordentlicher Unter­stützung bei der Umset­zung der DSGVO unter­stützt. Das Coa­ching hat sich bezahlt gemacht.”

Mar­ke­ting­agen­tur, Paderborn

“Kom­pli­ment an die­ser Stel­le an ihren Datenschutz­beauftragten Herrn Nie­hoff. Ich habe sel­ten so fun­dier­te Anweis­ungen zu der Opti­mie­rung eines Online-Auf­trit­tes bekom­men, bei denen ich zu 100% mitgehe.”

Medi­en­ge­stal­ter, Lüneburg
“Vie­len Dank für die kla­ren Handlungs­anweisungen für die Opti­mie­rung der Web­site und den alter­nativen Lösun­gen. Damit ich kann sofort in die Umset­zung gehen. War­um ist das nicht immer so — unser Datenschutz­beauf­tragter sagt immer nur: Das ist nicht erlaubt!“ 

Web­site Audit — Funktionsumfang

Das voll­au­to­ma­ti­sche Web­au­dit-Tool hilft Ihnen, umfas­sen­de tech­ni­sche Prüf­be­rich­te ohne Auf­wand zu erstel­len. Manu­el­le Unter­su­chun­gen von Web­sites sind auf­wän­dig. Ich iden­ti­fi­zie­re durch Auto­ma­ti­sie­rung alle exter­nen Diens­te und Coo­kies, durch­su­che Unter­sei­ten der Web­sites, erstellt umfas­sen­de Reports mit Risiko-Bewertung.

Web­site Audits in Minuten

Website-Audit Niehoff-Systemberatung Tablet und Smartphone

Das cloud­ba­sier­te Tool scannt alle Sei­ten Ihrer Web­sites voll­au­to­ma­tisch. Die Daten­bank ent­hält tau­sen­de von Anbie­tern von Coo­kies und exter­ne Diens­te und wird stän­dig wei­ter­ent­wi­ckelt. Sie erhal­ten damit einen Detail­grad, der manu­ell nicht mög­lich wäre.

Ein umfang­rei­ches Report­ing in deut­scher und eng­li­scher Spra­che per PDF oder Link wird Ihnen zur Ver­fü­gung gestellt.

Eine manu­el­le Prü­fung durch mich fin­det ergän­zend gem. der verein­barten Dienst­leistung statt. So wird Ihre Web­site daten­schutz­konform. Doch beach­ten Sie stets auch die Weiter­entwicklung der Web­site, neue Gerichts­urteile oder Rechts­auf­fassungen von Datenschutzaufsichtsbehörden. 

Ver­ar­bei­tun­gen und Cookies

Coo­kies, Ele­men­te im Web-Spei­cher und exter­ne Diens­te wer­den gelis­tet, so dass Sie umfas­sen­de Daten zur Daten­ver­ar­bei­tung durch Drit­te auf Ihrer Web­site haben. 

Risi­ko­be­wer­tung

Website-Audit Niehoff-Systemberatung Monitoring Report
Jede Web­site, die gescannt wird, erhält auto­ma­tisch eine Risiko­bewertung, Dies ist ein gro­ber Anhalts­punkt für die Men­ge und Schwe­re der gefun­de­nen Schwachstellen. 
Der Risi­ko-Score wird in der Tabel­le der Web­sites im Dash­board ange­zeigt und aktua­li­siert sich bei Ver­än­de­run­gen auf Ihrer Web­site oder Ver­än­de­run­gen der Risiko­einstufung im Tool auf­grund der recht­li­cher Anpassungen. 

Nicht alle Schwach­stel­len wer­den ent­deckt. Dies kann nur durch eine manu­el­le Prü­fung erfolgen.

Sicher­heit auf der Website

Website-Audit Niehoff-Systemberatung Sicherheit auf der Website

Das Web­site-Audit über­prüft, ob Daten ver­schlüs­selt über­tra­gen wer­den, ob das SSL-Zer­ti­fi­kat dem neu­es­ten Stand der Tech­nik ent­spricht und ob kor­rek­te Secu­ri­ty-Hea­der kon­fi­gu­riert sind.

Die Infor­ma­tio­nen unter­stüt­zen Sie dabei, Ihre Web­site sicher zu gestal­ten. Dazu wird der Dienst Mozil­la Obser­va­to­ry inte­griert. Die Ergeb­nis­se sind ver­linkt mit pas­sen­den Erläu­te­run­gen versehen.

Die­se Punk­te sind für Sie rele­vant, wenn Sie z. B. Daten über Kon­takt­for­mu­la­re oder im Bewer­bungs­pro­zess sicher über­mit­teln wollen.

Kon­ti­nu­ier­li­che Verbesserung

Ver­bes­sern bedeu­tet vor­ran­gig Pro­ble­me lösen. Pro­ble­me lösen wie­der­um heißt, Ler­nen und Anpas­sung. Das PDCA-Modell (Plan – Do – Check – Act) fasst die­se Erkennt­nis auf, indem sie die Ist-Situa­ti­on des Unter­nehmens per­ma­nent infra­ge stellt und im Unter­neh­men in einem wieder­kehrenden Regel­kreis Verbess­erungen an Abläu­fen und Pro­zes­sen startet.

Anstatt “Never touch“ lau­tet das PDCA-Mot­to „Always touch a run­ning sys­tem”. Der PDCA-Begriff steht für ein grund­le­gen­des Modell andau­ern­der Verbesserung. 

Bin­den Sie mich recht­zei­tig bei der Gestal­tung Ihrer Web­site mit ein. Dies ver­hin­dert Auf­wand und unnö­ti­ge Kos­ten im Nach­gang. Machen Sie den Daten­schutz nicht nach der Ver­öf­fent­li­chung oder kurz vor­her. Ich erklä­re Ihnen, wor­auf Sie ach­ten müssen.

Die ste­ti­ge Ver­bes­se­rung Ihrer Web­sites erfolgt durch regel­mäßige Audits und kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die Opti­mie­rung Ihrer Web­site aus Datenschutzsicht.

Plan

Unter­stüt­zung bei der Pla­nung Ihrer Web­site aus Sicht des Datenschutzes

Do

Bera­tung bei der Umset­zung und des ope­ra­ti­ven Betrie­bes Ihrer Web­site aus Sicht des Datenschutzes

Act

Sofern not­wen­dig — Besei­ti­gung von Män­geln oder Risikominimierung

Check

Regel­mä­ßi­ges Audit Ihrer Web­site gem. DSGVO, TDDDG und wei­te­rer Gesetze

“Ich bie­te maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Unter­neh­men, denen Daten­schutz und Informations­sicherheit wich­tig sind. Ger­ne neh­me ich mir Zeit für eine persön­liche Bera­tung und erstel­le Ihnen unver­bind­lich und kos­ten­los ein auf Sie zuge­schnit­te­nes Angebot. 

 

Ich bevor­zu­ge Unter­neh­men, die Daten­schutz und Infor­mations­sicherheit umset­zen wol­len. Wenn Sie eine kos­ten­güns­ti­ge Bera­tung von der Stan­ge bevor­zugen, pas­sen wir nicht zusammen”.

Häu­fig gestell­te Fra­gen rund um die Datenschutzhinweise

Unter­nehmen, die eine oder meh­re­re Web­sites, Online-Auf­trit­te oder Social Media Auf­trit­te betrei­ben, müs­sen die gesetz­li­chen Vor­ga­ben beach­ten. Fin­den Sie hier typi­sche Fra­gen, die mich von mei­nen Kun­den erreichen.

Was muss ich bei einer Web­site recht­lich beachten?

Wenn Sie einen Online-Auf­tritt betrei­ben, müs­sen Sie ver­schie­de­ne recht­li­che Anfor­de­run­gen beach­ten. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob es sich um eine Landing­pa­ge, eine ein­fa­che Wer­be­sei­te, einen Online-Shop oder ein Bewer­bungs­por­tal han­delt. Da Online-Auf­trit­te in der Regel welt­weit öffent­lich ein­seh­bar sind, soll­ten Sie die gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­hal­ten, um Abmah­nun­gen zu ver­mei­den. Andern­falls dro­hen kos­ten­pflich­ti­ge Abmah­nun­gen durch Wett­be­wer­ber, Ver­brau­cher­schutz­zen­tra­len oder Aufsichtsbehörden.

Die fol­gen­den Punk­te sind für den Daten­schutz relevant:

- Impres­sum
- Infor­ma­tio­nen zum Daten­schutz (“Daten­schutz­hin­wei­se”)
- Frem­de Inhal­te von Diens­te­an­bie­tern, z.B. Goog­le Maps oder You­Tube-Vide­os
- Online-Shops
- Social-Media-But­tons oder Plug­ins
- Pixel-Tech­no­lo­gien oder Ana­ly­se­tools
- E‑Mail-News­let­ter und Wer­bung
- Kon­takt­for­mu­la­re
- Ver­schlüs­se­lungs­tech­ni­ken

und vie­les mehr.

Jeder Online-Auf­tritt muss indi­vi­du­ell geprüft wer­den. Auch auto­ma­ti­sche Prüf­t­ools kön­nen nicht alle unter­schied­li­chen Anfor­de­run­gen für Sie erfül­len. Wenn Sie kon­kre­te Fra­gen haben, die ich Ihnen schnell beant­wor­ten kann, ver­ein­ba­ren Sie doch gleich einen Ter­min für eine kos­ten­lo­se Erstberatung.

Was muss auf der Web­site im Daten­schutz stehen?

Sie müs­sen auf Ihrer Web­site ver­ständ­li­che Daten­schutz­hin­wei­se bereit­stel­len. Da bereits beim Besuch Ihrer Web­site per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wie die IP-Adres­se ver­ar­bei­tet wer­den, ist dies notwendig.

Fol­gen­de Infor­ma­tio­nen soll­ten für jeden Ver­ar­bei­tungs­zweck klar und ein­fach erklärt werden:

  1. Wer ist für die Daten­ver­ar­bei­tung ver­ant­wort­lich? Geben Sie den Namen und die Kon­takt­da­ten an.
  2. Wer ist der Daten­schutz­be­auf­trag­te (falls vor­han­den)? Geben Sie die Kon­takt­da­ten an.
  3. War­um wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet und auf wel­cher recht­li­chen Grundlage?
  4. Falls berech­tig­te Inter­es­sen die Grund­la­ge sind, wel­che Inter­es­sen sind das?
  5. Wer bekommt die Daten? Nen­nen Sie die Emp­fän­ger oder Kate­go­rien von Empfängern.
  6. Wer­den Daten an Län­der außer­halb der EU oder inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen über­mit­telt? Falls ja, geben Sie Infor­ma­tio­nen zu den Schutz­maß­nah­men an.
  7. Wie lan­ge wer­den die Daten gespei­chert oder wie wird die­se Dau­er festgelegt?
  8. Wel­che Rech­te hat die betrof­fe­ne Per­son? (Recht auf Aus­kunft, Berich­ti­gung, Löschung, Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung, Wider­spruch und Datenübertragbarkeit)
  9. Falls die Ver­ar­bei­tung auf einer Ein­wil­li­gung beruht, wie kann die­se Ein­wil­li­gung wider­ru­fen werden?
  10. Wo kann man sich beschwe­ren, wenn man glaubt, dass die Daten falsch ver­ar­bei­tet wer­den? (Kon­takt zur Aufsichtsbehörde)
  11. Muss man die Daten bereit­stel­len und was pas­siert, wenn man das nicht tut?
  12. Wer­den Ent­schei­dun­gen auto­ma­ti­siert getrof­fen oder wird Pro­fil­ing durch­ge­führt? Falls ja, erklä­ren Sie kurz, wie das funk­tio­niert und wel­che Aus­wir­kun­gen das hat.

Die­se Hin­wei­se sol­len sicher­stel­len, dass Ihre Besu­cher ver­ste­hen, wie ihre Daten ver­ar­bei­tet wer­den und wel­che Rech­te sie haben.

Bei unvoll­stän­di­gen oder feh­ler­haf­ten Daten­schutz­hin­wei­sen dro­hen Abmah­nun­gen, Buß­gel­der von meh­re­ren tau­send Euro oder Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen. Wenn Sie unsi­cher sind, was zu tun ist, neh­men Sie bit­te Kon­takt mit uns auf.

Was sind die Pflich­ten im Daten­schutz auf der Website?

Die fol­gen­den Pflich­ten sind bei kom­mer­zi­el­len Web­sites zu beachten:

- Impres­sum
- Hin­wei­se zum Daten­schutz
- ggf. Infor­ma­tio­nen zur Streit­bei­le­gung
- ggf. Haf­tungs­aus­schluss
- ggf. Wer­bung im Inter­net
- ggf. All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen und Teil­nah­me­be­din­gun­gen
- ggf. sons­ti­ge Infor­ma­ti­ons­pflich­ten, die sich aus ande­ren Geset­zen erge­ben, z.B. BGB, Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung oder Wohnungsvermittlungsgesetz.

Ich bera­te Sie aus­schließ­lich im Daten­schutz­recht. Bei wett­be­werbs­recht­li­chen Fra­gen zie­he ich stets auf das Wett­be­werbs­recht spe­zia­li­sier­te Rechts­an­wäl­te hin­zu. Fol­gen­de Rechts­ver­stö­ße wer­den immer wie­der wegen Wett­be­werbs­ver­stö­ßen vor Gericht ver­han­delt. Die­se füh­ren dann zu Unterlassungs‑, Scha­dens­er­satz- und Gewinnabschöpfungsansprüchen.

Ver­stö­ße im Zusam­men­hang mit Online-Shops sind
- fal­sches oder unvoll­stän­di­ges Impres­sum
- fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Preis­an­ga­ben
- Feh­ler­haf­te oder unvoll­stän­di­ge Beleh­rung über das Wider­rufs- oder Rück­ga­be­recht des Ver­brau­chers
- Feh­ler­haf­te oder unvoll­stän­di­ge Daten­schutz­hin­wei­se
- Unzu­läs­si­ge Klau­seln in All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen bei Geschäf­ten mit Privatkunden

Wie erstel­le ich Daten­schutz­hin­wei­se für mei­ne Website?

Jedes Unter­neh­men, das eine kom­mer­zi­el­le Web­site betreibt, muss auf die­ser Web­site ent­spre­chen­de Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen ver­öf­fent­li­chen. Es gibt kei­ne Form­vor­schrif­ten. Die Infor­ma­tio­nen müs­sen klar und trans­pa­rent auf die Ziel­grup­pe zuge­schnit­ten sein. Ein typi­scher Auf­bau ist

- Titel und Ein­lei­tung
- Kon­takt­da­ten des Ver­ant­wort­li­chen und des Daten­schutz­be­auf­trag­ten
- Anga­ben zur Daten­ver­ar­bei­tung, Rechts­grund­la­ge, Emp­fän­ger, Spei­cher­dau­er etc. gem. Art. 13 DSGVO
- Auf­lis­tung der betrof­fe­nen Rech­te nach Art. 15 DSGVO

Im Inter­net gibt es auch diver­se Gene­ra­to­ren, die klei­ne Unter­neh­men bei der Erstel­lung unter­stüt­zen. Ich hal­te von die­sen Gene­ra­to­ren nicht viel, da jede Web­sei­te indi­vi­du­el­le Aspek­te hat. Die erstell­ten Daten­schutz­hin­wei­se sind sehr all­ge­mein gehal­ten und lis­ten diver­se Rechts­grund­la­gen auf, um alle Mög­lich­kei­ten abzu­de­cken. Das hält einer Prü­fung durch eine Auf­sichts­be­hör­de nicht immer stand. Ich bie­te mei­nen Kun­den maß­ge­schnei­der­te Daten­schutz­hin­wei­se an, die auch der Rea­li­tät ent­spre­chen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Was pas­siert bei fal­schen oder feh­len­den Datenschutzhinweisen?

Heut­zu­ta­ge ist es sehr sel­ten, dass eine Web­site kei­ne Daten­schutz­hin­wei­se ent­hält. Aller­dings sind die Daten­schutz­hin­wei­se fast immer schlecht for­mu­liert. Häu­fig wer­den Gene­ra­to­ren ein­ge­setzt, die dann ohne Fach­kennt­nis ver­wen­det wer­den. Häu­fig wer­den zu vie­le Infor­ma­tio­nen gege­ben oder die Infor­ma­tio­nen sind nicht kon­kret genug, da alle Mög­lich­kei­ten genannt wer­den, die für die Web­site nicht rele­vant sind.

Feh­ler­haf­te Daten­schutz­hin­wei­se kön­nen von Ver­brau­cher­zen­tra­len, Auf­sichts­be­hör­den, Abmahn­an­wäl­ten oder auch von Mit­be­wer­bern abge­mahnt wer­den. Das kos­tet Zeit und Ner­ven. Gele­gent­lich ver­hän­gen Auf­sichts­be­hör­den oder Ver­brau­cher­zen­tra­len auch Buß­gel­der. Die Höhe hängt natür­lich von der Art des Ver­sto­ßes ab. Wenn Sie mehr wis­sen wol­len oder Unter­stüt­zung benö­ti­gen, wen­den Sie sich bit­te an uns.

Wie häuf­tig müs­sen Daten­schutz­hin­wei­se aktua­li­siert werden?

Die Häu­fig­keit, mit der Daten­schutz­hin­wei­se auf einer Web­site aktua­li­siert wer­den müs­sen, hängt von diver­sen Fak­to­ren ab, wie zum Beispiel:

  1. Es gibt neue Daten­schutz­ge­set­ze oder Ände­run­gen an bestehen­den Geset­zen. Bei­spie­le hier­für sind die Ein­füh­rung der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung in der EU oder Ände­run­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes in Deutsch­land oder die Novel­lie­rung des TDDDG.
  2. Gerichts­ur­tei­le prä­zi­sie­ren die daten­schutz­recht­li­che Umset­zung auf Websites.
  3. Sie ver­än­dern Ihre Daten­ver­ar­bei­tung, erhe­ben neue Daten, ändern die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung, set­zen neue Tech­no­lo­gien oder Dienst­leis­ter ein oder schal­ten Diens­te ganz oder teil­wei­se ab.
  4. Her­stel­ler von Track­ing­ver­fah­ren oder Ana­ly­se­tools ändern ihre Pro­duk­te, set­zen zum Bei­spiel neue Dienst­leis­ter mit Sitz in einem Dritt­land ein.
  5. Sie neh­men inter­ne Ände­run­gen vor, die eine Anpas­sung erfor­der­lich machen, z. B. eine Umstruk­tu­rie­rung des Unter­neh­mens, Ände­run­gen des Fir­men­na­mens, der Ansprech­part­ner oder des Standorts.
  6. Rück­mel­dun­gen von Nut­zern, die eine Ände­rung erfor­der­lich machen.

Häu­fig wird ein jähr­li­ches Audit emp­foh­len, aber wenn sich die Rah­men­be­din­gun­gen schnell ändern, kann ein häu­fi­ge­res Audit erfor­der­lich sein. Um das Risi­ko von Buß­gel­dern zu mini­mie­ren, ist es außer­dem rat­sam, die Hin­wei­se bei Ände­run­gen in den oben genann­ten Berei­chen zu aktualisieren.

Kon­takt

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