Praxisnahe Umsetzung seit 2013
Ihr Experte für Datenschutz und Informationssicherheit
DATENSCHUTZBERATER
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Datenschutzberater: Der Überblick
Einleitung
Die gesetzlichen Anforderungen im Datenschutz an Unternehmen sind umfangreich. Rechtsauffassungen von Aufsichtsbehörden, Gerichtsurteile aus Deutschland aber auch europäischer Nachbarn führen meist zu Anpassungen in der Dokumentation bzw. in Ihrem Datenschutz-Managementsystem (DSMS).
Um Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen, ist eine gute Datenschutzberatung erforderlich. Sie haben den Überblick verloren oder benötigen auch kurzfristig tatkräftige Unterstützung? Ich unterstütze Sie dabei, die erforderlichen Maßnahmen punktuell oder komplett umzusetzen. Reduzieren Sie Ihre eigenen Ressourcen, die für den Aufbau und die Aufrechterhaltung der spezifischen Kenntnisse notwendig sind.
Die Zusammenarbeit mit der Niehoff-Systemberatung erfolgt direkt vor Ort, aber auch telefonisch oder in den Medien Ihrer Wahl. Als zertifizierter Datenschutzexperte bin ich immer auf dem Laufenden und nehme regelmäßig an Weiterbildungen teil. Ich biete Ihnen eine moderne und aktuelle Beratung nach Ihren Bedürfnissen.
Umsetzung der Grundlagen des Datenschutzes
Unabhängig von der Unternehmensgröße und Branche sollten Sie die Umsetzung der Grundlagen im Bereich Datenschutz voranbringen. Finden Sie hier die Mindestanforderungen, die notwendig sind, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen.
Aufsichtsbehörden erwarten eine intensive Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorgaben. Dies zeigen immer wieder die Fragenkataloge, die an Unternehmen bei anlasslosen oder anlassbezogenen Prüfungen verschickt werden. Die Kunst der Umsetzung ist dabei, die erforderlichen Maßnahmen angemessen umzusetzen.
- Führen Sie ein aktuelles und vollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
- Etablieren Sie den Datenschutz in der Aufbau- und Ablauforganisation und dokumentieren Sie damit die Verantwortlichkeiten im Unternehmen.
- Schulen Sie zielgruppengerecht und verpflichten Sie Ihre Beschäftigten auf Vertraulichkeit.
- Etablieren Sie einen Experten im Datenschutz in Ihrer Organisation.
- Richten Sie ein Datenschutz-Risikomanagement ein.
- Ergreifen Sie Maßnahmen zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
- Etablieren Sie datenschutzkonformen und ‑freundliche Geschäftsprozesse in der Organisation.
- Etablieren Sie angemessene und wirksame Schutzmaßnahmen (TOMs).
- Etablieren Sie wirksame Löschkonzepte für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Etablieren Sie Prozesse zur sicheren Umsetzung der Betroffenenrechte.
- Etablieren Sie Prozesse zur Erkennung und Umsetzung von Datenschutzverletzungen.
- Schaffen Sie Prozesse zur Einbindung und Prüfung von Auftragsverarbeitern.
- Gestalten Sie Prozesse zur Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland.
Leistungen
So vielfältig der Datenschutz auch ist – bei einer Einbindung im Unternehmen unterstütze ich Sie als Datenschutzberater bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten. Ob als punktuelle Unterstützung oder als stetiger Begleiter - ich biete Ihnen flexible und praxisnahe Lösungen, die Sie gleich in Ihrem Unternehmen anwenden können.
Insbesondere macht die Dienstleistung eines externen Datenschutzberaters für kleine und mittelständische Unternehmen Sinn. Sie können sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren und müssen nur das entsprechende Fachwissen Ihrer IT und Geschäftsprozesse zur Verfügung stellen. Dies ist am Ende deutlich kostengünstiger und schneller, als das Wissen im eigenen Unternehmen selbst aufzubauen.
Hinweis: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Datenschutzberatung keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz möglich.
Rund um die Datenschutzberatung
Sie benötigen eine punktuelle Beratung, ein abgeschlossenes Audit oder eine Basisabsicherung für Ihr Unternehmen? Ich biete Ihnen flexible Lösungen jeder Art.
Umfang und Anspruch
Im Bereich Datenschutzberatung können Sie jederzeit Stunden für einzelne Projekte buchen. Sie können mich jederzeit kontaktieren, um die Stunden abzurufen, wenn Sie ein Kontingent gebucht haben.
Am Anfang einer Beratung legen wir fest, welchen Unterstützungsbedarf Sie haben und wann Ihr Ziel erreicht werden soll.
Wollen Sie selbst Themen umsetzen oder benötigen Sie nur ein paar Stunden Beratung zur Orientierung?
Jedes Unternehmen hat die Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung, des Bundes- oder Landesdatenschutzgesetzes und ggf. weitere Gesetze umzusetzen. Je nach Branche gibt es dann noch entsprechende Schwerpunkte, die berücksichtigt werden müssen.
Welchen Level im Datenschutz wollen Sie erreichen? Fehlen Ihnen Erfahrungen im Datenschutz, ist eine Bestandsaufnahme genau das Richtige für Sie.
Typische Aufgaben
- Bestandsaufnahme im Datenschutz
- Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Dokumentation und Prüfung technischer organisatorischer Maßnahmen (TOMs)
- Erstellung von Datenschutzhinweisen auf der Webseite
- Unterstützung bei der Gestaltung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung
- Erstellung von Löschkonzepten
- Dokumentation von Videoüberwachungsanlagen
- Erstellung von Leit- und Richtlinien für Datenschutz und Informationssicherheit
In drei Schritten zur Beratung
Bei einem Interesse an einer Zusammenarbeit mit mir als Ihren externen Datenschutzberater sind folgende drei Schritte notwendig, um zu starten:
1. Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Bei einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf an einer Datenschutzberatung und wie diese umgesetzt werden könnte. Sie haben Fragen, die schnell zu beantworten sind — prima. Nutzen Sie meine Expertise, um weiter voranzukommen. Ich analysiere grob Ihre Anforderungen und Ziele aus datenschutzrechtlicher Sicht. Am Telefon, per Videokonferenz oder bei Ihnen vor Ort.
2. Angebot bestätigen
Bei einem konkreten Interesse erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot zur Datenschutzberatung. Ob als Stundenkontingent oder als Festpreis. Sagen Sie gerne, in welcher Form Sie das Angebot benötigen.
3. Beratung starten
Wenn Ihnen mein Angebot zusagt, starte ich gleich mit der Arbeit. Ich biete Ihnen praxisnahe und pragmatische Lösungen, die Ihnen sofort weiterhelfen werden.
Datenschutzberater DSGVO
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Jahrelange Erfahrung bei der praxisnahen Umsetzung der DSGVO
- Zeitnah verfügbar
- Direkte Betreuung bei Ihnen vor Ort, per Videokonferenz oder am Telefon
- Fokus im norddeutschen Raum
“Ich biete maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen, denen Datenschutz und Informationssicherheit wichtig sind. Gerne nehme ich mir Zeit für eine persönliche Beratung und erstelle Ihnen unverbindlich und kostenlos ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.
Ich bevorzuge Unternehmen, die Datenschutz und Informationssicherheit umsetzen wollen. Wenn Sie eine kostengünstige Beratung von der Stange bevorzugen, passen wir nicht zusammen”.
Häufig gestellte Fragen zum Externen Datenschutzberater
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, hat die gesetzliche Pflicht zur Umsetzung der Datenschutzgesetze. Typische Fragen erreichen mit immer wieder zu dem Thema: “Externer Datenschutzberater”. Finden Sie hier die Antworten dazu.
Wenn es erforderlich ist, kann ich innerhalb von ein paar Stunden für Sie tätig werden und meine Expertise für Sie verfügbar machen.
Ich arbeite überwiegend regional im Großraum Hamburg. Selbstverständlich sind Besuche vor Ort ein wichtiger Faktor für meine Dienstleistung. Ich berate auch Unternehmen in anderen Gebieten in Deutschland — per Videokonferenz oder am Telefon. Ich halte jedoch persönliche Meetings vor Ort für wichtig, um ein entsprechendes Vertrauen aufzubauen.
Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Unterstützung benötigen. Regelmäßige Meetings werden am Anfang des Mandates pro Jahr festgelegt, ganz nach Ihren Bedürfnissen. Sofern Sie ein eigenes Datenschutzmanagementsystem besitzen, eine Cloud-Lösung (z.B. NextCloud, Google, Slack oder Teams) bevorzugen oder gerne mit Aktenordnern arbeiten — ich passe mich Ihrer Arbeitsweise an. Ich selbst biete ebenfalls ein Datenschutzportal, in dem die datenschutzrechtlichen Tätigkeiten erledigt werden können. Wenn Sie mich frühzeitig in datenschutzrelevante Tätigkeiten einbinden, bin ich von Anfang an mit dabei und helfe, Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Dies könnte z. B. bei der Einführung einer neuen Software, eines neuen Geschäftsprozesses oder eines Dienstleisters sein, der personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet. Als unabhängiger Berater bin ich nicht an Weisungen des Unternehmens gebunden und kann auch keine Weisungen erteilen. Bei allen Tätigkeiten sorge ich dafür, dass das Risiko der Verarbeitung berücksichtigt wird.
Ein Datenschutzberater hilft Ihnen, punktuell oder auch auf Dauer die komplexen Vorgaben der DSGVO und des BDSG einzuhalten und sich vor Abmahnungen und Bußgeldern zu schützen.
Tritt eine Datenschutzverletzung ein, können nicht nur hohe Kosten verursacht werden, sondern auch Image-Schäden entstehen. Sichern Sie Ihre Daten und die Ihrer Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Reduzieren Sie die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, verloren gehen, unbefugt verändert oder an Unbefugte übermittelt werden.
Ein Datenschutzberater hilft Ihnen, punktuell oder auch auf Dauer die komplexen Vorgaben der DSGVO und des BDSG einzuhalten und sich vor Abmahnungen und Bußgeldern zu schützen. Er berät Sie, um schnell und sicher zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu kommen.
Tritt eine Datenschutzverletzung ein, können nicht nur hohe Kosten verursacht werden, sondern auch Image-Schäden entstehen. Sichern Sie Ihre Daten und die Ihrer Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Reduzieren Sie die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, verloren gehen, unbefugt verändert oder an Unbefugte übermittelt werden.
Die nachfolgende Liste gibt einen ersten Eindruck, mit welchen Themen ich mich täglich auseinandersetze und Unternehmen unterstütze:
- - Arbeitnehmerdatenschutz
- - Mitarbeiterschulungen
- - Datenschutzdokumentation
- - Internationaler Datenschutz
- - Auftragsverarbeitung
- - Videoüberwachung
- - Whistleblowing
- - Newsletter / E‑Mail Marketing
- - Social Media / Social Networks und sonstige Online-Auftritten
- - Webanalysen
- - Erstellung von Datenschutzhinweise
- - Phishing-Kampagnen
- - IT-Sicherheitskonzepte
- - Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- - Beratung bei der Erstellung von Leit- und Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen
- - u. v. m.
Für Unternehmen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) Pflicht, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Unabhängig von der Anzahl der internen und externen Beschäftigten müssen Sie einen DSB bestellen, wenn besonders sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden oder die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten liegt.
Für alle anderen Unternehmen kann es trotzdem sinnvoll, sich regelmäßig eine Unterstützung im Datenschutz als Datenschutzberater hinzuzuziehen.
Der Berater kann Ihnen helfen, die Anforderungen des Datenschutzes umzusetzen.
Die Entscheidung, ob ein interner oder externer Datenschutzberater beauftragter werden soll, hängt von mehreren Faktoren ab. Die externe Beauftragung bietet dabei einige Vorteile, wie z.B.
- - die bereits vorhandene Fachkunde und Zuverlässigkeit und Erfahrung durch die Betreuung anderer Kunden,
- - der im Gegensatz zum internen Ansprechpartner geringere Kostenfaktor, insbesondere für Aus- und Weiterbildung, bei Krankheit, Arbeitsplatz und Lohnnebenkosten.
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