Pra­xis­na­he Umset­zung seit 2013

Ihr Exper­te für Daten­schutz und Informationssicherheit

Video­über­wa­chung DSGVO

Video­über­wa­chung Daten­schutz: Wel­che Fra­gen soll­ten Sie beant­wor­ten können?

Video­über­wachungs­anlagen daten­schutz­konform betreiben

Ein­lei­tung

Set­zen Sie eine Videoüber­wachungs­anlage in Ihrem Unter­nehmen ein? Oder pla­nen Sie eine neue Anla­ge? Sie möch­ten wis­sen, ob Ihre Video­über­wa­chung geset­zes­kon­form ist? Und wenn nicht, was zu tun ist?

Sie haben gele­sen, dass Aufsichts­behörden den Betrieb unter­sagen oder sogar eine Geld­bu­ße fäl­lig wird? Seit Jah­ren ist das The­ma Videoüber­wachung ein Dauer­brenner. Beschäf­tig­te, Mie­ter oder Kun­den wer­den hier immer sensibler. 

Auf die­ser Sei­te erhal­ten Sie ers­te Infor­ma­tio­nen zum Ein­stieg in das umfang­rei­che Thema.

Die­se Infor­ma­tio­nen stel­len kei­ne Rechts­be­ra­tung dar, son­dern geben Anre­gun­gen zur Umset­zung. Jede Video­über­wa­chung ist indi­vi­du­ell zu betrachten.

Inhalte 

Ihre Kame­ra kos­te­te 389,13 Euro, die Stra­fe wegen Nicht-Ein­hal­tung der Geset­ze 4.800 Euro!

Sie wol­len eine Video­über­wa­chung daten­schutz­kon­form installieren?

Ist Ihre Video­über­wa­chungs­an­la­ge gesetzeskonform?

Sie pla­nen, eine Video­über­wachungs­anlage zu instal­lie­ren, aber wis­sen nicht, ob dies recht­lich über­haupt zuläs­sig ist?

Sie haben bereits Video­kameras instal­liert und haben kei­ne Ahnung, was aus Datenschutz­sicht zu beach­ten ist?

Es gab schon Beschwer­den bzgl. einer Video­über­wa­chung? Dann soll­ten Sie Ihre Haus­auf­ga­ben machen.

Aufsichts­behörden ord­nen regel­mä­ßig Buß­gel­der und die Demon­ta­ge von Kame­ras an. Sie haben kei­ne Ahnung, wo man bei dem The­ma star­ten soll­te? Auf die­ser Sei­te erhal­ten Sie ers­te Informationen.

Wer gestal­tet Ihre Video­über­wachungs­anlage datenschutzkonform?

Jeman­den zu fin­den, um die Vor­ga­ben des Daten­schutzes bei einer Videoüber­wachungs­anlage umzu­set­zen, ist nicht einfach.

Kennt­nis­se in den Berei­chen IT, Prozess­organi­sation und im Daten­schutz­recht sind not­wen­dig. Eine soli­de Aus­bil­dung im Bereich Daten­schutz soll­te vor­han­den sind.

Die Per­son muss immer auf dem Lau­fen­den blei­ben. Gerichts­urteile müs­sen regel­mä­ßig gele­sen wer­den, um ggf. Aus­wir­kun­gen auf die eige­ne Instal­la­ti­on zu erken­nen. Dies geschieht meist in Teil­zeit und wird meist eine Zerreiß­­probe für die Organisation.

Buchen Sie den Experten

Sie pla­nen eine Video­über­wachungs­­anlage oder haben bereits eine Instal­la­ti­on durch­geführt? Sie haben Fra­gen, was Sie hier beach­ten müs­sen? Sie wol­len eine schnel­le Lösung Dabei lie­ben Sie das persön­­liche Gespräch, anstatt sich alles selbst zu erar­bei­ten? Buchen Sie jetzt ein kos­ten­lo­ses Erstgespräch.

Web­i­na­re und E‑Lear­ning-Kur­se

Sie pla­nen eine Video­über­wachungs­­anlage oder haben bereits eine Instal­la­ti­on durch­geführt? Sie suchen nach Web­i­na­ren oder E‑Lear­ning-Kur­se zu die­sem The­ma? Sie möch­ten ein Tages­se­mi­nar buchen oder Stück für Stück am The­ma arbei­ten? Dann schau­en Sie sich jetzt die ent­spre­chen­den Ange­bo­te an.

Kri­te­ri­en für eine zuläs­si­ge Videoüberwachungsanlage

Als Betrei­ber einer Video­über­wachungs­anlage soll­ten Sie schon von Beginn an über­legen, wel­che Berei­che Sie über­wachen wol­len. Gerich­te haben sich in der Vergangen­heit geäu­ßert, wann eine Video­über­wachung über­wie­gend zuläs­sig ist oder nicht. 

Die Anla­gen muss­te dann ent­sprechend lahm­ge­legt oder abge­än­dert wer­den. In der fol­gen­den Auflist­ung habe ich all­ge­mei­ne Kri­te­ri­en für und gegen eine Video­über­wachung zusammen­gestellt. Aber: Eine Beur­tei­lung der Recht­mäßigkeit einer Video­über­wachungs­anlage kann nur im Einzel­fall betrach­tet werden.

Posi­tiv wirkt sich aus…

Nega­tiv wirkt sich aus…

Beant­wor­ten Sie fol­gen­de Fra­gen zu Ihrer Videoüberwachungsanlage

Video­über­wa­chung ist ein umfang­rei­ches The­ma. Bevor Sie die Anla­ge in Betrieb neh­men, beach­ten Sie die fol­gen­den Fra­gen. Kli­cken Sie auf die Ein­trä­ge für wei­te­re Infor­ma­tio­nen oder neh­men Sie direkt Kon­takt auf.

Rechts­grund­la­gen: War­um dür­fen Sie die Über­wa­chung durchführen?

Ohne Rechts­grund­la­ge geht auch bei einer Video­über­wa­chung gar nichts. Aber wel­che Rechts­grund­la­ge nimmt man bei einer Video­über­wa­chungs­an­la­ge und war­um? Die­se Fra­gen müs­sen Sie gleich am Anfang rich­tig aus­wäh­len. Mög­li­che Rechts­grund­la­gen sind die Ein­wil­li­gung, ein Ver­trag, ein öffent­li­ches oder berech­tig­tes Inter­es­se oder eine Betriebsvereinbarung.

Doku­men­ta­ti­on: Was muss alles doku­men­tiert werden?

Erstel­len Sie bei der Instal­la­ti­on einer Video­über­wa­chungs­an­la­ge die not­wen­di­gen Doku­men­te. Die Erstel­lung hilft Ihnen dabei, kei­ne gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu ver­ges­sen. Dazu gehört unter ande­rem das Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten, die Risi­ko­be­wer­tung, die Objekt- und Pro­jekt­be­schrei­bung und vie­les mehr.

Zwe­cke pro Kame­ra: Was soll erreicht werden?

Bevor Sie mit der Video­über­wa­chungs­an­la­ge in die Pla­nung gehen, soll­ten Sie den Zweck der Kame­ra fest­le­gen. Das kann z. B. die Wahr­neh­mung des Haus­rechts sein. Aber Ach­tung: Die Ver­ar­bei­tung muss auf die­sen Zweck abge­stimmt wer­den und ist für jede Kame­ra festzulegen.

Sen­si­ble Berei­che: Wo soll­te man sehr auf­merk­sam sein?

Je sen­si­bler die Berei­che oder Per­so­nen sind, des­to schwie­ri­ger ist die rechts­kon­for­me Umset­zung. Das sind z. B. Arbeits­plät­ze von Beschäf­tig­te, öffent­li­che Berei­che oder Objek­te im Gesund­heits­we­sen. Es gibt eine Viel­zahl von Schutz­be­dürf­ti­gen, die den rechts­kon­for­men Betrieb einer Video­über­wa­chungs­an­la­ge schwie­rig machen.

Spei­cher­dau­er — Wie lan­ge wer­den die Auf­nah­men gespeichert?

Jede Daten­ver­ar­bei­tung muss ein Lösch­kon­zept haben. Es ist daher auch hier wich­tig, pro Kame­ra und Zweck fest­zu­le­gen, wie lan­ge die Auf­nah­men gespei­chert wer­den sol­len. Eta­blie­ren Sie ein Lösch­kon­zept für Ihre Videoüberwachungsanlage.

Wel­che kon­kre­ten Inter­es­sen ver­fol­gen Sie?

Wenn Sie eine Video­über­wa­chungs­an­la­ge instal­lie­ren wol­len, wer­den Sie sicher­lich Ihre Inter­es­sen als Unter­neh­men benen­nen kön­nen — aber haben Sie die­se auch klar for­mu­liert und doku­men­tiert? Hier dür­fen Sie nicht zu all­ge­mein sein. Auch Zweck­än­de­run­gen  im Nach­gang unter­lie­gen bestimm­ten Bedingungen.

Wel­che Erfor­der­lich­keit ergibt sich und wel­che mil­de­ren Mit­tel wur­den geprüft?

Neben den berech­tig­ten Inter­es­sen Ihres  Unter­neh­mens müs­sen Sie auch die Erfor­der­lich­keit und mil­de­re Mit­tel fest­le­gen und doku­men­tie­ren. Bei der Erfor­der­lich­keit müs­sen Sie doku­men­tie­ren, war­um eine Video­über­wa­chungs­ka­me­ra not­wen­dig ist. Mil­de­re müs­sen vor­ab geprüft wer­den, um dar­zu­stel­len, dass Sie vor­ab auch die­se Mit­tel aus­ge­schöpft haben. Die Video­über­wa­chung steht erst am Ende der Über­le­gun­gen. Dies kön­nen z. B. Alarm­an­la­gen oder die regel­mä­ßi­ge Lee­rung von Kas­sen sein. 

Sicher­heit: Wie wer­den die Auf­nah­men geschützt?

Jede Daten­ver­ar­bei­tung ver­dient auch einen ange­mes­se­nen Schutz. Sie wol­len letzt­lich ja auch die Video­auf­nah­men ein­se­hen kön­nen, wenn Sie die­se benö­ti­gen. Aber Sie müs­sen auch die Auf­nah­men schüt­zen vor z. B. unbe­fug­tem Zugriff. Je sen­si­bler die Auf­nah­men sind, des­to bes­ser müs­sen auch die tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men sein. Dazu gehö­ren z. B. Ver­schlüs­se­lungs­tech­ni­ken oder Dienst­an­wei­sun­gen. Erstel­len Sie ein Sicher­heits­kon­zept für Ihre Videoüberwachungsanlage.

Drei­stu­fi­ge Inter­es­sen­ab­wä­gung: Ist die Daten­ver­ar­bei­tung ausgewogen?

Um die Rechts­grund­la­ge “Inter­es­sen­ab­wä­gung” zu erfül­len müs­sen Sie eine drei­stu­fi­ge Doku­men­ta­ti­on erstel­len. Sie setzt sich zusam­men auf dem Ihrem berech­tig­ten Inter­es­se, der Erfor­der­lich­keits­prü­fung und der berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­so­nen. Erst wenn Sie die­se Doku­men­ta­ti­on fach­ge­recht erstellt haben, hat die­se Rechts­grund­la­ge eine Chan­ce, aner­kannt zu wer­den. Aber Ach­tung: Allein die Doku­men­ta­ti­on recht­fer­tigt kei­ne nicht geset­zes­kon­for­me Videoüberwachung. 

Web­i­na­re zum The­ma “Daten­schutz­kon­for­me Videoüberwachung” 

Die Web­i­na­re ver­mit­teln die Grund­la­gen im Daten­schutz zu einer Videoüberwachungsanlage.

22 Fra­gen einer Aufsichts­behörde zu einer Videoüberwachung

Der Kurs ver­mit­telt, wel­che Fra­gen eine Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de bei der Prü­fung stellt!

Buchen Sie ein Audit der Doku­men­ta­ti­on Ihrer Videoüberwachungsanlage

Erfah­ren Sie, wo Sie Ihre Doku­men­ta­ti­on und Ihre Anla­ge opti­mie­ren können.

Häu­fig gestell­te Fra­gen zum The­ma Videoüberwachungsanlagen

Unter­nehmen und Fir­men, die Video­über­wa­chungs­an­la­gen ein­set­zen, haben die gesetz­li­che Pflicht, die Daten­schutz­ge­set­ze anzu­wen­den. Da immer noch viel Unsi­cher­heit in die­sem The­ma besteht, fin­den Sie hier ein paar Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen:

Ist eine Video­über­wa­chung erlaubt oder nicht?

On eine Video­über­wa­chungs­an­la­ge erlaubt ist oder nicht, lässt sich nicht pau­schal beant­wor­ten. Im Vor­der­grund steht der Ort der Über­wa­chung und die Zwe­cke, die ein Unter­neh­men errei­chen will. Auf die­ser Sei­te fin­den Sie diver­se Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Video­über­wa­chung für Fir­men und Unternehmen.

Für pri­va­te Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Grund­stü­cke ist eine Video­über­wa­chung meist zuläs­sig, wenn der Auf­nah­me­be­reich auf das eige­ne grund­stück begrenzt bleibt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum pri­va­ten Umfeld fin­den Sie hier.

Wer ist für die Video­über­wa­chung verantwortlich?

Ver­ein­facht aus­ge­drückt, ist immer der­je­ni­ge ver­ant­wort­lich, der die Instal­la­ti­on in Auf­trag gege­ben hat. Dass es nicht immer so ein­fach ist, zei­gen Erfah­run­gen aus der Immobilien­branche. Ist der Verantwort­liche der Eigen­tü­mer der Immo­bi­lie, die WEG, der Haus­meister oder die Haus­verwaltung? Wenn es Unstimmig­keiten gibt, müs­sen die­se zunächst geklärt werden.

Ist eine Kame­ra Attrap­pe erlaubt?

Bei den Attrap­pen wer­den kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auf­ge­zeich­net. Daher besteht auch kei­ne Daten­re­le­vanz. Sofern Sie Ihr Grund­stück im pri­va­ten Bereich damit „beob­ach­ten“, kön­nen Sie eine Attrap­pe anbrin­gen. Aber auch die­se soll­te nicht auf öffent­li­che Wege oder das Grund­stück des Nach­barn gerich­tet sein. Sie soll­ten aber nach­wei­sen kön­nen, dass dies eine Attrap­pe ist (z. B. mit der Rech­nung der Instal­la­ti­ons­fir­ma). Jedoch kön­nen sowohl sie als auch unzu­tref­fen­de Hin­wei­se auf eine Video­über­wa­chung (Hin­weis­schil­der, obwohl kei­ne Kame­ra vor­han­den ist) einen Über­wa­chungs­druck erzeu­gen, der auf­grund der Ver­dachts­si­tua­ti­on geeig­net ist, Per­sön­lich­keits­rech­te zu ver­let­zen. Es ist von außen nicht erkenn­bar, dass die Kame­ra nicht ange­schlos­sen ist. Wenn Per­so­nen sich dadurch in Ihrem Per­sön­lich­keits­be­reich ver­letzt füh­len, kön­nen die­se ver­su­chen, zivil­recht­li­che Ansprü­che gel­tend zu machen. Gerich­te kön­nen dann bewir­ken, dass die Kame­raat­trap­pen deinstal­liert werden.

Muss ich ein Schild für eine Video­ka­me­ra installieren?

Sie müs­sen als Ver­ant­wort­li­cher für die Video­über­wa­chungs­an­la­ge über Ihre Daten­ver­ar­bei­tung infir­mie­ren. Die Pflicht­in­hal­te, die sich aus der DSGVO erge­ben, müs­sen ent­hal­ten sein. Das Schild muss so ange­bracht sein, dass man vor der Auf­nah­me dar­über infor­miert wird. Ins­be­son­de­re bei Über­sichts­auf­nah­men und Auf­nah­men durch Droh­nen (z. B. auf Bau­stel­len) wird dies nicht immer mög­lich sein.

Wie lan­ge darf ich auf­ge­zeich­ne­te Bild­da­ten speichern?

Eine kon­kre­te Vor­ga­be zur Spei­cher­dau­er von Video­auf­zeich­nun­gen ent­hält das Gesetz nicht. Auch lan­des­recht­li­che Rege­lun­gen feh­len. Es gel­ten daher die all­ge­mei­nen daten­schutz­recht­li­chen Grundsätze.

Danach müs­sen Sie Auf­zeich­nun­gen  der Video­über­wa­chung unver­züg­lich löschen, wenn

  • - die Auf­nah­men nicht mehr not­wen­dig sind, um die damit ver­folg­ten Zwe­cke zu errei­chen oder
  • - schutz­wür­di­ge Inter­es­sen der Betrof­fe­nen einer wei­te­ren Spei­che­rung entgegenstehen.

Wird das Bild­ma­te­ri­al z. B. zur Beweis­si­che­rung noch ver­wen­det, um Rechts­an­sprü­che gel­tend zu machen, erfolgt die Löschung nach Klä­rung des Sach­ver­hal­tes. Legen Sie die Stan­dard-Lösch­frist pro Kame­ra fest, um Ihre Zwe­cke zu errei­chen. Eine immer wie­der von Auf­sichts­be­hör­den genann­te Spei­cher­dau­er ist 72 Zeit­stun­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Bereich “Grund­la­gen der Video­über­wa­chung

Ist Video­über­wa­chung strafbar?
 
Ist Ihre Video­über­wa­chungs­an­la­ge nicht rechts­kon­form gestal­ten, wird bei einer Prü­fung einer Auf­sichts­be­hör­den neben einer Unter­sa­gung durch die Auf­sichts­be­hör­de auch ein Buß­geld in Betracht kom­men. Je nach Ver­stoß kön­nen auch ein paar tau­send Euro zusam­men­kom­menUnter Umstän­den kann aber auch eine Straf­tat vor­lie­gen, wenn eine heim­li­che Video­über­wa­chung statt­fin­det oder Gesprä­che mit der Audio­funk­ti­on belauscht werden.

Typi­sche Orte und Ein­satz­ge­bie­te der Videoüberwachung

Video­über­wa­chungs­ka­me­ras wer­den an ver­schie­de­nen Orten ein­ge­setzt. In den meis­ten Fäl­len spie­len die Vor­beu­gung und Auf­klä­rung von Ordnungs­widrigkeiten und Straf­taten eine Rol­le.  Fin­den Sie hier einen Über­blick über die ver­schie­de­nen Berei­che im Unter­nehmen, wo Video­über­­wachungs­­kameras zum Ein­satz kom­men. Kli­cken Sie auf die Links für wei­te­re Informationen. 

Sie benö­ti­gen mehr Infor­ma­tio­nen und Unter­stüt­zung zu dem kom­ple­xen The­ma “Video­über­wa­chung und Datenschutz”?

Web­i­na­re und E‑Learning zur Videoüberwachung

Sie wol­len den Daten­schutz bei Ihrer Video­überwachung selbst umset­zen und benö­ti­gen zu den The­men wei­te­re Infor­ma­tio­nen? Das The­ma Video­über­wa­chung ist sehr umfang­reich. Eine Aus­wahl an The­men habe ich für Sie in einem Web­i­nar vor­be­rei­tet. Dort erhal­ten sie einen guten Über­blick über Ihre Pflichten. 

Bera­tung zu Ihrer Videoüberwachung

Sie pla­nen eine Videoüber­wachungs­anlage oder haben bereits eine Instal­la­ti­on durch­ge­führt? Sie haben Fra­gen, was Sie hier beach­ten müs­sen? Dabei lie­ben Sie das per­sön­li­che Gespräch, anstatt sich alles selbst zu erar­bei­ten? Das The­ma Video­über­wachung kann kom­plex sein. Mel­den Sie sich ger­ne und wir spre­chen über Ihr Projekt. 

Audit einer VIdeoüberwachung

Sie betrei­ben bereits eine Videoüber­­wachung­anlage und möch­ten prü­fen, ob Sie sämt­li­che gesetz­li­chen Vor­ga­ben erfül­len? Neh­men Sie jetzt Kon­takt auf, um ein Audit zu pla­nen. Der Umfang des Audits hängt von Ihrem indi­vi­du­el­len Vor­ha­ben ab und wird im Detail mit Ihnen fest­ge­legt. Mög­li­che Inhal­te fin­den Sie hier.

Zufrie­de­ne Kun­den sind mein Ziel

Ich arbei­te für diver­se Bran­chen für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men und bera­te im Bereich des Daten­schut­zes und der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit. Fin­den Sie einen Aus­zug mei­ner Mandanten.

News und Wis­sen zum The­ma Videoüberwachung

In die­sem Bereich fin­den Sie Nach­rich­ten und Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zum The­ma Videoüberwachung.

Kon­takt

Buchen Sie einen entsprech­enden Ter­min für eine ers­te kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung zum The­ma Video­über­wa­chungs­an­la­ge Daten­schutz. Die Bera­tung erfolgt per Video­konferenz. 

Las­sen Sie uns über Ihr Pro­jekt spre­chen. Neh­men Sie direkt Kon­takt auf.

kontakt-niehoff-systemberatung