Praxisnahe Umsetzung seit 2013
Ihr Experte für Datenschutz und Informationssicherheit
Videoüberwachung DSGVO
Videoüberwachung Datenschutz: Welche Fragen sollten Sie beantworten können?
Home » Videoüberwachung
Videoüberwachungsanlagen datenschutzkonform betreiben
Einleitung
Setzen Sie eine Videoüberwachungsanlage in Ihrem Unternehmen ein? Oder planen Sie eine neue Anlage? Sie möchten wissen, ob Ihre Videoüberwachung gesetzeskonform ist? Und wenn nicht, was zu tun ist?
Auf dieser Seite erhalten Sie erste Informationen zum Einstieg in das umfangreiche Thema.
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern geben Anregungen zur Umsetzung. Jede Videoüberwachung ist individuell zu betrachten.
Inhalte
Ihre Kamera kostete 389,13 Euro, die Strafe wegen Nicht-Einhaltung der Gesetze 4.800 Euro!
- Beschwerden von unzufriedenen Mitarbeitern oder Kunden, Konkurrenten oder besorgten Bürgern können in Sekundenschnelle an die Aufsichtsbehörden weitergeleitet werden. Die Folgen eines Fehlverhaltens können kostspielig sein und den Wert der Videoüberwachung übersteigen.
- Brandenburg: 12.000 Euro Strafe für unzulässige Videoaufnahmen und fehlende AV-Vereinbarung
- Niedersachsen: 16.000 Euro Strafe für Live-Übertragung und Mitarbeiterüberwachung
- Niedersachsen: 4.800 Euro für Videoüberwachung in einem Wettbüro
- Saarland: 2.000 Euro für unzulässige Videoüberwachung
- Italien: 20.000 Euro Strafe für Überwachung im Restaurant
- Niedersachsen: 1,1 Mio. Euro Strafe für unzulässige Kameras am Auto und Löschung der Aufnahmen
- Schweden: 29.432 Euro Strafe für illegale Treppenhausüberwachung
- NRW: 64.000 Euro Strafe für illegale Überwachung und fehlendem Datenschutzbeauftragten
- Hamburg: 5.000 Euro für Videoaufnahmen im Einkaufszentrum
- Griechenland: 15.000 Euro Strafe für illegale Personalüberwachung
- Niedersachsen: 10.400.000 Euro Strafe für Videoüberwachung im Verkaufsraum und des Personals
Sie wollen eine Videoüberwachung datenschutzkonform installieren?
Ist Ihre Videoüberwachungsanlage gesetzeskonform?
Sie planen, eine Videoüberwachungsanlage zu installieren, aber wissen nicht, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist?
Sie haben bereits Videokameras installiert und haben keine Ahnung, was aus Datenschutzsicht zu beachten ist?
Es gab schon Beschwerden bzgl. einer Videoüberwachung? Dann sollten Sie Ihre Hausaufgaben machen.
Aufsichtsbehörden ordnen regelmäßig Bußgelder und die Demontage von Kameras an. Sie haben keine Ahnung, wo man bei dem Thema starten sollte? Auf dieser Seite erhalten Sie erste Informationen.
Wer gestaltet Ihre Videoüberwachungsanlage datenschutzkonform?
Jemanden zu finden, um die Vorgaben des Datenschutzes bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen, ist nicht einfach.
Kenntnisse in den Bereichen IT, Prozessorganisation und im Datenschutzrecht sind notwendig. Eine solide Ausbildung im Bereich Datenschutz sollte vorhanden sind.
Die Person muss immer auf dem Laufenden bleiben. Gerichtsurteile müssen regelmäßig gelesen werden, um ggf. Auswirkungen auf die eigene Installation zu erkennen. Dies geschieht meist in Teilzeit und wird meist eine Zerreißprobe für die Organisation.
Buchen Sie den Experten
Sie planen eine Videoüberwachungsanlage oder haben bereits eine Installation durchgeführt? Sie haben Fragen, was Sie hier beachten müssen? Sie wollen eine schnelle Lösung Dabei lieben Sie das persönliche Gespräch, anstatt sich alles selbst zu erarbeiten? Buchen Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch.
Webinare und E‑Learning-Kurse
Sie planen eine Videoüberwachungsanlage oder haben bereits eine Installation durchgeführt? Sie suchen nach Webinaren oder E‑Learning-Kurse zu diesem Thema? Sie möchten ein Tagesseminar buchen oder Stück für Stück am Thema arbeiten? Dann schauen Sie sich jetzt die entsprechenden Angebote an.
Kriterien für eine zulässige Videoüberwachungsanlage
Als Betreiber einer Videoüberwachungsanlage sollten Sie schon von Beginn an überlegen, welche Bereiche Sie überwachen wollen. Gerichte haben sich in der Vergangenheit geäußert, wann eine Videoüberwachung überwiegend zulässig ist oder nicht.
Die Anlagen musste dann entsprechend lahmgelegt oder abgeändert werden. In der folgenden Auflistung habe ich allgemeine Kriterien für und gegen eine Videoüberwachung zusammengestellt. Aber: Eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachungsanlage kann nur im Einzelfall betrachtet werden.
Positiv wirkt sich aus…
- Es werden keine Personen gefilmt, da die Kameras entsprechend ausgerichtet bzw. zu Randzeiten aktiv sind.
- Der Aufnahmezeitraum ist auf ein Minimum eingeschränkt.
- Die Anlage verfügt über einen geringen Funktionsumfang, der zur Erfüllung der Zwecke erforderlich ist.
- Nicht erforderliche Bereiche werden nicht mit aufgezeichnet (z. B. durch Schwärzung).
- und vieles mehr
Negativ wirkt sich aus…
- Es findet eine dauerhafte Aufzeichnung statt (24 Stunden, 365 Tage).
- Es werden Personen in sensiblen Bereiche, wie z. B. Umkleiden oder Ruheräume gefilmt.
- Es werden Bereiche überwacht werden, die Rückschlüsse auf Lebens- und Arbeitsweisen ermöglichen.
- Es werden schutzbedürftige Personen gefilmt, wie z. B. Kinder oder politisch verfolgte Personen.
- und vieles mehr
Beantworten Sie folgende Fragen zu Ihrer Videoüberwachungsanlage
Videoüberwachung ist ein umfangreiches Thema. Bevor Sie die Anlage in Betrieb nehmen, beachten Sie die folgenden Fragen. Klicken Sie auf die Einträge für weitere Informationen oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.
Ohne Rechtsgrundlage geht auch bei einer Videoüberwachung gar nichts. Aber welche Rechtsgrundlage nimmt man bei einer Videoüberwachungsanlage und warum? Diese Fragen müssen Sie gleich am Anfang richtig auswählen. Mögliche Rechtsgrundlagen sind die Einwilligung, ein Vertrag, ein öffentliches oder berechtigtes Interesse oder eine Betriebsvereinbarung.
Erstellen Sie bei der Installation einer Videoüberwachungsanlage die notwendigen Dokumente. Die Erstellung hilft Ihnen dabei, keine gesetzlichen Anforderungen zu vergessen. Dazu gehört unter anderem das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die Risikobewertung, die Objekt- und Projektbeschreibung und vieles mehr.
Bevor Sie mit der Videoüberwachungsanlage in die Planung gehen, sollten Sie den Zweck der Kamera festlegen. Das kann z. B. die Wahrnehmung des Hausrechts sein. Aber Achtung: Die Verarbeitung muss auf diesen Zweck abgestimmt werden und ist für jede Kamera festzulegen.
Je sensibler die Bereiche oder Personen sind, desto schwieriger ist die rechtskonforme Umsetzung. Das sind z. B. Arbeitsplätze von Beschäftigte, öffentliche Bereiche oder Objekte im Gesundheitswesen. Es gibt eine Vielzahl von Schutzbedürftigen, die den rechtskonformen Betrieb einer Videoüberwachungsanlage schwierig machen.
Jede Datenverarbeitung muss ein Löschkonzept haben. Es ist daher auch hier wichtig, pro Kamera und Zweck festzulegen, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden sollen. Etablieren Sie ein Löschkonzept für Ihre Videoüberwachungsanlage.
Wenn Sie eine Videoüberwachungsanlage installieren wollen, werden Sie sicherlich Ihre Interessen als Unternehmen benennen können — aber haben Sie diese auch klar formuliert und dokumentiert? Hier dürfen Sie nicht zu allgemein sein. Auch Zweckänderungen im Nachgang unterliegen bestimmten Bedingungen.
Neben den berechtigten Interessen Ihres Unternehmens müssen Sie auch die Erforderlichkeit und mildere Mittel festlegen und dokumentieren. Bei der Erforderlichkeit müssen Sie dokumentieren, warum eine Videoüberwachungskamera notwendig ist. Mildere müssen vorab geprüft werden, um darzustellen, dass Sie vorab auch diese Mittel ausgeschöpft haben. Die Videoüberwachung steht erst am Ende der Überlegungen. Dies können z. B. Alarmanlagen oder die regelmäßige Leerung von Kassen sein.
Jede Datenverarbeitung verdient auch einen angemessenen Schutz. Sie wollen letztlich ja auch die Videoaufnahmen einsehen können, wenn Sie diese benötigen. Aber Sie müssen auch die Aufnahmen schützen vor z. B. unbefugtem Zugriff. Je sensibler die Aufnahmen sind, desto besser müssen auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen sein. Dazu gehören z. B. Verschlüsselungstechniken oder Dienstanweisungen. Erstellen Sie ein Sicherheitskonzept für Ihre Videoüberwachungsanlage.
Um die Rechtsgrundlage “Interessenabwägung” zu erfüllen müssen Sie eine dreistufige Dokumentation erstellen. Sie setzt sich zusammen auf dem Ihrem berechtigten Interesse, der Erforderlichkeitsprüfung und der berechtigten Interessen der betroffenen Personen. Erst wenn Sie diese Dokumentation fachgerecht erstellt haben, hat diese Rechtsgrundlage eine Chance, anerkannt zu werden. Aber Achtung: Allein die Dokumentation rechtfertigt keine nicht gesetzeskonforme Videoüberwachung.
Webinare zum Thema “Datenschutzkonforme Videoüberwachung”
Die Webinare vermitteln die Grundlagen im Datenschutz zu einer Videoüberwachungsanlage.
22 Fragen einer Aufsichtsbehörde zu einer Videoüberwachung
Der Kurs vermittelt, welche Fragen eine Datenschutzaufsichtsbehörde bei der Prüfung stellt!
Buchen Sie ein Audit der Dokumentation Ihrer Videoüberwachungsanlage
Erfahren Sie, wo Sie Ihre Dokumentation und Ihre Anlage optimieren können.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Videoüberwachungsanlagen
Unternehmen und Firmen, die Videoüberwachungsanlagen einsetzen, haben die gesetzliche Pflicht, die Datenschutzgesetze anzuwenden. Da immer noch viel Unsicherheit in diesem Thema besteht, finden Sie hier ein paar Antworten auf die häufigsten Fragen:
On eine Videoüberwachungsanlage erlaubt ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Im Vordergrund steht der Ort der Überwachung und die Zwecke, die ein Unternehmen erreichen will. Auf dieser Seite finden Sie diverse Informationen rund um das Thema Videoüberwachung für Firmen und Unternehmen.
Für private Einfamilienhäuser und Grundstücke ist eine Videoüberwachung meist zulässig, wenn der Aufnahmebereich auf das eigene grundstück begrenzt bleibt. Weitere Informationen zum privaten Umfeld finden Sie hier.
Vereinfacht ausgedrückt, ist immer derjenige verantwortlich, der die Installation in Auftrag gegeben hat. Dass es nicht immer so einfach ist, zeigen Erfahrungen aus der Immobilienbranche. Ist der Verantwortliche der Eigentümer der Immobilie, die WEG, der Hausmeister oder die Hausverwaltung? Wenn es Unstimmigkeiten gibt, müssen diese zunächst geklärt werden.
Bei den Attrappen werden keine personenbezogenen Daten aufgezeichnet. Daher besteht auch keine Datenrelevanz. Sofern Sie Ihr Grundstück im privaten Bereich damit „beobachten“, können Sie eine Attrappe anbringen. Aber auch diese sollte nicht auf öffentliche Wege oder das Grundstück des Nachbarn gerichtet sein. Sie sollten aber nachweisen können, dass dies eine Attrappe ist (z. B. mit der Rechnung der Installationsfirma). Jedoch können sowohl sie als auch unzutreffende Hinweise auf eine Videoüberwachung (Hinweisschilder, obwohl keine Kamera vorhanden ist) einen Überwachungsdruck erzeugen, der aufgrund der Verdachtssituation geeignet ist, Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Es ist von außen nicht erkennbar, dass die Kamera nicht angeschlossen ist. Wenn Personen sich dadurch in Ihrem Persönlichkeitsbereich verletzt fühlen, können diese versuchen, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Gerichte können dann bewirken, dass die Kameraattrappen deinstalliert werden.
Sie müssen als Verantwortlicher für die Videoüberwachungsanlage über Ihre Datenverarbeitung infirmieren. Die Pflichtinhalte, die sich aus der DSGVO ergeben, müssen enthalten sein. Das Schild muss so angebracht sein, dass man vor der Aufnahme darüber informiert wird. Insbesondere bei Übersichtsaufnahmen und Aufnahmen durch Drohnen (z. B. auf Baustellen) wird dies nicht immer möglich sein.
Eine konkrete Vorgabe zur Speicherdauer von Videoaufzeichnungen enthält das Gesetz nicht. Auch landesrechtliche Regelungen fehlen. Es gelten daher die allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätze.
Danach müssen Sie Aufzeichnungen der Videoüberwachung unverzüglich löschen, wenn
- - die Aufnahmen nicht mehr notwendig sind, um die damit verfolgten Zwecke zu erreichen oder
- - schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Wird das Bildmaterial z. B. zur Beweissicherung noch verwendet, um Rechtsansprüche geltend zu machen, erfolgt die Löschung nach Klärung des Sachverhaltes. Legen Sie die Standard-Löschfrist pro Kamera fest, um Ihre Zwecke zu erreichen. Eine immer wieder von Aufsichtsbehörden genannte Speicherdauer ist 72 Zeitstunden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich “Grundlagen der Videoüberwachung”
Typische Orte und Einsatzgebiete der Videoüberwachung
Videoüberwachungskameras werden an verschiedenen Orten eingesetzt. In den meisten Fällen spielen die Vorbeugung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine Rolle. Finden Sie hier einen Überblick über die verschiedenen Bereiche im Unternehmen, wo Videoüberwachungskameras zum Einsatz kommen. Klicken Sie auf die Links für weitere Informationen.
Sie benötigen mehr Informationen und Unterstützung zu dem komplexen Thema “Videoüberwachung und Datenschutz”?
Webinare und E‑Learning zur Videoüberwachung
Sie wollen den Datenschutz bei Ihrer Videoüberwachung selbst umsetzen und benötigen zu den Themen weitere Informationen? Das Thema Videoüberwachung ist sehr umfangreich. Eine Auswahl an Themen habe ich für Sie in einem Webinar vorbereitet. Dort erhalten sie einen guten Überblick über Ihre Pflichten.
Beratung zu Ihrer Videoüberwachung
Audit einer VIdeoüberwachung
Sie betreiben bereits eine Videoüberwachunganlage und möchten prüfen, ob Sie sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllen? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um ein Audit zu planen. Der Umfang des Audits hängt von Ihrem individuellen Vorhaben ab und wird im Detail mit Ihnen festgelegt. Mögliche Inhalte finden Sie hier.
Zufriedene Kunden sind mein Ziel
Ich arbeite für diverse Branchen für kleine und mittelständische Unternehmen und berate im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Finden Sie einen Auszug meiner Mandanten.
News und Wissen zum Thema Videoüberwachung
In diesem Bereich finden Sie Nachrichten und Hintergrundinformationen zum Thema Videoüberwachung.
Videoüberwachung mit Drohnen — Nicht zulässig auch für öffentliche Unternehmen
Ein Gerichtsurteil erklärt Drohnenüberflüge in Wohnbereichen für nicht zulässig bei der Rechtsgrundlage öffentliches Interesse
Videoüberwachung im Wettbüro — Kann das gutgehen?
Ein Gerichtsurteil wirft wichtige Fragen zur Videoüberwachung in Wettbüros auf Erfahren Sie mehr über die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz
Geldbuße aufgrund einer Videoüberwachung in einer Sport- und Messehalle
Parkplatzbetreiber verschicken immer häufiger Knöllchen wegen vermeintlicher Parkverstöße auf dem Supermarkt Parkplatz Ist das erlaubt nbsp
Dürfen Parkverstöße am Supermarkt geahndet werden?
Parkplatzbetreiber verschicken immer häufiger Knöllchen wegen vermeintlicher Parkverstöße auf dem Supermarkt Parkplatz Ist das erlaubt nbsp
Kontakt
Buchen Sie einen entsprechenden Termin für eine erste kostenlose Erstberatung zum Thema Videoüberwachungsanlage Datenschutz. Die Beratung erfolgt per Videokonferenz.
- Videoüberwachung gesetzeskonform umsetzen
- Direkt bei Ihnen vor Ort
- Zeitnah verfügbar
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen. Nehmen Sie direkt Kontakt auf.