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Videoüberwachungsanlagen datenschutzkonform betreiben
Einleitung
Setzen Sie eine Videoüberwachungsanlage in Ihrem Unternehmen ein? Oder planen Sie eine neue Anlage? Sie möchten wissen, ob Ihre Videoüberwachung gesetzeskonform ist? Und wenn nicht, was zu tun ist?
Auf dieser Seite erhalten Sie erste Informationen zum Einstieg in das umfangreiche Thema.
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern geben Anregungen zur Umsetzung. Jede Videoüberwachung ist individuell zu betrachten.
Inhalte
Sie wollen eine Videoüberwachung datenschutzkonform installieren?
Ist Ihre Videoüberwachungsanlage gesetzeskonform?
Sie planen, eine Videoüberwachungsanlage zu installieren, aber wissen nicht, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist?
Sie haben bereits Videokameras installiert und haben keine Ahnung, was aus Datenschutzsicht zu beachten ist?
Es gab schon Beschwerden bzgl. einer Videoüberwachung? Dann sollten Sie Ihre Hausaufgaben machen.
Aufsichtsbehörden ordnen regelmäßig Bußgelder und die Demontage von Kameras an. Sie haben keine Ahnung, wo man bei dem Thema starten sollte? Auf dieser Seite erhalten Sie erste Informationen.
Wer gestaltet Ihre Videoüberwachungsanlage datenschutzkonform?
Jemanden zu finden, um die Vorgaben des Datenschutzes bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen, ist nicht einfach.
Kenntnisse in den Bereichen IT, Prozessorganisation und im Datenschutzrecht sind notwendig. Eine solide Ausbildung im Bereich Datenschutz sollte vorhanden sind.
Die Person muss immer auf dem Laufenden bleiben. Gerichtsurteile müssen regelmäßig gelesen werden, um ggf. Auswirkungen auf die eigene Installation zu erkennen. Dies geschieht meist in Teilzeit und wird meist eine Zerreißprobe für die Organisation.
Kriterien für eine zulässige Videoüberwachungsanlage
Als Betreiber einer Videoüberwachungsanlage sollten Sie schon von Beginn an überlegen, welche Bereiche Sie überwachen wollen. Gerichte haben sich in der Vergangenheit geäußert, wann eine Videoüberwachung überwiegend zulässig ist oder nicht.
Die Anlagen musste dann entsprechend lahmgelegt oder abgeändert werden. In der folgenden Auflistung habe ich allgemeine Kriterien für und gegen eine Videoüberwachung zusammengestellt. Aber: Eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachungsanlage kann nur im Einzelfall betrachtet werden.
Positiv wirkt sich aus…
- Es werden keine Personen gefilmt, da die Kameras entsprechend ausgerichtet bzw. zu Randzeiten aktiv sind.
- Der Aufnahmezeitraum ist auf ein Minimum eingeschränkt.
- Die Anlage verfügt über einen geringen Funktionsumfang, der zur Erfüllung der Zwecke erforderlich ist.
- Nicht erforderliche Bereiche werden nicht mit aufgezeichnet (z. B. durch Schwärzung).
- und vieles mehr
Negativ wirkt sich aus…
- Es findet eine dauerhafte Aufzeichnung statt (24 Stunden, 365 Tage).
- Es werden Personen in sensiblen Bereiche, wie z. B. Umkleiden oder Ruheräume gefilmt.
- Es werden Bereiche überwacht werden, die Rückschlüsse auf Lebens- und Arbeitsweisen ermöglichen.
- Es werden schutzbedürftige Personen gefilmt, wie z. B. Kinder oder politisch verfolgte Personen.
- und vieles mehr
Beantworten Sie folgende Fragen zu Ihrer Videoüberwachungsanlage
Videoüberwachung ist ein umfangreiches Thema. Bevor Sie die Anlage in Betrieb nehmen, beachten Sie die folgenden Fragen. Klicken Sie auf die Einträge für weitere Informationen oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.
Ohne Rechtsgrundlage geht auch bei einer Videoüberwachung gar nichts. Aber welche Rechtsgrundlage nimmt man bei einer Videoüberwachungsanlage und warum? Finden Sie mehr Informationen bei den “Grundlagen der Videoüberwachung — Bereich Rechtsgrundlagen”.
Erstellen Sie bei der Installation einer Videoüberwachungsanlage die notwendigen Dokumente. Die Erstellung hilft Ihnen dabei, keine gesetzlichen Anforderungen zu vergessen. Dazu gehört unter anderem das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die Risikobewertung, die Objekt- und Projektbeschreibung und vieles mehr. Mehr Informationen erhalten Sie im Bereich Grundlagen zur Videoüberwachung
Bevor Sie mit der Videoüberwachungsanlage in die Planung gehen, sollten Sie den Zweck der Kamera festlegen. Das kann z. B. die Wahrnehmung des Hausrechts sein. Aber Achtung: Die Verarbeitung muss auf diesen Zweck abgestimmt werden. Finden Sie mehr Informationen bei den “Grundlagen der Videoüberwachung — Bereich Zwecke”.
Je sensibler die Bereiche oder Personen sind, desto schwieriger ist die rechtskonforme Umsetzung. Das sind z. B. Arbeitsplätze von Beschäftigte, öffentliche Bereiche oder Objekte im Gesundheitswesen. Finden Sie mehr Informationen bei den “Grundlagen der Videoüberwachung — Sensible Bereiche”.
Jede Datenverarbeitung muss ein Löschkonzept haben. Es ist daher auch hier wichtig, pro Kamera festzulegen, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden sollen. Finden Sie mehr Informationen bei den “Grundlagen der Videoüberwachung — Speicherdauer”.
Wenn Sie eine Videoüberwachungsanlage installieren wollen, werden Sie sicherlich Ihre Interessen als Unternehmen benennen können — aber haben Sie diese auch klar formuliert und dokumentiert? Finden Sie mehr Informationen bei den “Grundlagen der Videoüberwachung — Berechtigte Interessen”.
Neben den berechtigten Interessen Ihres Unternehmens müssen Sie auch die Erforderlichkeit und mildere Mittel festlegen und dokumentieren. Bei der Erforderlichkeit müssen Sie dokumentieren, warum eine Videoüberwachungskamera notwendig ist. Mildere müssen vorab geprüft werden, um darzustellen, dass Sie vorab auch diese Mittel ausgeschöpft haben. Die Videoüberwachung steht erst am Ende der Überlegungen. Dies können z. B. Alarmanlagen oder die regelmäßige Leerung von Kassen sein. Finden Sie mehr Informationen bei den “Grundlagen der Videoüberwachung — Erforderlichkeit und mildere Mittel”.
Jede Datenverarbeitung verdient auch einen angemessenen Schutz. Sie wollen letztlich ja auch die Videoaufnahmen einsehen können, wenn Sie diese benötigen. Aber Sie müssen auch die Aufnahmen schützen vor z. B. unbefugtem Zugriff. Je sensibler die Aufnahmen sind, desto besser müssen auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen sein. Dazu gehören z. B. Verschlüsselungstechniken oder Dienstanweisungen. Finden Sie mehr zu diesem umfangreichen Thema unter “Grundlagen der Videoüberwachung — Sicherheit der Verarbeitung”.
Um die Rechtsgrundlage “Interessenabwägung” zu erfüllen müssen Sie eine dreistufige Dokumentation erstellen. Sie setzt sich zusammen auf dem Ihrem berechtigten Interesse, der Erforderlichkeitsprüfung und der berechtigten Interessen der betroffenen Personen. Erst wenn Sie diese Dokumentation fachgerecht erstellt haben, hat diese Rechtsgrundlage eine Chance, anerkannt zu werden. Aber Achtung: Allein die Dokumentation rechtfertigt keine nicht gesetzeskonforme Videoüberwachung. Finden Sie mehr zu diesem umfangreichen Thema unter “Grundlagen der Videoüberwachung — Dreistufige Interessenabwägung”.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Videoüberwachungsanlagen
Unternehmen und Firmen, die Videoüberwachungsanlagen einsetzen, haben die gesetzliche Pflicht, die Datenschutzgesetze anzuwenden. Da immer noch viel Unsicherheit in diesem Thema besteht, finden Sie hier ein paar Antworten auf die häufigsten Fragen:
On eine Videoüberwachungsanlage erlaubt ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Im Vordergrund steht der Ort der Überwachung und die Zwecke, die ein Unternehmen erreichen will. Auf dieser Seite finden Sie diverse Informationen rund um das Thema Videoüberwachung für Firmen und Unternehmen.
Für private Einfamilienhäuser und Grundstücke ist eine Videoüberwachung meist zulässig, wenn der Aufnahmebereich auf das eigene grundstück begrenzt bleibt. Weitere Informationen zum privaten Umfeld finden Sie hier.
Vereinfacht ausgedrückt, ist immer derjenige verantwortlich, der die Installation in Auftrag gegeben hat. Dass es nicht immer so einfach ist, zeigen Erfahrungen aus der Immobilienbranche. Ist der Verantwortliche der Eigentümer der Immobilie, die WEG, der Hausmeister oder die Hausverwaltung? Wenn es Unstimmigkeiten gibt, müssen diese zunächst geklärt werden.
Bei den Attrappen werden keine personenbezogenen Daten aufgezeichnet. Daher besteht auch keine Datenrelevanz. Sofern Sie Ihr Grundstück im privaten Bereich damit „beobachten“, können Sie eine Attrappe anbringen. Aber auch diese sollte nicht auf öffentliche Wege oder das Grundstück des Nachbarn gerichtet sein. Sie sollten aber nachweisen können, dass dies eine Attrappe ist (z. B. mit der Rechnung der Installationsfirma). Jedoch können sowohl sie als auch unzutreffende Hinweise auf eine Videoüberwachung (Hinweisschilder, obwohl keine Kamera vorhanden ist) einen Überwachungsdruck erzeugen, der aufgrund der Verdachtssituation geeignet ist, Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Es ist von außen nicht erkennbar, dass die Kamera nicht angeschlossen ist. Wenn Personen sich dadurch in Ihrem Persönlichkeitsbereich verletzt fühlen, können diese versuchen, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Gerichte können dann bewirken, dass die Kameraattrappen deinstalliert werden.
Sie müssen als Verantwortlicher für die Videoüberwachungsanlage über Ihre Datenverarbeitung infirmieren. Die Pflichtinhalte, die sich aus der DSGVO ergeben, müssen enthalten sein. Das Schild muss so angebracht sein, dass man vor der Aufnahme darüber informiert wird. Insbesondere bei Übersichtsaufnahmen und Aufnahmen durch Drohnen (z. B. auf Baustellen) wird dies nicht immer möglich sein.
Eine konkrete Vorgabe zur Speicherdauer von Videoaufzeichnungen enthält das Gesetz nicht. Auch landesrechtliche Regelungen fehlen. Es gelten daher die allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätze.
Danach müssen Sie Aufzeichnungen der Videoüberwachung unverzüglich löschen, wenn
- - die Aufnahmen nicht mehr notwendig sind, um die damit verfolgten Zwecke zu erreichen oder
- - schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Wird das Bildmaterial z. B. zur Beweissicherung noch verwendet, um Rechtsansprüche geltend zu machen, erfolgt die Löschung nach Klärung des Sachverhaltes. Legen Sie die Standard-Löschfrist pro Kamera fest, um Ihre Zwecke zu erreichen. Eine immer wieder von Aufsichtsbehörden genannte Speicherdauer ist 72 Zeitstunden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich “Grundlagen der Videoüberwachung”
Typische Orte und Einsatzgebiete der Videoüberwachung
Videoüberwachungskameras werden an verschiedenen Orten eingesetzt. In den meisten Fällen spielen die Vorbeugung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine Rolle. Finden Sie hier einen Überblick über die verschiedenen Bereiche im Unternehmen, wo Videoüberwachungskameras zum Einsatz kommen. Klicken Sie auf die Links für weitere Informationen.
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Mehr Infos zur Videoüberwachung
Sie wollen den Datenschutz bei Ihrer Videoüberwachung selbst umsetzen und benötigen zu den Themen weitere Informationen? Das Thema Videoüberwachung ist sehr umfangreich. Eine Auswahl an Themen habe ich für Sie in einem Webinar vorbereitet. Dort erhalten sie einen guten Überblick über Ihre Pflichten.
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Ich arbeite für diverse Branchen für kleine und mittelständische Unternehmen und berate im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Finden Sie einen Auszug meiner Mandanten.













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