Pra­xis­na­he Umset­zung seit 2013

Ihr Exper­te für Daten­schutz und Informationssicherheit

Daten­schutz für Golf­ver­ei­ne und Golfclubs

Fin­den Sie hier mehr als 10 The­men, die Golf­ver­ei­ne und Golf­clubs mit Daten­schutz beach­ten müssen.

SIE WOL­LEN DEN DATEN­SCHUTZ IN IHREM UNTER­NEH­MEN ZEIT­NAH UMSETZEN?

wo fängt man an?

Daten­schutz ist kom­plex, und im Inter­net gibt es vie­le Vor­la­gen und Tipps. Der Ein­stieg bleibt eine gro­ße Her­aus­for­de­rung für Unternehmen.

Wer soll es machen?

IT‑, Rechts- und Pro­zess­kennt­nis­se sowie gro­ßes Inter­es­se sind erfor­der­lich. Die Per­son muss stets auf dem Lau­fen­den bleiben. 

Wie geht es praxisnah?

Bera­ter lie­fern oft kei­ne pra­xis­na­hen Daten­schutz­lö­sun­gen. Vor­la­gen sind meist unge­eig­net und kos­ten­auf­wen­dig. Enga­gie­ren Sie statt­des­sen einen Datenschutz-Praktiker!

Der DGV hat Anfang 2018 Unter­la­gen für den Daten­schutz für Golf­ver­ei­ne und Golf­clubs  zur Ver­fü­gung gestellt. Sind die­se auch rich­tig eta­bliert wor­den und noch aktu­ell? Im All­tag stellt sich daher die Fra­ge: Machen wir als Golf­ver­ein oder Golf­club eigent­lich im Daten­schutz alles korrekt?

Die gro­ße Heraus­forderung beim Daten­schutz ist auch für Golf­ver­ei­ne, auf dem Lau­fen­den zu blei­ben. Es gibt fast jede Woche neue Urtei­le, Einschätz­ungen, Handlungs­empfehlungen und Fach­berichte von Aufsichts­behörden und Datenschutzbeauftragten.

Die­se Veränder­ungen kön­nen gege­be­nen­falls Aus­wirkungen auf Ihren Golf­club haben. Nur durch einen Exper­ten im Daten­schutz ist es mög­lich, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zeit­nah fach­gerecht umzusetzen.

Die Infor­ma­tio­nen stel­len kei­ne Rechts­be­ra­tung dar, son­dern geben Anre­gun­gen zur Umset­zung. Für eine für Sie pas­sen­de Umset­zung neh­men Sie ger­ne Kon­takt auf.

Daten­schutz und Informationssicherheit

Pra­xis­na­he Lösun­gen für Ihr Unternehmen

Niehoff-Systemberatung Matthias Niehoff
Ich bin Mat­thi­as Niehoff

Wir machen das zusammen!

Daten­schutz­be­ra­tung für Golfvereine

Redu­zie­ren Sie Risi­ken in Ihrem Golfclub

Rund um den Daten­schutz im Golfsport

Golfplatz­betreiber müs­sen bei der Ver­ar­bei­tung personen­bezogener Daten von Inter­es­sen, Mit­glie­der, Gäs­ten und Beschäf­tig­ten die Vor­ga­ben der Daten­schutz-Grund­ver­­­ord­nung und des Bundes­daten­schutz­gesetzes beach­ten. Schon bei der Pla­nung eines Golf­clubs oder im täg­li­chen Betrieb stel­len sich zahl­rei­che Fra­gen, die der Vor­stand beant­wor­ten muss.

Wenn eine Auf­sichts­be­hör­de eine Prü­fung durch­führt, ist es meist zu spät, um die feh­len­den Vor­ga­ben im Nach­gang zu erfül­len. Größ­ten­teils lie­gen dann anlass­bezogene Unter­la­gen der Aufsichts­behörde schon vor, wie z. B. eine nicht fach­ge­recht erstell­te Ein­wil­li­gung oder Fotos von nicht rechts­kon­for­men Veröffent­lichungen, Aus­hän­gen, Start- und Ergebnis­listen oder Über­mitt­lun­gen an Spon­so­ren und Wirtschaftsunternehmen.

Für sämt­li­che Tätig­kei­ten im Daten­schutz und der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ste­he ich Ihnen zur Ver­fü­gung. Buchen Sie jetzt einen kos­ten­lo­sen Ter­min, um mehr zu erfahren.

Mehr als 10 The­men, die Golf­ver­ei­ne und Golf­clubs im Daten­schutz beach­ten müssen

In jedem Golf­ver­ein sind typi­scher­wei­se fol­gen­de The­men zu beach­ten und müs­sen jähr­lich auf Aktua­li­tät und Geset­zes­kon­for­mi­tät geprüft werden.

Check-up für Ihren Golfclub

Sie möch­ten wis­sen, wo Ihr Golf­club in punc­to Daten­schutz und Daten­sicherheit steht? Wer­den die Daten Ihrer Mit­glie­der sicher ver­ar­bei­tet? Dann buchen Sie mei­ne Bera­tung und erfah­ren Sie, wo es Handlungs­bedarf gibt und wo Sie bereits gesetzes­konform arbeiten.

Ob alt­ein­ge­ses­se­ner Golf­ver­ein oder geplan­te Neu­an­la­ge – ich unter­stüt­ze Golf­ver­ei­ne im nord­deut­schen Bereich vor Ort oder auch per Videokonferenz.

Wün­schen Sie eine zwei­te Mei­nung zum The­ma Daten­schutz und Daten­sicherheit in Ihrem Ver­ein? Auch hier hel­fe ich Ihnen mit mei­ner Dienst­leist­ung in Form einer umfass­enden Über­prüfung (Check-Up).

Datenschutz bei Golfclubs und Golfvereine

DATENSCHUTZ­BERATUNG, DATENSCHUTZ­BEAUFTRAGTER ODER EXPER­TE FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT?

Ganz nach Ihren Wün­schen wer­de ich für Ihren Club als Datenschutz­beauf­tragter DSGVO sowie exter­ner Infor­mations­sicherheitsbeauf­tragter tätig oder füh­re Daten­schutz­beratungen in Nord-Deutsch­land durch.

Haben Sie nach einer von mir durchge­führten Bera­tung Inter­es­se an einer län­ge­ren Zusammen­arbeit in Form eines exter­nen Daten­schutz- bzw. Infor­mations­schutz­beauf­tragten, kön­nen wir die­ses ger­ne festlegen. 

Mit mei­ner über 20jährigen Berufs­erfahr­ung brin­ge ich viel Wis­sen als unab­hängiger Datenschutz­berater ein, von dem Sie vom ers­ten Tag an profitieren.

Bin­den Sie mir früh und umfass­end in die daten­schutz­re­le­van­ten The­men in Ihrem Club ein. So stel­len Sie sicher, dass die Ver­ar­bei­tung von personen­bezogenen Daten stets unter Ein­hal­tung sämt­li­cher Vor­ga­ben im Daten­schutz stattfindet.

Häu­fig gestell­te Fra­gen von GOlfclubs

Auch Golf­ver­ei­ne und Golf­clubs müs­sen sämt­li­che Vor­ga­ben des Daten­schut­zes beach­ten, wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Mit­glie­der- und Beschäf­tig­ten­da­ten – auch von Ehren­amt­li­chen – fal­len unter die­sen Schutz. Die Nut­zung die­ser Daten ist in der Regel zur Erfül­lung der Ver­eins­zie­le zuläs­sig. Doch es gibt noch wei­te­re Anfor­de­run­gen der Daten­schutz­ge­setz­ge­bung, die beach­tet wer­den müssen.

Was muss ein Golf­club im Daten­schutz beachten?

Ein Ver­ein muss als Ver­ant­wort­li­cher für die Daten­ver­ar­bei­tung sämt­li­che Vor­ga­ben der DSGVO und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes beach­ten, wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Mit­glie­der- und Beschäf­tig­ten­da­ten, wie z. B. Name, Adres­se, Geburts­da­tum, Spiel­ergeb­nis­se oder Kon­to­da­ten. Die Nut­zung die­ser Infor­ma­tio­nen ist in der Regel zur Erfül­lung der Ver­eins­zie­le zuläs­sig. Eine Über­sicht erhal­ten Sie im Bereich „Typi­sche Datenschutzthemen“.

Brau­chen auch Golf­ver­ei­ne einen Datenschutzbeauftragten?

Typi­scher­wei­se besteht eine Bestell­pflicht für Golf­clubs, bei denen mehr als 20 Beschäf­tig­te mit der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten betraut wer­den. Es gibt noch ein paar Aus­nah­men von der Rege­lung, die aber übli­cher­wei­se nicht für Golf­plät­ze zutref­fen werden.

Was muss bei der Ein­bin­dung von exter­nen Dienst­leis­tern beach­tet werden?

Wenn Sie Dienst­leis­ter beauf­tra­gen und die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Kern auf­trags­be­zo­gen ver­ar­bei­ten, dann müs­sen Sie diver­se Punk­te beach­ten. Neben dem Abschluss einer Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­ein­ba­rung müs­sen Sie den Auf­trags­ver­ar­bei­ter auf Eig­nung vor­ab und dann regel­mä­ßig prü­fen. Dies müs­sen Sie gegen­über den Auf­sichts­be­hör­den nach­wei­sen kön­nen. Die­ses The­ma ist recht umfang­reich, wird aber ger­ne vernachlässigt. 

Was sind typi­sche Auf­ga­ben im Daten­schutz bei Golfclubs?

Mit mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung brin­ge ich auch Ihren Ver­ein pra­xis­nah und wirt­schaft­lich im Daten­schutz vor­an. Mein typi­scher Auf­ga­ben­be­reich umfasst unter ande­rem fol­gen­de Bereiche:

 

- Durch­füh­rung einer Bestandsaufnahme

- Erstel­lung eines prio­ri­sier­ten Akti­ons­pla­nes für wei­te­re Aktivitäten

- Prü­fung und ggf. Aktua­li­sie­rung Ihrer bis­her erar­bei­te­ten Unterlagen

- Bera­tung in sämt­li­chen daten­schutz­re­le­van­ten Themengebieten

- Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung Ihrer Doku­men­ta­ti­on, wie z. B. Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten, Infor­ma­ti­ons­pflich­ten oder die Anfra­gen von betrof­fe­nen Per­so­nen, wie z. B. Mitglieder

- Erfül­lung der Rol­le des Daten­schutz­be­auf­trag­ten für ihren Golf­ver­ein gem. Art. 39 DSGVO

- Prü­fung und Doku­men­ta­ti­on Ihrer Auf­trags­ver­ar­bei­ter gem. Art. 28 DSGVO

- Prü­fung Ihrer Online-Auf­trit­te auf Geset­zes­kon­for­mi­tät und Erstel­lung der Infor­ma­ti­ons­pflich­ten bzw. Datenschutzhinweise

- Erstel­lung von Richt­li­ni­en und Anwei­sun­gen zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und zum Datenschutz

Ist ein exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter bes­ser als ein interner?

Ein inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter hat den gro­ßen Vor­teil, dass er die Pro­zes­se im Unter­neh­men und die Betei­lig­ten kennt. Er bekommt im Rah­men sei­ner täg­li­chen Arbeit deut­lich mehr Infor­ma­tio­nen am Ran­de mit. Jedoch ent­ste­hen hohe Kos­ten für die Aus­bil­dung und ste­ti­ge Wei­ter­bil­dung. Ein exter­ner DSB kann den Kos­ten­fak­tor deut­lich redu­zie­ren. Er küm­mert sich auch selbst­stän­dig um sei­ne Wei­ter­bil­dung und lernt, wenn er für meh­re­re Unter­neh­men und Bran­chen tätig ist, deut­lich mehr Umset­zungs­prak­ti­ken kennen.

Wel­che Auf­ga­ben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Die Auf­ga­ben des Daten­schutz­be­auf­trag­ten sind im Gesetz (DSGVO) fest­ge­legt. Neben der Unter­rich­tung und Bera­tung des Unter­neh­mens, muss er die Ein­hal­tung der rele­van­ten Daten­schutz­ge­set­ze über­wa­chen.  Er berät auch bei Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zun­gen und kom­mu­ni­ziert mit den betrof­fe­nen Per­so­nen und den Auf­sichts­be­hör­den. Die Arbeit des Daten­schutz­be­auf­trag­ten ist so abwechs­lungs­reif, wie kom­plex. In die­sem sich noch ste­tig ver­än­der­ten Rechts­ge­biet emp­fiehlt es sich, einen erfah­re­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu bestel­len und zumin­dest als Daten­schutz­be­ra­ter regel­mä­ßig einzubinden.

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Wenn Sie eine pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung im Daten­schutz für Ihren Golf­club suchen, soll­ten wir uns kennenlernen!

Fin­den Sie hier eine Aus­wahl von Dienst­leis­tun­gen und Pro­duk­ten.
Mit einen Klick auf die Schalt­flä­che erhal­ten Sie mehr Informationen

Daten­schutz­berater DSGVO

Mit einer moder­nen Bera­tung im Bereich Daten­­schutz und Informations­sicherheit spa­ren Sie inter­ne Res­sour­cen und set­zen Ihr Pro­jekt zeit­nah um. Ich bie­te stunden­weise eine Daten­schutz­beratung von A‑Z.

Daten­schutz­beauftragter DSGVO

Als exter­ner Datenschutz­­­beauftragter bie­te ich Ihnen einen Rund-um-Sup­port nach den gesetz­lichen Vor­ga­ben und mit diver­sen Zusatz­dienst­leist­ungen. Nut­zen Sie vom ers­ten Tag an mei­ne lang­­jährige Erfahrung. 

Infor­mations­sicher­heits­beauf­tragter

Ich bera­te Sie in allen Berei­chen der Infor­mations­­sicherheit. Schüt­zen Sie Ihre Daten vor den Gefähr­dungen die­ser Zeit nach dem Stand der Tech­nik nach bewähr­ten Metho­den. Erfül­len Sie die Anfor­de­run­gen des IT-Grundschutzes?

Daten­schutz­kon­for­me Website

Benö­ti­gen Sie regel­mä­ßi­ge Reports über alle Web­sites inkl. Unter­sei­ten, auch in eng­li­scher Spra­che? Hät­ten Sie ger­ne eine akti­ve Infor­ma­ti­on, wenn sich die Rechts­la­ge ändert und Sie aktiv wer­den müs­sen. Ich bie­te pra­xis­na­he Maß­nah­men zur Optimierung!

Video­über­wa­chung DSGVO

Sie pla­nen oder besit­zen eine Video­über­wachungs­anlage im Betrieb? Sie benö­ti­gen mehr Details zu die­sem The­ma? Beach­ten Sie die recht­li­chen Vor­ga­ben. Fin­den Sie hier mehr Infor­ma­tio­nen zur praxis­­nahen Umsetz­ung von Videoüberwachungsanlagen. 

Daten­schutz-Schu­lun­gen DSGVO

Praxis­nahe Schu­lun­gen im Daten­schutz und in der Informations­sicher­heit sind für Unter­neh­men uner­läss­lich. Ich bie­te Prä­sen­z­-Ver­an­s­t­al­t­un­gen, Web­i­na­re und E‑Lear­ning-Kur­se an. Schu­len Sie Ihre Beschäf­tig­ten zielgruppen­genau und pas­send auf Ihr Unternehmen.

“Ich bie­te maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Unter­neh­men, denen Daten­schutz und Informations­sicherheit wich­tig sind. Ger­ne neh­me ich mir Zeit für eine persön­liche Bera­tung und erstel­le Ihnen unver­bind­lich und kos­ten­los ein auf Sie zuge­schnit­te­nes Angebot. 

 

Ich bevor­zu­ge Unter­neh­men, die Daten­schutz und Infor­mations­sicherheit umset­zen wol­len. Wenn Sie eine kos­ten­güns­ti­ge Bera­tung von der Stan­ge bevor­zugen, pas­sen wir nicht zusammen”.

Kun­den­stim­men

Zufrie­de­ne Kun­den emp­feh­len mei­ne Dienst­leis­tung wei­ter. Über­zeu­gen Sie sich.

IT GROSS­HAN­DEL (Inter­ner DSB) Hamburg

Mit einer hohen datenschutz­rechtlichen, orga­ni­sa­to­ri­schen und sicherheits­relevanten Kom­pe­tenz hat Herr Nie­hoff unser Unter­nehmen schnell und mit außer­ordentlicher Unter­stützung bei der Umset­zung der DSGVO unter­stützt. Das Coa­ching hat sich bezahlt gemacht.

Öffent­li­che Ver­wal­tung (CDO) Lüneburg

Sie schaf­fen es, die­ses The­ma so inter­es­sant zu ver­pa­cken, dass ich trotz­dem am Ende mit einem Lächeln aus den Mee­tings gehe.

IT-Dienst­leis­ter (GF) Hamburg

Nach dem ers­ten Start haben wir schnell gemerkt, dass es ohne pro­fes­sio­nel­le Hil­fe nicht wei­ter­geht. Herr Nie­hoff hat uns hier auf die rich­ti­ge Spur gebracht und wir uns auch in Zukunft wei­ter unter­stüt­zen. Vie­len Dank für die super schnel­le Reak­ti­on und Hil­fe in der Kri­se! Wir freu­en uns auch in Zukunft einen star­ken Part­ner an der Sei­te zu haben! Kars­ten Loren­zen, Geschäfts­füh­rer Test­ex­per­ten KLE GmbH

Let­ter­shop, Hamburg
Lie­ber Herr Nie­hoff, höchs­te Zeit mal Dan­ke zu sagen für die stets promp­te, freund­liche und umfäng­liche Unter­­stützung in allen Daten­schutz­­belangen. Sei es vor Ort im Rah­men von Daten­­schutz­audits oder auch im Rah­men der vertrag­lichen Prü­fun­gen. Für mich ist es sehr wert­voll, dass Sie Ihre Aus­sagen immer auf den Punkt brin­gen, so dass ich intern wie auch extern kom­pe­tent agie­ren kann. Auf eine wei­te­re gemein­same Zusammenarbeit. 
Oli­ver G.(Geschäftsführer, Medi­en, Hamburg)

Ich set­ze regel­mä­ßig digi­ta­le Pro­jek­te mit anspruchs­vol­len Kun­den um. Daten­schutz ist ein not­wen­di­ges Muss. Ich benö­ti­ge daher einen akti­ven DSB, der da ist, wenn ich ihn benö­ti­ge und mit Praxis­wissen zeit­nah zuar­bei­tet. Ich will ein fes­tes Kon­tin­gent und nicht für jeden Hand­schlag zusätz­lich bezah­len. Am Ende wird so etwas meist teu­rer und auf­wän­di­ger in der Abrech­nung. Herr Nie­hoff bringt auf­grund sei­ner Fle­xi­bi­li­tät mein Busi­ness voran.

Kon­takt

Buchen Sie ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch und las­sen Sie uns über Ihr Pro­jekt sprechen.

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