Praxisnahe Umsetzung seit 2013
Ihr Experte für Datenschutz und Informationssicherheit
Datenschutz für Golfvereine und Golfclubs
Finden Sie hier mehr als 20 Anforderungen, die Golfvereine und Golfclubs beachten müssen.
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Der DGV hat Anfang 2018 Unterlagen für den Datenschutz für Golfvereine und Golfclubs zur Verfügung gestellt. Sind diese auch richtig etabliert worden und noch aktuell? Im Alltag stellt sich daher die Frage: Machen wir als Golfverein oder Golfclub eigentlich im Datenschutz alles korrekt?

Ich berate Golfvereine im Datenschutz und kümmere mich um dieses Thema von A‑Z.
Die große Herausforderung beim Datenschutz ist auch für Golfvereine, auf dem Laufenden zu bleiben. Es gibt fast jede Woche neue Urteile, Einschätzungen, Handlungsempfehlungen und Fachberichte von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten.
Diese Veränderungen können gegebenenfalls Auswirkungen auf Ihren Golfclub haben. Nur durch einen Experten im Datenschutz ist es möglich, die gesetzlichen Vorgaben zeitnah fachgerecht umzusetzen.
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern geben Anregungen zur Umsetzung. Für eine passgenaue Umsetzung nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Inhalte
Haben Sie keine internen Ressourcen für diesen Bereich zur Verfügung, steht Ihnen Niehoff- Systemberatung zur Seite. Mit einer lösungsorientierten und ganzheitlichen Anwendung der Datenschutzgesetze und der Informationssicherheit.
Passende praxisnahe Lösungen und die Gestaltung von datenschutzkonformen und sicheren Prozessen — bei risikobasierten Ansätzen — erhalten Sie von mir für Ihrem Verein.
Sie benötigen ein Angebot für ein Projekt? Jetzt einfach anfragen.
- Maßgeschneiderte Lösungen
- Über 20 Jahre Berufserfahrung
- Pragmatische und schnelle Umsetzung
Datenschutzberatung für Golfvereine
Missgelaunte Mitglieder sprechen gerne einmal die zuständige Aufsichtsbehörde an, damit diese sich den Golfclub genauer anschaut. Typische Angriffsflächen sind:
- Webseiten mit Analyse-Funktionen, externen Schriftarten, Google Maps oder Facebook-Beiträgen ohne entsprechende Rechtsgrundlage
- Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der Mitglieder ohne Rechtsgrundlage auf der Webseite oder am schwarzen Brett
- Übermittlung von Mitgliederdaten an den externen Proshop für Werbezwecke
- Einsicht in Mitgliederdaten durch die Golftrainer, obwohl diese gar nicht juristisch zum Golfclub gehören.
- heimlich installierte Videoüberwachungsanlagen, um den Golfclub vor Vandalismus zu schützen

Setzen Sie auf professionelle Beratung und Unterstützung für Ihren Golfclub sowie angegliederte Bereiche, wie z. B. Hotel, Restaurant, Proshop oder externe Trainer.
Rund um den Golfsport
Golfplatzbetreiber müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Interessen, Mitglieder, Gästen und Beschäftigten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Schon bei der Planung eines Golfclubs oder im täglichen Betrieb stellen sich zahlreiche Fragen, die der Vorstand beantworten muss.
Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Prüfung durchführt, ist es meist zu spät, um die fehlenden Vorgaben im Nachgang zu erfüllen. Größtenteils liegen dann anlassbezogene Unterlagen der Aufsichtsbehörde schon vor, wie z. B. eine nicht fachgerecht erstellte Einwilligung oder Fotos von nicht rechtskonformen Veröffentlichungen, Aushängen, Start- und Ergebnislisten oder Übermittlungen an Sponsoren und Wirtschaftsunternehmen.
- Beratungen und Schulungen
- Dokumentation durch Checklisten, Leit- und Richtlinien
- Moderation von Zusammenkünften von Unternehmen mit Behörden oder Betroffenen

Für sämtliche Tätigkeiten im Datenschutz und der Informationssicherheit stehe ich Ihnen zur Verfügung. Buchen Sie jetzt einen kostenlosen Termin, um mehr zu erfahren.
Typische Anforderungen für Golfvereine und Golfclubs
In jedem Golfverein sind typischerweise folgende Themen zu beachten und müssen jährlich auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Verpflichtungserklärungen für Beschäftigte – auch Ehrenamtliche
- Antragsformulare und Mitgliederverträge
- Prozesse für die Umsetzung der Betroffenenrechte
- Gesetzeskonforme Gestaltung der Online-Auftritte
- Schulungen für Beschäftigte und Ehrenamtliche
- Handhabung von Daten bei Minderjährigen ( 16 Jahre)
- Übermittlung von Daten in Drittländer
- Sicherheit der Verarbeitung
- Anzeige der Tagesbuchung auf dem öffentlichen Bildschirm
- Einwilligungen für Interessenten, Mitglieder und Minderjährige
- Prozess für die Handhabung von (möglichen) Datenschutzverletzungen
- Anmeldung und Durchführung von Turnieren und Veröffentlichung von Spielergebnissen
- Vertragsmanagement mit externen Unternehmen
- Fachgerechte Gestaltung von Videoüberwachungsanlagen
- Risikobewertung der Verarbeitungstätigkeiten
- Prüfung der bestehenden IT-Systeme, wie z.B. PC Caddie oder Capterra
- u. v. m.
Check-up für Ihren Golfclub
Sie möchten wissen, wo Ihr Golfclub in puncto Datenschutz und Datensicherheit steht? Werden die Daten Ihrer Mitglieder sicher verarbeitet? Dann buchen Sie meine Beratung und erfahren Sie, wo es Handlungsbedarf gibt und wo Sie bereits gesetzeskonform arbeiten.
Ob alteingesessener Golfverein oder geplante Neuanlage – ich berate alle Golfvereine im norddeutschen Bereich vor Ort oder auch per Videokonferenz.
Wünschen Sie eine zweite Meinung zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Verein? Auch hier helfe ich Ihnen mit meiner Dienstleistung in Form einer umfassenden Überprüfung (Check-Up).

Datenschutzberatung, Datenschutzbeauftragter oder Experte für Informationssicherheit?
Ganz nach Ihren Wünschen werde ich für Ihren Verein als Datenschutzbeauftragter DSGVO, als externer Informationssicherheitsbeauftragter tätig oder als Datenschutzberatunger in Nord-Deutschland durch.
Haben Sie Interesse an einer längeren Zusammenarbeit in Form eines externen Datenschutz- bzw. Informationsschutzbeauftragten, können wir dieses gerne festlegen. Ich biete verschiedene Leistungspakete an.
Mit meiner über 20jährigen Berufserfahrung bringe ich viel Wissen als unabhängiger Datenschutzberater mit, von dem Sie vom ersten Tag an profitieren.
Wenn Sie mich früh und umfassend in die datenschutzrelevanten Themen in Ihrem Golfverein einbinden, stellen Sie sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen und geschäftskritischen Daten stets unter Einhaltung des Datenschutzes erfolgt.
Preise Datenschutz und Informationssicherheit
Ich biete individuelle Lösungen für Unternehmen, denen Datenschutz und Informationssicherheit wichtig sind. Gern nehme ich mir Zeit für eine persönliche Beratung und fertige Ihnen unverbindlich und kostenlos ein für Sie zugeschnittenes Angebot an. Ich bevorzuge Unternehmen, die den Datenschutz und die Informationssicherheit umsetzen wollen. Wenn Sie eine Beratung von der Stange zu geringen Kosten bevorzugen, passen wir nicht zusammen. Ich biete maßgeschneiderte Lösungen für hohe Ansprüche.
Bestandsaufnahme
ab 1.680 €
Externer Berater
140 € / Stunde
Externer Beauftragter
ab 370 € / Monat
Audit Videoüberwachung
ab 800 €
Paket Website Audit DSGVO
ab 200 €
Schulungen
Auf Anfrage
Häufig gestellte Fragen
Auch Golfvereine und Golfclubs müssen sämtliche Vorgaben des Datenschutzes beachten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Mitglieder- und Beschäftigtendaten – auch von Ehrenamtlichen – fallen unter diesen Schutz. Die Nutzung dieser Daten ist in der Regel zur Erfüllung der Vereinsziele zulässig. Doch es gibt noch weitere Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung, die beachtet werden müssen.
Ein Verein muss als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung sämtliche Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes beachten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Mitglieder- und Beschäftigtendaten, wie z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Spielergebnisse oder Kontodaten. Die Nutzung dieser Informationen ist in der Regel zur Erfüllung der Vereinsziele zulässig. Eine Übersicht erhalten Sie im Bereich „Typische Datenschutzthemen“.
Typischerweise besteht eine Bestellpflicht für Golfclubs, bei denen mehr als 20 Beschäftigte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut werden. Es gibt noch ein paar Ausnahmen von der Regelung, die aber üblicherweise nicht für alle Golfplätze zutreffen werden.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Gesetz (DSGVO) festgelegt. Neben der Unterrichtung und Beratung des Unternehmens, muss er die Einhaltung der relevanten Datenschutzgesetze überwachen.
Er berät auch bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und kommuniziert mit den betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden.
Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten ist so abwechslungsreif, wie komplex.
In diesem sich noch stetig veränderten Rechtsgebiet empfiehlt es sich, einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und zumindest als Datenschutzberater regelmäßig einzubinden.
Wenn Sie Dienstleister beauftragen und diese personenbezogenen Daten im Kern auftragsbezogen verarbeiten, dann müssen Sie diverse Punkte beachten.
Neben dem Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung müssen Sie den Auftragsverarbeiter auf Eignung vorab und dann regelmäßig prüfen. Dies müssen Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen können. Dieses Thema ist recht umfangreich, wird aber gerne vernachlässigt.
Mit meiner langjährigen Erfahrung bringe ich auch Ihren Verein praxisnah und wirtschaftlich im Datenschutz voran. Mein typischer Aufgabenbereich umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- - Durchführung einer Bestandsaufnahme
- - Erstellung eines priorisierten Aktionsplanes für weitere Aktivitäten
- - Prüfung und ggf. Aktualisierung Ihrer bisher erarbeiteten Unterlagen
- - Beratung in sämtlichen datenschutzrelevanten Themengebieten
- - Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Dokumentation, wie z. B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Informationspflichten oder die Anfragen von betroffenen Personen, wie z. B. Mitglieder
- - Erfüllung der Rolle des Datenschutzbeauftragten für ihren Golfverein gem. Art. 39 DSGVO
- - Prüfung und Dokumentation Ihrer Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO
- - Prüfung Ihrer Online-Auftritte auf Gesetzeskonformität und Erstellung der Informationspflichten bzw. Datenschutzhinweise
- - Erstellung von Richtlinien und Anweisungen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat den großen Vorteil, dass er die Prozesse im Unternehmen und die Beteiligten kennt. Er bekommt im Rahmen seiner täglichen Arbeit deutlich mehr Informationen am Rande mit. Jedoch entstehen hohe Kosten für die Ausbildung und stetige Weiterbildung.
Ein externer DSB kann den Kostenfaktor deutlich reduzieren. Er kümmert sich auch selbstständig um seine Weiterbildung und lernt, wenn er für mehrere Unternehmen und Branchen tätig ist, deutlich mehr Umsetzungspraktiken kennen.
Kontakt
- Direkte Betreuung
- Beratung diverser Golfvereine und Golfclubs
- Zeitnah verfügbar
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