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Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus
Finden Sie hier mehr als 10 Aufgaben, die Sie bei der Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus umsetzen müssen.
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Kennen Sie das?
Wo fängt man an?
Sie planen, eine Videoüberwachungsanlage in einer Mehrfamilienhaus zu installieren, aber wissen nicht, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist?
Sie haben bereits Videokameras installiert und haben keine Ahnung, was aus Datenschutzsicht zu beachten ist?
Aufsichtsbehörden ordnen regelmäßig Bußgelder und die Demontage von Kameras an. Aber Sie wissen nicht, wo und wie man sich dem Thema sinnvoll nähert?
Wer soll es machen?
Jemanden zu finden, um die Vorgaben des Datenschutzes bei einer Videoüberwachungsanlage umzusetzen, ist nicht einfach.
Kenntnisse in den Bereichen IT, Prozessorganisation und im Datenschutzrecht sind notwendig. Eine solide Ausbildung im Bereich Datenschutz sollte vorhanden sind.
Die Person muss immer auf dem Laufenden bleiben. Gerichtsurteile müssen regelmäßig gelesen werden, um ggf. Auswirkungen auf die eigene Installation zu erkennen.
Dies geschieht meist in Teilzeit und wird meist eine Zerreißprobe für die Organisation.
Wie geht es praxisnah?
Diverse Rechtsanwälte oder Datenschutzbeauftragte bieten keine praxisnahen Lösungen, um zeitnah eine Videoüberwachungsanlage zu prüfen oder zu dokumentieren.
Es werden Vorlagen genutzt, die nicht auf das Unternehmen passen. So können Sie die Anforderungen nicht erfüllen. Geld und Aufwand werden vergeudet. Hier ist Maßarbeit gefragt.
Aber: Nicht jede Videoüberwachungsanlage kann gesetzeskonform betrieben werden. Sie können dennoch Ihr Risiko verringern. Das Thema ist umfangreicher, als Sie vielleicht denken.
Worum geht es bei der Videoüberwachung in einem Mehrfamilienhaus?
Einleitung
Wenn Sie als WEG, Eigentümer oder Verwalter eine gesetzeskonforme Videoüberwachungsanlage installieren möchten, müssen Sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umsetzen.
Videoüberwachungsanlagen werden meist zur Überwachung der Außenfassade, der Tiefgarage, der Fahrräder, der Müllentsorgung oder des Eingangsbereiches genutzt. Diebstahl, Vandalismus und falsche Müllentsorgung sind ein häufiger Auslöser.
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Inhalte

Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage im Mehrfamilienhaus
Eine Videoüberwachungsanlage kann zulässig sein, wenn ein berechtigtes Interesse des Betreibers oder von Dritten besteht, die Anlage erforderlich ist und die Rechte und Freiheiten der gefilmten Personen nicht überwiegen.
Die konkrete Umsetzung ist dabei entscheidend. Ein schwere Eingriff in das Persönlichkeitsrecht liegt immer dann vor, wenn erfasst wird, wann eine Person das Haus betritt, verlässt oder Besuch bekommt.
Aufsichtsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Beschwerden von missgelaunten oder beunruhigten Mieterinnen und Mietern nachzugehen, wenn die gesetzlichen Pflichten der DSGVO ggf. nicht eingehalten worden sind.
Meist liegen der Aufsichtsbehörde schon Unterlagen vor, wie z. B. Fotos nicht fachgerecht erstellter Informationsschilder oder Fotos von Videoüberwachungskameras in öffentlichen Bereichen oder im Hausflur. Ein Anschreiben mit bis zu 20 Fragen ist schnell durch die Aufsichtsbehörde erstellt und wird bei Ihnen hohe Aufwände erzeugen Größtenteils stehen nur wenige Tage bis zur Beantwortung zur Verfügung.
Aufsichtsbehörden schauen sich die Anlagen ggf. noch nicht einmal vor Ort an, sondern entscheiden anhand der Dokumentation, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt worden sind.
Typische Angriffsflächen bei einer Videoüberwachungsanlage in einem Mehrfamilienhaus sind:
- Fehlende und unzureichende Informationen auf den angebrachten Schildern
- Fehlende Verantwortung zwischen WEG, Verwalter, Hausmeisterdienst, Eigentümer und der Mieterschaft
- Aufnahmen von Treppenaufgängen, Fahrstuhl, Wohnungstüren oder öffentlichen Bereichen
- Fehlende Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern
- Übermäßig lange Aufbewahrungsdauer der Aufnahmen
Typische Aufgabenstellungen für Videoüberwachungsanlagen im Mehrfamilienhaus
Erstellen Sie für jede Immobilie mit einer Videoüberwachungsanlage die gesetzlich vorgegebenen Dokumente. Prüfen sind diese regelmäßig auf Aktualität und Gesetzeskonformität . Passen Sie Ihr Konzept bei unterjährigen Veränderungen direkt an. So können Sie Ihr Risiko für Geldbußen und De-Installationen von Kameras verringern.

- Festlegung der Verantwortlichkeiten
- Festlegung der Betroffenen und Empfänger
- Festlegung der Zwecke und Rechtsgrundlage pro Kamera
- Erstellung einer dreistufigen Interessenabwägung
- Prüfung auf Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- ggf. Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Erstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Fachgerechte Einbindung externer Auftragsverarbeiter
- Installation, Justierung, Konfiguration der Kameras
- Erstellung und Installation der Informationsschilder
- Festlegung der Speicherdauer pro Kamera
- Erstellung und Etablierung eines Sicherheitskonzeptes
- Erstellung der Gesamtdokumentation
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- Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
- Projektmanagement für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
- Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen

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Häufige Einsatzgebiete
Videoüberwachungskameras werden an verschiedenen Orten eingesetzt. In den meisten Fällen spielen die Vorbeugung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine Rolle. Finden Sie hier einen Überblick über die verschiedenen Bereiche im Unternehmen, wo Videoüberwachungskameras zum Einsatz kommen. Klicken Sie auf die Schaltflächen für weitere Informationen.
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