Praxisnahe Umsetzung seit 2013
Ihr Branchenexperte für Datenschutz und Informationssicherheit
Finden Sie hier mehr als 10 Themen, die Sie beim Datenschutz im Handwerk beachten müssen.
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Der Umgang mit Daten von Kunden und Beschäftigten ist für einen Handwerksbetrieb tägliche Praxis. Ob diese immer im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden, ist oft unklar. Das Datenschutzrecht entwickelt sich sehr dynamisch und alle Unternehmen müssen schauen, ob die gesetzlichen Pflichten auch umgesetzt worden sind.

Ich berate Unternehmen im Handwerk im Datenschutz und kümmere mich um dieses Thema von A‑Z.
Die große Herausforderung beim Datenschutz ist auch für Handwerksbetriebe, auf dem Laufenden zu bleiben. Es gibt fast jede Woche neue Urteile, Einschätzungen, Handlungsempfehlungen und Fachberichte von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten.
Diese Veränderungen können gegebenenfalls Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Nur durch einen Experten im Datenschutz ist es möglich, die gesetzlichen Vorgaben zeitnah fachgerecht umzusetzen.
Inhalte
Haben Sie keine internen Ressourcen für diesen Bereich zur Verfügung, steht Ihnen Niehoff- Systemberatung zur Seite. Mit einer lösungsorientierten und ganzheitlichen Anwendung der Datenschutzgesetze und der Informationssicherheit.
Passende praxisnahe Lösungen und die Gestaltung von datenschutzkonformen und sicheren Prozessen — bei risikobasierten Ansätzen — erhalten Sie von mir für Ihrem Betrieb.
Sie benötigen ein Angebot für ein Projekt? Jetzt einfach anfragen.
- Maßgeschneiderte Lösungen
- Über 20 Jahre Berufserfahrung
- Pragmatische und schnelle Umsetzung
Leistungen
So vielfältig der Datenschutz auch ist – bei einer Einbindung in Ihrem Handwerksbetrieb unterstütze ich Sie als Datenschutzbeauftragter oder als Berater bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten.
Datenschutzberatung für Handwerksbetriebe
Missgelaunte Kundinnen und Kunden sprechen gerne einmal die zuständige Aufsichtsbehörde an, damit diese sich das Unternehmen genauer anschauen. Typische Angriffsflächen sind
- Umsetzung der Videoüberwachungsanlage
- Weitergabe von Daten an oder Zugriff durch externe Dienstleister
- Sichere Gestaltung bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Unfällen
- Webseiten mit Analyse-Funktionen, externen Schriftarten, Google Maps oder Facebook-Beiträgen ohne entsprechende Rechtsgrundlage
- Korrekte Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Direkte Betreuung
- Fokus im beim Datenschutz im Handwerk
- Zeitnah verfügbar, auch vor Ort

Setzen Sie auf professionelle Beratung und Unterstützung für Ihr Unternehmen. Für ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch kontaktieren Sie mich jetzt.
Rund um den Datenschutz im Handwerk
Sämtliche Handwerksbetriebe, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern, wie z. B. Beschäftigte, Kunden oder Lieferanten verarbeiten, müssen die Vorgaben des Datenschutzes in Europa umsetzen. Auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU haben, innerhalb der Gemeinschaft aber Waren oder Dienstleistungen vertreiben, unterstehen ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Umsetzung des Datenschutzes ist in diversen Handwerksbetrieben eine Person in der IT, in der Verwaltung oder ein interner Datenschutzbeauftragter verantwortlich. Die Tätigkeiten werden meist in Nebentätigkeit durchgeführt.
Weil nur wenige wissen, wie die Vorgaben des Datenschutzes umzusetzen sind, wird die Verantwortlichkeit durch die Geschäftsleitung nicht ausreichend wahrgenommen.

Da der Geschäftsführer verantwortlich für die Umsetzung ist, muss er auch die notwendigen Maßnahmen zur Anwendung der EU-DSGVO im Unternehmen steuern und die Umsetzung in allen Bereichen überwachen.
- Beratungen und Schulungen
- Dokumentation durch Checklisten, Leit- und Richtlinien
- Moderation von Zusammenkünften von Unternehmen mit Behörden oder Betroffenen
Mein Tipp: Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch, um zu verstehen, wo Sie noch Lücken im Datenschutz haben.
Die Handwerkskammern oder auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben zahlreiche Checklisten, Fachartikel und Veranstaltungen Anfang 2018 zur Verfügung gestellt. Sind diese Angebote aber auch richtig genutzt worden und noch aktuell?
Im Alltag stellt sich daher die Frage: Arbeiten wir als Betrieb eigentlich in diesem Bereich noch gesetzeskonform?
Typische Datenschutzthemen im Handwerk
In jedem Handwerksbetrieb typischerweise folgende Themen zu beachten und müssen jährlich auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Verpflichtungserklärungen für Beschäftigte
- Arbeits- und Urlaubsplanung
- Prozesse für die Umsetzung der Betroffenenrechte
- Gesetzeskonforme Gestaltung der Online-Auftritte
- Schulungen für Beschäftigte
- Übermittlung von Daten in Drittländer (z. B. in der Verwaltung)
- Sicherheit der Verarbeitung des gesamten Unternehmensnetzwerks
- Prozess für die Handhabung von (möglichen) Datenschutzverletzungen
- Handhabung des Unfallmeldeprozesses
- Vertragsmanagement mit externen Unternehmen
- Fachgerechte Gestaltung von Videoüberwachungsanlagen
- Risikobewertung der Verarbeitungstätigkeiten
- Prüfung der bestehenden IT-Systeme
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
- Betriebsdatenerfassung
- u. v. m.
Als lokaler Datenschutzexperte bringe ich den Datenschutz im Handwerk voran. Nach der Sichtung der bestehenden Unterlagen erhalten Sie einen detaillierten und priorisierten Maßnahmenplan, der als Basis für die Zusammenarbeit gilt.
Check-up für den Datenschutz im Handwerk
Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen in punkto Datenschutz und Datensicherheit steht? Dann buchen Sie meine Beratung und Kontrolle und erfahren Sie, wo es für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf gibt und wo Sie bereits gesetzeskonform alle Richtlinien des DSGVO umsetzen.
Ob alteingesessenes Unternehmen oder ein geplanter Neuanfang — ich berate alle Unternehmen im Handwerk im Norddeutschen Bereich oder auch per Videokonferenz.
Wünschen Sie eine zweite Meinung zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Unternehmen? Auch hier helfe ich Ihnen mit meiner Dienstleistung in Form einer umfassenden Überprüfung (Check-Up).
Datenschutzberatung, Datenschutzbeauftragter oder Experte für Informationssicherheit?
Ganz nach Ihren Wünschen werde ich für Ihr Unternehmen als Datenschutzbeauftragter DSGVO sowie externer Informationssicherheitsbeauftragter tätig oder führe (einmalig sowie auf Wunsch regelmäßig) Datenschutzberatungen in Nord-Deutschland durch.
Haben Sie nach einer von mir durchgeführten Beratung Interesse an einer längeren Zusammenarbeit in Form eines externen Datenschutz- bzw. Informationsschutzbeauftragten, können wir dieses gerne festlegen.
Mit meiner langjährigen Berufserfahrung bringe ich viel Wissen als unabhängiger Datenschutzberater ein, von dem Sie vom ersten Tag an profitieren.
Binden Sie mir früh und umfassend in die datenschutzrelevanten Themen in Ihrem Unternehmen ein. So stellen Sie sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen und geschäftskritischen Daten stets unter Einhaltung sämtlicher dafür vorgesehenen gesetzlichen Richtlinien stattfindet.
Preise Datenschutz und Informationssicherheit
Ich biete individuelle Lösungen für Unternehmen, denen Datenschutz und Informationssicherheit wichtig sind. Gern nehme ich mir Zeit für eine persönliche Beratung und fertige Ihnen unverbindlich und kostenlos ein für Sie zugeschnittenes Angebot an. Ich bevorzuge Unternehmen, die den Datenschutz und die Informationssicherheit umsetzen wollen. Wenn Sie eine Beratung von der Stange zu geringen Kosten bevorzugen, passen wir nicht zusammen. Ich biete maßgeschneiderte Lösungen für hohe Ansprüche.
Bestandsaufnahme
ab 1.680 €
Externer Berater
140 € / Stunde
Externer Beauftragter
ab 370 € / Monat
Audit Videoüberwachung
ab 800 €
Paket Website Audit DSGVO
ab 200 €
Schulungen
Auf Anfrage
Häufig gestellte Fragen
Unternehmen im Handwerk müsse die Vorgaben des Datenschutzes beachten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Kunden- und Beschäftigtendaten fallen daher unter diesen Schutz. Die Nutzung dieser Daten ist in der Regel zur Erfüllung der Unternehmensziele zulässig. Doch es gibt noch diverse weitere Verarbeitungstätigkeiten, die beachtet werden müssen, die nicht unmittelbar mit dem Handwerk selbst zu tun haben. Hier sind ebenfalls die Datenschutzgrundsätze einzuhalten.
Fragen und Antworten zum Datenschutz im Handwerk
Ein Handwerksbetrieb muss den Datenschutz beachten, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet. Daten von Beschäftigten, Bewerbern, Kunden und Geschäftspartner müssen so verarbeitet werden, dass die Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden. Dazu gehören z. B.
- - Lohnabrechnung
- - Personalverwaltung
- - Kundenverwaltung
- - Betrieb der Online-Auftritte oder
- - Werbemaßnahmen
Mit meiner langjährigen Erfahrung bringe ich auch Ihren Betrieb praxisnah und wirtschaftlich in diesem Thema voran. Mein typischer Aufgabenbereich umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- - Durchführung einer Bestandsaufnahme
- - Erstellung eines priorisierten Aktionsplanes für weitere Aktivitäten
- - Prüfung und ggf. Aktualisierung Ihrer bisher erarbeiteten Unterlagen
- - Beratung in sämtlichen datenschutzrelevanten Themengebieten
- - Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Dokumentation, wie z. B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Informationspflichten oder die Betroffenenanfragen
- - Erfüllung der Rolle des Datenschutzbeauftragten für ihren Handwerksbetrieb gem. Art. 39 DSGVO
- - Prüfung und Dokumentation Ihrer Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO
- - Prüfung Ihrer Online-Auftritte auf Gesetzeskonformität und Erstellung der Informationspflichten und Datenschutzhinweise
- - Erstellung von Richtlinien und Anweisungen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz
Typischerweise besteht eine Bestellpflicht für Betriebe, bei denen mehr als 20 Beschäftigte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut werden. Das dürfte nicht für alle Handwerksbetriebe zutreffen. Dennoch kann eine Unterstützung durch einen Datenschutzbeauftragten Sinn machen, um den Datenschutz im Unternehmen schnell und effizient umzusetzen.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Gesetz festgelegt. Neben der Unterrichtung und Beratung des Unternehmens muss er die Einhaltung der relevanten Datenschutzgesetze überwachen. Er berät auch bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und kommuniziert mit den betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden, Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten ist so abwechslungsreif, wie umfangreich. In diesem sich noch stetig veränderten Rechtsgebiet empfiehlt es sich, einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat den großen Vorteil, dass er die Prozesse im Unternehmen und die Beteiligten kennt. Er bekommt im Rahmen seiner täglichen Arbeit deutlich mehr Informationen am Rande mit. Jedoch entstehen jedoch hohe Kosten für die Ausbildung und stetige Weiterbildung.
Ein externer DSB kann den Kostenfaktor deutlich zu reduzieren. Er kümmert sich auch selbstständig um seine Weiterbildung und lernt, wenn er für mehrere Unternehmen tätig ist, deutlich mehr Umsetzungspraktiken kennen.
Wenn Sie Dienstleister beauftragen und diese personenbezogene Daten im Kern verarbeiten, müssen Sie diverse Punkte beachten.
Neben dem Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung müssen Sie den Auftragsverarbeiter auf Eignung vorab und dann regelmäßig prüfen.
Dies müssen Sie gegebenüber den Aufsichtsbehörden auch nachweisen können. Dieses Thema ist recht umfangreich, wird aber gerne vernachlässigt.
Hier gibt es keine einfache Antwort. Für jede Speicherung von personenbezogenen Daten müssen Sie eine Rechtsgrundlage vorweisen können. Neben gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gegenüber dem Finanzamt (6 bzw. 10 Jahre) gibt es auch vertragliche Verpflichtungen gegenüber Ihren Kunden und Geschäftspartnern.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit Daten über die genannten Gründe aufzubewahren, wenn eine Einwilligung von den Betroffenen vorliegt oder Sie ein berechtigtes Interesses vorweisen können. Dies könnte z. B. zur Geltendmachung, Abwehr oder Durchführung von Rechtsansprüchen geltend gemacht werden.
Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst eine Inventur durchgeführt und dann ein Löschkonzept erstellt werden. In diesem Löschkonzept werden dann folgende Punkte beschrieben:
- - Welche Daten von welchen betroffenen Personen werden in welchen analogen oder digitalen Systemen verarbeitet?
- - Wann werden Daten gelöscht?
- - Wer ist für die Löschung zuständig?
- - Wie wird die Löschung protokolliert?
- - Wie werden Anfragen von Betroffenen (z. B. bei einem Löschgesuch) berücksichtigt?
- - Welche externen Firmen sind noch Teil des Löschprozesses und müssen ggf. informiert werden (z. B. Dienstleister oder Auftragsverarbeiter)
Telematik-Lösungen ermöglichen dem Handwerksbetrieb die optimale Verwaltung des Fuhrparks.
Je nach Art der Umsetzung kann ein GPS-System ein gravierender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Beschäftigten sein.
Der Einsatz von GPS-Systemen z. B. in Firmenfahrzeugen ist bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden stark umstritten. Eine datenschutzkonforme Umsetzung ist grundsätzlich möglich, kann aber auch sehr aufwändig sein.
Die Telematrie- und Fahrzeugdaten werden genutzt, um die Planung und Steuerung des Fuhrparks hinsichtlich Flottenauslastung, Arbeitszeitkontrolle (Fahrermanagement) und CO²-Ausstoß (Kraftstoffverbrauch) gezielt zu verbessern. Zusammengefasst werden folgende Ziele verfolgt:
- - CO² — und Kostenminimierung
- - Wiederbeschaffung der Fahrzeuge bei Diebstahl
- - Verbesserung der Dokumentationspflicht (Abfahrtskontrollen, Führerscheinkontrollen, Ablieferbelege)
- - Einhaltung der Verträge mit den Kunden
- - Kontrolle, Nachweis und Optimierungsmöglichkeit gesetzlicher Vorgaben im Bereich Ruhe- und Lenkzeiten, Arbeitszeiten und Führerscheinkontrolle)
- - Abwehr und Geltendmachung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, der Kraftfahrer oder sonstigen Dritten
Die ständige Überwachung der Fahrer bringt positive und negative Auswirkungen mit sich.
Der Handwerksbetrieb verfolgt das Ziel der Kontrolle und Optimierung der Kosten und Arbeitsleistung der eingesetzten Fahrer.
Überwachungsmaßnahmen können hierbei sehr nützlich sein. Der Verantwortliche spart Zeit, senkt Kosten und erfüllt die vertraglich vereinbarten Ziele mit den Auftraggebern.
Beschäftigte reagieren aber recht unterschiedlich auf ständige Überwachungsmaßnahmen. Eine übermäßige Kontrolle kann negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten haben und führt oft mehr als “nur” zur Beeinträchtigung der Privatsphäre. Das Arbeitsklima wird bei einer permanenten Überwachung stark belastet. Die Angst, den Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden und dadurch gekündigt zu werden, kann auch bei Beschäftigten erfolgen.
Die Überwachungsmaßnahmen können zugleich eine Arbeitsatmosphäre voller Misstrauen erzeugen und beeinträchtigen das Vertrauen zum Arbeitgeber, insbesondere wenn die Art und Weise der Verarbeitung nicht nachvollziehbar ist und überraschend geschieht.
Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung kann nur dann gegeben sein, wenn die Datenverarbeitung nicht nur die Aufgabenerfüllung des Verantwortlichen objektiv unterstützt, fördert und beschleunigt, sondern auch zu den schutzwürdigen Interessen der Beschäftigten in einem angemessenen Verhältnis steht.
Der ständige Überwachungsdruck und die im Nachhinein stattfindenden Gespräche aufgrund von (wiederholten) Fehlverhalten /Abweichung von Vorgaben und nicht-ökonomische Fahrweise) können zu Unzufriedenheit, Angstzuständen und Depressionen bis hin zum Jobverlust führen. Beschwerden bei Aufsichtsbehörden erfolgen in diesem Bereich regelmäßig.
Der Betrieb muss dabei nachvollziehbar darlegen können, dass die automatisch erhobenen Daten richtig sind, nicht durch fehlerhafte Technik manipuliert werden kann, vergleichbar zu anderen Fahrern sind und am Ende zu einer fairen Beurteilung des Fahrverhaltens führen.
Da eine Datenverarbeitung nur im Rahmen eines berechtigten Interesses durch den Handwerksbetrieb erfolgen kann, muss eine dreistufige Interessenabwägung dokumentiert werden.
Dazu ist eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik ist notwendig, um im Fall einer Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nachweisen zu können.
Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen sowohl in größeren aber auch bei KMUs, ob die Pflichten der DSGVO umgesetzt werden. Auch kleinere Betriebe sollten die Anforderungen der DSGVO kennen und umsetzen. Jede nicht durchgeführte Umsetzung kann zu einer Ordnungswidrigkeit und damit zur Einstellung des Geschäftsprozesses oder zu Bußgeldern führen.
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