Praxisnahe Umsetzung seit 2013
Ihr Branchenexperte für Datenschutz und Informationssicherheit
Datenschutz für Logistiker
Datenschutz für Logistiker: Finden Sie hier 10 Punkte, die Sie im Datenschutz beachten müssen.
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In der Logistik kommen die Beschäftigten mit vielfältigen personenbezogenen Daten in Berührung. Dabei ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, dass auch der Datenschutz hier eine Rolle spielt. Daten von Kunden werden über diverse weitere Transport- und Lagerunternehmen weitergegeben.
Im Alltag stellt sich daher die Frage: Machen wir als Unternehmen in der Logistikbranche eigentlich im Datenschutz alles korrekt?

Als Datenschutzexperte unterstütze ich Logistiker im Datenschutz von A bis Z.
Die große Herausforderung beim Datenschutz bedeutet auch für Logistikunternehmen, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Es gibt fast jede Woche neue Urteile, Einschätzungen, Handlungsempfehlungen und Fachberichte von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten.
Diese Veränderungen können gegebenenfalls Auswirkungen auf Ihren Betrieb haben. Nur durch einen Experten im Datenschutz ist es möglich, die gesetzlichen Vorgaben zeitnah zu erkennen und fachgerecht umzusetzen.
Inhalte
Haben Sie keine internen Ressourcen für diesen Bereich zur Verfügung, steht Ihnen Niehoff-Systemberatung zur Seite. Mit einer lösungsorientierten und ganzheitlichen Anwendung der Datenschutzgesetze und der Informationssicherheit.
Passende praxisnahe Lösungen und die Gestaltung von datenschutzkonformen und sicheren Prozessen – bei risikobasierten Ansätzen – erhalten Sie von mir für Ihr Logistikunternehmen.
Sie benötigen ein Angebot für ein Projekt? Jetzt einfach anfragen.
- Maßgeschneiderte Lösungen
- Über 20 Jahre Berufserfahrung
- Pragmatische und schnelle Umsetzung
Leistungen
So vielfältig der Datenschutz auch ist – bei einer Einbindung in Ihrem Logistikunternehmen unterstütze ich Sie im Datenschutz und der Informationssicherheit bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten.
Datenschutzberatung für Logistiker
Missgelaunte oder ehemalige Beschäftigte sprechen gerne einmal die zuständige Aufsichtsbehörde an, damit diese sich das Unternehmen genauer anschaut.
Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Prüfung im Unternehmen durchführt, ist es meist zu spät, um die fehlenden Vorgaben zu erfüllen.
- Direkte Betreuung
- Fokus im norddeutschen Raum
- Zeitnah verfügbar, auch vor Ort
Meist liegen dann anlassbezogene Unterlagen der Aufsichtsbehörde schon vor, wie z. B. eine nicht fachgerecht erstellte Website, Fotos von Arbeits- oder Urlaubsplänen am Schwarzen Brett oder Fotos von GPS-Systemen oder Videoüberwachungskameras. Typische Angriffsflächen sind:
- Datenschutzkonforme Gestaltung der Betriebsdatenerfassung
- Korrekte Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Umsetzung der Videoüberwachungsanlage und GPS-Systemen
- Weitergabe von Daten an oder Zugriff durch externe Dienstleister
- Webseiten mit Analyse-Funktionen, externen Schriftarten, Google Maps oder Facebook-Beiträgen ohne entsprechende Rechtsgrundlage
Datenschutz in der Logistik
Sämtliche Logistiker, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern, wie z. B. Beschäftigten, Kunden oder Lieferanten verarbeiten, müssen die Vorgaben des Datenschutzes in Europa umsetzen. Auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU haben, innerhalb der Gemeinschaft aber Waren oder Dienstleistungen vertreiben, unterstehen ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Umsetzung des Datenschutzes ist in diversen Logistikunternehmen eine Person in der IT oder ein interner Datenschutzbeauftragter verantwortlich. Die Tätigkeiten werden meist in Nebentätigkeit durchgeführt.

Weil nur wenige wissen, wie die Vorgaben des Datenschutzes umzusetzen sind, wird die Verantwortlichkeit durch die Geschäftsleitung nicht ausreichend wahrgenommen. Da der Geschäftsführer verantwortlich für die Umsetzung ist, muss er auch die notwendigen Maßnahmen zur Anwendung der EU-DSGVO im Unternehmen steuern und die Umsetzung in allen Bereichen überwachen.
- Beratungen und Schulungen
- Dokumentation durch Checklisten, Leit- und Richtlinien
- Moderation von Zusammenkünften von Unternehmen mit Behörden oder Betroffenen
Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) und die Landesverbände haben im Jahr 2018 Checklisten, Fachartikel und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Sind diese Angebote aber auch richtig umgesetzt worden und noch aktuell?
Im Alltag stellt sich daher die Frage: Arbeiten wir als Logistikunternehmen eigentlich in diesem Bereich gesetzeskonform?
Typische Themen im Datenschutz in der Logistik
In jedem Logistikunternehmen sind typischerweise folgende Themen zu beachten und müssen jährlich auf Aktualität und Gesetzeskonformität geprüft werden:
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Verpflichtungserklärungen für Beschäftigte
- Einsatz- und Urlaubsplanung
- Prozesse für die Umsetzung der Betroffenenrechte
- Gesetzeskonforme Gestaltung der Online-Auftritte
- Schulungen für Beschäftigte
- Übermittlung von Daten in Drittländer (z. B. in der Verwaltung)
- Sicherheit der Verarbeitung des gesamten Unternehmensnetzwerks
- Prozess für die Handhabung von (möglichen) Datenschutzverletzungen
- Handhabung des Unfallmeldeprozesses
- Vertragsmanagement mit externen Unternehmen
- Fachgerechte Gestaltung von Videoüberwachungsanlagen und GPS-Systemen
- Risikobewertung der Verarbeitungstätigkeiten
- Prüfung der bestehenden IT-Systeme
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
- u. v. m.
Als lokaler Datenschutzexperte bringe ich Ihren Datenschutz in Ihrem Unternehmen voran. Nach der Sichtung der bestehenden Unterlagen erhalten Sie einen detaillierten und priorisierten Maßnahmenplan, der als Basis für die Zusammenarbeit gilt.
Check-up für Logistiker
Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen in puncto Datenschutz und Datensicherheit steht? Werden die Daten Ihrer Mitglieder sicher verarbeitet? Dann buchen Sie meine Beratung und erfahren Sie, wo es Handlungsbedarf gibt und wo Sie bereits gesetzeskonform arbeiten.
Ob alteingesessenes Unternehmen oder Unternehmensgruppe — ich berate Logistikunternehmen im Norddeutschen Bereich vor Ort oder auch per Videokonferenz.
Wünschen Sie eine zweite Meinung zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Betrieb? Auch hier helfe ich Ihnen mit meiner Dienstleistung in Form einer umfassenden Überprüfung (Check-Up).
Datenschutzberatung, Datenschutzbeauftragter oder Experte für Informationssicherheit?
Ganz nach Ihren Wünschen werde ich für Ihr Unternehmen als Datenschutzbeauftragter DSGVO sowie externer Informationssicherheitsbeauftragter tätig oder führe (einmalig sowie auf Wunsch regelmäßig) Datenschutzberatungen für Logistiker in Norddeutschland durch.
Haben Sie nach einer von mir durchgeführten Beratung Interesse an einer längeren Zusammenarbeit in Form eines externen Datenschutz- bzw. Informationsschutzbeauftragten, können wir dieses gerne festlegen.
Mit meiner über 20-jährigen Berufserfahrung bringe ich viel Wissen als unabhängiger Datenschutzberater ein, von dem Sie vom ersten Tag an profitieren.
Binden Sie mich früh und umfassend in die datenschutzrelevanten Themen in Ihrem Unternehmen ein. So stellen Sie sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen und geschäftskritischen Daten stets unter Einhaltung sämtlicher dafür vorgesehenen gesetzlichen Richtlinien stattfindet.
Preise Datenschutz und Informationssicherheit
Ich biete individuelle Lösungen für Unternehmen, denen Datenschutz und Informationssicherheit wichtig sind. Gern nehme ich mir Zeit für eine persönliche Beratung und fertige Ihnen unverbindlich und kostenlos ein für Sie zugeschnittenes Angebot an. Ich bevorzuge Unternehmen, die den Datenschutz und die Informationssicherheit umsetzen wollen. Wenn Sie eine Beratung von der Stange zu geringen Kosten bevorzugen, passen wir nicht zusammen. Ich biete maßgeschneiderte Lösungen für hohe Ansprüche.
Bestandsaufnahme
ab 1.680 €
Externer Berater
140 € / Stunde
Externer Beauftragter
ab 370 € / Monat
Audit Videoüberwachung
ab 800 €
Paket Website Audit DSGVO
ab 200 €
Schulungen
Auf Anfrage
Häufig gestellte Fragen
Logistiker müssen sämtliche Vorgaben des Datenschutzes beachten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Daten von Beschäftigten, aber auch Interessenten, Kunden und Geschäftspartnern und ggf. dessen Kunden fallen unter diesen Schutz. Die Nutzung dieser Informationen ist in der Regel zur Erfüllung der Geschäftsziele zulässig. Doch es gibt noch diverse weitere Verarbeitungstätigkeiten, bei denen die Datenschutzgrundsätze und weitere Vorgaben der DSGVO beachtet werden müssen. Hier finden Sie eine Auswahl von Fragen und Antworten, die mich immer wieder erreichen.
Fragen und Antworten zum Datenschutz in der Logistik
Ein Logistikunternehmen muss den Datenschutz beachten, personenbezogene Daten verarbeitet werden. Daten von Beschäftigten, Bewerbern, Kunden und Geschäftspartner müssen so verarbeitet werden, dass die Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden. Typische Themengebiete finden Sie oben auf der Seite.
Typischerweise besteht eine Bestellpflicht für Betriebe, bei denen mehr als 20 Beschäftigte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut werden. Das dürfte nicht für alle Logistikunternehmen zutreffen. Dennoch kann eine Unterstützung durch einen Datenschutzbeauftragten Sinn ergeben, um den Datenschutz im Unternehmen schnell und effizient umzusetzen.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Gesetz festgelegt. Neben der Unterrichtung und Beratung des Unternehmens, muss er die Einhaltung der relevanten Datenschutzgesetze überwachen. Er berät auch bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und kommuniziert mit den betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden.
Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten ist abwechslungsreich und komplex.
In diesem sich noch stetig veränderten Rechtsgebiet empfiehlt es sich, einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat den großen Vorteil, dass er die Prozesse im Unternehmen und die Beteiligten kennt. Er bekommt im Rahmen seiner täglichen Arbeit deutlich mehr Informationen am Rande mit. Jedoch entstehen jedoch hohe Kosten für die Ausbildung und stetige Weiterbildung.
Ein externer DSB kann den Kostenfaktor deutlich zu reduzieren. Er kümmert sich auch selbstständig um seine Weiterbildung und lernt, wenn er für mehrere Unternehmen tätig ist, deutlich mehr Umsetzungspraktiken kennen.
Wenn Sie Dienstleister beauftragen und diese personenbezogenen Daten im Kern verarbeiten, dann müssen Sie diverse Punkte beachten. Neben dem Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung müssen Sie den Auftragsverarbeiter auf Eignung vorab und dann regelmäßig prüfen. Dies müssen Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden auch nachweisen können. Dieses Thema ist recht umfangreich, wird aber gerne vernachlässigt.
Mit meiner langjährigen Erfahrung bringe ich auch Ihren Betrieb praxisnah und wirtschaftlich in diesen Themen voran. Mein typischer Aufgabenbereich umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- - Durchführung einer Bestandsaufnahme — Erstellung eines priorisierten Aktionsplanes für weitere Aktivitäten
- - Prüfung und ggf. Aktualisierung Ihrer bisher erarbeiteten Unterlagen
- - Beratung in sämtlichen datenschutzrelevanten Themengebieten, wie z. B. Videoüberwachungseinrichtungen oder GPS-Tracking der Fahrzeugflotte
- - Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Dokumentation, wie z. B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Informationspflichten oder die Anfragen von betroffenen Personen
- - Erfüllung der Rolle des Datenschutzbeauftragten für ihr Unternehmen gem. Art. 39 DSGVO
- - Prüfung und Dokumentation Ihrer Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO
- - Prüfung Ihrer Online-Auftritte auf Gesetzeskonformität und Erstellung der Informationspflichten und Datenschutzhinweise
- - Erstellung von Richtlinien und Anweisungen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz
Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen Unternehmen, unabhängig von der Größe, ob die Pflichten der DSGVO umgesetzt werden. Auch kleinere Betriebe sollten die Anforderungen der DSGVO kennen und umsetzen. Jede nicht durchgeführte Umsetzung kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die zur Einstellung des Geschäftsprozesses oder zu Bußgeldern führen kann.
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