Pra­xis­na­he Umset­zung seit 2013

VOR­LA­GEN UND CO. FÜR EINE
VIDEO­ÜBER­WACHUNG IM DATENSCHUTZ

Gestal­ten Sie Zeit­nah eine GEset­zes­kon­for­me Dokumentation

Was hat Video­über­wa­chung mit Daten­schutz zu tun?

Als Betrei­ber einer Videoüber­wachung müs­sen Sie prü­fen, ob Sie die Datenschutz­gesetze beach­ten müs­sen. Hier gibt es zahl­rei­che Fall­stricke, die Sie nicht machen soll­ten. Anlass­bezogene oder anlass­lose Prü­fun­gen kön­nen zu Deaktiv­ierung der Anla­ge und zu hohen Geld­bu­ßen füh­ren. Eine fach­ge­recht erstell­te Doku­men­ta­ti­on ist ein wich­ti­ges Mit­tel, um die Nach­weis­pflich­ten zu erfüllen.

Ihre Kame­ra kos­te­te 389,13 Euro, die Stra­fe wegen Nicht-Ein­hal­tung der Geset­ze 4.800 Euro!

“Eine Video­überwach­ungs­anlage kann tief in die Rech­te und Frei­hei­ten von Men­schen ein­grei­fen. Eine fach­ge­recht erstell­te Doku­men­ta­ti­on unter­stützt Sie bei Ihren Nach­weis­pflich­ten der DSGVO!”

Für wen sind die Vor­la­gen gedacht?

Vom Prak­ti­ker für Praktiker

VOR­LA­GEN & CO. “Über­blick”

Wenn schon Video­über­wa­chung – dann richtig!