Allgemeines
Was sind Dashcams?
Dashcams sind kleine Videokameras, die zum Beispiel in einem Auto oder an einem Motorrad befestigt werden können. Der Begriff leitet sich aus Dash(board = Armaturenbrett) und Cam(era = Kamera) ab. Manchmal werden diese auch als Action-Cam bezeichnet und auf dem Armaturenbrett, an der Heckscheibe oder an der Windschutzscheibe befestigt. Moderne Autos haben diverse Kameras rundherum installiert, die als Dashcam, im Wächtermodus oder als Einparkhilfe betrieben werden können.
Was macht eine Dashcam im Auto?
Die Dashcam zeichnet das Verkehrsgeschehen während der Fahrt in hochauflösender Qualität auf. Aus der Perspektive des Fahrers kann bei Unfällen oder anderen Ereignissen im Straßenverkehr im Nachgang z. B. der Nachweis erbracht werden, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall (mit) verursacht hatte. Die kann auch bei der Regulierung von Schadensfällen nützlich sein.
Einige Unternehmen installieren in ihrer gesamten Fahrzeugflotte Kameras, um das Verkehrsgeschehen aus Fahrersicht aufzuzeichnen. Sie verwenden die Aufnahmen als Beweissicherung bei Unfällen. Gegenüber einer Aufsichtsbehörde wurde einmal angegeben, dass Fahrer damit zu einem vorausschauenden und vorsichtigen Fahren angehalten werden.
Verwenden Sie die Kamera im sogenannten Event-Shock-Modus mit einem Ringspeicher. Das zeichnet die Kamera z. B. die jeweils letzten 15 Sekunden auf. Erst wenn ein „Event“ stattfindet (z. B. eine abrupte Bremsung), werden die 15 Sekunden fest zwischengespeichert. Nach dem Event speichert die Kamera weitere 15 Sekunden, so dass 30 Sekunden insgesamt zum Event zur Verfügung stehen. Nutzen Sie diese Aufnahme dann ausschließlich zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Was ist das Problem im Datenschutz mit einer Dashcam?
Die mit der Dashcam erstellten Aufnahmen enthalten personenbezogene Daten von den gefilmten Fahrern bzw. sonstigen Personen im Aufnahmebereich, wie z. B. Bekleidung, Körper, Fahrverhalten, Ort und Zeit und ggf. Gesten und Äußerungen und über die genutzten Fahrzeuge. Sofern die Aufnahmen nicht ausschließlich im privaten oder familiären Umfeld stattfinden, sind die Vorgaben des Datenschutzes zu beachten. Dies dürfte in den meisten Fällen zutreffen.
Wird der öffentliche Raum für einen Zeitraum von z. B. 4 Stunden anlasslos gefilmt, um dies für die Aufklärung von Verkehrsunfällen verwenden zu können, wird das Gericht im Einzelfall prüfen, ob die Aufnahmen verwendet werden dürfen. Die meisten Dashcams verfügen leider über einen großen Speicher, der erst überschrieben wird, wenn der Speicherplatz gefüllt ist. Damit erfüllen Sie die Vorgaben des Datenschutzes nicht.
Was sagen Gerichte zur Verwendung einer Dashcam als Beweis?
Gerichte lassen Aufnahmen von Dashcams im Einzelfall zu. Sie argumentieren jedoch, dass der Besitzer der Dashcam bestimmte Maßnahmen ergreifen muss, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der gefilmten Personen zu wahren. Eine anlassbezogene Speicherung darf nur dann erfolgen, wenn es im Bezug zu dem eigentlichen Unfallgeschehen oder einer Straftat steht.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Aufsichtsbehörden das auch so sehen. Sofern ein Vergehen der Aufsichtsbehörde bekannt wird, kann dies für den Betreiber ein teures Nachspiel haben. Die Höhe des Bußgelds orientiert sich dabei an der wirtschaftlichen Situation des Betreibers.
Wo liegt das eigentliche Problem?
Jede Person in Europa hat das Grundrecht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen. Sie muss auch nicht befürchten müssen, ungewollt und anlasslos das Objekt einer Videoüberwachung zu werden. Die Interessen des verantwortlichen Fahrzeughalters an der möglichen Aufklärung eines Unfalles wird in der Regel dem Grundrecht aller gefilmten Personen unterliegen.
Bei einer zunehmenden Anzahl von Dashcams ergeben sich zusätzliche Risiken für die Verkehrsteilnehmer. Durch eine Weiterleitung, Zusammenführung und Auswertung von Filmaufnahmen erstellen Unternehmen aussagekräftigte Profile zu den gefilmten Personen. Dabei verwenden diese auch in Zukunft die automatisierte Gesichts- oder Bewegungserkennung. Damit wird dann (automatisiert) ermittelt, wer sich wann mit wem an welchen Orten aufgehalten hat.
Eine Ordnungswidrigkeit für den Betreiber der Dashcam entsteht bereits dann, wenn die Aufnahme andauernd und anlasslos das Verkehrsgeschehen erfolgt. Auch der oben erklärte Event-Schock-Modus ist grundsätzlich nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar.
Sie können Bild- oder Tonaufnahmen zudem über das Internet praktisch grenzenlos verbreiten. Der Dashcam-Betreiber entscheidet, wann und wie lange er ohne Wissen der aufgenommenen Verkehrsteilnehmer Aufnahmen anfertigt und wie er diese verbreitet. Das birgt ein erhebliches Missbrauchspotential, weil die anderen Personen nichts von der Verarbeitung ihrer Daten wissen und ihre Rechte nicht geltend machen können.
Muss der Betreiber den Datenschutz einhalten?
Wenn Sie mit einer Dashcam im öffentlichen Strassenverkehr Aufnahmen von anderen Personen durchführen, werden Sie zum “Verantwortlichen” aus Sicht der DSGVO und müssen die Grundlagen der Videoüberwachung umsetzen. Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben hierzu ein Positionspapier erstellt. Weitere Informationen finden sich auf den Websites der einzelnen Datenschutzaufsichtsbehörden, wobei unterschiedlichen Ansichten in den Bundesländern vertreten werden. Hier sind Informationen der Landesbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen und der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin. Außerhalb von Deutschland gelten andere Regeln — diese sind im Einzelfall vorab zu prüfen, wenn Sie planen, eine Dashcam z. B. in Österreich, Schweiz oder anderen Ländern einzusetzen.
Welche DatenschutzGrundsätze müssen Sie umsetzen?
Betreiben Sie eine Dashcam gesetzeskonform, wenn Sie nicht später ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit der Videoüberwachung zahlen wollen. Als Rechtsgrundlage dient Ihr berechtigtes Interesse als einzig sinnvolle Rechtsgrundlage. Sollten Sie im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung dies begründen müssen, sollten Sie spätestens dann eine dreistufige Begründung vorweisen können (Berechtigtes Interesse, Erforderlichkeit, Interessen der betroffenen Personen).
REduzieren Sie Ihr Risiko!
Um Ihre Risiken von Bußgeldern zu minimieren, setzen Sie die wesentlichen Datenschutzgrundsätze Datenminimierung (“So wenig wie möglich”) und Speicherbegrenzung (“Solange wie nötig”) um. Das bedeutet: Begrenzen Sie den Aufnahmebereich und die Dauer auf ein Minimum.
Gestalten Sie die Technik datenschutzfreundlich und nutzen Sie entsprechende Voreinstellungen. Hier heißt es: Augen auf beim Dashcam-Kauf. Der Markt ist überwiegend global geprägt. Die Hersteller beachten meist nicht die europäische Gesetzgebung. Die Verantwortung für den Einsatz der Videoüberwachungstechnik liegt nicht beim Hersteller, sondern bei Ihnen. Beachten Sie auch den Zweckbindungsgrundsatz. Das bedeutet: Verwenden Sie die Aufnahmen lediglich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wichtig: Als Verantwortlicher der Datenverarbeitung müssen Sie die gefilmten Personen im öffentlichen Raum über die Datenverarbeitung informieren.
Was ist zu tun?
Beachten Sie als folgende Voraussetzungen, damit Sie Dashcam-Aufnahmen verwenden können. Aber Achtung: Aufsichtsbehörden stufen Dashcams überwiegend als gesetzeswidrig ein, unabhängig von der Technik. Sie können jedoch Ihr Risiko und ggf. die Höhe der Geldbuße minimieren, wenn Sie folgende Punkte beachten:
- Kaufen Sie eine datenschutzkonforme Dashcam und richten Sie diese entsprechend ein.
- Dokumentieren Sie Ihre Einstellungen.
- Ergänzen Sie Informationsschilder an allen Seiten des Fahrzeugs an
- Sorgen Sie dafür, dass eine Aufzeichnung anlassbezogen erfolgt, d. h. bei einer Kollision oder bei einer starken Verzögerung des Fahrzeugs durch einen Bewegungssensor.
- Nutzen Sie die Funktion des Verpixelns. Bildaufnahmen unbeteiligter Personen werden dauerhaft anonymisiert.
- und vieles mehr
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