Einleitung
Sie interessieren sich für das Thema Datenschutz und den Einsatz von Drohnen für Videoüberwachungszwecke? In dem Blogbeitrag mit dem Titel “Videoüberwachung mit Drohnen — Nicht zulässig auch für öffentliche Unternehmen” erfahren Sie alles Wichtige zu einem aktuellen Fall aus Oberbayern. Eine Gemeinde plante den Einsatz von Drohnen zur Ermittlung von Gebäudemaßen, doch eine Person beschwerte sich. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, warum der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Einsatz von Drohnen für nicht zulässig erklärte und welche Konsequenzen das für Unternehmen im Bereich Datenschutz hat.
Was ist passiert?
Eine Gemeinde in Oberbayern plante, Drohnen zur Ermittlung von Gebäudemaßen einzusetzen. Ihr Ziel war es, die Außenmaße von Wohnhäusern für bestimmte Berechnungen zu ermitteln. Doch ein Grundstückseigentümer, der von den Plänen erfuhr, legte erfolgreich Beschwerde ein. Sowohl das Verwaltungsgericht München als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden zugunsten des Eigentümers. Sie untersagten der Gemeinde den Einsatz der Drohnen.
Wo ist das Problem?
Das Problem liegt darin, dass der Einsatz von Drohnen für die Bildaufnahme privater Bereiche gegen die Rechte der Eigentümer verstößt. Drohnen könnten nicht nur die Außenmaße von Gebäuden erfassen, sondern auch private Terrassen, Balkone und Gartenflächen. Es besteht die Gefahr, dass dabei auch Personen abgelichtet werden, und sogar die Möglichkeit, durch Glasflächen Innenräume zu erfassen. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar und verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Was hat das Gericht geurteilt?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass der Einsatz von Drohnen ohne ausreichende Rechtsgrundlage nicht zulässig ist. Selbst wenn es um die Erfüllung öffentlicher Aufgaben geht, müssen die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Das Gericht stellte fest, dass es andere Möglichkeiten gibt, die benötigten Daten zu erheben, ohne dabei in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen.
Was müssen auch öffentliche Unternehmen im Datenschutz beachten?
Auch öffentliche Unternehmen müssen im Datenschutz die Rechte der Bürgerinnen und Bürger respektieren. Der Einsatz von Technologien wie Drohnen bedarf einer klaren Rechtsgrundlage und darf nicht willkürlich erfolgen. Es ist wichtig, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und die Privatsphäre der Menschen geschützt wird. Alternativen zur Datenerhebung müssen geprüft werden, um einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten.
Was können Unternehmen davon lernen?
Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass der Einsatz neuer Technologien wie Drohnen rechtliche und ethische Fragen aufwerfen kann. Bevor solche Technologien eingesetzt werden, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Betroffenen respektiert wird. Es ist ratsam, alternative Methoden der Datenerhebung zu nutzen, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
Zusammenfassung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Einsatz von Drohnen zur Erfassung von Gebäudedaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage rechtswidrig ist. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar. Auch öffentliche Unternehmen müssen im Datenschutz die Rechte der Menschen respektieren und alternative Methoden der Datenerhebung prüfen.
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder Unterstützung bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Buchen Sie jetzt einen Termin.