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Aus­wir­kun­gen auf die Zukunft per­so­na­li­sier­ter Online-Werbung

Das EuGH-Urteil vom 6. März 2024 hat entscheidende Auswirkungen auf die personalisierte Online-Werbung und das Transparency and Consent Framework (TCF) des Interactive Advertising Bureau (IAB).

Es wird Aus­wir­kun­gen auf die Zukunft per­so­na­li­sier­ter Online-Wer­bung geben. Das jüngs­te Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs hat das Trans­pa­ren­cy and Con­sent Frame­work (TCF) des Inter­ac­ti­ve Adver­ti­sing Bureau (IAB) und die per­so­na­li­sier­te Wer­bung ins Visier genom­men. Die­ser Arti­kel fasst die wich­tigs­ten Punk­te des Urteils (EuGH C‑604/22) für die Online-Wer­be­bran­che zusam­men. Er ent­hält auch eine ers­te Ein­schät­zung, wel­che Schrit­te unter­nom­men wer­den müs­sen, um den neu­en recht­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht zu werden.

Was ist passiert?

Am 6. März 2024 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof ein weg­wei­sen­des Urteil in Bezug auf das Trans­pa­ren­cy and Con­sent Frame­work (TCF) des IAB gefällt. Der TC-String wur­de als per­so­nen­be­zo­ge­nes Datum ein­ge­stuft, was bedeu­tet, dass Mil­lio­nen von Unter­neh­men, die das TCF in ihrem Con­sent-Ban­ner nut­zen, sich auf recht­li­che Ände­run­gen ein­stel­len müssen.

Was ist der TC-String?

Der TC-String ist ein zen­tra­ler Bestand­teil des Trans­pa­ren­cy and Con­sent Frame­works (TCF), das vom Inter­ac­ti­ve Adver­ti­sing Bureau (IAB) ent­wi­ckelt wur­de. Der TC-String ist eine Zei­chen­fol­ge, die Infor­ma­tio­nen über die Ein­wil­li­gung eines Nut­zers zur Daten­ver­ar­bei­tung für per­so­na­li­sier­te Wer­bung ent­hält. Die­se Zei­chen­fol­ge wird gene­riert, wenn ein Nut­zer auf einem Online-Por­tal ein Coo­kie-Ban­ner akzep­tiert oder ablehnt.

Der TC-String ent­hält wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen, darunter:

  1. Ein­wil­li­gungs­sta­tus: Ob der Nut­zer der Daten­ver­ar­bei­tung für per­so­na­li­sier­te Wer­bung zuge­stimmt hat oder nicht.
  2. Platt­form- und Anbie­ter­ken­nung: Infor­ma­tio­nen über die Platt­form oder den Anbie­ter, der die Ein­wil­li­gung einholt.
  3. Ein­wil­li­gungs­zwe­cke: Wel­che Arten von Daten­ver­ar­bei­tung der Nut­zer zuge­stimmt hat, wie zum Bei­spiel Wer­bung, Ana­ly­se oder Personalisierung.
  4. Ein­wil­li­gungs­be­rech­tig­te: An wen die Ein­wil­li­gung wei­ter­ge­ge­ben wer­den darf, wie bei­spiels­wei­se Wer­be­trei­ben­de oder Werbenetzwerke.

Der TC-String wird zusam­men mit der IP-Adres­se des Nut­zers an die betei­lig­ten Par­tei­en im Wer­be­öko­sys­tem über­mit­telt. Dies ermög­licht es den Wer­be­trei­ben­den, wäh­rend des Sei­ten­auf­baus rele­van­te Anzei­gen basie­rend auf den Ein­wil­li­gun­gen und Prä­fe­ren­zen der Nut­zer zu schal­ten. Das EuGH-Urteil hat den TC-String als per­so­nen­be­zo­ge­nes Datum ein­ge­stuft, da er Infor­ma­tio­nen über einen iden­ti­fi­zier­ba­ren Nut­zer ent­hält und somit den Daten­schutz­be­stim­mun­gen unterliegt.

Wo ist das Pro­blem und was ent­schied der EuGH?

Die Ent­schei­dung des EuGH hat gro­ße Aus­wir­kun­gen auf die per­so­na­li­sier­te Online-Wer­bung. Sie stellt die Recht­mä­ßig­keit des TCF und die Prak­ti­ken der Daten­er­fas­sung und ‑ver­ar­bei­tung in Fra­ge. Der EuGH ent­schied, dass der TC-String als per­so­nen­be­zo­ge­nes Datum gilt und dass das IAB Euro­pe gemein­sam mit den Mit­glie­dern des TCF für einen Teil der Daten­ver­ar­bei­tung ver­ant­wort­lich nach Arti­kel 26 DSGVO ist. Sofern eine gemein­sa­me Ver­ant­wor­tung vor­liegt, besteht die Mög­lich­keit, dass ein Buß­geld ver­hängt wird.

Was sagt IAB Europe?

IAB Euro­pe begrüßt das Urteil und sieht dar­in eine Klar­stel­lung der Ver­ant­wor­tungs­sphä­ren. Sie beto­nen jedoch, dass sie nicht für die nach­fol­gen­de Daten­ver­ar­bei­tung im Rah­men des TCF ver­ant­wort­lich sind und nicht für unse­riö­se Unter­neh­men haf­ten kön­nen, die Mil­li­ar­den von Web­site­be­su­chen­den ausspionieren.

Wie geht es weiter?

Das bel­gi­sche Gericht (Hof van ber­oep te Brussel) prüft nun, ob und für wel­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge die Vor­aus­set­zun­gen für eine gemein­sa­me Ver­ant­wort­lich­keit tat­säch­lich vor­lie­gen und ent­schei­det über den Rechts­streit zwi­schen der bel­gi­schen Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de und dem IAB. Die Wer­be­bran­che muss sich auf Ände­run­gen ein­stel­len, um den neu­en recht­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht zu wer­den. Das IAB muss sein Trans­pa­ren­cy and Con­sent Frame­work über­ar­bei­ten, um den Vor­ga­ben des EuGH zu ent­spre­chen. Bis dahin wer­den noch ein paar Mona­te vergehen.

Was müs­sen wel­che Unter­neh­men beachten?

Unter­neh­men, die das IAB TCF nut­zen, müs­sen ihre Prak­ti­ken über­prü­fen und gege­be­nen­falls anpas­sen, um den neu­en recht­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht zu wer­den. Dies umfasst die Ein­ho­lung und Ver­ar­bei­tung von Ein­wil­li­gun­gen sowie die Spei­che­rung und Über­mitt­lung von Nutzerdaten.

Zusam­men­fas­sung

Das EuGH-Urteil hat weit­rei­chen­de Fol­gen für die per­so­na­li­sier­te Online-Wer­bung und das Trans­pa­ren­cy and Con­sent Frame­work des IAB. Unter­neh­men müs­sen sich auf Ände­run­gen ein­stel­len und sicher­stel­len, dass ihre Prak­ti­ken den neu­en recht­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen, um wei­ter­hin rechts­si­che­re Online-Wer­bung zu betrei­ben. Wenn Sie hier Unter­stüt­zung benö­ti­gen, neh­men Sie ger­ne Kon­takt auf.

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Ein wichtiger Hinweis: Die Beiträge ersetzen nicht die Datenschutzberatung und stellen keine rechtliche Beratung dar. Die Beiträge geben einen groben Überblick über die Thematik und geben erste Informationen zum Sachverhalt. Vielleicht sind die Inhalte auch nicht mehr aktuell, weil sich die Rechts­prech­ung oder die Rechts­grundlagen geändert haben. 

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