Private Unternehmen verschicken immer häufiger Knöllchen wegen vermeintlicher Parkverstöße auf dem Supermarkt-Parkplatz. Doch was ist dran an den Vorwürfen, dass gegen den Datenschutz verstoßen wird? Dieser Artikel informiert über die wichtigsten Punkte.
Einleitung
Sie parken auf einem Parkplatz eines Supermarkts und überschreiten die maximale Parkzeit nur minimal. An der Windschutzscheibe finden Sie kein Zettel wegen dem Verstoß. Ein paar Tage später erhalten Sie eine Rechnung über 25 Euro als Strafe per Post. Das private Sicherheitsunternehmen, dass für die Überwachung des Parkplatzes zuständig ist, hatte die Parkzeiten anhand einer Kamera überwacht und das Autokennzeichen dokumentiert. Doch darf ein privates Unternehmen im Rahmen des Datenschutzrechts bei den Behörden den Halter abfragen?
Warum installieren immer mehr Geschäfte Videoberwachungskamera?
Unternehmen begründen die Überwachung der Parkplätze damit, dass Parkplätze durch Dauerparker “echten” Kunden nicht mehr zur Verfügung stehen und Umsatzeinbußen die Folge sind. Daher überwachen Inhaber der Parkplätze die Einhaltung der Höchstparkdauer meist mit einer Parkscheibe. Doch die Dauerparker kommen teilweise auch zwischendurch zum Auto zurück und verlängern die Parkdauer durch Weiterdrehen der Parkscheibe, kaufen aber nichts im Geschäft. Außerdem sind Personalkosten aufwändig und kostenintensiv. Daher installieren Unternehmen zunehmend die LPR-Technik.
Wie funktioniert die Technik?
Autokennzeichen werden bei Einfahrt und Verlassen des Parkplatzes mit einer Kamera erfasst. Dazu wird eine LPR-Kamera (License Plate Recognition) eingesetzt. Personen werden dadurch nicht gefilmt. Das hilft bei einer schnellen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung.
Die LPR-Kamera wertet das Kfz-Kennzeichen aus der Bilddatei aus und speichert es. Dazu wird eine Texterkennung eingesetzt. In einer Datenbank wird die Information über den Parkvorgang des Kunden, bestehend aus Kfz-Kennzeichen, Bilddatei, Datum und Uhrzeit, gespeichert.
Die Bilddatei wird mit den Daten abgeglichen, die zum Beispiel für eine Parkplatzreservierung oder einen dauerhaften Mietvertrag über einen Parkplatz erhoben wurden. Das Kfz-Kennzeichen dient also als “Identifizierungskennzeichen”. Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Modelle.
Modell Höchstparkdauer
Der Betreiber informiert den Kunden bei der Einfahrt über die Kennzeichenerkennung. Eine Parkscheibe oder eine Schranke sind nicht mehr erforderlich. Da der Kunde für seinen Einkauf genügend Zeit hat, können diese Schutzmaßnahmen entfallen. Es gibt auch noch eine Karenzzeit, wenn es einmal ein wenig länger dauert, weil die Schlange an der Kasse lang war. Bei der Ausfahrt erfasst eine Kamera erneut das Kennzeichen und prüft die Überschreitung der Höchstparkdauer. Der Betreiber ahndet die Überschreitung und stellt eine Gebühr auf Stunden- oder Tagesbasis. Der Halter des Fahrzeuges wird ermittelt und das Bußgeld zugestellt.
Modell Parkdauer
Bei diesem Modell gibt der Besucher bei der Abreise z. B. an einem Automaten sein Kfz-Kennzeichen ein und bezahlt ggf. einen notwendigen Betrag für das Parken. Bei der Ausfahrt erfasst die Kamera erneut das Kennzeichen und prüft, ob noch offene Posten bestehen. Die Schranke öffnet sich, wenn eine die notwendige Gebühr bezahlt wurde.
Ausfahrt und Löschung der Daten
Bei einer regelkonformer Nutzung löscht das Unternehmen das Kennzeichen innerhalb von ein paar Stunden aus der aktiven Datenbank . Sofern offene Forderungen bestehen, weil der Besucher seine Parkdauer überschritten hat, werden die Daten erst gelöscht, wenn die Geldbusse bezahlt worden ist. Die Daten des Bezahlvorgangs werden zur Erfüllung buchhalterischer Zwecke und zur Erfüllung handelsrechtlicher Vorschriften weiterverarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Was sagen Datenschutzaufsichtsbehörden?
Grundsätzlich benötigt der Betreiber der Videoüberwachungsanlage eine Rechtsgrundlage für den operativen Betrieb. Je nachdem, wie er den Betrieb organisiert hat, benötigt er auch eine Rechtsgrundlage für die Einbindung externer Unternehmen und die Übermittlung des KFZ-Kennzeichens an das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR).
Die Erteilung von Informationen aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) wird im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt. In § 35 des StVG sind die Richtlinien für die Datenübermittlung beschrieben, einschließlich der Bedingungen, des Zwecks und an wen die Daten verschickt werden dürfen. Um die Halterdaten aus dem ZFZR zu erhalten, ist in der Regel eine formlose, schriftliche Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt erforderlich.
Zunächst können Behörden und öffentliche Stellen im In- und Ausland Auskünfte erhalten, aber auch private Personen und Unternehmen können grundlegende oder erweiterte Registerauskünfte beantragen. Dafür müssen sie den jeweiligen Kennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer angeben. Die müssen nachvollziehbar darlegen, dass die Daten für Rechtsansprüche, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen, notwendig sind oder um eine private Klage gegen Verstöße im Straßenverkehr einzureichen. Es muss ein direkter oder indirekter Bezug zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen, z. B. wenn das Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz oder in einer privaten Garage geparkt ist.
Fazit
Die rechtliche Situation in Bezug auf Kennzeichenerkennung auf einem Parkplatz kann je nach Land und spezifischen Gesetzen variieren. In vielen Ländern gibt es Gesetze, die die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten einschränken oder regulieren. So auch in Europa.
In der Regel ist es jedoch erlaubt, eine Kennzeichenerkennung auf einem privaten Parkplatz einzurichten, solange dies im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen erfolgt. So muss beispielsweise der Betreiber des Parkplatzes den Zweck der Datenverarbeitung klar angeben und sicherstellen, dass die Daten nur für diesen Zweck verwendet werden. Dazu sind entsprechende Schilder aufzuhängen, die die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung erfüllen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sammeln und Speichern von personenbezogenen Daten wie Autokennzeichen ein sensibles Thema ist und in einigen Fällen zu Datenschutzproblemen führen kann. Positiv ist zu beurteilen, dass keine Personen gefilmt werden. Die üblichen Anforderungen an eine gesetzeskonforme Videoüberwachung bleiben jedoch bestehen.
Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Gesetze und Vorschriften in Ihrer Region zu informieren, bevor Sie eine Kennzeichenerkennung auf einem Parkplatz einsetzen. Am besten Sie fragen jemanden, der