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Geld­bu­ße auf­grund einer Video­über­wa­chung in einer Sport- und Messehalle

Parkplatzbetreiber verschicken immer häufiger Knöllchen wegen vermeintlicher Parkverstöße auf dem Supermarkt-Parkplatz. Ist das erlaubt?

Bei einer Video­über­wa­chung in einer Sport- und Mes­se­hal­le wur­de in Island eine Geld­bu­ße ver­hängt. Der Arti­kel erklärt den Hin­ter­grund des Falles.

Was ist passiert?

In Island betreibt die Ver­ant­wort­li­che “hf” eine Sport- und Mes­se­hal­le. Seit dem Jahr 2007 wird die Hal­le video­über­wacht wird. Das umfang­rei­che Über­wa­chungs­sys­tem wur­de auf­grund eines NATO-Tref­fens instal­liert, um die Sicher­heit der Ver­an­stal­tung zu gewähr­leis­ten. Nach dem Tref­fen blieb die Video­über­wa­chungs­ein­rich­tung jedoch aktiv. Sie dien­te dazu, die Sicher­heit der Gäs­te zu gewähr­leis­ten, ins­be­son­de­re bei gro­ßen Ver­an­stal­tun­gen. Die Video­über­wa­chung über­wach­te den Besu­cher­strom, vor allem im Fal­le einer Eva­ku­ie­rung. Bemer­kens­wert ist, dass die auf­ge­zeich­ne­ten Video­auf­nah­men der Sport- und Mes­se­hal­le nie ein­ge­se­hen wur­den und spä­tes­tens nach 90 Tagen auto­ma­tisch gelöscht wur­den, um die Pri­vat­sphä­re der über­wach­ten Per­so­nen zu schützen.

War­um ist das nicht erlaubt?

Trotz der ursprüng­li­chen Inten­ti­on der Video­über­wa­chung kam es zu Pro­ble­men. Die islän­di­sche Auf­sichts­be­hör­de “Per­sónu­vernd” stell­te fest, dass vie­le Kin­der und Jugend­li­che von der Video­über­wa­chung betrof­fen waren. Dar­über hin­aus wur­den die Kame­ras auch akti­viert, als in der Hal­le eine Mas­sen­imp­fung gegen Covid-19 statt­fand. Die­se Vor­fäl­le führ­ten zu einem Daten­schutz­ver­stoß und ver­an­lass­ten die Auf­sichts­be­hör­de, ein Buß­geld in Höhe von 23.890 Euro zu verhängen.

Die Ver­stö­ße gegen die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) waren viel­fäl­tig und umfass­ten die Arti­kel 5, 6, 8, 9, 13 und 17 der DSGVO. Die lan­ge Spei­cher­dau­er der Auf­nah­men und die Tat­sa­che, dass sie die Pri­vat­sphä­re von Kin­dern und Jugend­li­chen sowie die Gesund­heits­da­ten der Bür­ger wäh­rend der Imp­fung beein­träch­tig­ten, wur­den als beson­ders schwer­wie­gend angesehen.

Die genaue Anzahl der instal­lier­ten Kame­ras und der Umfang der Video­über­wa­chung wur­de nicht ver­öf­fent­licht. Den­noch gibt es die Ver­mu­tung, dass nicht alle Kame­ras, die ursprüng­lich für das NATO-Tref­fen instal­liert wur­den, für die regu­lä­re Siche­rung der Hal­le erfor­der­lich waren.

Was sind die Fol­gen des Verstoßes?

Die Kon­se­quen­zen die­ses Vor­falls sind zwei­fach. Zum einen hat die Ver­ant­wort­li­che “hf” ein erheb­li­ches Buß­geld von 23.890 Euro zah­len müs­sen, was nicht nur einen finan­zi­el­len Ver­lust dar­stellt, son­dern auch den Ruf des Unter­neh­mens beein­träch­ti­gen kann. Die Buß­geld­hö­he spie­gelt die Schwe­re der Daten­schutz­ver­stö­ße wider und zeigt, wie wich­tig die Ein­hal­tung der Daten­schutz­vor­schrif­ten ist.

Zum ande­ren ver­deut­licht die­ser Fall die Bedeu­tung des Schut­zes der Pri­vat­sphä­re und der ange­mes­se­nen Regu­lie­rung von Video­über­wa­chung, auch in öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen. Es ist von grund­le­gen­der Bedeu­tung, die Balan­ce zwi­schen Sicher­heit und Daten­schutz zu wah­ren, um die Rech­te und Frei­hei­ten der Bür­ger zu schüt­zen. Der Vor­fall hät­te wahr­schein­lich ver­mie­den wer­den können.

Wie kön­nen Sie Ver­stö­ße verhindern?

Ohne die genau­en Hin­ter­grün­de zu ken­nen, ist es schwie­rig, Opti­mie­rungs­maß­nah­men zu nen­nen. Die Spei­cher­dau­er war mit 90 Tagen recht lang. Es wur­de nicht dar­ge­legt, war­um eine drei­mo­na­ti­ge Spei­che­rung erfor­der­lich war. Die Anzahl der Kame­ras wäre zu prü­fen, ob die­se wirk­lich erfor­der­lich waren, um den “neu­en” Zweck zu erfül­len. Es scheint, als wenn sich nie­mand mit dem The­ma wirk­lich aus­ein­an­der­ge­setzt hat oder sich ver­ant­wort­lich fühlt.

Wenn Sie selbst eine Video­über­wa­chungs­an­la­ge pla­nen oder betrei­ben, müs­sen Sie diver­se Punk­te beach­ten. Wenn Sie hier noch nicht so tief in der The­ma­tik ste­cken, emp­feh­le ich Ihnen die Sei­te Video­über­wa­chung oder die Kur­se “Daten­schutz­kon­for­me Video­über­wa­chung” auf einer Partnerseite.

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Ein wichtiger Hinweis: Die Beiträge ersetzen nicht die Datenschutzberatung und stellen keine rechtliche Beratung dar. Die Beiträge geben einen groben Überblick über die Thematik und geben erste Informationen zum Sachverhalt. Vielleicht sind die Inhalte auch nicht mehr aktuell, weil sich die Rechts­prech­ung oder die Rechts­grundlagen geändert haben. 

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